Mir liegt eine E-Mail der Jedermann Inkasso GmbH vom 11.05.2015 mit dem Betreff „Letzte Zahlungsaufforderung“ vor. Auftraggeberin der Jedermann Inkasso GmbH ist die Firma Ideo Labs GmbH aus Berlin. Über die Ideo Labs GmbH hatte ich bereits in einem anderen Zusammenhang berichtet, nämlich in Bezug auf die Rechtsanwälte Auer Witte Thiel.

 

Der Adressat des Mahnschreibens wird aufgefordert, einen Betrag von 167,70 EUR bis zum 23.05.2015 unter Angabe einer Zahlungsreferenz im Verwendungszweck auf das Konto der Jedermann Inkasso GmbH zu überweisen. In der E-Mail findet sich der Hinweis, dass falls dem Adressaten der Mahnung eine Einmalzahlung derzeit nicht möglich sein sollte, er mit der Jedermann Inkasso GmbH Kontakt aufnehmen solle, um eine einvernehmliche Regelung zu vereinbaren. Es wird in der E-Mail darauf hingewiesen, dass die Jedermann Inkasso GmbH bei ergebnislosem Fristablauf der Ideo Labs GmbH raten werde, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Dieses sei naturgemäß mit weiteren Kosten für den Adressaten des Mahnschreibens verbunden. Schließlich heißt es in der E-Mail „Sollten Sie also auch diese letzte Frist bis 23.05.2015 ohne jegliche Kontaktaufnahme bzw. vollständige Bezahlung verstreichen lassen, werden wir den bereits für den Gerichtsweg Verständigung an unseren Rechtsanwalt übergeben“.

 

Dass hier nicht sofort der Gerichtsweg eingeleitet wird, hat meine Erfahrung mit der Jedermann Inkasso GmbH und der Ideo Labs GmbH gezeigt. Vielmehr wird nach diesem Aufforderungsschreiben ein weiteres Aufforderungsschreiben durch die Auer, Witte, Thiel Rechtsanwälte folgen. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag hier.