Mir liegt eine Abmahnung der Firma Besser-Hollandrad, Inhaber Erwin Besser vom 17.01.2017, die diese durch Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann ausgesprochen hat. Anlass seien von dem Abgemahnten auf eBay begangene Informationspflichtverletzungen.

 

Rechtsanwältin Fischer-Battermann informiert, dass ihre Mandantschaft sowohl ein Ladengeschäft betreibe als auch einen Online-Shop unterhalte. Sie vertreibe Artikel unter anderem aus den Bereichen Fahrräder, Fahradersatzteile und Fahrradzubehör. Der Abgemahnte stehe zu Herrn Besser somit in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Fehlende Grundpreisangabe – Abmahngefahr

Gerügt werde konkret ein Verstoß gegen § 2 der PAngV durch das Nichtangeben eines Grundpreises.

Der § 2 Absatz 1 Satz 1 PAngV laute:

„Wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet, hat neben dem Gesamtpreis auch den Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (Grundpreis) in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises gemäß Absatz 3 Satz 1, 2, 4 oder 5 anzugeben.“

In dem Angebot des Abgemahnten werde der Grundpreis nicht ordnungsgemäß, d.h. in unmittelbarer Nähe zum Endpreis, angegeben. Der Grundpreis des betreffenden Artikels sei weder in der Artikelzeile, noch in der eBay-Listenansicht oder in der Galerieansicht genannt.

Der Abgemahnte werde aufgefordert, das beanstandete wettbewerbswidrige Verhalten sofort zu unterlassen und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr eine geeignete strafbewehret Unterlassungserklärung abzugeben. Eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung sei als Muster beigefügt, so Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann im Auftrag der Firma Besser-Hollandrad, Inhaber Erwin Besser.

 

Zur Vermeidung sofortiger gerichtlicher Schritte werde dem Abgemahnten Gelegenheit gegeben, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 30.01.2017 abzugeben.

 

Durch die Abmahntätigkeit seien dem Abmahner Kosten für Anwaltsgebühren und für Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung entstanden, zu deren Ersatz der Abgemahnte verpflichtet sei. Der Gesamtbetrag in Höhe von 847,89 € (102,49 € Kosten für Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung zzgl. 745,40 € Rechtsanwaltsgebühren) sei zahlbar bis zum 06.02.2017.

 

Besser-Hollandrad, Inh. Erwin Besser Abmahnung erhalten? Bundesweite Hilfe

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Fa. Besser Hollandrad durch Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne unterstützend zur Seite, um diese für Sie sicherlich unangenehme Angelegenheit aus der Welt zu schaffen. Kontaktieren Sie mich noch heute.

Abmahnung Firma Besser-Hollandrad, Inhaber Erwin Besser

wegen fehlender Grundpreisangabe

vertreten durch Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann

Stand: 01/2017

Update 28.3.2017: Mir liegt eine weitere Abmahnung der Rechtsanwältin Rahel Fischer-Battermann vom 28.3.2017 vor, die diese im Auftrag der Firma Besser-Holandrad, Inhaber Erwin Besser, wegen fehlender Grundpreisangabe und fehlendem Link auf die OS-Plattform ausgesprochen hat. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung wird bis  zum 5.4.2017 gefordert. Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 15.000 € (= 865,00 € netto) geltend gemacht und sollen bis zum 12.4.2017 gezahlt werden.

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.