Datingportale wie just-date.de, only-date.de, daily-date.de, dateformore.de, zuuyo.com u.a., die von Unternehmen wie der Ideo Labs GmbH, Be Beauty GmbH oder der Frontline Digital GmbH betrieben werden, locken oftmals ihre Kunden mit einem sog. Probe-Abo, das 1 EUR für 14 Tage kostet. Gewiss kann und darf man bei Datingportalen nicht immer nur von Abofallen sprechen. Es gibt auch zahlreiche seriöse Datingportale, jedoch auch – wie in jeder Branche – leider schwarze Schafe „Abzocker“ darunter.

Erfahrungen mit just-date.de, only-date.de, daily-date.de, dateformore.de, zuuyo.com

Viele Mandanten, die sich an mich gewendet haben, kennen diese Situation: Auch sie haben für 1 EUR das Probe-Abo abgeschlossen. Doch nach kurzer Zeit kam das Erwachen: Es werden nun monatliche Gebühren in einem Rahmen von 29,90 EUR bis 89,90 EUR von dem Konto abgebucht. Die meisten Mandanten haben das deren Meinung nach zu Unrecht per Lastschrift von den Anbietern der Portale eingezogene Geld zurückbuchen lassen. Kurz darauf kam eine E-Mail von dem Betreiber der Seite, mit der zur Zahlung des zurückgebuchten Betrages zzgl. Mahnkosten aufgefordert wird. Erfolgt keine Zahlung wird der Mandant von einem Inkasso-Unternehmen, wie z.B. Jedermann Inkasso angeschrieben und zu einer noch höheren Zahlung aufgefordert. Erfolgt hierauf auch keine Zahlung, dann kann es geschehen, dass nun die Forderung an eine Rechtsanwaltskanzlei, wie z.B. Auer Witte Thiel aus München, abgegeben wird. Spätestens ab diesem Zeitpunkt wird es Zeit, sich rechtlichen Beistand zu suchen.

Doch wieso kommt es überhaupt dazu?

Viele Betroffene berichten, dass sie den Vertrag entweder widerrufen oder gekündigt haben. Problematisch hieran ist, dass bei einem fristgerechten Widerruf oder einer nicht fristgerechten Kündigung, sich das Probe-Abo in eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft mit Vertragslaufzeiten von mehreren Monaten oder gar Jahren wandelt. Die Anbieter vertreten den Standpunkt, dass eine Kündigung ausschließlich schriftlich zu erfolgen hat. Die Rechtsprechung hat sich allerdings hier auf die Seite der Verbraucher gestellt und der Wirksamkeit der Kündigung einer Mitgliedschaft bei einem Online-Dating-Portal per Email zugestimmt (vgl. OLG München, Urteil vom 09.10.2014, Az. 29 U 857/14).

 

Was kann ich als Betroffener tun?

Zunächst bewahren Sie bitte Ruhe und bezahlen bitte auf gar keinen Fall voreilig etwas an das Datingportal, das Inkassounternehmen, oder die eingeschalteten Rechtsanwälte. Setzen Sie sich bitte sofort mit mir und meinem Team in Verbindung. Ich kann Ihnen bundesweit helfen.