Worauf Sie bei der Werbung mit Testergebnissen achten müssen

Bei der Werbung mit Testergebnissen kann es zu einer Irreführung des Verbrauchers führen, weshalb sich für diese Art von Werbung Standards gebildet haben.

 

Die Testergebnisse sind nicht dazu bestimmt eine Überlegenheit der Produkte zu vermitteln, sofern die Untersuchungen es nicht rechtfertigen. Deswegen besteht bei dieser Art von Werbung eine sogenannte Hinweispflicht, die besagt das beispielsweise bei einer Werbung mit dem Testergebnis ,,gut“ auch darauf hingewiesen werden muss, dass andere Konkurrenzprodukte mit dem Testergebnis ,,sehr gut“ abgeschnitten haben. Sollte das getestete Produkt das Testergebnis ,,sehr gut“ erzielt haben, ist der Werbende nicht dazu verpflichtet auf andere Produkte mit dem gleichen Testergebnis hinzuweisen.

 

Es empfiehlt sich immer das Testergebnis einer Stiftung nicht mit eigenen Worten zu wiedergeben, da sonst ein Eindruck der Täuschung entstehen könnte, der dann vorliegt, wenn sich der Eindruck des Testergebnisses zugunsten des Werbendes verschiebt. Bei der Werbung mit Testergebnissen können Sie sich auch auf die Wiedergabe einer Testkategorie beschränken, was bedeutet das Sie nicht dazu verpflichtet sind auf negative Testergebnisse hinzuweisen, sondern nur auf gute, sofern Sie mit der Werbung nicht das schlechte Gesamtergebnis überspielen.  

Ältere Testergebnisse können sich ganz schnell als irreführend ergeben, weshalb Sie unbedingt beachten sollten das keine neueren Untersuchungen an dem Produkt vorliegen, und keine erheblichen Veränderungen der Marktverhältnisse stattgefunden haben.

Jedoch ist eine Werbung mit älteren Testergebnissen zulässig, wenn:

 

  • der Zeitpunkt der Veröffentlichung erkennbar gemacht wird
  • keine neueren Prüfungsergebnisse vorliegen
  • das Produkt die gleichen Bedingungen erfüllt die es zum Zeitpunkt der damaligen Prüfung auch erfüllt hatte
  • es nicht technisch überholt wurde

Wird mit einem Testergebnis geworben, welches nicht ausschlaggebend ist, wo also beispielsweise einzelne Vertragswerkstätte verschiedenster Automarken geprüft worden sind,  muss drauf hingewiesen werden, dass dieses Testergebnis nicht auf das ganze Unternehmen zu beziehen ist, da nur eine von hundert Vertragswerkstätten getestet worden ist und die Qualität der Werkstätte innerhalb der Marke unterschiedlich ausfallen kann.

 

Wichtig: Wenn Sie mit einem Testergebnis werben,  müssen die Verbraucher in der Lage sein das Ergebnis anhand einer Fundstelle überprüfen zu können. Bei einer Internetwerbung mit einem Testergebnis muss dieser Hinweis auf die Fundstelle entweder deutlich auf der ersten Seite der Werbung zu finden sein, oder in Form von Sternchen erkenntlich gemacht werden.

 

Lesen Sie auch:

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

Stiftung zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) | -gesetz /-verordnung – Abmahnung

Abmahnung Verpackungsregister /-gesetz /-verordnung erhalten?

Im öffentlichen Register der Stiftung zentrale Stelle Verpackungsregister werden die registrierten Hersteller mit Markennamen, Registrierungsnummer und weiteren Registrierungsdaten veröffentlicht. Hier gelangen Sie direkt zum Register. Abmahner können so schnell und einfach prüfen, ob Sie ordnungsgemäß registriert sind oder nicht. Wenn Sie also systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr zu bringen, ohne sich zuvor bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert haben, dann droht Ihnen eine Abmahnung. Es gibt zahlreiche Abmahner, die genau das momentan abmahnen bzw. monieren:

 

  • Michaela Maurer
    Abmahnung vom 03.09.2021, Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung 13.09.2021, Kostenforderung: 1.134,55 EUR (Gegenstandwert 15.000 EUR)
  • IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO e.V.)
  • Rechtsanwalt Gereon Sandhage für diverse Mandanten z.B. für Juwelier Chronotage GmbH (Nichtbeachtung Verpackungsgesetz)
    Schreiben vom 20.07.2021, Kostenforderung 280,60 EUR

 

Unterlassungserklärung nicht einfach unterschreiben

Wissen Sie, dass Sie an eine Unterlassungserklärung ihr Leben lang gebunden sind?

 

Es ist immer ratsam, eine eigene, sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die nur auf das aller Nötigste beschränkt ist und nicht zu weit geht. Bei der Formulierung muss man ganz besonders vorsichtig sein!

 

Nicht vorschnell bezahlen

Es sollte vor einer Zahlung immer genau geprüft werden, ob der Kostenerstattungsanspruch der Höhe nach berechtigt ist. Bei relativ geringen Summen, wie teilweise von Rechtsanwalt Gereon Sandhage gefordert (unter 300 EUR), sind Betroffene geneigt einfach zu bezahlen. Das halte ich jedoch für falsch.

 

Drohen weitere Abmahnungen

Händler, die erst eine Abmahnung wegen dem Verpackungsregister erhalten haben, melden sich später oftmals wegen weiterer Abmahnungen von anderen Abmahners wegen anderer Verstöße bei mir.

 

Sie sollten bereits die erste Abmahnung zum Anlass nehmen, Ihren Onlineauftritt einmal von Grund an abzusichern, damit Sie künftig keine weiteren  Abmahnungen mehr erhalten und sich voll und ganz auf Ihren Handel konzentrieren können.

 

  • Wussten Sie, dass Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen als Händler auch ein sogenanntes Verarbeitungsverzeichnis vorhalten müssen?
  • Zudem gibt es ab dem 03.07.2021 für rücknahmepflichtige Verpackungen neue Informationspflichten, die Sie als Händler beachten müssen.

 

Mit einer Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist es daher leider allein nicht getan. Beachten Sie nicht alle gesetzlichen Bestimmungen, dann müssen Sie permanent mit der nächsten Abmahnung rechnen.

 

Erfahrung aus über 15 Jahren

Ich sichere seit über 15 Jahren eBay-Händler, Shopbetreiber, Amazon-Verkäufer etc. ab, damit diese vor Abmahnungen geschützt sind. Nutzen auch Sie meine umfangreichen Leistungen und riskieren keine weiteren Abmahnungen.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

Copyright Bilder: Muss der Urheber bei Adobe Stock genannt werden?

Kennzeichnung Fotos Urheberrecht – Kennzeichnungspflicht

Mit Bildern, die Sie selbst erstellt haben, können Sie tun und lassen, was Sie wollen! Aber was ist ist beachten, wenn man zum Beispiel Bilder bei Adobe Stock kauft? Muss bei Adobe Stock der Urheber eigentlich angegeben werden? Und falls ja, wie hat eine Urheberrechtskennzeichnung zu erfolgen? Wo findet sich dafür eigentlich die gesetzliche Grundlage?

 

Im Urheberrechtsgesetz heißt es in § 13 UrhG:

 

§ 13 Anerkennung der Urheberschaft

„Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.“

 

Adobe Stock – Urhebernennung erforderlich?

Definitiv ja! 

Adobe Stock sollte darauf klar und verständlich hinweisen und diese Voraussetzung nicht versteckt in Nutzungsbedingungen erwähnen, wie dies momentan der Fall ist. Dass der Urheber anzugeben ist, ergibt sich nämlich aus den Adobe Stock-Lizenzinformationen in Verbindung mit den Nutzungsbedingungen. In den Lizenzinformationen (5 DIN A4 Seiten ausgedruckt) heißt es ganz zum Schluss:

„Die vollständigen Lizenzbedingungen einschließlich zusätzlicher Einschränkungen finden Sie in unseren Nutzungsbedingungen.“

Frage an Sie: Haben Sie nach 5 DIN A4 Seiten Lizenzinformationen noch Lust, etwaige Nutzungsbedingungen zu lesen?

 

Das sollten Sie aber, denn in den Nutzungsbedingungen steht auf der Seite 5 in Ziffer 7 dies:

7. Einschränkungen

7.1 Allgemeine Einschränkungen. Sie dürfen nicht

(A) …

(F) das Stockmedium in einer redaktionellen Weise ohne die begleitende Namensnennung oder Attribution verwenden, die auf eine Weise platziert wird, die für den anwendbaren Zweck angemessen ist. Verwenden Sie für die Namensnennung das Format „[Name des Anbieters]/stock.adobe.com“ bzw. das auf der Website angegebene Format;

Weitere Frage an Sie: Ist Ihnen jetzt klar, was Sie machen müsse?

 

Mir war das nicht sofort klar. Ich musste die Lizenzinformationen mehrmals lesen.

 

fehlende Urhebernennung führt zu Abmahnungen

Geben Sie daher bitte unbedingt immer den Urheber an, um eine Abmahnung zu verhindern. Auch wenn Sie die Bilder rechtmäßig gekauft haben, so erfolgt deren Verwendung nur dann rechtmäßig, wenn Sie den Urheberrechtshinweis so geben, wie es die Adobe Stock Lizenzbedingungen vorsehen.

 

Abmahnungen drohen immer dann, wenn

  • Sie rechtswidrig (also ohne entsprechende Nutzungsrechte) die Bilder Dritter benutzen.
  • Sie z.B. keine Urheberrechtskennzeichnung vornehmen, obwohl es die Nutzungsbedingungen so vorsehen.

Hotspot für Abmahnungen ist die Google Bildersuche

Ich frage die Abgemahnten Leute immer, wo Sie das Bildmaterial her haben. Als Antwort höre und lese ich immer wieder „Na von der Google Bildersuche!“ Unter den Bildern blendet Google haben immer diesen Hinweis ein:

Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Weitere Infos

Ignorieren Sie das bitte nicht.

 

So verwenden Sie Bilder richtig:

  • Machen Sie eigene Bilder, dies ist am sichersten.
  • Möchten Sie Bilder Dritter benutzen, dann vergewissern Sie sich, dass der Urheber oder der Rechtsinhaber damit einverstanden ist.
  • Kaufen Sie Bilder z.B. bei Adobe Stock, dann nennen Sie auf jeden Fall den Urheber.

Mein Praxistipp:

Lizenzbedingungen und Nutzungsbedingungen immer abspeichern oder ausdrucken, weil diese in der Folgezeit geändert werden könnten. Vielleicht erinnern Sie sich noch an Fotolia? Fotolia ist jetzt Adobe Stock. Die Bilder von damals können Sie natürlich auch heute weiter benutzen, aber haben Sie noch die Nutzungsbedingungen von Fotolia? Heute verlangt Adobe Stock nämlich einen Urheberrechtshinweis, wie oben dargelegt. Früher reichte es bei Fotolia aus, z.B. im Impressum einfach nur diesen Hinweis zu geben: © Fotolia.com

 

Sie haben Fragen?

Abmahnung Telefonnummer im Muster-Widerrufsformular

Ich habe heute den Onlineauftritt eines Shopbetreibers abgesichert, der bei eBay und Amazon handelt und auch einen eigenen Onlineshop hat. Auch dieser Verkäufer hatte in seinem Muster-Widerrufsformular eine Telefonnummer genannt. Es dürfte jedem auf Anhieb einleuchten, dass es nicht möglich ist, das Muster-Widerrufsformular telefonisch zurückzusenden, oder sehen Sie das anders?

 

Natürlich gehört daher auch in das Muster-Widerrufsformular KEINE Telefonnummer hinein! So könnte Ihr Muster-Widerrufsformular lauten, jedoch ohne die Angabe einer Telefonnummer:

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:

 

Max Müller
Musterstr. 1
12345 Musterstadt

 

Telefon: 0123 – 11111
Telefax: 0123 – 99999
E-Mail: max@mustermann.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der

 

folgenden Waren (*)     ………………………………………………………………………………

 

bestellt am (*)                 ………………………………………………………………………………

 

erhalten am (*)      …………………………………………………………………………….…

 

Name des/der Verbraucher(s) ……..……………………………………………………………….

 

Anschrift des/der Verbraucher(s) ………………………………………………………………….

 

Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s)

 

 

______________________________________
(*) Unzutreffendes streichen.

 

Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis der erste Abmahner dies zum Gegenstand einer Abmahnung macht. In einer Abmahnung könnte es dann künftig heißen:

 

Die Angabe der Telefonnummer im Muster-Widerrufsfromular stellt ein wettbewerbswidriges Verhalten dar.

 

Die Angabe einer Telefonnummer im Muster-Widerrufsfromular verstößt gegen das Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB. Um die vom Gesetz bezweckte Verdeutlichung des Rechts zum Widerruf nicht zu beeinträchtigen, darf das Muster-Widerrufsfromular grundsätzlich keine anderen, als die in § 355 BGB vorgesehenen Erklärungen enthalten.

 

Danach schließt die Regelung zwar nicht schlechthin jeglichen Zusatz zur Belehrung aus. Ihrem Zweck entsprechend sind jedoch nur solche Ergänzungen zulässig, die den Inhalt der Widerrufsbelehrung verdeutlichen. Hierzu zählen solche Erklärungen nicht, die einen eigenen Inhalt aufweisen und weder für das Verständnis noch für die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung von Bedeutung sind und deshalb von ihr ablenken.

 

Ihre Erklärung birgt die Gefahr in sich, dass der Verbraucher den Inhalt des Muster-Widerrufsfromulars irrtümlich so versteht, als könne er dieses Formular auch telefonisch übermitteln. Die Angabe der Telefonnummer im Muster-Widerrufsfromular ist daher geeignet, den Leser von dem zutreffenden Inhalt der Widerrufsbelehrung abzulenken. Der darin liegende Verstoß gegen § 355 BGB stellt zugleich eine Verletzung des § 1 UWG dar, da § 355 BGB als verbraucherschützende Norm eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion aufweist.

Riskieren Sie keine teure Abmahnung!

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

Abmahnsichere AGB für Handel über Discogs

Die Musik Internetplattform Discogs (discogs.com) gerät ins Visier der Abmahner. Bei Discogs können Musikbegeisterte Musik in verschiedenen Formaten (Vinyl, CD, Kassette, CDr, DVD) bekommen. Bei Discogs können nur registrierte Mitglieder bestellen. Zunächst ist also eine Registrierung erforderlich. Dazu muss ein Benutzername und Passwort ausgewählt und eine E-Mail Adresse angegeben werden. Danach muss noch zum Abschluss der Registrierung ein Bestätigungslink per E-Mail angeklickt werden. Als Nutzer von Discogs sollten Sie Ihre Kontaktdaten hinterlegen, damit bei Käufen die Lieferanschrift hinterlegt ist.

 

Bei Discogs ist alles auf Englisch

So gibt es den Button „Add to Cart“ („Zum Einkaufswagen hinzufügen“) und „Place Order“ („Kaufen“). Die Auswahl ist groß, das Angebot riesig. Wer bei Discogs Musik gewerblich verkauft, der muss natürlich auch seinen Informationspflichten nachkommen. Los geht`s mit einem vollständigem Impressum. Schließlich muss der Kunde wissen, mit wem er es zu tun hat. Aktuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen, eine Widerrufsbelehrung nebst Muster Widerrufsformular dürfen nicht fehlen. Auch eine Datenschutzerklärung rate ich, auf jeden Fall zu verwenden.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

Abmahnung Discogs Verkäufer – Droht Abmahnwelle?

Ich habe heute den Handel eines Verkäufers von Schallplatten über das Internetportal Discogs (www.discogs.com) abgesichert. Der Händler kam nicht ohne Grund auf mich zu, denn er wurde verklagt. Ich habe mir das Portal und die dort vertretenen Anbieter einmal genauer angesehen und leider feststellen müssen, dass – so meine Einschätzung – 99 % aller Anbieter bei Discogs akut abmahngefährdet sind.

 

Discogs ist ein Paradies für Abmahnanwälte

Bei fast jedem Händler fehlen AGB, oder die AGB sind falsch. Es fehlen Angaben zum Zustandekommen des Vertrages, zur Vertragstextspeicherung, den zur Verfügung stehenden Sprachen und vieles mehr. Hier wird jeder Abmahnanwalt in kürzester Zeit fündig. Discogs könnte sich meiner Meinung nach daher zu einem regelrechten Paradies für Abmahnanwälte entwickeln. Ohne Probleme könnten hier hunderte, ja sogar tausende Händler abgemahnt werden. Es wäre daher durchaus möglich, dass eine Abmahnwelle auf Discogs Verkäufer zurollt.

Bei Discogs haben Sie nicht – wie auf anderen Portalen – die Möglichkeit, bei fest hinterlegten Feldern die Rechtstexte zu hinterlegen. Es kommt hinzu, dass alles auf Englisch ist. Der Marktplatz Discogs macht es Ihnen sehr schwer, Ihren Informationspflichten nachzukommen, weil viele Angaben schlichtweg fehlen. Diese Schwierigkeiten müssen gelöst werden, damit Abmahner und deren Abmahnanwälte keine Chance haben, Sie abzumahnen.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!