Diese 18 Fragen werden mir in der Beratungspraxis von Abgemahnten im Falle einer Abmahnung Wettbewerbsrecht am häufigsten gestellt.

 

• Was ist eigentlich eine Abmahnung (Definition)?

• Wo findet sich die gesetzliche Grundlage für die Abmahnung und Unterwerfung?

• Besteht eigentlich eine Pflicht zur vorherigen Abmahnung?

• Was ist bei Abmahnungen mit „Anspruchsberechtigte und Anspruchsverpflichtete“ genau gemeint?

• Was sind die Voraussetzungen für eine Wettbewerbsrecht Abmahnung?

• Kann jeder eine Abmahnung aussprechen?

• Was wird mir denn überhaupt zur Last gelegt? Wogegen soll ich verstoßen haben und durch was?

• Die Frist in der Abmahnung ist extrem kurz. Was ist eine angemessene Frist? Sind Fristverlängerungen möglich?

• Darf der Gläubiger in der Abmahnung gerichtliche Schritte androhen?

• Sollte man bei einer Abmahnung einen Rechtsanwalt beauftragen?

• Müssen Abmahnungen immer schriftlich sein, oder kann man auch mündlich abmahnen?

• Ist eine Abmahnung ohne Vollmacht wirksam, oder kann man diese nach § 174 BGB zurückweisen?

• Kann man auch selbst abmahnen, oder muss immer ein Rechtsanwalt beauftragt werden?

• Muss der Gläubiger der Abmahnung Beweismittel beifügen?

• Die Abmahnung kam per einfacher Post. Wer muss den Zugang der Abmahnung beweisen?

• Welche Möglichkeiten hat der Schuldner, auf die Abmahnung zu reagieren?

• Muss man bei doppelter Abmahnung noch eine Unterlassungserklärung abgeben und wieder die Abmahnkosten bezahlen?

• Können mehrere Gläubiger getrennt voneinander gerichtlich gegen einen Schuldner wegen eines gleichen Wettbewerbsverstoßes vorgehen?

 

Lesenswert:

Abmahnkosten: Zahlungsanspruch – Freistellungsanspruch: Urteil Landgericht Landgericht Wiesbaden 13.06.2013, 1 O 206/12

Abmahnung Selbstauftrag: keine Kostenerstattung, Urteil, Landgericht Hamburg vom 19.02.2013, Az.: 312 O 323/12

 

Sie haben weitere Fragen zur Abmahnung Wettbewerbsrecht?

Dann rufen Sie mich doch einfach an!

Ich freue mich auf Ihren Anruf.