Abmahnung MissionDirect Trading Limited & Co. KG durch Lutz Schroeder Rechtsanwalt

Bekannt gewordene Abmahnungen in 2021:

  • Abmahnung vom 05.01.2021, Privatverkauf eBay (Tonträger), Frist Unterlassungserklärung 15.01.2021, Frist zur Zahlung 22.01.2021, Betrag: 745,40 EUR

Gegenstand der Abmahnung

Am 05.01.2021 hat Rechtsanwalt Lutz Schroeder, Andreas-Gayk-Straße 7-11, 24103 Kiel im Auftrag der MissionDirect Trading Limited & Co. KG eine Abmahnung ausgesprochen. Diese biete als Händlerin auf der Internetplattform eBay unter anderem Tonträger zum Kauf an. Diese Angebote würden sich an Endverbraucher richten.

Abgrenzung privater Handel Gewerblichkeit

 

Sodann heißt es in der Abmahnung, dass der Abgemahnte auf der Plattform eBay ebenfalls in großem Umfang Tonträger anbiete. Auch diese Angebote würden sich an private Endverbraucher richten. Der Abgemahnte würde darauf hingewiesen werden, dass er als privater Verbraucher auftreten würde, so Rechtsanwalt Lutz Schroeder. Diese Aussage treffe indes nicht zu. Die Verkaufsaktivität erfülle alle Kriterien, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt habe. Eine gewerbliche Tätigkeit liege nämlich vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden würden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankomme. Bei der Frage, ob eine Tätigkeit auf der Handelsplattform eBay dauerhaft und planvoll erfolge sei im konkreten Einzelfall anhand von Indizien zu ermitteln, die z.B. die Zahl der Verkäufe und deren Häufigkeit sei.

 

Der Abgemahnte habe über 484 Bewertungen in nur einem Jahr erhalten. Allein in sechs Monaten hat er 176 Bewertungen bekommen, davon allein 35 im letzten Monat. Derzeit biete er in 141 Auktionen Waren gleichzeitig an. Insgesamt habe der Abgemahnt 963 Bewertungen als Verkäufer erhalten.

 

Zu der Abgrenzung von privatem und gewerblichem Handel habe ich hier ausführlich berichtet.

 

Rechtsanwalt Schroeder moniert im Auftrag der MissionDirect Trading Limited & Co. KG, dass der Empfänger des Abmahnschreibens nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auftrete. In Wirklichkeit sei diese Tätigkeit eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen. Dieses Verhalten sei unlauter gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.

 

Als Unternehmer würden den Abgemahnten die umfangreichen und teilweise sehr arbeits- und kostenintensiven Pflichten eines gewerblichen Anbieters treffen. Diese ignoriere er jedoch unter Berufung auf seine angeblichen Privatverkäufe. Weiterhin verstoße er gegen § 5 TMG, weil die Angebote keinerlei Anbieterkennzeichnung enthalten würden. Es dränge sich zudem der Verdacht auf, dass er für seine Tätigkeit kein Gewerbe angemeldet habe und dementsprechend keine Steuern abführe. Seine Mandantin habe ihn jedoch nicht damit beauftragt, auch diese Rechtsverstöße zu ahnden. Daher teile er dem Abgemahnten diese lediglich zu seiner Information mit.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 15.01.2021 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Abmahnung in Höhe von 745,80 EUR bis zum 22.01.2021 zu zahlen.

Abmahnung MissionDirect Trading Limited & Co. KG

 

wegen Privatverkauf bei eBay

 

vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder

 

Stand: 01/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Ernst Westphal e.K. durch Lutz Schroeder Rechtsanwalt

Bekannt gewordene Ernst Westphal e.K. Abmahnungen

Abmahnung vom

 

  • 25.01.2021 wegen Privatverkäufen über eBay (Schmuck), Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung 05.02.2021, Abmahnkosten i.H.v. 745,40 EUR werden bis zum 12.02.2021 gefordert.
  • 14.01.2021 wegen Privatverkäufen über eBay (Uhrmacherbedarf), Frist für die Abgabe einer Unterlassungserklärung 25.01.2021, Abmahnkosten i.H.v. 745,40 EUR werden bis zum 01.02.2021 gefordert.
  • 17.12.2020 wegen Privatverkäufen über eBay, Frist für die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung 28.12.2020, Abmahnkosten i.H.v. 745,40 EUR werden bis zum 04.01.2021 gefordert.
  • 08.12.2020, Frist für die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung 18.12.2020, Abmahnkosten i.H.v. 745,40 EUR werden bis zum 28.12.2020 gefordert.
  • 05.11.2019
  • 04.11.2019
  • 06.05.2019
  • 2 x 29.04.2019
  • 28.03.2019
  • 08.03.2019

Gegenstand der Abmahnung

Am 4.10.2018 hat Rechtsanwalt Lutz Schroeder, Andreas-Gayk-Straße 7-11, 24103 Kiel im Auftrag der Ernst Westphal e.K. eine Abmahnung ausgesprochen. Die Abmahnerin würde als Händlerin unter anderem auf der Internetplattform eBay Uhren, Uhrenersatzteile, Uhrenzubehör, Uhrmacherbedarf und Schmuck zum Kauf an.

 

Der Abgemahnte würde ebenfalls in großem Umfang Uhren Uhrenersatzteile auf eBay anbieten. Beide würden ihre Angebote an Verbraucher richten. Der Abgemahnte würde als privater Verkäufer auftreten. Diese Aussage würde jedoch nicht zutreffen.

 

Die Verkaufsaktivitäten würden alle Kriterien erfüllen, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt habe. Eine gewerbliche Tätigkeit liege nämlich vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden würden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankomme, vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2006, Az. VIII ZR 173/05. Bei der Frage, ob eine Tätigkeit auf der Handelsplattform eBay dauerhaft und planvoll erfolge, sei im konkreten Einzelfall anhand von Indizien zu ermitteln, vgl. Münchner Kommentar, 5. Aufl., § 14 Rn. 28. Solche Indizien seien die Zahl und Häufigkeit der Verkäufe, das Anbieten gleichartiger Waren oder das Veräußern von Neuwaren, vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 28. Juni 2006, Az. 4 U 210/06.

 

Privatverkauf trotz Gewerblichkeit als Abmahngrund

Rechtsanwalt Lutz Schroeder moniert, dass das Verhalten des Abgemahnten unlauter sei, da dieser nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auftrete. So habe der Abgemahnte 484 Bewertungen in einem Jahr erhalten. Seine Waren würde er zum Teil in Mehrfachauktionen anbieten. Weiter wird moniert, dass er in 38 Auktionen gleichzeitig Waren anbieten würde, wobei es sich bei 35 Waren um Neuwaren handele.

 

Diesem wird u.a. vorgeworfen, keinerlei Anbieterkennzeichnung vorzuhalten. Auch gegen andere gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten verstoße er. So würde er keine Widerrufsbelehrung vorhalten, nicht auf das gesetzliche Mängelhaftungsrecht hinweisen und keinen Link auf die OS-Plattform bereitstellen.

 

Durch sein Verhalten verschaffe er sich seinen Konkurrenten gegenüber einen unlauteren Wettbewerbsvorteil. Der Abgemahnte habe daher bis zum 13.10.2018 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG sei er ferner verpflichtet, seinem Mandanten die wegen dieser Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Er werde aufgefordert, den Betrag in Höhe von 745,40 EUR (Gegenstandswert: 10.000 EUR) bis spätestens zum 20.10.2018 zu zahlen.

 

Ernst Westphal e.K. Abmahnung erhalten?

Verzweifeln Sie nicht, wenn auch Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Lutz Schroeder im Auftrag von der Ernst Westphal e.K. erhalten haben. Gerne helfe ich Ihnen in dieser Angelegenheit. Unterzeichnen Sie auf keinen Fall die vorgefertigte Unterlassungserklärung, sondern lassen sich von mir eine modifizierte Erklärung erstellen. Senden Sie mir noch heute die Abmahnung zu. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen zurück. 

Abmahnung Ernst Westphal e.K.

 

wegen Täuschung über Gewerblichkeit, fehlende Anbieterkennzeichnung u.a.

 

vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder

 

Stand: 01/2021

 

 

 

Abgrenzung privat – gewerblich. Wann liegt Gewerblichkeit vor, wann nicht?

 

 

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Ernst Westphal e.K. Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung Ernst Westphal e.K. berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Thomas von Haugwitz durch Lutz Schroeder Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Rechtsanwalt Lutz Schroeder, Andreas-Gayk-Straße 7-11, 24103 Kiel hat am 25.1.2017 im Auftrag von Herrn Thomas von Haugwitz eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund sei, dass der Abgemahnte im großen Umfang Lego-Artikel zum Verkauf anbiete und dabei als privater Verkäufer auftrete.

 

Der Abmahner biete als Händler auf der Internetplattform eBay ebenfalls diese Waren an. Seine Angebote würden sich an private Endverbraucher richten. Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis liege vor.

 

Die Verkaufsaktivitäten würden alle Kriterien erfüllen, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt habe. Eine gewerbliche Tätigkeit liege nämlich vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden würden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankomme, vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2006, Az. VIII ZR 173/05. Bei der Frage, ob eine Tätigkeit auf der Handelsplattform eBay dauerhaft und planvoll erfolge, sei im konkreten Einzelfall anhand von Indizien zu ermitteln, vgl. Münchner Kommentar, 5. Aufl., § 14 Rn. 28. Solche Indizien seien die Zahl und Häufigkeit der Verkäufe, das Anbieten gleichartiger Waren oder das Veräußern von Neuwaren, vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 28. Juni 2006, Az. 4 U 210/06.

 

Weitere Informationen zu der Gewerblichkeit von Angeboten habe ich hier für Sie zusammengefasst.

 

Privatverkauf trotz Gewerblichkeit als Abmahngrund

 

Rechtsanwalt Lutz Schroeder moniert, dass das Verhalten des Abgemahnten unlauter sei, da dieser nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auftrete.

 

Diesem wird u.a. vorgeworfen, keinerlei Anbieterkennzeichnung vorzuhalten. Auch gegen andere gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten verstoße er. Es dränge sich zudem der Verdacht auf, dass der Abgemahnte für seine Tätigkeit kein Gewerbe angemeldet habe und dementsprechend keine Steuern abführe. Herr Thomas von Haugwitz habe ihn jedoch nicht damit beauftragt, auch diese Rechtsverstöße zu ahnden. Daher teile der Bevollmächtigte dem Abgemahnten diese lediglich zu seiner Information mit.

 

Durch sein Verhalten verschaffe er sich seinen Konkurrenten gegenüber einen unlauteren Wettbewerbsvorteil. Der Abgemahnte habe daher bis zum 06.02.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG sei er ferner verpflichtet, seinem Mandanten die wegen dieser Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Er werde aufgefordert, den Betrag in Höhe von 612,80 EUR (Gegenstandswert: 7.500 EUR) bis spätestens zum 13.02.2017 zu zahlen.

Abmahnung Thomas von Haugwitz

wegen Privatverkauf trotz Gewerblichkeit (fehlende Anbieterkennzeichnung)

vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder

Stand: 01/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Falk Valentin durch Lutz Schroeder Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 17.3.2017 hat Rechtsanwalt Lutz Schroeder, Andreas-Gayk-Straße 7-11, 24103 Kiel eine Abmahnung im Auftrag von Herrn Falk Valentin ausgesprochen. Dieser würde als Händler auf der Internetplattform eBay Uhren zum Kauf anbieten. Seine Angebote würden sich an Endverbraucher richten. Der Abgemahnte würde über die Plattform eBay ebenfalls Uhren zum Kauf anbieten, so dass er sich mit dem Abmahner in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis befinden würde. Falk Valentin habe feststellen müssen, dass die Angebote des Empfängers des Abmahnschreibens unlauter und daher wettbewerbswidrig seien.

 

Uhrenverkauf unter Bezeichnung „Geneva“ als Abmahngrund

 

So würde der Abgemahnte anbieten, auf deren Ziffernblatt das Zeichen „Geneva“ markenmäßig aufgedruckt sei. Es handele sich bei diesen Uhren „Geneva“ aber nicht um Uhren, die aus der Schweiz geschweige denn aus dem Kanton Genf stammen würden.

 

Bei dem Zeichen „Geneva“ handele es sich erkennbar um die englischsprachige Bezeichnung für die schweizerische Stadt und den gleichnamigen Kanton Genf, die für die Produktion hochwertiger, komplizierter und damit im Regelfall auch zugleich ausgesprochen hochpreisiger Uhren weltbekannt sei.

 

Bei den Namen sämtlicher schweizerischer Kantone handele es sich um geographische Herkunftsangaben. Dies ergebe sich nicht zuletzt aus Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über den Schutz von Herkunftsangaben oder auch geographischen Bezeichnungen vom 7. März 1967, so Rechtsanwalt Lutz Schroeder.

 

Der Verkauf  von Waren mit dem Namen schweizerischer Kantone im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sei demnach ausschließlich schweizerischen Erzeugnissen oder Waren vorbehalten.

 

Bei dem Vertrieb von Uhren, der gegen dieses Gesetz verstoßen würde, handele es sich zugleich um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Darüber hinaus handele es sich bei der werbenden Angabe „Geneva“ um eine irreführende Werbung, da die angesprochenen Verkehrskreise anhand des Namens „Geneva“ zwanglos davon ausgehen würden, es handele sich um eine schweizerische Uhr, was tatsächlich nicht der Fall ist.

 

Auch englischsprachige Herkunftsangaben seien irreführend, sofern die Waren nicht an dem angegebenen Ort gefertigt worden seien, vgl. LG Frankfurt/Main, Urteil vom 7.11.2008, 3/12 O 55/08.

 

Weiter führt Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus, dass die Bezeichnung „Geneva“ eine unmittelbare Herkunftsangabe i.S.d. § 126 Abs. 1 MarkenG sei.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen und bis spätestens zum 28.3.2017 eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Ebenfalls habe er die Kosten der Abmahnung zu erstatten, die in Höhe von 865,00 EUR (Gegenstandswert: 15.000 EUR) geltend gemacht werden und bis zum 4.4.2017 zahlbar seien.

Abmahnung Falk Valentin

wegen Herkunftstäuschung bei Uhrenverkauf, Bezeichnung „Geneva“

vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder

Stand: 03/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Silke Cichy durch Lutz Schroeder Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 3.5.2017 hat Rechtsanwalt Lutz Schroeder, Andreas-Gayk-Straße 7-11, 24103 Kiel im Auftrag von Frau Silke Cichy eine Abmahnung ausgesprochen. Diese biete als Händlerin auf der Internetplattform eBay unter anderem Bücher zum Kauf an. Diese Angebote würden sich an Endverbraucher richten.

 

Abgrenzung privater Handel Gewerblichkeit

 

Sodann heißt es in dem Abmahnschreiben, dass der Abgemahnte auf der Plattform eBay ebenfalls in großem Umfang Bücher anbiete. Auch diese Angebote würden sich an private Endverbraucher richten. Der Abgemahnte würde darauf hingewiesen werden, dass er als privater Verbraucher auftreten würde, so Rechtsanwalt Lutz Schroeder. Diese Aussage treffe indes nicht zu. Die Verkaufsaktivität erfülle alle Kriterien, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt habe. Eine gewerbliche Tätigkeit liege nämlich vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden würden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankomme. Bei der Frage, ob eine Tätigkeit auf der Handelsplattform eBay dauerhaft und planvoll erfolge sei im konkreten Einzelfall anhand von Indizien zu ermitteln, die z.B. die Zahl der Verkäufe und deren Häufigkeit sei.

 

Der Abgemahnte habe in nur sechs Monaten 3.173 Bewertungen erhalten, davon allein 428 im letzten Monat. Derzeit biete er in 259 Auktionen Waren gleichzeitig an. Diese große Anzahl von Angeboten lasse die Tätigkeit ebenfalls gewerblich erscheinen. Darüber hinaus biete der abgemahnte Neuwaren an.

 

Zu der Abgrenzung von privatem und gewerblichem Handel habe ich hier ausführlich berichtet.

 

Rechtsanwalt Schroeder moniert im Auftrag der Frau Silke Cichy, dass der Empfänger des Abmahnschreibens nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auftrete. In Wirklichkeit sei diese Tätigkeit eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen. Dieses Verhalten sei unlauter gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.

 

Als Unternehmer würden den Abgemahnten die umfangreichen und teilweise sehr arbeits- und kostenintensiven Pflichten eines gewerblichen Anbieters treffen. Diese ignoriere er jedoch unter Berufung auf seine angeblichen Privatverkäufe. Weiterhin verstoße er gegen § 5 TMG, weil die Angebote keinerlei Anbieterkennzeichnung enthalten würden. Es dränge sich zudem der Verdacht auf, dass er für seine Tätigkeit kein Gewerbe angemeldet habe und dementsprechend keine Steuern abführe. Seine Mandantin habe ihn jedoch nicht damit beauftragt, auch diese Rechtsverstöße zu ahnden. Daher teile er dem Abgemahnten diese lediglich zu seiner Information mit.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, bis zum 15.5.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Abmahnung in Höhe von 612,80 EUR bis zum 22.5.2017 zu zahlen.

Abmahnung Silke Cichy

wegen Privatverkauf trotz Gewerblichkeit

vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder

Stand: 05/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung MissionDirect UG durch Lutz Schroeder Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am15.6.2017 hat Rechtsanwalt Lutz Schroeder, Andreas-Gayk-Straße 7-11, 24103 Kiel im Auftrag der MissionDirect UG (haftungsbeschränkt) eine Abmahnung ausgesprochen. Diese biete als Händlerin auf der Internetplattform eBay unter anderem Tonträger zum Kauf an. Diese Angebote würden sich an Endverbraucher richten.

 

Abgrenzung privater Handel Gewerblichkeit

 

Sodann heißt es in dem Abmahnschreiben, dass der Abgemahnte auf der Plattform eBay ebenfalls in großem Umfang Tonträger anbiete. Auch diese Angebote würden sich an private Endverbraucher richten. Der Abgemahnte würde darauf hingewiesen werden, dass er als privater Verbraucher auftreten würde, so Rechtsanwalt Lutz Schroeder. Diese Aussage treffe indes nicht zu. Die Verkaufsaktivität erfülle alle Kriterien, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt habe. Eine gewerbliche Tätigkeit liege nämlich vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden würden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankomme. Bei der Frage, ob eine Tätigkeit auf der Handelsplattform eBay dauerhaft und planvoll erfolge sei im konkreten Einzelfall anhand von Indizien zu ermitteln, die z.B. die Zahl der Verkäufe und deren Häufigkeit sei.

 

Der Abgemahnte habe in nur sechs Monaten 114 Bewertungen erhalten, davon allein 29 im letzten Monat. Derzeit biete er in 141 Auktionen Waren gleichzeitig an. Diese große Anzahl von Angeboten lasse die Tätigkeit ebenfalls gewerblich erscheinen.

 

Zu der Abgrenzung von privatem und gewerblichem Handel habe ich hier ausführlich berichtet.

 

Rechtsanwalt Schroeder moniert im Auftrag der MissionDirect UG (haftungsbeschränkt), dass der Empfänger des Abmahnschreibens nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auftrete. In Wirklichkeit sei diese Tätigkeit eindeutig dem gewerblichen Bereich zuzuordnen. Dieses Verhalten sei unlauter gemäß §§ 3, 4 Nr. 11 UWG.

 

Als Unternehmer würden den Abgemahnten die umfangreichen und teilweise sehr arbeits- und kostenintensiven Pflichten eines gewerblichen Anbieters treffen. Diese ignoriere er jedoch unter Berufung auf seine angeblichen Privatverkäufe. Weiterhin verstoße er gegen § 5 TMG, weil die Angebote keinerlei Anbieterkennzeichnung enthalten würden. Es dränge sich zudem der Verdacht auf, dass er für seine Tätigkeit kein Gewerbe angemeldet habe und dementsprechend keine Steuern abführe. Seine Mandantin habe ihn jedoch nicht damit beauftragt, auch diese Rechtsverstöße zu ahnden. Daher teile er dem Abgemahnten diese lediglich zu seiner Information mit.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, bis zum 27.6.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Abmahnung in Höhe von 612,80 EUR bis zum 4.7.2017 zu zahlen.

Abmahnung MissionDirect UG (haftungsbeschränkt)

wegen Verletzung von Informationspflichten

vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder

Stand: 06/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.