Diese 18 Fragen werden uns in der Beratungspraxis von Abgemahnten im Falle einer Abmahnung Wettbewerbsrecht am häufigsten gestellt.
• Was ist eigentlich eine Abmahnung (Definition)?
• Wo findet sich die gesetzliche Grundlage für die Abmahnung und Unterwerfung?
• Besteht eigentlich eine Pflicht zur vorherigen Abmahnung?
• Was ist bei Abmahnungen mit "Anspruchsberechtigte und Anspruchsverpflichtete" genau gemeint?
• Was sind die Voraussetzungen für eine Wettbewerbsrecht Abmahnung?
• Kann jeder eine Abmahnung aussprechen?
• Was wird mir denn überhaupt zur Last gelegt? Wogegen soll ich verstoßen haben und duch was?
• Darf der Gläubiger in der Abmahnung gerichtliche Schritte androhen?
• Sollte man bei einer Abmahnung einen Rechsanwalt beauftragen?
• Müssen Abmahnungen immer schriftlich sein, oder kann man auch mündlich abmahnen?
• Ist eine Abmahnung ohne Vollmacht wirksam, oder kann man diese nach § 174 BGB zurückweisen?
• Kann man auch selbst abmahnen, oder muss immer ein Rechtsanwalt beauftragt werden?
• Muss der Gläubiger der Abmahnung Beweismittel beifügen?
• Die Abmahnung kam per einfacher Post. Wer muss den Zugang der Abmahnung beweisen?
• Welche Möglichkeiten hat der Schuldner, auf die Abmahnung zu reagieren?
Lesenswert:
Sie haben weitere Fragen zur Abmahnung Wettbewerbsrecht?
Dann rufen Sie uns doch einfach an!
Das Team der Kanzlei Gersel freut sich auf Ihren Anruf.