Abmahnung Lichtenstein Körner & Partner mbB im Auftrag eines Rechteinhabers

Bundesweite Hilfe bei Abmahnung Lichtenstein Körner & Partner mbB Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers. Die Lichtenstein Körner & Partner mbB Rechtsanwälte sind unter anderem in Sachen Abmahnung im Auftrag folgender Mandanten tätig:

 

– Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG

 

Im folgenden Beitrag finden Sie Informationen über die Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner Rechtsanwälte, die ich am 14.9.2017 erstellt habe. Es handelt sich hierbei um meine persönlichen Erfahrungen mit der Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner Rechtsanwälte bis zum heutigen Tage. Sie erhalten nähere Informationen zu der Kanzlei unter der folgenden Website: www.lkpa.de

 

Wer sind die Lichtenstein Körner & Partner Rechtsanwälte?

 

Die Kanzlei tritt unter dem Namen Lichtenstein Körner & Partner mbB auf. Sie besteht derzeit aus 12 Rechtsanwälten, die im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht tätig seien. Laut eigener Aussage würde die Anwaltssozietät mit renommierten ausländischen Kanzleien zusammenarbeiten. Die Kanzleianschrift lautet Heidehofstraße 9, 70184 Stuttgart.

 

Erfahrung mit der Kanzlei Lichtenstein, Körner & Partner Rechtsanwälte

 

Mein Erstkontakt mit der Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner Rechtsanwälte fand im Februar 2011 statt. Ein Abgemahnter hat mir eine Abmahnung zur Bearbeitung vorgelegt, in dem ihm vorgeworfen wurde, Fahrzeugteile unter Verwendung der geschützten Marke „Porsche“ zum Verkauf angeboten zu haben (Auftraggeber war die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG). In der Folgezeit hatte ich immer mal wieder bislang ausschließlich in markenrechtlichen Angelegenheiten mit der Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner auf der Gegenseite zu tun.

 

Abmahnungen aus dem Bereich Markenrecht

 

Markenrechtliche Abmahnungen wurden u.a. ausgesprochen für:

 

  • Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG (Marke „Porsche“) (Branche: Kfz-Teile & Kfz-Zubehör;
  • Playboy Enterprises International (Marke „Häschenkopf“/“Bunny“) (Branche: Aufkleber)
  • Yello Strom GmbH

 

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Lichtenstein, Körner & Partner haben stets zeitnah Rücksprachen mit ihren Parteien genommen, wenn es um Vergleichsverhandlungen ging. Sämtliche Angelegenheiten wurden aus meiner Sicht fair und zügig abgewickelt. Alle mir vorgelegten Abmahnungen waren berechtigt. Anzeichen für Rechtsmissbrauch lagen bei den von mir geprüften Abmahnungen keine vor.

 

Abmahnung Lichtenstein Körner & Partner Rechtsanwälte erhalten

 

Sie haben von einem Auftraggeber der Kanzlei Lichtenstein Körner & Partner mbB eine Abmahnung (z.B. Markenrecht) erhalten? Dann nutzen Sie meine kostenlose Ersteinschätzung.

 

Stand: 14.9.2017

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Vineta Touristik GmbH durch FHU Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Ich habe eine Abmahnung der Vineta Touristik GmbH, Wasserfuhr 1, 32108 Bad Salzuflen durch die Rechtsanwaltskanzlei FHU, Rechtsanwalt Hans Joachim Uetermeyer, Wasserfuhr 1, 32108 Bad Salzuflen vom 02.11.2015 vorliegen.

 

Mit diesem Schreiben zeigt der sachbearbeitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Hans-Joachim Uetermeyer an, dass er die rechtlichen Interessen der Firma Vineta Touristik GmbH wahrnimmt, die – wie der Abgemahnte auch – eine entgeltliche Ferienimmobilienvermietung in Deutschland betreibe und Interessierten u.a. über das Medium Internet auf verschiedenen Portale anbiete.

 

Abmahnung der Vineta Touristik GmbH erhalten?

 

Der Vineta Touristik sei es zur Kenntnis gelangt, dass der Abgemahnte seine Ferienimmobilie im Internet bewerbe. Insoweit wird in dem Schreiben auf ein Angebot verwiesen, dass der Abmahnung als Anlage beigefügt ist.

 

Die dortige Preisaufstellung enthalte eine Angabe, mit der die jeweils pauschal für das jeweilige Objekt anfallende Endreinigungspauschale gesondert aufgeführt sei. Es wird bemängelt, dass eine Angabe der Übernachtungspreise inklusive Kosten dieser Pauschale nicht vorhanden sei.

 

Dieses Verhalten stelle eine unlautere Wettbewerbshandlung dar und verstoße gegen § 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 1 Abs. 1 PAngV. Die FHU Rechtsanwälte richten dem Abgemahnten aus, dass dieser gegenüber seinen Mitbewerbern verpflichtet sei, bei der Angabe von Mietpreisen für Ferienimmobilien Endpreise anzugeben, in welche die von vorneherein festgelegten Kosten für die Endreinigung und/oder Servicepauschale und/oder sonstiger Preisbestandteile – sofern die Inanspruchnahme dieser Leistung nicht ausdrücklich freigestellt sei, wie in dem Fall des Abgemahnten – einbezogen werden müssten.

 

Es wird sodann auf einige Urteile verwiesen.

 

Vineta Touristik GmbH fordert Unterlassung

 

Weiter heißt es dann, dass aufgrund der eindeutigen und ständigen Rechtsprechung der Vineta Touristik GmbH gegen den Abgemahnten ein Unterlassungsanspruch zustehe. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits habe der Unterzeichner den Abgemahnten nach Maßgabe des § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG deshalb aufzufordern, bis spätestens zum 18.11.2015 die der Abmahnung als weitere Anlage 2 beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Rechtsanwalt Uetermeyer teilt mit, dass er berechtigt sei, für die Abmahnerin zu erklären, dass diese auf die Geltendmachung von Ansprüchen auf Auskunftserteilung und Schadensersatz verzichten werde, wenn innerhalb der gesetzten Frist die vorstehend geforderten Erklärungen bei ihm eingegangen seien.

 

Abmahnkosten werden verlangt

 

Dennoch habe der Abgemahnte die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen. Diese werden nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR in Rechnung gestellt. Dieser Gegenstandswert würde der ständigen Rechtsprechung entsprechen. Ein entsprechender Beschluss des OLG Hamm sei dem Abmahnschreiben ebenfalls beigefügt.

 

Rechtsanwalt Uetermeyer rät dem Abgemahnten, dass um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und den potentiellen Urlaubsgästen eine optimale und inhaltlich vollständige und richtige Information zur Preisgestaltung zu ermöglichen, er die Empfehlungen des Deutschen Tourismusverbandes e.V. nachzukommen, die er jederzeit im Internet nachlesen könne.

Abmahnung Vineta Touristik GmbH

wegen fehlende Endpreisangabe

vertreten durch Anwaltskanzlei FHU

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Olaf Nimtz durch Loschelder Leisenberg Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 29.04.2016 hat Herr Olaf Nimtz durch die Kanzlei Loschelder Leisenberg, Maximilianstraße 29, 80539 München eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen. Rechtsanwalt Daniel A. Loschelder informiert, dass sein Mandant Olaf Nimtz eine breite Palette an Computerzubehör und Elektronikartikel über die Plattform www.io-shield.de vertreiben würde und der Abgemahnte daher Mitbewerber von diesem sei.

 

Privatverkauf oder geschäftliches Handeln?

 

Der Abmahner habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte unter www.ebay.de zahlreiche Waren anbieten würde, ohne dabei anzuzeigen, dass er gewerblich handeln würde. Ausweislich seines Bewertungsprofils und den angebotenen Waren würde er im geschäftlichen Verkehr handeln.

 

Der Abgemahnte würde den unzutreffenden Eindruck erwecken, dass er Verbraucher oder nicht für Zwecke seines Geschäftes tätig sei. Dies würde einen Wettbewerbsverstoß gemäß § 3 Abs. 3 UWG i.V.m. Nr. 23 des Anhangs zum UWG darstellen.

 

Tipp von anwaltblog24

 

Ich empfehle in diesem Zusammenhang den Beitrag: Abgrenzung privater gewerblicher Handel bei ebay

 

 

Die Abmahnung von Olaf Nimtz

 

Darüber hinaus habe er gem. § 5 TMG als Diensteanbieter u.a. den Namen und die Anschrift, unter der er niedergelassen sei, leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG). Das Unterlassen dieser Angaben würde ebenfalls einen Wettbewerbsverstoß gem. § 3 a UWG darstellen.

 

Schließlich würde er den Verbraucher nicht über sein gesetzliches Widerrufsrecht belehren, obwohl dies in den §§ 312 d Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB vorgeschrieben sei. Auch dies stelle einen Wettbewerbsverstoß dar, so Rechtsanwalt Loschelder weiter.

 

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, das beanstandete Verhalten unverzüglich abzustellen und die als Anlage beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung bis spätestens Freitag, den 6. März 2016 unterschrieben zurückzusenden (Ich gehe davon aus, dass es sich hier um eine Versehen handelt und der 6. Mai gemeint war).

 

Darüber hinaus habe der Abgemahnte die Kosten zu tragen, welche durch die Inanspruchnahme des Unterzeichners entstanden seien. Insofern würde für den vorliegenden Verstoß ein Streitwert von 20.000 € angesetzt werden. Die angefallenen Rechtsanwaltskosten würden sich auf 984,60 EUR netto berechnen und seien zahlbar bis zum 13. März 2016 (auch hier gehe ich davon aus, dass der 13. Mai gemeint war und es sich um einen Schreibfehler handelt). Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung müsse die Zahlung bis spätestens zu dem vorgenannten Datum auf dem genannten Konto eingegangen sein. Verspätete Zahlungen würden Anlass zur Klage gegen den Abgemahnten geben und die ohnehin bereits angefallenen Kosten erhöhen. Rechtsanwalt Loschelder weist darauf hin, dass Herr Olaf Nimtz sich nicht scheuen werde, seine Ansprüche konsequent gerichtlich durchzusetzen.

Abmahnung Olaf Nimtz

wegen Privatverkauf bei eBay

vertreten durch Rechtsanwälte Loschelder Leisenberg

Stand: 04/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Jacqueline Luckenwald, Fa. Fashion4You durch JUS DIREKT GmbH Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Frau Jacqueline Luckenwald hat am 8.8.2016 mindestens drei Abmahnungen über Herrn Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler (JUS DIREKT GmbH) aussprechen lassen. Einmal geht es um einen fehlenden Hinweis auf die OS-Plattform und zweimal um die gesetzliche Widerrufsbelehrung. Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler ist mir aus der Vergangenheit bekannt. Er hat unter anderem für diese Auftraggeber Abmahnungen ausgesprochen:

 

  • LK-Com, Inhaber Lorenz Köhler
  • Fatih Özmen, Fa. Oezpromotion
  • Firma Handydealer24 GmbH
  • Sascha Herbig, Fa. Game-Keyz.de
  • PE Premium-Electronics Handelsgesellschaft UG

 

Der Kollege Dr. Hauke Scheffler ist unter anderem auch Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Daher ist es aus meiner Sicht auch nichts ungewöhnliches, dass ein Rechtsanwalt aktiv Abmahnungen im Auftrag seiner Mandanten ausspricht. Dieses Verhalten ist nicht per se rechtsmissbräuchlich.

 

7 Indizien für Rechtsmissbrauch bei Frau Jacqueline Luckenwald

 

Ich habe mir die aktuellen Abmahnschreiben genau angesehen und aus meiner Sicht sprechen die nachfolgenden 7 Indizien für Rechtsmissbrauch:

 

1. Pauschaler Schadensersatz von 200 EUR

 

Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler fordert vom Abgemahnten einen pauschalen Schadensersatz von 200 EUR.

 

Verlangt der Abmahnende neben dem Ersatz seiner Anwaltskosten auch noch einen pauschalen Schadensersatz, obwohl er weder seinen tatsächlich entstandenen Schaden genau beziffern, noch alle relevanten Tatbestandsmerkmale ausreichend darlegen kann, ist dies ein weiterer Hinweis darauf, dass seine Abmahnung rechtsmissbräuchlich erfolgt ist.

 

OLG Hamm, Urteil v. 28.04.2009, Az. 4 U 216/08

 

2. Widerrufsbelehrung und OS-Plattform

 

Um zu erkennnen, dass eine Widerrufsbelehrung veraltet oder falsch ist, muss man nicht Jura studiert haben. Ebenso dürfte jeder juristische Laie erkennen, ob ein Hinweis auf die OS-Plattform enthalten ist oder nicht. Diese Verstöße sind mehr als nur simpel zu erkennen. Diese beiden Punkte sind immer wieder Gegenstand der ausgesprochenen Abmahnungen und nichts anderes, obwohl die meisten Abgemahnten noch zahlreiche weitere Fehler begehen.

 

„Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Klägerin 11 weitere Abmahnungen ausgesprochen hat, und zwar alle nach demselben Muster. Nach der Behauptung der Beklagten begründete die Klägerin jede der erfolgten Abmahnungen wie im vorliegenden Fall auch mit einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung durch den fehlenden Hinweis auf den Erhalt einer gesonderten Belehrung in Textform. Die Klägerin hat dies nicht in Abrede gestellt, sondern ihr Verhalten nur zu erläutern versucht. Es spricht aber nicht für eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs, wenn sich ein Wettbewerber nur auf die Verfolgung eines bestimmten Wettbewerbsverstoßes gewissermaßen spezialisiert. Dies zeigt, dass es ihm eben nicht insgesamt um die Wahrung des lauteren Wettbewerbs zu tun ist.“

 

vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2009, Az: 4 U 211/08.

 

3. München soll Gerichtsstand sein

 

In der Unterlassungserklärung ist eine Gerichtsstandsvereinbarung vorgesehen. Das Amts- oder Landhgericht in München soll die versprochene Vertragsstrafe im Falle einer Zuwiderhandlung überprüfen.

 

„Schließlich fügt sich in dieses Bild auch noch die Gerichtsstandsvereinbarung Bochum ein, dem Sitz des Prozessbevollmächtigten der Klägerin, die selbst ihren Sitz in F, also im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Münster hat. Auch der Sitz der Beklagten ist nicht C, sondern X. Diese Gerichtsstandsvereinbarung lässt sich mithin nur so erklären, dass dem Prozessbevollmächtigten der Klägerin die Arbeit erleichtert werden soll. Auch dies hat mit der besseren Verfolgungsmöglichkeit von Wettbewerbsverstößen durch die Klägerin nichts mehr zu tun.“

 

vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2010, Az: 4 U 62/10.

 

4. Extrem weite Unterlassungserklärung

 

Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist viel zu weit gefasst:

 

„zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in dem Internet-Auktionshaus Ebay Angebote zum Abschluss von Fernabsatzverträgen zu machen bzw. zur Abgabe entsprechender Angebote aufzufordern und dabei nicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen üder das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren und Verbrauchern ein solches einzuräumen.“

 

„Diese Haftungsverschärfung durch den Verfall einer Vertragsstrafe auch bei schuldloser Zuwiderhandlung, die zum Schutze des lauteren Wettbewerbs nicht erforderlich ist, da die Anforderungen an eine Entlastung des Schuldners ohnehin schon hochgeschraubt sind (vgl. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren Kap. 20 Rz. 15 m.w.N.), wird hier noch dadurch verstärkt, dass neben den konkret abgemahnten Verstößen als Fall der Zuwiderhandlung hier unter c) der vorformulierten Unterlassungserklärung jedwede gesetzwidrige Belehrung des Verbrauchers festgesetzt wird. Dies stellt eine zusätzliche Belastung dar, dass die Klägerin in der vorgefertigten Unterlassungserklärung das Verbot unter c) teilweise unter Wiederholung des Gesetzestextes so weit formuliert hat, dass unter die Unterlassungsverpflichtung auch gänzlich andere Verstöße als die abgemahnten fallen können. Je weiter die mit der Unterlassungserklärung eingegangene Verpflichtung ist, um so größer ist die Gefahr von Verstößen (vgl. Senatsurteil vom 29. Juni 2010 – I4 U 24/10). Auch diese weite Fassung der Unterlassungsverpflichtung unter c) ist zum Schutze des lauteren Wettbewerbs nicht erforderlich. Wie § 8 Abs. 1 UWG formuliert, setzt der Schutz des lauteren Wettbewerbs bei bereits begangenen oder konkret drohenden Verstößen ein. Da mit Hilfe der Kerntheorie auch kerngleiche Verstöße im nachfolgenden Verletzungsfall erfasst werden, schießt eine umfassende Pflichtenstellung über das erforderlicher Sicherheitsmaß hinaus.“

 

vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17.08.2010, Az: 4 U 62/10.

 

5. Abmahnung besteht nur aus Textbausteinen

 

Die Abmahnungen sind abstrakt aus Textbausteinen erstellt.

 

„Hinzu kommt, dass bei sämtlichen Abmahnungen durch die Klägerin und die # AG mit denselben Textbausteinen gearbeitet worden ist. Auch dieses ist ein Indiz für missbräuchliche Massenabmahnungen. Es weist daraufhin, dass mit wenig Aufwand und ohne Rücksicht auf die dem Einzelfall zugrundeliegenden Umstände immer gleich reagiert wird, gleichgültig ob und welche wirtschaftliche Bedeutung der Wettbewerbsverstoß für die Klägerin tatsächlich hat. In diesem Kontext ist ebenfalls zu sehen, dass die Gegenstandswerte bei den Abmahnungen größtenteils in dem Bereich zwischen 15.000,- Euro und 25.000,- Euro liegen und somit – in Anbetracht der geringen Bedeutung der Verstöße- im oberen Bereich liegen. Der Ansatz hoher Gegenstandswerte führt zur Erzielung hoher Gebühren.“

 

vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 08.08.2007, Az: 9 O 482/07.

 

6. Vollmacht mit eingescannter Unterschrift?

 

Auch die Vollmachten habe ich mir einmal genauer angesehen. Dabei fällt auf, dass das Datum ganz oben per PC gedruckt wurde und vom Datum unten, welches handschriftlich notiert wurde, um einen Tag abweicht. Der Gegner ist in der Vollmacht ebenfalls per PC eingetragen worden. Die Unterschrift von Frau Luckewald scheint eine eingescannte zu sein, denn wenn man die beiden Ausdrucke übereinander legt, so fällt auf, dass die Unterschrift meiner Einschätzung nach identisch ist.

 

7. Kein Wettbewerbsverhältnis zum Abgemahnten

 

Frau Jacqueline Luckenwald handelt bei eBay unter dem Verkäufernamen „fashion4you-dasdesignerparadies“. Sie hat Artikel aus den nachfolgenden Kategorien eingestellt:

 

  • Kleidung & Accessoires
  • Herren-Freizeithemden & -Shirts
  • Herren-T-Shirts
  • Herrenjacken & -mäntel
  • Mehr
  • Uhren & Schmuck
  • Beauty & Gesundheit
  • TV, Video & Audio
  • Handys & Kommunikation

 

In der Abmahnung schreibt Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, dass Frau Jacqueline Luckenwald angebllich bei eBay Softwarelizenzen vertreiben würde. Ich kann jedoch nicht ein einziges Angebot einer Softwarelizenz finden (Stand: 10.8.2016, 12:00 Uhr).

 

Sollte eine Abmahnung wegen Rechtsmissbrauch als unzulässig zurückgewiesen werden?

 

Mit dem Einwand des Rechtsmissbrauchs gehen viele Gericht – zu Recht – sehr zurückhaltend um. Im Gerichtsbezirk des OLG Hamm könnte es durchaus möglich sein, dass der Senat das Abmahnverhalten aufgrund der genannten Indizien als missbräuchlich einstuft.

 

Aufgrund des damit verbundenen Kostenrisikos würde ich jedoch nicht die Abmahnung einfach unter Verweis auf einen Rechtsmissbrauch zurückweisen. Da die abgemahnten Punkte mit Leichtigkeit behoben werden können, sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben werden.

 

Bzgl. der Kostenforderung könnte man jedoch darüber nachdenken, diese nicht zu bezahlen und es diesbezüglich auf einen Streit ankommen zu lassen. Das Kostenrisiko wäre dann deutlich geringer, weil es nur noch um die Kosten und nicht mehr um die Unterlassungsansprüche ginge. Der Streitwert läge dann nicht mehr bei rund 20.000 EUR, sondern nur noch in Höhe der Abmahnkosten von z.B. 984,60 EUR.

Abmahnung Jacqueline Luckenwald

wegen fehlenden Hinweis auf OS-Plattform, Widerrufsbelehrung

vertreten durch JUS DIREKT GmbH (Dr. Hauke Scheffler)

Stand: 08/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

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Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Frönd Nieß Lenzing Leiers GbR

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 30.5.2017 hat die Frönd Nieß Lenzing Leiers GbR, vertreten durch die Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leier, Eisenbahnstraße 13, 48143 Münster ausgesprochen. Anlass sei eine von diesen kürzlich im Rahmen der Angebote des Abgemahnten auf der Verkaufsplattform eBay unter dem von diesen unterhaltenen Account begangenen Urheberrechtsverletzung.

 

AGB-Klau führt zu Abmahnung

 

Der Unterzeichner des Schreibens, Rechtsanwalt Leiers, gleichzeitig Gesellschafter der Rechtsanwaltssozietät, erstelle für dessen Mandanten regelmäßig Rechtstexte, wie bspw. Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kundeninformationen u.a. zur entsprechenden Verwendung für den Fernabsatzhandel auf der Verkaufsplattform eBay. Die ausschließlichen Nutzungsrechte an diesen Rechtstexten habe die Rechtsanwaltssozietät Frönd Nieß Lenzing Leiers inne. Gleichfalls seien die Bevollmächtigten von dem Urheber ermächtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Nun hätten die Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers die Verwendung von durch den Unterzeichner erstellten Rechtstexten durch den Abgemahnten bei Angeboten auf der Verkaufsplattform eBay feststellen müssen, ohne dass er hierzu durch diese autorisiert worden seien. Die von dem Abgemahnten verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien zwar mit Daten seines Unternehmens versehen worden, würden jedoch 1:1 der vom Unterzeichner seinerzeit konzipierten Version. Screenshots der vorgenannten Angebote seien zu Beweiszwecken gefertigt worden. Da er zu keinem Zeitpunkt Nutzungsrechte erworben habe, erfolge die dortige Nutzung unberechtigt.

 

In dem Abmahnschreiben heißt es weiter, dass die Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers gegen den Abgemahnten zunächst Anspruch auf die sofortige Unterlassung weiterer Rechtsverletzungen habe. Bis zum 13.6.2017 habe er eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

 

Bis zum 20.6.2017 habe der Abgemahnte Auskunft zu erteilen, ob und ggfs. wo diese AGB darüber hinaus eingesetzt oder gar entgeltlich veräußert worden seien.

 

Ferner sei er zum Schadensersatz verpflichtet. Es würden die Nutzungsrechte an den streitgegenständlichen Rechtstexten zu einer Lizenzgebühr von nicht unter 297,50 EUR brutto übertragen. Der Abgemahnte werde aufgefordert, den vorgenannten Betrag bis zum 20.6.2017 auf das Kanzleikonto zu zahlen.

Abmahnung Frönd Nieß Lenzing Leiers GbR

wegen Urheberrechtsverletzung durch AGB-Verwendung

vertreten durch Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers

Stand: 05/2017

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Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Klaka Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers

Bundesweite Hilfe bei Abmahnung Klaka Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers. Die Klaka Rechtsanwälte sind unter anderem in Sachen Abmahnung im Auftrag folgender Mandanten tätig:

 

– Bayrische Motoren Werke AG
– BMW
– Bugs-International GmbH
– Comitè Interprofessionnel du Vin de Champagne, Epernay / Frankreich
– Consorzio del Prosciutto di Parma
– Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
– Longchamp SAS

 

Die nachstehenden Informationen über die KLAKA Rechtsanwälte Partnerschaft mbB wurden von mir am 14.9.2017 erstellt. Die Angaben geben meine persönlichen Erfahrungen mit der Kanzlei KLAKA Rechtsanwälte bis zum heutigen Tage wieder. Nähere Informationen über die Rechtsanwälte KLAKA finden Sie auch auf deren Internetseite www.klaka.com.

 

Wer verbirgt sich hinter den KLAKA Rechtsanwälten?

 

Die Kanzlei tritt unter dem Namen KLAKA Rechtsanwälte Partnerschaft mbB auf.

 

Sie ist an zwei Standorten tätig. In der Delpstraße 4 in 81679 München sind die Rechtsanwälte Dr. Michael Nieder, Dr. Andreas Schulz, Dr. Wolfgang Straub, Ralf-Michael Burkhardt, Dr. Ralf Hackbarth, Dr. Wolfgang Götz, Oliver Rauscher, Dr. Stefan Eck, Dr. Stefan Abel, Carsten Sauerwald, Dr. Carola Onken und Florian Schmidt-Sauerhöfer tätig. In Düsseldorf lautet die Kanzleianschrift Pempelforter Straße 11, 40211 Düsseldorf. Dort sind die beiden Rechtsanwälte Olaf Giebel und Dr. Constantin Kurtz anzutreffen.

 

Erfahrung mit den KLAKA Rechtsanwälten

 

Das erste Mal zu tun hatte ich mit der Kanzlei KLAKA bzw. dem Rechtsanwalt Dr. Michael Nieder in einer markrechtlichen Angelegenheit im Juli 2013 (Auftraggeber war die Comité Interprofessionnel du vin de Champagne). In der Folgezeit habe ich immer wieder Abgemahnte vertreten, die von den Auftraggebern der KLAKA Rechtsanwälte abgemahnt worden sind. Das waren bislang ausschließlich Abmahnungen wegen Verletzungen von Markenrechten.

 

Abmahnungen aus dem Bereich Markenrecht

 

Markenrechtliche Abmahnungen wurden u.a. für diese Abmahner ausgesprochen:

 

  • Bayerische Motoren Werke AG (BMW AG) (wegen Verwendung der markenrechtlich geschützten M Farbe für Aufkleber; unautorisierter Verkauf von Manschettenknöpfen mit dem BMW-Logo; Verwendung eine gefälschten BMW-Logos auf Fahrzeugteilen, z.B. Emblemen; Verkauf von Diagnosegeräten unter Nutzung des BMW-Logos; Verwendung des „M“ für den Verkauf von Motorradreifen u.a.)

 

  • Comité Interprofessionnel du vin de Champagne (wegen Verkauf von Tee unter der geschützten Bezeichnung „Champagner“, z.B. „Erdbeer-Champagner Grüntee“ oder „Champagner unter den Assam Tees“; Verkauf von Liquids für elektronische Zigaretten mit der Bezeichnung „Champagne“; Verkauf von Aromen für Liquids für elektronische Zigaretten unter der Bezeichnung „Champagner Aroma“ u.a.)

 

  • Longchamp S.A.S. (wegen Vertrieb einer unlauterer Nachahmung der Longchamp-Tasche „Le Pliage“ u.a.)

 

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (wegen Markenrechtsverletzung durch Reservierung einer Interdomain www.dguv[…] zur Anbietung von Dienstleistungen u.a.)

 

In sämtlichen Fällen, in denen ich mit den Rechtsanwälten der Kanzlei der KLAKA Rechtsanwälte (insbesondere häufiger mit Rechtsanwalt Dr. Ralf Hackbarth) zu tun hatte, habe ich diese als Kollegen kennengelernt, die zwar auf der einen Seite konsequent die Ansprüche ihrer Auftraggeber durchsetzen, aber dennoch immer an einer außergerichtlichen Regelung interessiert sind und hierbei auch für Vergleichsgespräche offen sind.

 

Abmahnung der KLAKA Rechtsanwälte erhalten

 

Sie haben von einem Auftraggeber der KLAKA Rechtsanwälte eine Abmahnung z.B. aus dem Bereich Markenrecht erhalten? Dann nutzen Sie meine kostenlose Ersteinschätzung.

 

Stand: 14.9.2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.