Diese 18 Fragen werden uns in der Beratungspraxis von Abgemahnten im Falle einer Abmahnung Wettbewerbsrecht am häufigsten gestellt.

 

Was ist eigentlich eine Abmahnung (Definition)?

Wo findet sich die gesetzliche Grundlage für die Abmahnung und Unterwerfung?

Besteht eigentlich eine Pflicht zur vorherigen Abmahnung?

Was ist bei Abmahnungen mit "Anspruchsberechtigte und Anspruchsverpflichtete" genau gemeint?

Was sind die Voraussetzungen für eine Wettbewerbsrecht Abmahnung?

Kann jeder eine Abmahnung aussprechen?

•  Was wird mir denn überhaupt zur Last gelegt? Wogegen soll ich verstoßen haben und duch was?

Die Frist in der Abmahnung ist extrem kurz. Was ist eine angemessene Frist? Sind Fristverlängerungen möglich?

Darf der Gläubiger in der Abmahnung gerichtliche Schritte androhen?

Sollte man bei einer Abmahnung einen Rechsanwalt beauftragen?

Müssen Abmahnungen immer schriftlich sein, oder kann man auch mündlich abmahnen?

Ist eine Abmahnung ohne Vollmacht wirksam, oder kann man diese nach § 174 BGB zurückweisen?

Kann man auch selbst abmahnen, oder muss immer ein Rechtsanwalt beauftragt werden?

Muss der Gläubiger der Abmahnung Beweismittel beifügen?

Die Abmahnung kam per einfacher Post. Wer muss den Zugang der Abmahnung beweisen?

• Welche Möglichkeiten hat der Schuldner, auf die Abmahnung zu reagieren?

• Muss man bei doppelter Abmahnung noch eine Unterlassungserklärung abgeben und wieder die Abmahnkosten bezahlen?

Können mehrere Gläubiger getrennt voneinander gerichtlich gegen einen Schuldner wegen eines gleichen Wettbewerbsverstoßes vorgehen?

 

Lesenswert:

Abmahnkosten: Zahlungsanspruch – Freistellungsanspruch: Urteil Landgericht Landgericht Wiesbaden 13.06.2013, 1 O 206/12

Abmahnung Selbstauftrag: keine Kostenerstattung, Urteil, Landgericht Hamburg vom 19.02.2013, Az.: 312 O 323/12

 

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