Abmahnung Mark Kovaltchouk durch RechtsAnwälte Markl Dr. Schneider Dr. Maier

Gegenstand der Abmahnung

Unter dem 19.01.2015 sprach Herr Mark Kovaltchouk durch die Rechtsanwälte Markl, Dr. Schneider, Dr. Maier aus Straubing eine wettbewerbswidrige Abmahnung aus. Diese Abmahnung liegt mir zur Einsichtnahme vor. Herr Mark Kovaltchouk betreibt einen eBay-Shop und verkauft dort unter anderem Schuhe. Der Abgemahnte bietet ebenfalls auf dem Verkaufsportal eBay Schuhe bzw. Sportschuhe an. Rechtsanwälte Markl, Dr. Schneider, Dr. Maier führen daher in dem Abmahnschreiben aus, dass zwischen den Parteien ein konkretes Wettbewerbsverhältnis vorliegt. Unabhängig von seinem übrigen Warenbestand tritt der Abgemahnte insbesondere mit dem konkreten Angebot der Sportschuhe im gleichen Marktsegmet „Sportartikel/ Sportschuhe auf der Verkaufsplattform eBay.de“ auf, sodass gleiche bzw. gleichartige Waren, hier die Turnschuhe, innerhalb desselben Abnehmerkreises im selben relevanten Markt angeboten worden sind und ein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne des 2 Abs. 1 UWG eindeutig anzunehmen sei.

 

Abmahnung Mark Kovaltchouk

 

Durch das Anbieten und Verkaufen verschiedenster Produkte über das Verkaufsportal eBay bietet der Abgemahnte unstreitig Waren im Rahmen des Fernabsatzes an, so der weitere Text in dem Abmahnschreiben. Aufgrund der eindeutig ausgewiesenen Gewerblichkeit seiner Verkaufstätigkeit sei der Abgemahnte verpflichtet, Verbrauchern im Rahmen des Fernabsatzes ein Widerrufsrecht einzuräumen. Auf dieses Widerrufsrecht muss der Abgemahnte die jeweiligen Verbraucher ordnungsgemäß hinweisen.

 

Gem. § 360 Abs. 3 BGB belehrt derjenige ordnungsgemäß, wer das amtliche Muster verwendet. Der Abgemahnte verweise zwar in seiner Widerrufsbelehrung auf ein beigefügtes Musterwiderrufsformular, das tatsächlich aber nicht vorhanden ist. Weiter unten im Text würde der Abgemahnte zwar angeben, dass das Musterwiderrufsformular mit der gekauften Ware mitgesendet werde, dies sei jedoch verspätet, da der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung hierüber informiert werden muss. Insoweit stellt der BGH klar, dass eine Widerrufsbelehrung nur dann ordnungsgemäß eingefügt ist, wenn sie ausdrücklich den Inhalt der Musterwiderrufsbelehrung wiedergibt.

 

Auch der Hinweis des Abgemahnten auf die Widerrufsfrist sei zweideutig. So gebe er einmal als Frist einen Monat und dann wieder 14 Tage an.

 

Mark Kovaltchouk Abmahnung

 

Nach Meinung der Rechtsanwälte Markl, Dr. Schneider, Dr. Maier lasse der Abgemahnte durch sein fehlerhaftes Angebot ein erhebliches Sorgfältigkeitsdefizit erkennen, den es sei von einem gewerblichen Händler im Rahmen des online-Handels zu erwarten, dass er sich über die wesentlichen rechtlichen Grundsätze vor dem Beginn seiner Verkaufstätigkeit informiert, seine Angebote regelmäßig hierauf überprüft und im Übrigen danach handelt.

 

Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung sei als wettbewerbsrechtlicher Verstoß zu qualifizieren.

 

Des weiteren wird der Abgemahnte gerügt, in den rechtlichen Informationen des Verkäufers lediglich den Firmennamen und seinen Privatnamen anzugeben ohne weitere Angaben über Standort und Postleitzahl und Telefonnummer. Außerdem komme der Abgemahnte seinen Informationspflichten gem. Artikel 246c EGBGB nicht nach. Demnach müsse er als eBay-Verkäufer den Kunden vollständig über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsabschluss führen und ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob der dem Kunden zugänglich ist sowie darüber wie der Kunde Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann, zu informieren. Diese Angaben fehlen in den Angebotsbeschreibungen des Abgemahnten.

 

Abmahnung Markl Schneider Maier Rechtsanwälte

 

Die Kanzlei Markl, Dr. Schneider, Dr. Maier rügt weiterhin, dass der Abgemahnte es unterlassen habe, sein Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben. Hierzu sei er als Kleinunternehmer verpflichtet.

 

Zunächst wird der Abgemahnte in dem Abmahnschreiben zur schriftlichen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 29.01.2015 aufgefordert. Der Abmahnung wurde ein unverbindlicher Formulierungsvorschlag einer solchen Erklärung beigelegt. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sei zwingend erforderlich, um die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

 

In der Abmahnung wird sodann darauf hingewiesen, dass ohne weitere Ankündigung der Unterlassungsanspruch gerichtlich durchgesetzt wird, wenn nicht der beigefügte Entwurf der Verpflichtungserklärung genutzt werde und die eigenständig formulierte Erklärung nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht.

 

Sodann wird der Abgemahnte zur Erstattung der entstandenen Rechtsverfolgungskosten aufgefordert. Diese berechnen die Rechtsanwälte Markl, Dr. Schneider, Dr. Maier nach einem Gegenstandswert von 10.000 €, sodass sich ein Erstattungsbetrag in Höhe von 745,40 € ergibt. Die Frist zur Zahlung wird auf den 02.02.2015 gesetzt.

Abmahner: Mark Kovaltchouk

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte Markl, Dr. Schneider, Dr. Maier

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Frau Manuela Pöltl durch V. Nieding Ehrlinger Marquardt Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir wurden gleich zwei Abmahnungen, datiert auf den 12.01.2015, der Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquardt aus Berlin vorgelegt. Der Abgemahnte wird mit dem einen Schreiben von Frau Manuela Pöltl und mit dem zweiten Schreiben von Simon Pöltl abgemahnt. Hintergrund dieser Schreiben sind Verkaufsangebote des Abgemahnten über Ebay, in welchen er ein Lichtbild verwendet hat, das von Herrn Simon Pöltl gefertigt wurde und auf welchem Frau Manuela Pöltl abgebildet sei.

Abmahnung der Frau Manuela Pöltl

 

Frau Manuela Pöltl ist Modell im Bereich Latex- und Fetischmode u.a. für die österreichische Firma „SIMON O. – Atelier für Latexbekleidung“, die im Internet unter www.latex.at präsent ist. Frau Pöltl sei auf diversen Produktfotografien abgebildet, zum Teil bekleidet un zum Teil auch halbnackt. Dem Abgemahnten wird in der Abmahnung vorgeworfen, eine Fotografie, auf der Frau Pöltl abgebildet sei, jeweils zweimal in fünf seiner eBay-Angebote hinterlegt zu haben. Die Angebote sind u.a. auf www.ebay.de, www.ebay.fr, www.ebay.at, www.ebay.co.uk, www.ebay.nl, www.ebay.es, www.ebay.pl und www.ebay.it eingestellt.

 

Frau Pöltl habe dem Abgemahnten gegenüber nicht in die Nutzung der Bilder eingewilligt. Der Abgemahnte habe jeweils das Recht der Abmahnerin an der öffentlichen Zurschaustellung der Bilder im Sinne von § 22 S. 1 KUG verletzt. Gleichzeitig habe sich der Abgemahnte gem. § 33 KUG strafbar gemacht, so die Ausführungen in der Abmahnung.

 

Die Abmahnerin habe aufgrund dieses Rechteverstoß einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz. Der Abgemahnte wird aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, die Fotografien öffentlich zur Schau zu stellen und eine durch ein Vertragsstrafeversprechen gesicherte Unterlassungserklärung, die auch im Kern gleichartige Verstöße umfasst, bis zum 20.01.2015, 12:00 Uhr abzugeben. Ein Muster einer solchen Erklärung ist dem Abmahnschreiben beigefügt.

 

Des weiteren wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, Auskunft über Art und Weise und Dauer der Nutzung/Verbreitung oder öffentlichen Zurschaustellung der Fotografien, namentlich, seit wann und wo diese verwendet worden sind und die Herkunft, zu erteilen und zu belegen.

 

Der Abgemahnte wird im weiteren Verlauf dazu aufgefordert den Schadensersatzanspruch der Abmahnerin dem Grunde nach anzuerkennen. Dieser umfasse auch die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme.

 

Kosten der Manuela Pöltl Abmahnung

 

Die Rechtsanwaltskosten wurden nach einem Gegenstandswert von 43.200 € berechnet. Die Kanzlei V. Nieding Ehrlinger Marquardt führt auch aus, wie sich dieser zusammensetzt. So wurde ein Hauptstreitwert von 9.000 € pro Bild angesetzt. Durch das mehrfache Einstellen kommt es zur Erhöhung auf 18.000 €. Da zwei Bilder in Rede stehe, ergebe sich ein Gesamtwert von 36.000 €. Der Auskunftsstreitwert ist mit 20% anzusetzen, d.h. Mit 7.200 €. Aufgrund des Umfangs der Angelegenheit wurde zudem mit einer 1,8 Gebühr abgerechnet. Es ergeben sich Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.978,40 €. Für die Zahlung dieses Betrages gilt ebenfalls die Frist bis zum 20.01.2015.

 

Der 5-seitigen Abmahnung ist sodann das Muster der Unterlassungserklärung beigefügt. Sollte der Abgemahnte dieses Muster Unterzeichnen, so verpflichtet er sich unter anderem dazu, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € zu zahlen.

 

Abmahnung des Herrn Simon Pöltl

 

Herr Simon Pöltl ist Fotograf für die österreichische Firma „SIMON O. – Atelier für Latexbekleidung“. Herr Pöltl sei Inhaber sämtlicher Bildrechte. Hintergrund dieser zweiten Abmahnung sind ebenfalls die vom Abgemahnten genutzten Fotografien in 5 seiner eBay- Angeboten. Die Bildrecht der genutzten Bilder habe Herr Pöltl inne, da er diese selbst hergestellt hat. Der Abmahner habe keine Berechtigung zur Nutzung eingeräumt. Der Abgemahnte habe zudem das Urheberbennungsrecht verletzt, da kein Urhebervermerk an den Bildern angebracht wurde.

 

Bei den übernommenen Fotografien handle es sich um jeweils ein Lichtbild im Sinne des § 72 UrhG. Den die jeweilige Fotografie stelle eine Ablichtung dar, die Strahlenquelle auf strahlenempfindlichen Schichten hervorrufen und die infolge Festlegung der Aufnahmebedingungen als persönlich geistige Leistung anzusehen sei. Zudem habe der Abmahner durch gezielten Einsatz von Ausdruckmitteln das Bildresultat in einer eigentümlichen Weise beeinflusst und geprägt, sodass eine persönliche geistige Schöpfung nach § 2 Abs. 2 UrhG vorliegen würde.

 

Simon Pöltl Abmahnung

 

Der Abgemahnte wird sodann aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, die Fotografien öffentlich zugänglich zu machen. Dies gelte umso mehr, soweit keine Benennung des Urhebers erfolgt. Des weiteren wird er zur Abgabe einer durch ein Vertragsstrafeversprechen gesicherten Unterlassungserklärung bis zum 20.01.2015, 12:00 Uhr aufgefordert. Es wird in den weitern Ausführungen darauf hingewiesen, dass eine Fristverlängerung aufgrund der Eilbedürftigkeit nicht möglich wäre. Sollte keine Unterlassungserklärung abgegeben werden, wird die Kanzlei V. Nieding Ehrlinger Marquardt dem Abmahner raten, gerichtlich gegen den Abgemahnten vorzugehen.

 

Auch dieser 4-seitigen Abmahnung ist ein Entwurf einer Unterlassungserklärung beigefügt. Auch hier würde der Abgemahnte sich dazu verpflichten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € zu zahlen.

Abmahner: Manuela Pöltl und Simon Pöltl

Vertreter des Abmahners: Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquardt 

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung bikePark Inh. Selami Akosman durch Levent Göktekin Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Rechtsanwalt Levent Göktekin aus Berlin sprach unter dem 07.01.2015 eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen der Firma bikePark, Inhaber Selami Akosman, ebenfalls aus Berlin, aus. Inhaber Akosman betreibt ein Handelsgewerbe, in dem sie u.a. über das Internet Fahrräder anbietet. Der Abgemahnte vertreibe innerhalb der Handelsplattform Ebay ebenfalls Fahrräder. Somit geht Rechtsanwalt Göktekin von einem konkreten Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG aus.
Abmahnung Selami Akosman

 

Es wurde nunmehr festgestellt, dass der Abgemahnte unrichtige wettbewerbswidrige Angaben zu seiner Identität und Anschrift des Unternehmens macht. Die Angaben seien fehlerhaft und irreführend. Als Dienstanbieter sei der Abgemahnte laut Telemediengesetz verpflichtet, die Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Erforderlich sit dabei nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG u.a. eine Information über Namen und Anschrift. Einzelunternehmer haben zumindest eine ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen anzugeben. Entgegen dieser Vorgaben habe der Abgemahnte keine vollständigen Angaben zu seiner Identität insbesondere zum Vornamen gemacht. Dies ist fehlerhaft und hält dem Verbraucher wesentliche Informationen vor.

 

Laut den Aussagen in der Abmahnung stellt dies einen Verstoß gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs dar. Dies sei eine Handlung, die dazu geeignet sei, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigten. Es wird sodann auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20.07.2006, Aktenzeichen 1 ZR 228/03, hingewiesen.

 

Selami Akosman Abmahnung durch Rechtsanwalt Levent Göktekin

 

Es handle sich auch nicht um eine unwesentliche Bagatelle, sondern um einen erheblichen Wettbewerbsverstoß, so Rechtsanwalt Göktekin. Den das Vorenthalten der Pflichtangaben zur Identität ist wesentlich für die Entscheidungsfähigkeit des Verbrauchers. Die Angaben seien für Wettbewerber und Kunden nicht etwa unerheblich, da sie in rechtlichen Auseinandersetzungen sowohl die Rechtsform als auch den Vertretungsberechtigten zutreffend benennen müssen.

 

Wegen dieser Rechtsverletzung stehe dem Abmahner Akosman ein Unterlassungsanspruch zu. Mit dem Unterlassungsanspruch soll rechtlich gewährleistet werden, dass in Zukunft von dem Abgemahnten keine Rechtsverletzungen mehr begangen werden. Dies werde durch das Versprechen einer Vertragsstrafe für weitere Rechtsverstöße erreicht. Der Abgemahnte wird daher dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 16.01.2015, 12:00 Uhr, abzugeben. Eine bereit vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird der Abmahnung beigelegt.

 

Es wird sodann darauf hingewiesen, dass aufgrund der Eilbedürftigkeit eine Fristverlängerung nicht gewährt werden könne.

 

Kosten der Abmahnung von Selami Akosman

 

Weiterhin wird der Abgemahnte zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für diese Abmahnung aufgefordert. Der Streitwert wurde, aufgrund der angeblichen Schwere des Verstoßes, auf 7.500 € gesetzt. Rechtsanwalt Göktekin weist darauf hin, dass Anbieter, die Absichtlich oder fahrlässig die nach dem TMG vorgeschriebenen Informationen überhaupt nicht oder unvollständig erteilen mit einer Geldbuße von 5.000 € belegt werden. Aus diesem Grund sei der Gegenstandswert von 7.500 € angemessen. Nach diesem Streitwert ergeben sich Rechtsanwaltskosten in Höhe von 617,80 €. Diese soll der Abgemahnte bis zum 20.01.2015 ausgleichen.

 

Der 5-seitigen Abmahnung liegen sodann Screenshot des Internetauftritts des Abgemahnten, eine auf den 06.01.2015 datierte Vollmacht sowie die vorgefertigte Unterlassungserklärung bei.

 

Abmahnung Levent Göktekin Rechtsanwalt

 

Rechtsanwalt Levent Göktekin ist laut dem Rechtsanwaltsregister seit dem 08.04.2010 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und hat seinen Kanzleisitz in Berlin.

Abmahner: der Firma bikePark, Inhaber Selami Akosman

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Levent Göktekin

Stand: 01/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Stiefelparadies GmbH durch Medius Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Der Betroffene wandte sich mit einer Abmahnung der Stiefelparadies GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Michael Langowski, aus Mönchengladbach vom 24.11.2014 hilfesuchend an mich. Die Abmahnung wurde durch die MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Neuss ausgesprochen. Die Stiefelparadies GmbH verkauft, so wie der Abgemahnte ebenfalls, auf der Handelsplattform eBay Schuhe. Gegenstand dieser Abmahnung sei das unlautere Verhalten des Abgemahnten in seinen Angeboten.

 

Abmahnung Stiefelparadies GmbH

 

Dem Abgemahnten wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, in der Angebotsüberschrift blickfangmäßig seine Schuhe als „Yeti“ Schuhe zu bewerben. Die Bezeichnung „Yeti“ ist eine deutsche Wortmarke, Registernummer 3020110692491. Die Stiefelparadies GmbH sei die ausschließliche Lizenzberechtigte dieser Wortmarke. Die Rechte seien ihr von der Inhaberin lilulai GmbH aus Neuss eingeräumt worden. Markenrechte bestehen für die Klasse 25, ausdrücklich für Schuhe und Schuhwaren. Dem Abgemahnten wird daher vorgehalten, gegen § 14 MarkenG zu verstoßen.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, sein Verhalten ab sofort zu unterlassen und für die sofortige Beseitigung der Störung zu sorgen. Des weiteren sei er zum Schadensersatz sowie grundsätzlich zur Auskunfts- und Rechnungslegung verpflichtet.

 

Die MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert im weiteren Verlauf zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zum 03.12.2014, 17:00 Uhr.

 

Stiefelparadies GmbH Abmahnung

 

Der kurzen 2-seitigen Abmahnung ist sodann eine vorgefertigt Unterlassungserklärung beigelegt, wonach der Abgemahnte sich dazu verpflichten würde, es zu unterlassen Schuhe im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken anzubieten und hierbei die deutsche Wortmarke „Yeti“ zu verwenden. Für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung gegen diese Unterlassungsverpflichtung würde der Abgemahnte sich verpflichten, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € an die Stiefelparadies GmbH zu zahlen.

 

Dieses Abmahnschreiben wurde von Rechtsanwalt Behn unterzeichnet.

 

Der Abgemahnte erhielt sodann von der MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein weiteres Schreiben vom 09.01.2015. Hierin erklärt die MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, dass der Abgemahnte gem. §§12 UWG, 14 MarkenG verpflichtet sei, die durch die Einschaltung der Kanzlei entstandenen Kosten zu erstatten. Die MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berechnet sodann ihre Gebühren nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 €, sodass sich eine zu zahlende Forderung von 1.531,90 € ergibt. Dem Abgemahnten wird zur Zahlung eine Frist bis zum 20.01.2015 gesetzt.

 

Abmahnung MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Die MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wird vom alleinigen Geschäftsführer, Herrn Rechtsanwalt Christian Behn, vertreten. Über eine Hompage verfügt Rechtsanwalt Christian Behn meiner Kenntnis nach bisher nicht (Stand 2.1.2015). Rechtsanwalt Christian Behn ist seit dem 22.09.2003 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Ich hatte bereits mit der MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aktiv zu tun. In der Vergangenheit hatte ich mit der MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Zusammenhang mit einer Abmahnung der Japado Ltd. zu tun.

Abmahner: Stiefelparadies GmbH

Vertreter des Abmahners: MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stand: 11/2014 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Empressia GmbH durch Preu Bohlig & Partner Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Empressia GmbH aus Emsdetten durch die Kanzlei Preu Bohlig & Partner vom 20.11.2014 vor. Nach den Ausführungen in der Abmahnung ist die Empressia GmbH auf dem Gebiet des Angebots und Vertriebs von Bekleidungsstücken, darunter auch Bademäntel, tätig. Ihren Internetauftritt führt sie unter www.empressia .de. Die Bademäntel der Abmahnerin werden unter anderem unter dem Zeidchen „empressia“ angeboten und vertrieben. Das Zeichen genieße markenrechtlichen Schutz aufgrund der deutschen Marke „empressia“, die unter anderem für Bekleidungsstücke eingetragen ist. Ein diesbezüglicher Ausdruck der Marke mit der Registernummer 302008070014 ist der Abmahnung beigefügt.

 

Abmahnung Empressia GmbH

 

Die Empressia GmbH ist nunmehr zur Kenntnis gelangt, dass der Abgemahnte im Internet Damenunterwäsche unter dem Zeichen Empressia anbietet und vertreibt. Ein Ausdruck hiervon wird der Abmahnung ebenfalls beigefügt. Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner geht daher von einer Markenverletzung nach § 14 Abs. 2 MarkenG aus. Bei Waren- und Zeichenidentität sei eine Verwechslungsgefahr zweifellos gegeben.

 

Der Abgemahnte wird daher aufgefordert die Markenverletzung unverzüglich einzustellen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nur eine strafbewehrte Erklärung geeignet ist, die bestehende Wiederholungsgefahr auszuräumen. Zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wird dem Abgemahnten eine Frist von einer Woche ab Datum des Abmahnschreibens gesetzt. Eine Verlängerung dieser Frist wird aufgrund der Dringlichkeit nicht gewährt.

 

Dem Abmahnschreiben wird sodann eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, dessen der Abgemahnte sich bedienen kann. Hierin würde der Abgemahnte sich verpflichten, bei Meidung einer Vertragsstrafe von 5.100,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland Damenunterwäsche unter dem Zeichen „Empressia“ anzubieten.

 

Empressia GmbH Abmahnung durch Preu Bohlig Partner

 

Die zweiseitig Abmahnung ist von Rechtsanwalt Dr. Thomas Beyer unterzeichnet.

 

Der Abgemahnte erhielt sodann ein weiteres Schreiben, datiert auf den 10.12.2014, worin er sodann unter Vorlage geeigneter Unterlagen, nämlich Rechnungen und Lieferschreine, aufgefordert wird, Auskunft über Namen und Anschrift des Lieferanten, anderer Vorbesitzer, Sämtlicher gewerblicher Abnehmer oder Auftraggeber sowie der Menge der erhaltenen oder bestellten Gegenstände einschließlich des Ein- und Verkaufspreises sowie des erzielten Gesamtumsatzes und Gewinns, zu erteilen. Hierfür wird dem Abgemahnten ebenfalls eine Frist von einer Woche ab Datum des Schreibens gesetzt.

 

Im vorliegenden Fall hat der Abgemahnte lediglich einen markenverletzenden Artikel verkauft, weshalb die Empressia GmbH mit weiterem Schreiben vom 15.12.2014 zunächst keinen Schadensersatz im Wege der Gewinnabschöpfung, sondern Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie geltend macht. Bei der Bemessung einer angemessenen Lizenzgebühr geht die Kanzlei Preu Bohlig & Partner von einer Mindestvergütung in Höhe von 500,00 € aus. Ferner habe der Abgemahnte die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Diese werden mit 1.752,90 € angezeigt.

 

Da die Empressia GmbH kein Interesse habe, die Angelegenheit gerichtlich zu vertiefen, wäre sie mit einer Vergleichszahlung in Höhe von 2.000,00 € einverstanden. Sollte dieser Betrag innerhalb einer Woche ab Datum dieses erneuten Schreibens bei der Kanzlei Preu Bohlig & Partner eingehen, so verzichte die Abmahnerin auf weitergehende Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.

 

Rechtsanwalt Dr. Thomas Beyer

 

Auch diese weiteren Anschreiben wurden allesamt vom Sachbearbeiter Rechtsanwalt Dr. Thomas Beyer unterzeichnet. Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner ist ein Zusammenschluss von rund 40 Rechtsanwälten, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Die Kanzlei-Homepage wird unter www.preubohlig.de betrieben. Rechtsanwalt Dr. Thomas Beyer ist seit dem 29.11.2007 als Anwalt zugelassen und hat seinen Standort in Berlin.

Abmahner: Empressia GmbH 

Vertreter des Abmahners: Kanzlei Preu Bohlig & Partner

Stand: 11/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Euro-Cities AG durch Meissner Meissner Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Aufgrund einer angeblichen Urheberrechtsverletzung sprach die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner aus Berlin im Namen der Euro-Cities AG, ebenfalls aus Berlin, unter dem 13.01.2015 eine Abmahnung aus. Laut den Ausführungen in dem Abmahnschreiben betreibt die Euro-Cities AG unter der Domain www.stadtplandienst.de einen Stadtplandienst. Umfangreiches Kartenmaterial werde dabei öffentlich zugänglich gemacht und für die weitergehende Nutzung zur Lizenzierung angeboten. Diese Stadtpläne sind urheberrechtlich geschützt und die Euro-Cities AG sei Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an dieser Kartografie.

 

Abmahnung Euro-Cities AG

 

Nunmehr habe die Abmahnerin feststellen müssen, dass der Abgemahnte zwei Kartenausschnitte ins Internet gestellt hat. Hierbei handelt es sich nach Angaben der Kanzlei Meissner & Meissner um Ausschnitte aus dem Kartenmaterial der Euro-Cities AG. Der Abmahnung sind entsprechende Ausdrucke beigefügt.

 

Die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf einer Internetseite ist als illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG rechtswidrig. Ebenfalls illegal ist die mit der Einstellung einer Datei verbundene Vervielfältigung. Ein öffentliches Zugänglichmachen im Sinne dieser Vorschrift sei bereits dann gegeben, wenn eine Internetseite bei Eingabe der URL von Dritten abrufbar sei, so die weiteren Ausführungen in dem Abmahnschreiben.

 

Da der Abgemahnte Betreiber der Internetseite sei, sei er auch für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich. Er sei insoweit der Euro-Cities AG gegenüber zur Unterlassung, zum Schadensersatz und zum Aufwendungsersatz verpflichtet.

 

Euro-Cities AG Abmahnung durch Meissner Meissner Rechtsanwälte

 

Der Abgemahnte wird daher zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 23.01.2015 aufgefordert.

 

Der Schadensersatzanspruch wird auf der Grundlage des Betrages berechnet, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte zahlen müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Die Konditionen hängen insbesondere von der Größe des gewünschten Kartenausschnitts ab. Die Nutzungsbedingungen kann der Abgemahnte unter www.stadtplandienst.de einsehen. Es wurde sodann durch die Kanzlei Meissner & Meissner eine Tabelle der Lizenzgebühren, berechnet nach Kartengröße und Flächeninhalt, eingefügt.

 

Die streitgegenständlichen Kartenausschnitte hatten eine Größe von 791 x 392 und 795 x 388 Pixel. Es wird darauf hingewiesen, dass die Berechnungsgrundlage immer die Originalgröße des Kartenausschnitts aus dem Stadtplandienst mit 72 dpi Auflösung ist. Bei ordnungsgemäßer Lizenzierung wäre für die Kartenausschnitte somit angeblich ein Betrag in Höhe von 750,00 € (je 375,00 € pro Ausschnitt) zzgl. MwSt zu zahlen gewesen.

 

Es werden sodann Ausschnitte aus zwei Urteilen abgedruckt, die belegen sollen, dass die Angemessenheit der Lizenzgebühren durchaus bestätigt worden sind.

 

Da der Abgemahnte das Kartenmaterial ohne einen Hinweis auf die Quelle genutzt habe, wird zudem ein Zuschlag von 50% der üblichen Lizenzgebühren geltend gemacht. Auch hierzu wird ein Hinweis des Kammergerichts zitiert.

 

Was fordert die Euro-Cities AG?

 

Im Ergebnis wird von dem Abgemahnten ein Schadensersatz in Höhe von 1.125,00 € gefordert.

 

Sollte der Abgemahnte allerdings auch in Zukunft an einer Nutzung des Kartenmaterials interessiert sein, bietet die Euro-Cities AG ihm den Abschluss eines entsprechenden Lizenzvertrages an. In diesem Fall würde sie sodann auf den einfachen Schadensersatz verzichten, Unberührt hiervon würde jedoch die Verpflichtung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten bleiben.

 

Die Kosten der Rechtsverfolgung werden in der Abmahnung mit 612,80 € beziffert und wurden nach einem Gegenstandswert von 7.500,00 € berechnet. Hinzuzurechnen sei ein Betrag in Höhe von 95,00 € für die Dokumentation der Urheberrechtsverletzung durch die GEKA mbH. Es nämlich mit der GEKA mbH vereinbart, dass diese die recherchierten Verstöße dokumentiert, die Beweismittel sichert und die Rechercheergebnisse in schriftlicher, geordneter, übersichtlicher und gerichtsverwertbarer Weise zusammenstellt.

 

Insgesamt wird der Abgemahnte daher zur Zahlung einer Forderung in Höhe von 1.832,80 € bis zum 23.01.2015 aufgefordert.

 

Abmahnung Dr. Christian Meissner Rechtsanwalt

 

Die Abmahnung belauft sich auf 7 Seiten und ist von Rechtsanwalt Dr. Christian Meissner unterzeichnet. Es ist sodann eine Vollmacht vom 08.01.2015 sowie Ausdrucke der besagten Kartenausschnitten beigefügt. Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung nicht bei.

 

Rechtsanwalt Dr. jur. Christian Meissner ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und laut Rechtsanwaltsregister seit dem 16.10.2002 als Anwalt zugelassen. Er arbeitet in der Kanzlei Meissner & Meissner mit Patentanwalt Dipl.-Ing. Peter E. Meissner, Patentanwalt Dipl.-Ing. Lothar Henze und dem Wissenschaftlichen Mitarbeiter Dr. rer. nat. Dipl.-Ing. Alexander Meissner zusammen. Im Internet findet man die Kanzlei unter www.officemeissner.de.

Abmahner: Euro-Cities AG

Vertreter des Abmahners: Anwaltskanzlei Meissner & Meissner

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.