Sie haben eine Mitgliedschaft auf der Kommunikationsplattform casualfriends.de abgeschlossen und wollen das ABO kündigen? Wie sind die Zusammenhänge zwischen casualfriends.de (dateyard AG), der Fairmount GmbH und den Auer Witte Thiel Rechtsanwälten? Handelt es sich vielleicht um eine Abofalle oder gar einen Fall von Abzocke? Der nachfolgende Beitrag klärt dies auf.

 

Laut Impressum auf www.casualfriends.de werden die Leistungen auf casualfriends.de erbracht von der dateyard AG, mit Sitz in der Schochenmühlestr. 4, CH-6340 Baar, Schweiz. Es geht um kostenpflichtige Leistungen der Online-Community www.casualfriends.de. Der Betroffene soll eine kostenpflichtige Premium Mitgliedschaft auf casualfriends.de gebucht haben. Daraus resultiert jetzt eine angeblich offene Forderung.

Inkasso durch die Fairmount GmbH

Das Inkasso für die dateyard AG macht offensichtlich die Fairmount GmbH, Grimmaische Straße 78, 04720 Döbeln/Dresden. Die Fairmount GmbH forderte den Zahlungspflichtigen auf, 148,70 EUR zu bezahlen. In der E-Mail wird ausgeführt, dass das Zahlungsverhalten des Betroffenen weder nachvollzogen noch akzeptiert werden könne. Er habe kostenpflichtige Leistungen der Online-Community www.casualfriends.de in Anspruch genommen. Trotz mehrfacher Mahnung seitens der dateyard AG sowie der Fairmont GmbH sei bislang noch kein Zahlungsausgleich erfolgt.

Deshalb wird der Betroffene nochmals aufgefordert unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 20.08.2015 den Betrag in Höhe von EUR 148,70 zu bezahlen. Nach erfolglosem Fristablauf sei die Fairmount GmbH angehalten, die Angelegenheit an die Vertragsanwälte abzugeben. Diese würden dann unverzüglich einen Mahnbescheid gegen den Betroffenen beim örtlichen Mahngericht beantragen, wodurch weitere ebenfalls vom Betroffenen zu bezahlende Kosten und Unannehmlichkeiten entstehen würden.

Die Fairmont AG könne dem Betroffenen deshalb nur empfehlen, diese weitere Eskalation zu vermeiden und für eine fristgemäße und vollständige Zahlung zu sorgen. Nach Zahlungseingang werde die Akte umgehend geschlossen, heißt es in der E-Mail.

Die Vertragsanwälte Auer Witte Thiel

Die dateyard AG lässt sich auch von den Auer Witte Thiel Rechtsanwälten, Bayerstraße 27, 80335 München vertreten. Von diesen Rechtsanwälten bekam der Betroffene nämlich ebenfalls eine Zahlungsaufforderung, nachdem er den Forderungen der Fairmount GmbH nicht nachgekommen war. Inzwischen geht es um 166,70 EUR. Der offene Betrag soll auf ein Konto bei der Postbank überwiesen werden. Der Betroffene fragte die Auer Witte Thiel Rechtsanwälte nach der Möglichkeit einer Ratenzahlung und bekam promt einen Teilzahlungsvergleich übermittelt. Die Ratenzahlungsvereinbarung zwischen der dateyard AG, vertreten durch die Auer Witte Thiel Rechtsanwälte und dem Betroffenen sieht folgendes vor:

1. Der Schuldner erkennt an, dem Gläubiger einen Betrag von 201,80 € zzgl. gesetzl. Zinsen zu schulden.

 

2. Der Schuldner verpflichtet sich, den in Ziffer 1 anerkannten Betrag, der auch die Kosten dieser Vereinbarung mit 35,10 € beinhaltet sowie die Zinsen in monatlichen Raten von je 15,00 €, fällig jeweils zum 01. eines Monats, erstmals fällig am 01.10.15 auf das oben genannte Konto von Auer Witte Thiel zu bezahlen. Das Aktenzeichen XXXXXXX ist unbedingt bei jeder Zahlung anzugeben.

 

3. Die Gläubigerin verpflichtet sich bei pünktlicher Einhaltung der gewährten Raten keine gerichtlichen Schritte oder Vollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. Eingeleitete Maßnahmen bleiben jedoch bestehen bzw. ruhen, solange die Raten vereinbarungsgemäß bezahlt werden. Sollte der Schuldner mit einer Rate in Rückstand geraten, so ist die jeweilige Restforderung sofort zur Zahlung fällig und die Gläubigerin bei Vorliegen eines Vollstreckungstitels berechtigt, ohne weitere Vorankündigung die Zwangsvollstreckung fortzusetzen.

 

4. Kontaktdaten der Bank und Bankverbindung

 

5. Telefonnummer / E-Mail

 

Zu zahlen sind 13 monatliche Raten in Höhe von 15,00 €, jeweils zum 01. des Monats, beginnend ab dem 01.10.15. Die letzte Rate ist abweichend mit 21,80 € am 01.10.16 zu zahlen.

Ebenfalls soll der Betroffene eine Vollmacht für die Einrichtung eines Dauerauftrages erteilen. Der Wortlautet lautet wie folgt:

Hiermit bevollmächtige(n) ich/wir Sie, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen wie oben genannt, mittels Einrichtung eines Dauerauftrages von meinem/unseren Konto meiner/unserer Bank in Auftrag zu geben.

Nicht voreilig zahlen, nichts ungeprüft unterschreiben!

Es muss unbedingt geklärt werden, ob mit der dateyard AG überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist und ob die die geltend gemachten Forderungen überhaupt berechtigt sind. Voreilig sollte nicht von Abzocke oder Abofalle gesprochen werden. Es ist durchaus möglich, auch über das Internet wirksame Verträge zu schließen. Ob jedoch die Formalien auch eingehalten worden sind, muss überprüft werden.

 

Ich helfe Ihnen bundesweit. Mailen Sie mir den gewechselten Schriftverkehr zu, ich prüfe den Vorgang und melde mich schnellstens bei Ihnen zurück.