Abmahnung Manuela Gundlach durch Lutz Schroeder Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung vom 15.11.2021: Frau Manuela Gundlach bietet nach Angaben von Rechtsanwalt Lutz Schroeder als Händlerin unter anderem auf der Internetplattform eBay Modeschmuck, Nagelsticker und Zubehör zur Herstellung von Schmuck zum Kauf an. Ihre Angebote würden sich an private Endverbraucher richten.

 

Der abgemahnte eBay Verkäufer bietet auch Zubehör zur Herstellung von Schmuck an. Auch sein Angebot richte sich an Endverbraucher. Er weise bei seinem Angebot aber darauf hin, dass er als privater Anbieter auftrete. Diese Aussage trifft nach Ansicht von Frau Manuela Gundlach aber nicht zu. Die Verkaufstätigkeit des abgemahnten eBay Nutzers erfülle alle Kriterien, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt habe.

 

Es folgen in der Abmahnung sodann diverse Rechtsausführungen.

 

Bis zum 25.11.2021 soll der abgemahnte Verkäufer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und bis zum 02.12.2021 insgesamt 953,40 EUR (Gegenstandswert 15.000 EUR) bezahlen.

Abmahner: Frau Manuela Gundlach

 

Vertreter des Abmahners: Lutz Schroeder Rechtsanwalt

 

Gegenstand der Abmahnung: Privatverkäufe bei eBay

 

Zu der Abgrenzung von privatem und gewerblichem Handel habe ich hier ausführlich berichtet.

 

Stand: 11/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Post der SSD Media und Computer UG (haftungsbeschränkt) erhalten?

Was will die SSD Media und Computer UG (haftungsbeschränkt)?

Es kursieren Schreiben der SSD Media und Computer UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt. Betroffen ist die Branche Fahrräder und Fahrradzubehör, Koffer und Taschen. Ein eBay Händler wurde angeschrieben. Der Vorwurf in dem Schreiben: Bewerbung eines Fahrradhelms mit ce – zertifiziert, fehlende Anmeldung zum Verpackungsgesetz. Es werden 280,60 EUR (Gegenstandswert 2.000 EUR) an Kosten gefordert.

 

Es wird keine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.

Post der SSD Media und Computer UG (haftungsbeschränkt)

 

Vertreter: Gereon Sandhage Rechtsanwalt

 

Gegenstand des Schreibens: Bewerbung eines Fahrradhelms mit ce – zertifiziert, fehlende Anmeldung zum Verpackungsgesetz

 

Stand: 11/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Michaela Maurer durch HKMW Rechtsanwälte Malte Mörger

Gibt es noch mehr Abmahnungen von Frau Michaela Maurer, die die Nichtregistrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zum Gegenstand haben? Ganz aktuell liegt mir eine Abmahnung vom 03.09.2021 vor. Eine weitere Abmahnung wurde mit Schreiben vom 10.09.2021 ausgesprochen, in der es neben der Nichtregistrierung auch um Privatverkäufe geht.

 

Frau Michaela Maurer scheint sehr aktiv über die HKMW Rechtsanwälte, Sachbearbeiter Malte Mörger, Abmahnungen aussprechen zu lassen. Sie wurden auch abgemahnt?

 

Bitte mailen oder faxen Sie mir Ihre Abmahnung zu

Ihre Daten werden selbstverständlich absolut vertraulich behandelt. Je mehr Abmahnungen vorliegen, um so wahrscheinlicher ist es, einen möglichen Rechtsmissbrauch nachzuweisen. 

Gegenstand einer Abmahnung aus Januar 2020

Weitere Abmahnung wegen Informationspflichtverletzungen beim gewerblichen Verkauf von Waren, die im 3-D-Druckverfahren hergestellt werden vom 2.1.2020 bekannt. Auftraggeber des Abmahnschreibens ist Frau Michaela Maurer, die sich durch die Kanzlei HKMW Malte Mörger vertreten lässt. Ich kenne die Abmahnerin bereits.

 

Bisher bekannt gewordene Abmahnungen der Frau Michaela Maurer:

 

Datum der Abmahnung, ggfls. Kostenforderung / Abmahnkosten

  • 2.1.2020, Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung 13.1.2020, Kosten vorläufig nach Gegenstandswert 20.000 EUR (1.171,67 EUR inkl. MwSt)
  • 15.1.2020, Kosten noch nicht geltend gemacht, Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung 27.1.2020

Abmahnung vom 15.1.2020

Am 15.1.2020 haben die HKMW Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Malte Mörger, Sachsenring 43, 50677 Köln im Auftrag der Frau Michaela Maurer eine Abmahnung ausgesprochen. Dieser teilt mit, dass seine Mandantin im Internet u.a. auf der Handelsplattform eBay mit unterschiedlichen Waren, unter anderem mit Teigblumen handeln würde. Der Abgemahnte würde gleichfalls einen Handel mit solchen Waren betreiben.

 

Fehlende Registrierung nach VerpackG führt zu Michaela Maurer Abmahnung

Die Abgemahnte habe festgestellt, dass der Empfänger des Abmahnschreibens systembeteiligungspflichtige Verpackungen als Hersteller in Verkehr bringe, ohne bei der Zentralen Stelle nach § 24 VerpackG registriert zu sein.

 

Am 8.1.2020 habe die Kanzlei HKMW im Rahmen eines Testkaufs auf der Handelsplattform eBay eine Teigblume erworben. Die Bestellung sei unter Verwendung von Versandverpackungen ausgeliefert worden. Diese Verpackungen seien damit von dem Abgemahnten in Verkehr gebracht worden.

 

Nach § 9 Abs. 5 VerpackG dürften Hersteller systembeteiligungspflichtige Verpackungen nicht in Verkehr bringen, wenn sie nicht nach § 9 Abs. 1 VerpG registriert seien. Durch Einsicht in das öffentliche Herstellerregister sei festgestellt worden, dass der Empfänger des Abmahnschreibens dort nicht registriert sei. Die Auslieferung von Versand- bzw. Serviceverpackungen durch den Abgemahnten erfolge daher unter Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot.

 

Der Abgemahnte wird mit dem mir vorliegenden Schreiben aufgefordert, bis zum 27.1.2020 eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.

Abmahnung Michaela Maurer

 

wegen fehlender Registrierung nach VerpackG

 

vertreten durch HKMW Rechtsanwälte, Malte Mörger

 

Stand: 09/2021

 

Update 11/2021: Weitere Abmahnung vom 03.11.2021 bekannt. Grund: fehlende Registrierung Verpackungsgesetz, Verkäufe als privat, obwohl Verkaufstätigkeit für gewerbliches Handeln spreche. Frist Unterlassungserklärung: 15.11.2021, Kostenforderung: 1.134,55 EUR (Gegenstandswert: 15.000 EUR).

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Christoph v. Goßler – unzulässige E-Mail-Werbung

Abmahner: Christoph v. Goßler

 

Gegenstand der Abmahnung laut Berichten: unzulässige E-Mail  Werbung

 

Kostenforderung: 367,23 EUR

 

Kenntnis etwaiger Abmahnung: 11/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Rocket Empire GmbH

Abmahner: Rocket Empire GmbH

 

Gegenstand der Abmahnung laut Berichten: Nachahmung Produktaufmachung

 

Betroffenes Portal: Amazon

 

Kostenforderung: 1.375,88 EUR

 

Kenntnis etwaiger Abmahnung: 11/2021

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Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. Abmahnung erhalten?

Lebensmittel: Fehlendes Zutatenverzeichnis, keine Angaben zum Lebensmittelunternehmer

Es wird derzeit über Abmahnungen vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. berichtet. Es geht in den Abmahnungen um die Lebensmittelkennzeichnung.

 

Bekanntlich müssen Onlinehändler, die vorverpackte Lebensmittel durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zum Verkauf anbieten,  Verbrauchern noch vor dem Abschluss eines Kaufvertrages über gewisse Pflichtinformationen informieren. Artikel 9 EU-Lebensmittelinformationsverordnung lautet:

„Artikel 9

Verzeichnis der verpflichtenden Angaben

(1) Nach Maßgabe der Artikel 10 bis 35 und vorbehaltlich der in diesem Kapitel vorgesehenen Ausnahmen sind folgende Angaben verpflichtend:

a) die Bezeichnung des Lebensmittels;
b) das Verzeichnis der Zutaten;
c) alle in Anhang II aufgeführten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe sowie Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Derivate eines in Anhang II aufgeführten Stoffes oder Erzeugnisses sind, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden und — gegebenenfalls in veränderter Form — im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen;
d) die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten;
e) die Nettofüllmenge des Lebensmittels;
f) das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum;
g) gegebenenfalls besondere Anweisungen für Aufbewahrung und/oder Anweisungen für die Verwendung;
h) der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers nach Artikel 8 Absatz 1;
i) das Ursprungsland oder der Herkunftsort, wo dies nach Artikel 26 vorgesehen ist;
j) eine Gebrauchsanleitung, falls es schwierig wäre, das Lebensmittel ohne eine solche angemessen zu verwenden;
k) für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent;
l) eine Nährwertdeklaration“

Eine gute Orientierung bietet die Produktverpackung!

 

Auch Angaben zum Lebensmittelunternehmer dürfen nicht fehlen.

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

 

Kenntnis etwaiger Abmahnungen: 11/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.