Mir liegt eine Abmahnung der LSH Rechtsanwälten, Schlossberg 20, 75175 Pforzheim vor, die diese im Auftrag der Firma RieSystems am 1.6.2017 ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Andreas Lingenfelser. Dieser moniert Wettbewerbsverstöße des Abgemahnten beim Verkauf von Vlies.
Fehlender Grundpreis führt zu RieSystems Abmahnung
Mit der Abmahnung wird ein Angebot des Empfängers des Abmahnschreibens übermittelt, auf welches Bezug genommen wird. Hiernach werbe er damit, dass das von ihm angebotene Vlies € 129,35/brutto kosten würde. Er unterlasse es allerdings, darauf hinzuweisen, welcher Preis pro Quadratmeter vom Verbraucher gezahlt werden müsse. Dies sei ein wettbewerbswidriger Verstoß nach §§ 3, 4 UWG, der zu unterlassen sei.
Es handele sich um einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Nach der Preisangabenverordnung sei der entsprechende Grundpreis anzugeben. Nach § 2 der Preisangabenverordnung müsse, wer Verbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder wer ihnen regelmäßig in sonstiger Weise Waren in Fertigpackungen, offenen Verpackungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten würde, habe neben dem Gesamtpreis auch den Preis für die Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises anzugeben.
Über die Problematik der Grundpreisangaben hatte ich bereits in den nachfolgenden Beiträgen berichtet:
- Grundpreisangabe eBay
- Besser keine gefährliche Unterlassungserklärung abgeben?
- eBay Grundpreisangabe fehlt – Ordnungsgeldantrag folgt
- 750 EUR Ordnungsgeld, weil Grundpreis fehlte (LG Meiningen, 25 HK O 25/14)
- Abmahngefahr Grundpreis: Ansicht „Meine eBay Welt aufrufen“
- Grundpreis Abmahnung eBay – Ausführliches Angebot, Listenversion, Galerieversion
Die LSH Rechtsanwälte monieren, dass der Abgemahnte dies im vorliegenden Fall nicht tun würde. Er gebe nicht an, wieviel der Quadratmeterpreis koste. Dies sei insoweit ein wettbewerbswidriger Verstoß, der zu beseitigen sei. Eine Beseitigung könne nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung erfolgen.
Der Abgemahnte werde insoweit aufgefordert, die dem Schreiben anliegende Erklärung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 13.6.2017 abzugeben.
Abmahnkosten werden i.H.v. 725,40 € nach einem Gegenstandswert von 10.000 € geltend gemacht.
Bundesweite Hilfe bei Abmahnung
Sie haben auch von der Kanzlei LSH eine Abmahnung erhalten, die diese im Auftrag der RieSystems ausgesprochen hat? Bewahren Sie Ruhe! Lassen Sie keine Fristen verstreichen und setzen sich noch heute mit einem Rechtsanwalt in Verbindung. Sehr gerne helfe ich Ihnen in dieser Angelegenheit. Mein Team und ich freuen uns von Ihnen zu hören.
Abmahnung RieSystems
wegen fehlender Grundpreisangabe
vertreten durch LSH Rechtsanwälte
Stand: 06/2017
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