Von Ihrem Konto wurde per Lastschrift Geld abgebucht? „Was ist denn das für eine Abbuchung?“ fragen sich häufig Betroffene, von deren Konto Geld per Lastschrift eingezogen worden ist. Sehr oft handelt es sich um Abbuchungen, die der Kontoinhaber gar nicht autorisiert, also erlaubt hat. Die Lastschrift ist quasi das Gegenteil einer Überweisung. Der Zahlungsempfänger gibt beim Lastschrifteinzugsverfahren seiner Bank den Auftrag, vom Konto des Zahlungspflichtigen bei dessen Bank einen gewissen Betrag abzubuchen (Lastschriftmandat).

Beim Lastschrifteinzugsverfahren muss aber auch eine Lastschrifteneinzugsermächtigung vorliegen. Ohne ausdrückliche Ermächtigung kann zwar Geld tatsächlich abgebucht werden, aber Sie haben dann die Möglichkeit sich dieses zu Unrecht abgebuchte Geld zurückzuholen, indem Sie die Lastschrift widerrufen (sogenannte Lastschriftrückgabe).

Ihr Konto ist kein Selbstbedienungsladen!

Widerrufen Sie zu Unrecht abgebuchte Lastschriften so schnell wie nur möglich. Früher konnte man Lastschriften binnen 6 Wochen widerrufen. Heute hat man dafür sogar 8 Wochen Zeit. Rufen Sie Ihre Bank an oder gehen Sie persönlich mit Ihrem Kontoauszug zu Ihrer Bank und sagen, dass der Betrag zu Unrecht von Ihrem Konto abgebucht worden ist. Widersprechen Sie der Lastschrift ausdrücklich und fordern Ihre Bank auf, Ihnen das zu Unrecht abgebucht Geld umgehend wieder gutzuschreiben.

Abzocke Abofalle – Holen Sie sich Ihr Geld der letzten 13 Monate zurück!

Abofallen lauern in der heutigen Zeit überall, habe ich den Eindruck. In der Praxis habe ich es häufig mit Datingportalen zu tun, bei denen Nutzer angebliche gratis Testphasen abgeschlossen haben, dann in der Folgezeit aber plötzlich hohe monatliche Beträge per Lastschrift vom Konto der Betroffenen abgebucht werden. Diese Abbuchungen wurden von den Abofallenopfern in der Regel ausnahmslos nie zuvor autorisiert.

 

Wussten Sie, dass Sie 13 Monate ab Fälligkeitsdatum die Rückgabe der abgebuchten Beträge verlangen können mit der Begründung, es habe kein SEPA-Lastschriftmandat bzw. keine Einzugsermächtigung vorgelegen? Der Gläubiger, also derjenige, der das Geld von Ihrem Konto abgebucht hat, muss dann seine Autorisierung zur Durchführung der Lastschrift dann vorlegen. Das werden die meisten Abo-Fallen Betreiber aber nicht können.

Mein Praxistipp für alle Abofallenopfer:

Holen Sie sich bei Ihrer Bank das zu Unrecht abgebuchte Geld der letzten 13 Monate zurück. Nehmen Sie am besten die Kontoauszüge der letzten 13 Monate mit und fordern Ihr Geld zurück! Weisen Sie Ihre Bank auf § 676b BGB hin!

§ 676b BGB Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge

 

(1) Der Zahlungsdienstnutzer hat seinen Zahlungsdienstleister unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs zu unterrichten.

 

(2) Ansprüche und Einwendungen des Zahlungsdienstnutzers gegen den Zahlungsdienstleister nach diesem Unterkapitel sind ausgeschlossen, wenn dieser seinen Zahlungsdienstleister nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einem nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn der Zahlungsdienstleister den Zahlungsdienstnutzer über die den Zahlungsvorgang betreffenden Angaben gemäß Artikel 248 §§ 7, 10 oder § 14 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich.

 

(3) Für andere als die in § 675z Satz 1 genannten Ansprüche des Zahlungsdienstnutzers gegen seinen Zahlungsdienstleister wegen eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgangs gilt Absatz 2 mit der Maßgabe, dass der Zahlungsdienstnutzer diese Ansprüche auch nach Ablauf der Frist geltend machen kann, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.