Webbilling AG Zahlungsaufforderung? Die Webbilling AG, Schulstrasse 7, 5303 Würenlingen (Schweiz) versendet z.B. per E-Mail im Auftrag verschiedener Diensteanbieter (z.B. Jadorra S.a.r.l) Zahlungsaufforderungen per E-Mail. Die geforderten Beträge sollen für angebliche  Internetdienstleistungen bezahlt werden. In der E-Mail wird mitgeteilt, dass die Webbilling AG vom Konto des Betroffenen den fälligen Betrag für eine in Anspruch genommene Internetdienstleistung einziehen wollte. Eine Einziehung des Betrages ist aber oftmals nicht möglich, sei es, weil das Konto nicht gedeckt ist, oder weil der Lastschrift z.B. widersprochen wurde. In diesen Fällen bekommen Betroffene dann oft eine Zahlungsaufforderung mit zusätzlichen Banlkgebühren von 8,50 EUR und Mahngebühren von 4 EUR. Die Hauptforderung ist unterschiedlich, meistens sind es 29,90 EUR, insgesamt also 42,40 EUR.

Webbilling AG mit Forderungseinzug beauftragt

Da der Auftraggeber der Webbilling AG das Geld nicht einziehen konnte, hat er nunmehr die Webbilling AG mit dem Einzug der Forderung beauftragt. Der Gesamtbetrag von 42,40 EUR soll auf ein Konto bei der Commerzbank Hamburg überwiesen werden. In der E-Mail heißt es wörtlich wie folgt:

 

Wir weisen rein formell darauf hin, dass Geschäfte im Internet denselben Gesetzen und der Gerichtsbarkeit unterliegen, wie alle anderen Rechtsgeschäfte und daher von verbindlicher Natur sind. Sollten Sie den oben aufgeführten Betrag nicht innerhalb der vorgegebenen Frist einzahlen, werden wir die Forderung sowie Ihre IP-Adresse und E-Mail-Adresse an ein Inkassounternehmen abgeben, welches den Betrag inkl. zusätzlich anfallender Gebühren unter Zuhilfenahme des gerichtlichen Mahnverfahrens einfordern wird.

Was tun bei Zahlungsaufforderung Webbilling AG?

Oftmals wissen Betroffene gar nicht, was sie für eine angebliche  Internetdienstleistung in Anspruch genommen haben sollen, oder wie der Auftraggeber der Webbilling AG an die Bankdaten gekommen ist. Schnell wird Abzocke und Betrug vermutet. Grundsätzlich können auch über das Internet wirksame Dienstleistungsverträge geschlossen werden. Es sollte aber genau geprüft werden, ob zwischen Ihnen und dem Auftraggeber der Webbilling AG tatsächlich ein wirksamer Dienstleistungsvertrag zustande gekommen ist.

Keine voreilige Zahlung leisten bei Zahlungsaufforderungen der Webbilling AG

Bevor Sie irgendetwas bezahlen sollte genau geprüft werden, ob der Gegenseite der Zahlungsanspruch überhaupt in der geltend gemachten Höhe zusteht. Schicken Sie mir gern den gewechselten Schriftverkehr oder die Zahlungsaufforderung zu und ich sehe mir dies einmal für Sie an.

Ich helfe Ihnen bei einer Zahlungsaufforderung Webbilling AG

Auch Sie haben eine Zahlungsaufforderung Webbilling AG bekommen? Ich helfe Ihnen gern.