Mir wurde eine Zahlungsaufforderung der National Inkasso GmbH durch Rechtsanwalt Falk Reichwald, Ludolfstraße 9, 40597 Düsseldorf zur Überprüfung vorgelegt. Datiert ist das Schreiben auf den 29.12.2016. Hintergrund sei eine Forderungsangelegenheit eines Gläubigers oder eine Gläubigerin mit der Bezeichnung DateMe s.r.o..

 

Rechtsanwalt Reichwald teilt dem Adressaten mit, dass ihm die mit dem Auftraggeber geführte Korrespondenz vorliege. Eine Aufstellung über sämtliche relevanten Informationen in dieser Forderungsangelegenheit, insbesondere zum Rechtsgrund der Forderung und zu den bislang angefallenen Kosten einschließlich Verzugszinsen und Inkassokosten füge Rechtsanwalt Reichwald umseitig bei.

 

Die Forderung der National Inkasso GmbH

Die von dem Bevollmächtigten angesprochene Forderungsaufstellung enthält unter dem Punkt Hauptforderung nur in Klammern das Wort DateMeAG und einen Betrag in Höhe von 35,90 €. Darunter werden Zinsen seit dem 27.12.2008 in Höhe von 13,92 € in Rechnung gestellt. Als Auslagen des Auftraggebers werden 7,00 € aufgelistet, an Mahnkosten des Auftraggebers werden 10,00 € geltend gemacht. Inkassogebühren werden in Höhe einer 1,8 Geschäftsgebühr mit 81,00 € berechnet und Auslagen nach 7002 VV RVG mit 16,20 €.

 

Die Forderungsaufstellung enthält noch die Punkte Mahnkosten National Inkasso, Auskunfteien, Gerichtskosten und Zahlung, die jeweils mit 0,00 € angegeben werden.

Hinweis: Inkassounternehmen dürfen keine höheren Gebühren verlangen, als wenn ein Rechtsanwalt Sie zur Zahlung aufgefordert hätte. Da das Inkassounternehmen i.d.R. auch keine rechtliche Überprüfung der Angelegenheit vornimmt, dürfte (wenn überhaupt) eine Abrechnung nach einer 0,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2302 VV RVG erfolgen für ein Schreiben einfacher Art. Die mir vorliegende Berechnung nach einer 1,8 Geschäftsgebühr gem. 2300 VV RVG  halte ich für überhöht und nicht durchsetzbar.

Achtung! Wenn ein Auftraggeber nach der Einschaltung eines Inkassounternehmens einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Forderung beauftragt, sind die Inkassogebühren nicht mehr zu erstatten, sondern nur noch die Kosten durch die Einschaltung des Rechtsanwalts.

In dem Schreiben heißt es weiter, dass der Empfänger es bislang unterlassen habe, die an diesen herangetragenen Zahlungsaufforderungen zu berücksichtigen und Zahlung zu leisten. Aktuell weise sei Forderungskonto noch ein Debet in Höhe von 164,02 € aus. Aufgrund seiner nachhaltigen Zahlungsweigerung sei der Unterzeichner mit der weiteren Geltendmachung der Forderung beauftragt.

 

Zur Meidung einer ansonsten erforderlich werdenden Klage habe Rechtsanwalt Reichwald im Auftrag der National Inkasso GmbH den Empfänger des Schreibens letztmalig außergerichtlich aufzufordern, die Forderung in der bezeichneten Höhe spätestens bis zum 12.01.2017 auszugleichen. Sollte er erneut keine Zahlung leisten, werde die Forderung unverzüglich einer gerichtlichen Titulierung zugeführt. Hierdurch weiter entstehende Kosten für das gerichtliche Verfahren und an dessen Anschluss ggf. durchzuführende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen würden ihm zusätzlich zur Last fallen.

 

Von Rechtsanwalt Reichwald Zahlungsaufforderung erhalten?

Sollten auch Sie eine derartige Zahlungsaufforderung erhalten haben, dann sollten Sie auf gar keinen Fall voreilig eine Zahlung leisten. Lassen Sie den Sachverhalt prüfen! Gern helfe ich Ihnen.

Zahlungsaufforderung National Inkasso GmbH

 

vertreten durch Rechtsanwalt Falk Reichwald

 

Stand: 29.12.2016