Abmahnung MAXXmarketing GmbH durch Michel Hobrecker Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Ich habe ein Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Michel Hobrecker vom 02.01.2015 zur Einsichtnahme vorliegen, der im Namen der MAXXmarketing GmbH, vertreten durch Klaus Huber, einen Verstoß gegen das UWG abmahnt. Zunächst werden in der Abmahnung Angaben zum Abmahner getätigt. Es heißt, die MAXXmarketing GmbH biete unter www.webdesigner-profi.de diverse Dienstleistungen an, mitunter Programmierung (Web-) Design sowie Suchmaschinenoptimierung. Desweiteren betreibe sie selbsteinen Webshop und ist Hersteller von „Joomshopping“.

 

Abmahnung MAXXmarketing GmbH

 

Der Abgemahnte wirbt für teilweise gleichlautende Dienstleistungen bzw. deren Vermittlung, sodass die Partein den gleichen Kundenkreis ansprechen und somit Mitbewerber sind. Der Abmahner muss nunmehr feststellen, dass der Abgemahnte über Google-AdWords-Anzeigen mit den Aussagen „Joomla Online Shop für 0 €“ und „Joomla Online Shop Hosting ab 0 € inkl. Umzug, Updates & Support“ wirbt.

 

In seinem Internetauftritt wirbt der Abgemahnte bei Produkten weiterhin pauschal mit „ab 0 €“ bzw. „0,-€/Mon.“. Er habe dort zwar dazugeschrieben, dass diese „für 6 Monate“ zu einem Preis von 0 € bereitsgstellt werden, jedoch erst an gaz aderer, weit entfernter- Stelle darauf hingewiesen, dass nach Ablauf der 6 Monate ie Produkte kostenpflichtig werden. Rechtsanwalt Hobrecker bemängelt, dass nur ein gnz kleiner Fußnotenhinweis etliche Seintelängen weiter unten und lediglich klein gedrckt Auskunft darüber gibt, dass dies nur für sechs Monate gilt und danach entsorechnde Kosten auslöst. In den Übersichten sei zudem aufgefallen, dass die Vertragslaufzeit 12 Monate beträgt, sodass nach Ansicht des Abmahners kein kostenloses Angebot angeoten wird.

 

MAXXmarketing GmbH Abmahnung

 

Dem Abgemahnten wird zur Last gelegt, mit dieser Werbung gegen das geltende Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Aufgrund dieses Verstoßes stehe dem Abmahner einen Unterlassungs-, Beseitungs-, Auskunfts- sowie Schadensersatzanspruch zu.

 

Dem Abgemahnten wurde eine Frist zur Abgabe einer Unterlasungserklärung bis zum 14.01.2015, 12 Uhr, gesetzt. Ein Entwurf dieser Erklärung wird dem Abmahnschreiben beigefügt.

 

Zudem wird er aufgefordert, innerhalb dieser Rist zur Vorbereitung des Schadensersatzanspruches Auskunft daüber zu erteilen, in welchem Umfang mit dieser Werbe-Aussage geworben wurde, insbesondere des Zeitraums, der Anzahl der Anzeigen, der Anzahl der Impression bei Google-Adwords sowie der Klickzahlen. Auch soll der Abmahner das zahlenmäßige Verhältnis der über die Google-Adwords-Anzeige auf die Internetseite gelangte Kunden im Vergleich zu den Kunden ist, die über andere Wege auf die Seite gelangt sind, auflisten. Auch die Anzahl der Vertragsabschlüsse und die Höhe der Einnahmen und Forderungen durch diese Abschlüsse sind mitzuteilen.

 

Der Abgemahnte soll sich auch dazu verpflichten, der MAXXmarketing GmbH sämtlichen Schaden zu ersetzen der hierdurch entstanden sei und künftig noch entstehen wird.

 

Abmahnung Michel Hobrecker Rechtsanwalt

 

Rehtsanwalt Hobrecker fordert in der Abmahnung sodann die Zahlung der entstandenen Rechtsanwaltskosten bis zum 14.01.2015. Diese werden mit einer anliegenden Rechnung beziffert.

 

Zum Schluss wird dem Abgemahnten ein pauschaler Ausgleich für den entstandenen Schaden angeboten. Dieser sieht vor, dass der Abgemahnte für 3 Jahre von der Strtseite seiner Homepage und von der Angebotsseite jeweils einen Follow-Back-Link auf die Seite der MAXXmarketing GmbH einrichtet, wobei dieser deutlich zu sehen sein muss und sich in der oberen Hälfte befinden müsste. Über die genauere Ausgestaltung würde sodann noch konkret verhandelt werden.

 

Die Unterlassungserklärung und die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten sind jedoch in jedem Fall abzugeben und zu zahlen.

 

Der Abmahnung liegt sodann eine vorformulierte Uterlassngserklärung, Ausdrucke der Grafiken sowie eine unter dem 01.01.2015 unterzeichnete Vollmacht und die vom Abgemahnten auszugleichende Kostenrechnung.

 

Die Rechtsanwaltskosten belaufen sich auf 1.171,67 € und wurden nach einem Gegenstandswert von 20.000 € berechnet.

Abmahner:  MAXXmarketing GmbH

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalts Michel Hobrecker 

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Manfred Maier, Duft & Geschenkeboutique (eBay-Name: beauty-und-duft-boutique) durch Christian Joachim Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Duftboutique Manfred Maier aus Salzwedel durch Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim vom 12.01.2015 vor. Herr Manfred Maier ist, nach eigenen Angaben in der Abmahnung, Anbieter von Waren aus dem Bereich Kosmetik auf Fotos gefertigt und Texte entworfen. Der Abgemahnte handelt ebenfalls auf eBay gewerblich mit Kosmetikartikel.

 

Abmahnung Manfred Maier (Duftboutique)

 

Hintergrund der Abmahnung sei die Feststellung, dass der Abgemahnte bei seinen Auktionen Fotos des Herrn Manfred Maiers, die entweder von ihm selbst oder die er durch eine professionelle Fotografin hat fertigen und sich die alleinigen Nutzungsrechte einräumen hat lassen, verwendet hat. Die entsprechenden Auktionen wurden durch den Abmahner als Beweis gesichert und von eBay sperren lassen.

 

Nach diesen Ausführungen wird sodann eingeräumt, dass es sich um insgesamt eine Auktion in der der Abgemahnte ein Foto des Abmahners verwendet hat. Ein Screenshot dieser Auktion wird dem Abmahnschreiben beigelegt.

 

Manfred Maier (Duftboutique) Abmahnung

 

Durch das Hineinstellen bzw. Nichtentfernen des Fotos habe der Abgemahnte gegen das Urheberrecht des Herrn Maiers verstoßen. Er wird daher dazu aufgefordert, bis zum 16.01.2015, 12:00 Uhr, eine beiliegene strafbewehrte Unterlasungsverpflichtungserklärung abzugeben.

 

Desweiteren habe der Abgemahnte sich durch sein Verhalten gegenüber dem Abmahner schadensersatzplichtig gemacht. Dieser wird sodann vorläufig mit 300,00 € beziffert. Er setzt sich aus 100 € Grundhonorar (Nutzung 1 Foto bis zu einem Monat), 100 € unterlassener Bildquellennachweis (100% Aufschlag), 100 € Nutzung in Online-Shop 1 Foto, zusammen. Dieser geforderter Betrag orientiere sich nach der Bildhonorartafel der Mittestandsgemeinschaft Foto Marketing, die sowohl in der Rectsprechung als auch in der Literatur grundsätzich für angemessen gehalten wird.

 

Die Frist zur Zahlung dieses Schadensersatzbetrages wird auf den 19.01.2015 gesetzt.

 

Abmahnung Christian Joachim Rechtsanwalt

 

Rechtsanwalt Joachim erläutert sodann in der Abmahnung, dass nach Übersendung der Unterlassungserklärung und Ausgleich der Summe sodann darauf verzichtet wird, weitere Auskunftsansprüche geltend zu machen.

 

Der Abgemahnte wird sodann noch zur Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren, die mit einer beigfügten Rechnung angezeigt werden und sich auf 480,20 € belaufen, innerhalb der gesetzten Frist aufgefordert. Die Gebühren wurden nach einem Gegnstandswert von 6.000,00 € berechnet.

 

Sofern der Abgemahnte -wie gefordert- die beigelgte Unterlassungserklärung unterzeichnet, verpflichtet er sich unter anderem dazu, für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 € an Herrn Manfred Maiers, zu zahlen.

Abmahner: Duftboutique Manfred Maier

Vertreter des Abmahners: Christian Joachim Rechtsanwalt

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Richard Smet (Star Price Celle) durch Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen

Gegenstand der Abmahnung

Mir wurde ein Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen aus Bonn vom 12.01.2015 vorgelegt. Diese Abmahnung wurde im Auftrag des Herrn Richard Smet aus Ahnsbeck ausgesprochen. Der Abgemahnte bietet auf dem Portal eBay als Unternehmer KFZ-Teil an. Herr Richard Smet bietet ebenfalls über seinen Shop überlappende Produkte zum Verkauf an. Die Parteien stehen somit in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Abmahnung Richard Smet was tun

 

In der Abmahnung wird sodann ausgeführt, dass Herr Smet bei den Angeboten des Abgemahnten feststellen musste, dass diese nicht die Erfordernisse der Fernabsatzvorschriften entsprechen. Der Abgemahnte habe Fahrzeugbeleuchtung angeboten, welche im deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen ist und kein Prüfzeichen aufweist. Teile der Fahrzeugbeleuchtung sind nach § 22a Abs. 1 Nr 7 ff StVZO in einer amtlich genehmigten Bauart auszuführen. Das Veräußern von Fahrzeugteilen, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen sind nur dann zulässig, wenn diese Fahrzeugteile mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfeichen gekennzeichnet sind. Die Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen wirft dem Abgemahnten daher ordnungswidriges und wettbewerbswidriges Verhalten vor.

 

Richard Smet Abmahnung erhalten

 

Bei den in § 22 a Abs. 1 StVZO aufgezählten bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen handelt es sich um Einrichtungen, deren Beschaffenheit und Wirkung für die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge besonders bedeutsam sind oder aber um solche Teile, die den Schutz bei Verkehrsunfällen erhöhen. § 22 a StVZO soll sicherstellen, dass Fahrzeugteile ohne amtliche Genehmigung nicht in den Verkehr gebracht werden bzw. Fahrzeugteile mangelhafter Ausführung nicht vertreiben werden können.

 

Im weiteren Verlauf des Abmahnschreibens wird sodann ein Auszug aus einem Urteil des OLG Hamm abgedruckt.

 

veraltete Widerrufsbelehrung

 

Weiterhin wird dem Abgemahnten zur Last gelegt, eine veraltete Widerrufsbelehrung hinterlegt zu haben. Der Abgemahnt muss den Verbraucher über die Bedingungen, insbesondere das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts, die Rechtsfolgen des Widerrufs und das Muster-Widerrufsformular belehren. Der Verbraucher können den Angaben des Abgemahnten nicht widerspruchsfrei entnehmen, welche Widerrufsfrist den nun gelten soll. Der Abgemahnte belehre daher irreführend und nicht ordnungsgemäß. Zudem fehlt das Widerrufsformular.

 

Speicherung des Vertragstextes

 

Desweiteren fehle die Angab darüber, ob der Vertragstext vom Abgemahnten als Unternehmer gespeichert wird und ob dieser dem Kunden zugänglich ist. Auch die Angaben über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, fehlen. Angaben, wie der Verbraucher mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann sowie Angaben über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts habe der Abgemahnte ebenfalls nicht hinterlegt.

 

Abmahnung Sagsöz Euskirchen Rechtsanwälte

 

Aufgrund dieser Verstöße fordern die Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen im Auftrag des Herrn Richard Smet den Abgemahnten dazu auf, das wettbewerbswidrige Internetangebot unverzüglich zu beseitigen und eine der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung bis zum 21.01.2015 abzugeben. Der Abgemahnte könne jedoch auch ein eigenhändig formulierte Erklärung abgeben.

 

Zudem wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, die entstanden Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.141,90 € bis zum 23.01.2015 zu erstatten. Die Gebühren wurden nach einem Gegenstandswert von 30.000 € berechnet.

 

Der Abmahnung liegt sodann eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei, in der sich der Abgemahnte dazu verpflichtet, die beanstandeten Punkt zu unterlassen und für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe in das Ermessen des Herrn Smet gestellt wird und im Streitfall vom Gericht überprüft werden kann, zu zahlen.

 

Sagsöz Euskirchen Abmahnung

 

Die Abmahnung erstreckt sich über 7 Seiten. Wer der direkte Unterzeichner und damit Sachbearbeiter der Angelegenheit ist, kann durch die Unterschrift nicht entziffert werden. Aufgrund der angezeigten Rechtsgebiete, gehe ich davon aus, dass Rechtsanwalt Euskirchen hierfür zuständig ist. Rechtsanwalt Euskirchen ist seit dem 24.05.2005 als Anwalt zugelassen.

 

Weitere Abmahnung vom 6.11.2014

 

Bereits unter dem 06.11.2014 hatte Herr Richard Smet eine Abmahnung durch die Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen ausgesprochen. Auch in dieser Abmahnung wurde dem Abgemahnten vorgeworfen, in seinem eBay-Angebot Fahrzeugbeleuchtung anzubieten, welches für den deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen sei und auch kein Prüfzeichen aufweise. Zudem habe der Abgemahnte eine veraltete Widerrufsbelehrung, welche im Widerspruch zur später im Angebot abgebildeten Belehrung stünde, hinterlegt.

 

Der Abgemahnte wird auch hier aufgefordert das Angebot zu beseitigen, eine Unterlassungserklärung bis zum 13.11.2014 abzugeben und die entstandenen Rechtsanwaltsgebühren bis zum 17.11.2014 auszugleichen. Die Gebühren wurden in dieser Angelegenheit nach einem Gegenstandswert von 25.000 € berechnet, sodass der Abgemahnte einen Betrag in Höhe von 1.044,40 € zahlen soll. Der Unterschrift dieser Abmahnung wurde der Zusatz „Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen durch Rechtsanwalt Euskirchen“ beigefügt. Diese Abmahnung erstreckt sich über 6 Seiten und auch hier wird eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

 

Sagsöz Euskirchen Rechtsanwälte

 

Die Kanzlei Sagsöz Euskirchen wird von Rechtsanwalt René Euskirchen und Rechtsanwalt, Mediator und Fachanwalt für Familienrecht Alpan Sagsöz betrieben. Im Internet unter www.bonn-rechtsanwalt.de zu finden. Sie haben ebenfalls eine Abmahnung von Herrn Richard Sment vertreten durch die Sagsöz Euskirchen Rechtsanwälte bekommen?

 

Update 21.04.2016: Am 20.04.2016 haben die Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen im Auftrag von Herrn Richard Smet eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Es wird moniert, dass der Abgemahnte Soffitte anbiete, obwohl dieser Artikel im deutschen Straßenverkehr nicht zugelassen sei und kein Prüfzeichen aufweisen würde. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung solle bis zum 27.04.2016 abgegeben werden. Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 20.000 EUR geltend gemacht (984,60 EUR netto) und seien zahlbar bis zum 29.04.2016.

 

Update 16.08.2016: Mir liegt eine weitere Abmahnung des Herrn Richard Smet vom 16.08.2016 durch die Rechtsanwälte Sagsöz und Euskirchen vor. Der Abgemahnte soll es unterlassen, zu Wettbewerbszwecken Beleuchtungsartikel für Kraftfahrzeuge anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen, die in einer vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, wenn diese nicht mit dem amtlich vorgeschriebenen Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Darüber hinaus wird die Widerufsbelehrung moniert, da diese nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen würde. Eine entsprechende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung solle er bis zum 23.08.2016 abgeben. Bis zum 25.08.2016 solle er die Kosten der Abmahnung in Höhe von 1.141,90 EUR (Gegenstandswert: 30.000 EUR) bezahlen.

Abmahnung Richard Smet

wegen Verkauf von nicht zugelassenen Kfz-Teilen

vertreten durch Rechtsanwälte Sagsöz & Euskirchen

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung MCA furniture GmbH durch Brandi Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir wurde eine Abmahnung vom 21.01.2015 der BRANDI Rechtsanwälte vorgelegt. Hierin vertritt diese die rechtlichen Interessen der MCA furniture GmbH aus Schieder-Schwalenberg. Hintergrund dieser Abmahnung ist die Bewerbung des vom Abgemahnten angebotenen Artikel auf eBay mit dem Foto des Abmahners. Die ausschließlichen Verwertungsrechte hinsichtlich der Fotos liegen laut Ausführungen in der Abmahnung bei der MCA furniture GmbH. Diese habe dem Abgemahnten zu keiner Zeit die Fotonutzung gestattet. Die betreffenden Fotos seien nach § 72 UrhG geschützt.

 

Abmahnung MCA furniture GmbH

 

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, die Fotos des Abmahners aus seiner eBay- bzw. Internet oder sonstigen Werbung zu entfernen und nicht erneut zu kopieren. Um sicherzustellen, dass der Abgemahnte diesen Rechteverstoß in Zukunft nicht wiederholt, fordert die BRANDI Rechtsanwaltskanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Des weiteren habe der Abgemahnte Auskunft über die Herkunft der Fotos und den Umfang ihrer Verwertung zu erteilen und seine diesbezügliche Verpflichtung zum Schadensersatz dem Grunde nach anzuerkennen.

 

MCA furniture GmbH Abmahnung

 

Zur Abgabe dieser Erklärung wird eine Frist bis zum 30.01.2015 gesetzt.

 

Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG habe der Abgemahnte zudem die Kosten der Inanspruchnahme zu tragen. Diese werden in der Abmahnung nach einem Gegenstandswert von 20.000,00 € berechnet. Dies ergibt einen Zahlbetrag in Höhe von 984,60 €, die der Abgemahnte binnen einer weitere Woche auszugleichen habe.

 

Die sehr knapp formulierte Abmahnung erstreckt sich nicht einmal auf ganz 2 Seiten. Es wurde sodann eine Erklärung an Eides statt des Herrn Christian Wessel beigefügt, worin er versichert, die streitgegenständlichen Fotos für die MCA furniture GmbH gefertigt zu haben und ihr die umfassenden ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt zu haben.

 

Zudem ist dem Abmahnschreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, womit der Abgemahnte sich verpflichten würde, es bei Meidung einer für jeden Einzellfall der zukünftigen Zuwiderhandlung zu zahlenden Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 € fortan zu unterlassen, die Fotos zu verwerten, zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder öffentlich zugänglich zu machen. Des weiteren würde er sich verpflichten, Auskunft über Herkunft und Umfang der Verwendung sowie alle bereits entstandenen oder zukünftig noch entstehenden Schäden zu ersetzen.

Abmahner: MCA furniture GmbH

Vertreter des Abmahners: BRANDI Rechtsanwälte

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Stephan Weber durch Püschel Schreier Nicodem Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Herrn Stephan Weber, Inhaber der Agentur SW aus Eberswalde, vor. Diese wurde durch die Rechtsanwälte Püschel Schreier Nicodem aus Biesenthal unter dem 20.01.2015 ausgesprochen. Herr Stephan Weber ist nach den Ausführungen in dem Abmahnschreiben ausschließlicher Rechteinhaber der vom ihm erstellen Grafik der Stadt-Silhouette Eberswalde und räumt Dritten hieran Lizenzen zur entsprechender Nutzung ein. Er habe nunmehr erfahren, dass der Abgemahnte auf den von ihm verwendeten Getränkekarten unzulässiger Weise die Grafik des Herrn Weber nutzt. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, hierdurch die Urheberrechte des Abmahners zu verletzen, sodass dem Abmahner Stephan Weber unter anderem Unterlassungsansprüche zustehen.

 

Abmahnung Stephan Weber

 

Der Abgemahnte wird daher namens und im Auftrag des Abmahners dazu aufgefordert, ab sofort die Verwendung der Grafik zu unterlassen und diesbezüglich eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Formulierungsvorschlag dieser Erklärung ist der Abmahnung beigefügt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch andere Formulierungen, z.B. nach dem sogenannten Hamburger Brauch akzeptiert werden, solange diese dazu geeignet sind, die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

 

Sollte der Abgemahnte bis zum 27.01.2015, 13:00 Uhr, keine Unterlassungserklärung abgeben, so werden die Rechtsanwälte Püschel, Schreier & Nicodem dem Abmahner raten, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.

 

Stephan Weber Abmahnung was tun

 

Ferner stünde dem Abmahner als Schadensersatz eine entgangene Lizenzgebühr mindestens in der Höhe zu, die bei vertragsgemäßer Nutzung zu entrichten sei. Zur Vermeidung eines Rechtsstreits wird dem Abgemahnten vorgeschlagen, für die bisherige widerrechtliche Nutzung einen Betrag in Höhe von 250,00 € zu bezahlen. Zudem sei der Abgemahnte zur Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren für das Abmahnschreiben verpflichtet. Die Rechtsanwaltsgebühren belaufen sich auf 492,54 € und wurden nach einem Gegenstandswert von 5.000,00 € berechnet.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert die Gesamtsumme in Höhe von 742,54 € bis zum 30.01.2015 auf das Kanzleikonto anzuweisen. Fristverlängerungen werden aufgrund der Eilbedürftigkeit nicht gewährt.

 

Abmahnung Püschel Schreier Nicodem Rechtsanwälte

 

Die relativ kurz und bündig gestaltete Abmahnung erstreckt sich auf 3 Seiten wurde von Rechtsanwalt Nicodem unterzeichnet. Es liegt sodann ein unter dem 16.12.2014 unterzeichnete Vollmacht sowie der Formulierungsvorschlag einer Unterlassungserklärung bei. Sollte der Abgemahnte diesen Formulierungsvorschlag unterzeichnen, so würde er sich dazu verpflichten, für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 1.000,00 € zu zahlen.

 

Die Anwaltskanzlei Püschel Wildeck Schreier ist eine Bürogemeinschaft, bestehend aus Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Verkehrsrecht Axinia Püschel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie dem Unterzeichner der Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Nicodem. Dieser ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit dem 27.02.2006 als Anwalt zugelassen.

Abmahner: Stephan Weber

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte Püschel Schreier Nicodem

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Andrea Reinhardt

Gegenstand der Abmahnung

Frau Andrea Reinhardt ließ unter dem 16.01.2015 durch eine Rechtsanwalskanzlei eine Abmahnung wegen angeblicher Wettbewerbsverletzung aussprechen. Diese Abmahnung liegt mir zur Einsichtnahme vor. Sowohl Frau Reinhardt als auch der Abgemahnte verkaufen über die Internetplattform eBay unter anderem Hundeleinen. Die Parteien stehen daher beim Verkauf von Waren im Fernabsatz im Wettbewerb.

 

Abmahnung Andrea Reinhardt

 

Bei Preisvergleichen im Wettbewerbsumfeld sei Frau Andrea Reinhardt aufgefallen, dass die Verkaufsgestaltung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. So sei aufgefallen, dass der Abgemahnte in rechtswidriger Weise die gesetzlichen Verbraucherrechte ausschließt. Es wurde in den Angeboten folgender Hinweis hinterlegt: „Unsere Artikel sind sehr günstige Restposten, die schon extrem rabattiert wurden. Deswegen gelten kein Widerrufsrecht, Rückgaberecht und Garantie.“ Indem der Abgemahnte das gesetzliche Widerrufsrecht für Restposten ausschließt, verstoße er gegen Verbraucherrechte, da er gem. §§ 355 ff. BGB dazu verpflichtet sei, dem Verbraucher ein Widerrufsrecht einzuräumen.

 

Dem Abgemahnten wird im weiteren vorgehalten, innerhalb seiner Widerrufsbelehrung, die in seinen AGB eingeblendet wird, folgendes hinterlegt zu haben: „B-Ware, 2. Wahl-Ware, (…) Restposten sind vom Umtausch, Garantieleistungen, Gewährleistungen, Widerrufsrecht und Rückgaberecht ausgeschlossen.“ Die Rechtsanwälte weisen darauf hin, dass der Gesetzgeber nicht zwischen „B-Ware“ und „2. Wahl-Ware“ unterscheide, Beim Widerrufsrecht selbst werde nicht einmal zwischen Neu- und Gebrauchtware unterschieden. Der Abgemahnte müsse auch für B-Ware und 2. Wahl-Ware ein Widerrufsrecht einräumen.

 

Andrea Reinhardt Abmahnung was tun?

 

Des weiteren wird der Abgemahnte gerügt, mit der oben genannten Klausel auch die gesetzlichen Gewährleistungsrechte auszuschließen. Auch das sei rechtswidrig. Gem. § 475 Abs. 2 BGB könne die Gewährleistungsfrist bei Verbrauchsgüterkauf für Neuwaren nicht unter zwei Jahre und für Gebrauchtware nicht unter einem Jahr verkürzt und erst recht nicht ausgeschlossen werden.

 

Auch die Anbieterkennzeichnung des Abgemahnten sei nicht korrekt. So gibt er auf seiner Shopseite als rechtlich verantwortlich eine GmbH an, die jedoch bereits 2012 aufgelöst wurde. In seinem Impressum zu jedem eBay-Artikel gebe er eine andere Firma mit der Bezeichnung GmbH & Co. KG an. Auch diese GmbH & Co. KG sei aufgelöst. Laut den weiteren Ausführungen in der Abmahnung verbinden Kunden regelmäßig mit einer Gesellschaft wie einer GmbH oder gar GmbH & Co. KG Seriosität und wirtschaftlichen Erfolg und hätten besonderes Vertrauen gegenüber solchen Unternehmen, weshalb solchen Angaben über die Gesellschaftsform auch werbender Charakter zukommt. Weil beide Gesellschaften aufgelöst seien, verstoße der Abgemahnte gegen § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG. Der Verbraucher werde demnach über die Identität des Unternehmens in die Irre geführt.

 

Ebenfalls rechtswidrig sei die Klausel „Änderungen des Vertrages, Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden haben schriftlich zu erfolgen“ in den AGB des Abgemahnten. Durch diese Klausel werde der Vorrang der Individualabrede umgangen. Es würde der Eindruck entstehen, dass mündliche Abreden entgegen allgemeinen Grundsätzen ohne schriftliche Bestätigung unwirksam seien.

 

Was fordert Andrea Reinhardt in der Abmahnung?

 

Frau Andrea Reinhardt verlangt, dass der Abgemahnte sich durch Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet, die Verstöße auch für die Zukunft zu unterlassen. Ein Entwurf einer solchen Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Als Frist zur Abgabe der geforderten Erklärung geben die Rechtsanwälte den 23.01.2015, 12:00 Uhr an.

 

Zu guter Letzt wird der Abgemahnte aufgefordert, die Kosten dieser Abmahnung zu erstatten. Diese werden nach einem Gegenstandswert von 40.000,00 € berechnet und belaufen sich somit auf 1.336,90 €. Diesen Betrag soll der Abgemahnte bis zum 30.01.2015 auf ein Konto der Kanzlei zahlen.

 

Sollte der Abgemahnte keine Unterlassungserklärung abgeben und/oder die geforderte Summe nicht zahlen, wird Frau Andrea Reinhardt angeraten, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Abmahner: Andrea Reinhardt 

Gegenstand der Abmahnung: Widerrufsbelehrung

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.