eBay-Webinar: Produktkennzeichnungspflicht in Ihren Angeboten

eBay bietet Webinare zum Thema „Produktkennzeichnungspflicht in Ihren Angeboten“ an. Es geht in dem Webinar unter anderem darum, warum eBay in den meisten Kategorien Produktkennzeichnungen zur Pflicht macht. Ebenfalls soll das Webinar darüber informieren, wie Sie die Sichtbarkeit Ihrer Angebote bei eBay und außerhalb eBay durch Produktkennzeichnungen erhöhen. Sie sollen Tipps und Tricks erfahren, wie Sie Ihre Angebote mit minimalem Aufwand optimieren.

 

Erfahrene Mitarbeiter aus dem eBay-Kundenservice sollen für Fragen persönlich zur Verfügung stehen. Die Webinare sind kostenlos.

 

Die Anmeldung ist ganz einfach. Sie wählen Ihren Wunschtermin aus, geben Ihren Vor- und Nachnamen, E-Mail Adresse und den Namen Ihres eBay-Nutzerkontos ein. Nachdem Sie auf „Anmelden“ geklickt haben, bekommen Sie auch gleich eine Bestätigungs-E-Mail an die angegebene E-Mail Adresse übermittelt. Ihre Anmeldung können Sie natürlich jederzeit wieder stornieren.

 

Abmahnung wegen Produktkennzeichnungspflicht vermeiden

Wenn Sie meinen Updateservice bereits nutzen, dann werde ich Sie ebenfalls darüber informieren, was Sie bei der Produktkennzeichnungspflicht in Ihren Angeboten zu beachten haben, damit Sie keine Abmahnung befürchten müssen. Sollten Sie noch kein Updatemandant sein, dann sollten Sie sich jetzt über den Abmahnschutz informieren.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

Bei WordPress kommt es zum Fehler 404 Error / Not Found – URL wurde nicht gefunden

Ich habe bei WordPress in der Einstellungen angegeben, dass meine Blogseite maximal 10 Artikel anzeigen soll. Wie sie sehen, besteht diese Website aus 2 Spalten. Links erscheinen die Beiträge und rechts ist das Menü zu finden. Unter Einstellungen – Lesen habe ich als Default Sidebar „Sidebar 2“ automatisch stehen gehabt. Natürlich kann dort auch eine andere der existierenden Sidebars ausgewählt werden. Ich hatte in dieser Sidebar 2 eine Liste mit rund 30 Links zu Beiträgen innerhalb meiner Website platziert. Es handelte sich nicht um absolute, sondern relative Links. Da die Blogseite auf Seite 1 nur die ersten 10 Artikel anzeigte, konnte man am Ende der Seite die Blogseite 2, Blogseite 3 usw. auswählen.

 

Nicht gefunden (HTTP 404)

Auf der Seite 1 meiner Blogseite war mit den Verlinkungen in der rechten Spalte noch alles ok. Hinter der Domain war der Link zum Beitrag. Also so:

 

 http://www.anwaltblog24.de/link-zum-beitrag.html

 

Doch ab Seite 2 stand auf einmal zwischen der Domain und dem Beitrag der Name des Blogs gefolgt von dem Wort „page“, also so: 

 

http://www.anwaltblog24.de/blogname/page/link-zum-beitrag.html

 

Die Folge war, dass ich für jeden der in der rechten Seitenleiste gesetzten Links die Fehlermeldung „404 Not Found – URL wurde nicht gefunden“ erhielt. Wenn dieser Fehler auftritt, dann ist bekanntlich der Crawler einem ungültigen, veralteten oder falsch geschriebenen Link auf der Seite gefolgt.

 

Fehlermeldung beseitigen

Um den Fehler bzw. die 404 Fehlermeldungen schnell zu beheben, habe ich einfach die kompletten Links aus der rechten Seitenleiste meines Blogs entfernt. Da diese individuelle Seitenleiste bei mir ohnehin nur bei der Übersichtsseite des Blogs angezeigt wird, erschien mir dies die schnellste Lösung zu sein. Bei den einzelnen Beiträgen ist eine andere Sidebar zugeordnet, so dass ich dort wieder wie gewohnt alle meine Links platzieren konnte, ohne dass eine Fehlermeldung erschien.

 

Sie haben eine bessere Lösung für das Problem?

Gern veröffentliche ich an dieser Stelle ihre Lösung. Oder was habe ich Ihrer Meinung nach falsch gemacht? Ich freue mich über jedes Feedback.

 

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Bei Abmahnung Rechtsanwalt einschalten. Rechtsanwalt Abmahnung Hilfe

Mit einer Abmahnung sollten Sie sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt, einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, wenden. Ich bin seit dem 16. Mai 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und habe mich in den letzten 8 Jahren fast ausschließlich dem Thema Abmahnung und dem Schutz von Shopbetreibern im Internet vor Abmahnungen beschäftigt. Hauptsächlich bearbeite ich Abmahnungen aus den Bereichen Wettbewerbsrecht, Urheberrecht (z.B. wegen einer Filesharing Abmahnung) und Markenrecht. Onlinehändlern biete ich ein spezielles Abmahnschutzpaket an.

Im Falle einer Abmahnung Rechtsanwalt Gerstel fragen

Fragen Sie mich, was ich zu Ihrer Abmahnung sage. Als spezialisierter Rechtsanwalt kann ich Ihnen schnell meine Einschätzung zu Ihrem Abmahnschreiben mitteilen. Aufgrund meiner langjährigen Praxiserfahrung kann ich Sie z.B. im Falle einer Filesharing Abmahnung, oder wenn es um die Absicherung Ihres Onlinehandels (z.B. Onlineshop, ebay-Handel oder Amazon-Verkauf etc.) geht, optimal beraten. Gehen Sie mit Ihrer Abmahnung zum Rechtsanwalt.

 

Ich weiß, wie Abmahner denken und ich kenne die Möglichkeiten jeder Verteidigungsstrategie gegen eine Abmahnung (egal, ob es sich z.B. um eine Abmahnung im Bereich Filesharing handelt oder andere Gebiete betrifft). Meine zwei Fachanwaltstitel sprechen für sich.

 

Die Schwachstellen in Internetshops oder die Gefahren bei ebay oder Amazon kenne ich genau. Rechtssichere AGB, also abmahnsichere AGB, nebst Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Hinweisen zur Gestaltung und Kaufabwicklung bekommen Sie bei mir. Ich kümmere mich persönlich um Ihren rechtssicheren Onlinehandel. Selbstverständlich übernehme ich – wie auch jeder andere Rechtsanwalt / Rechtsanwältin – die volle Haftung

 

Sie sollten mich bei Erhalt einer Abmahnung sofort bei mir melden. Ich bin mit dem Thema Abmahnung bestens vertraut und kann ihnen helfen, die Sache zu regeln. Eine Abmahnung vom Rechtsanwalt ist kein Weltuntergang. Viele Abgemahnte sind im Falle einer Rechtsanwalt Abmahnung oft zunächst geschockt. Teilweise löst eine Abmahnung Rechtsanwalt auch Panik aus. Der Abgemahnte hat keinen klaren Kopf, kann sich seinem Tagesgeschäft nicht widmen und wird durch die Abmahnung vom Rechtsanwalt unter Zeitdruck gesetzt.

Auf Rechtsanwalt Abmahnung reagieren

Ihre Rechtsanwalt Abmahnung hat Sie sicherlich verwirrt, weil die vielen Rechtsausführungen nicht verständlich waren. Gern übersetze ich ihnen dieses Juristendeutsch und erkläre Ihnen mit normalen Worten, wie auf die Abmahnung zu reagieren ist. Sie benötigen kompetente und zeitnahe Hilfe, denn die gesetzten Fristen sind meist sehr kurz. Diese Hilfe bekommen Sie bei mir. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht kann ich Sie optimal bei einer Rechtsanwalt Abmahnung beraten.

Keine Experimente bei Abmahnung Rechtsanwalt

Machen Sie im Falle einer Abmahnung Rechtsanwalt keine Experimente. Beachten Sie, dass sich Ihr Gegner häufig auch von einem Spezialisten, meist einem Fachanwalt, vertreten wird. Sorgen Sie für Waffengleichheit und wehren Sie sich mit meiner Hilfe gegen die Abmahnung.

 

Selbstverständlich wird jede Anfrage vertraulich behandelt. Mein Team und ich sind zur Verschwiegenheitspflicht verpflichtet, so wie auch jede andere Kanzlei und deren Mitarbeiter.

 

 

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Abmahnung erhalten – was tun, wie reagieren?

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, mich während meiner normalen Bürozeiten zu erreichen (z.B. weil Sie von der Arbeit aus nicht telefonieren können), dann können Sie mich auch außerhalb meiner normalen Bürozeiten, am Wochenenden und Feiertagen auf schnellsten per E-Mail (hilfe@abmahnung.de) erreichen. Ich bin kein Freund fester Bürozeiten. Ich bin vielmehr dann für Sie da, wenn Sie mich brauchen.

Im Falle einer Abmahnung sollten Sie immer mit einem Rechtsanwalt sprechen, der sich auf Abmahnungen spezialisiert hat. Die Spezialisierung erkennen Sie an einem Fachanwaltstitel. Fachanwälte sind hochspezialisierte Anwälte, die sich mit einem Rechtsgebiet überdurchschnittlich gut auskennen. Fachanwälte sind den meisten „normalen“ Rechtsanwälten aufgrund ihrer Fachkenntnisse und praktischen Erfahrungen in der jeweiligen Spezialmaterie weit überlegen. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz habe ich immer wieder z.B. mit Abmahnungen aus dem Bereich Wettbewerbsrecht und Markenrecht zu tun. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen (z.B. Filesharing / Download Abmahnungen), Meinungsäußerungen oder Persönlichkeitsrechtverletzungen begegnen mir wiederum als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Auf Abmahnung selbst reagieren?

Nein! Auch wenn es Ihre zweite Abmahnung, oder vielleicht auch Ihre dritte Abmahnung sein sollte, kümmern Sie sich bitte nicht selbst darum. Eigene Rechtsangelegenheiten sollte man niemals selbst versuchen zu regeln. Speziell in Sachen Abmahnungen gibt es extra Fachanwälte wie mich, die den ganzen Tag nichts anderes machen.  

 

Ich finde nichts über meine Abmahnung.

Können Sie mir trotzdem helfen? Ja, ich kann Ihnen helfen! Schicken Sie mir am besten jetzt Ihre Abmahnung zu, damit ich mir diese ansehen kann. Notieren Sie mir Ihre E-Mail Adresse oder Telefonnummer und ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen. Kosten entstehen Ihnen bisher noch keine. Sobald Kosten anfallen, sage ich Ihnen Bescheid! Ich kläre Sie im Vorfeld immer über die Kosten auf.  

 

Bei Abmahnung Hilfe vom Rechtsanwalt holen

Ich helfe Ihnen bei jeder Abmahnung gern weiter. Ob Filesharing Abmahnung, oder Abmahnung Wettbewerbsrecht, Markenrecht etc. Bundesweit vertrete ich Abgemahnte.

 

Der erste Kontakt mit mir ist kostenlos. Ich muss schließlich erst einmal wissen, wobei ich Ihnen helfen soll. Gern sehe ich mir Ihre Abmahnung ab und nehme im Anschluss Kontakt zu Ihnen auf, um Ihnen meine Einschätzung dazu mitzuteilen und Ihnen einen Rat zu geben. Kosten entstehen dadurch noch keine.

 

Für die Bearbeitung der meisten Abmahnungen vereinbare ich feste pauschale Honorare, damit Sie genau wissen, was an Kosten auf Sie zukommt.  

 

 

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30.1.2015: Änderungen der Nutzungsbedingungen bei Facebook

Erst wollte Facebook die Nutzungsbedingungen bereits zum 1.1.2015 ändern. Die Änderung verschiebt sich jetzt auf den 30.1.2015. Auf der Facebook Site Governance heißt es:

 

Heute informieren wir euch über unsere aktualisierte Datenrichtlinie, die Cookies-Richtlinie und die Bedingungen; diese tragen neuen, von uns erarbeiteten Funktionen Rechnung und werden am 30. January 2015 in Kraft treten.

 

Weitere Informationen sind unter diesem Link „https://www.facebook.com/about/terms-updates“ zu finden, wo es gleich zu Beginn wörtlich heißt:

 

Durch Nutzung unserer Dienste nach dem 30. Januar 2015 stimmst du unseren aktualisierten Bedingungen sowie unserer aktualisierten Datenrichtlinie und Cookies-Richtlinie zu und erklärst dich außerdem damit einverstanden, dass du verbesserte Werbeanzeigen siehst, die auf den von dir genutzten Apps und Webseiten basieren. Nachfolgend erfährst du mehr über diese Aktualisierungen und darüber, wie du steuern kannst, welche Werbeanzeigen du siehst.

 

Änderung der Nutzungsbedingungen bei Facebook ist rechtswidrig

Meiner Meinung nach verstößt der oben fett markierte Satz gegen das Datenschutzrecht weil in den Facebook Nutzungsbedingungen kein Änderungsvorbehalt enthalten ist. Facebook kann daher theoretisch nicht einfach so die Nutzungsbedingungen ändern, macht es in der Praxis aber offenbar trotzdem, ohne dass der Nutzer zu der Nutzung von persönlichen Daten zuvor sein ausdrückliches Einverständnis erklärt hat.

 

Facebook Nutzungsbedingungen unwirksam 

Folge dieser rechtswidrigen automatischen Änderung der Nutzungsbedingungen ist deren Unwirksamkeit. Entweder Facebook ist rechtlich nicht / schlecht oder gar nicht juristisch beraten, oder aber Facebook will schlichtweg nichts vom Datenschutzrecht wissen. Die zum 30.1.2015 angekündigte Änderung der Nutzungsbedingungen bei Facebook ist jedenfalls momentan rechtswidrig und wegen Verstoßes gegen das Datenschutzrecht unwirksam.

 

Was können Facebook-Nutzer tun?

Die Löschung des Accounts dürfte für die meisten Facebook-Nutzer als ultima ratio nicht in Betracht kommen. Daher werden viele Facebook-Nutzer die Änderung der Nutzungsbedingungen wohl einfach über sich ergehen lassen und gar nichts dagegen machen.

 

Datenschützer sollten gegen Facebook vorgehen

Es bleibt zu hoffen, dass Datenschützer dieses von Facebook an den Tag gelegte Verhalten nicht einfach dulden werden und aktiv dagegen vorgehen.

 

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Abmahnsichere AGB für Handel über Discogs

Die Musik Internetplattform Discogs (discogs.com) gerät ins Visier der Abmahner. Bei Discogs können Musikbegeisterte Musik in verschiedenen Formaten (Vinyl, CD, Kassette, CDr, DVD) bekommen. Bei Discogs können nur registrierte Mitglieder bestellen. Zunächst ist also eine Registrierung erforderlich. Dazu muss ein Benutzername und Passwort ausgewählt und eine E-Mail Adresse angegeben werden. Danach muss noch zum Abschluss der Registrierung ein Bestätigungslink per E-Mail angeklickt werden. Als Nutzer von Discogs sollten Sie Ihre Kontaktdaten hinterlegen, damit bei Käufen die Lieferanschrift hinterlegt ist.

 

Bei Discogs ist alles auf Englisch

So gibt es den Button „Add to Cart“ („Zum Einkaufswagen hinzufügen“) und „Place Order“ („Kaufen“). Die Auswahl ist groß, das Angebot riesig. Wer bei Discogs Musik gewerblich verkauft, der muss natürlich auch seinen Informationspflichten nachkommen. Los geht`s mit einem vollständigem Impressum. Schließlich muss der Kunde wissen, mit wem er es zu tun hat. Aktuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen, eine Widerrufsbelehrung nebst Muster Widerrufsformular dürfen nicht fehlen. Auch eine Datenschutzerklärung rate ich, auf jeden Fall zu verwenden.

 

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