Abmahnung Deniz Serin wegen Marke „Buff“

Gegenstand der Abmahnung

Markenrechtliche Abmahnung betreffend „Buff“ durch Deniz Serin. Sie riskieren eine Abmahnung durch Deniz Serin, wenn Sie die Bezeichnung „Buff“ ohne Berechtigung verwenden. Prüfen Sie Ihre Angebote. Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, melden Sie sich gerne bei mir.

Abmahnung Deniz Serin

Grund der Abmahnung: Markenrechtsverletzung an der MarkeBuff

Stand: 9/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Kordowicz-Fonfara GbR durch Sievers & Coll. Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung wegen u.a. fehlender Widerrufsbelehrung der Kordowicz Fonfara GbR. Die Rechtsanwälte Sievers & Coll. haben im Auftrag der Kordowicz Fonfara GbR eine Abmahnung gegen einen Amazon-Händler ausgesprochen, der gegen die Preisangabenverordnung verstoßen haben soll und keine Widerrufsbelehrung in seinen Angeboten bereit hielt.

Abmahnung Kordowicz Fonfara GbR, vertreten durch die Gesellschafter Thomasz Kordowicz und Dennis Fonfara

Grund der Abmahnung: Fehlende Widerrufsbelehrung und Verstoß gegen die Preisangabenverordnung

Stand: 3/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Dieter Golland durch Rechtsanwalt Leineweber

Gegenstand der Abmahnung

Am 02.06.2016 hat die Kanzlei Leineweber, Alfredstraße 45, 45130 Essen im Auftrag des Herrn Dieter Golland eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen.

 

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild von Signal-Iduna-Park Dortmund

 

Der unterzeichnende Rechtsanwalt Björn Leineweber teilt dem Abgemahnten hierin mit, dass sein Mandant Fotograf sei. Der Abmahner erstelle mit großem Aufwand Fotografien, vornehmlich von Wahrzeichen des Ruhrgebiets. Hierbei investiere er nicht nur erhebliche Zeit sondern auch Geld für Ausrüstung, Fotografie-Genehmigungen, Transport von Equipment usw. Er sei in seinem Fachbereich hoch angesehen und habe viele Lizenznehmer, die seine Werke im gewerblichen Bereich nutzen würden.

 

Weiter führt der Bevollmächtigte aus, dass der Abmahner seine Werke auch im Internet zur Verfügung stellen würde, u.a. auf der Website www.fotocommunity.de. Indes werde bereits an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Zurverfügungstellung des Bildes auf dieser Seite unter explizitem Hinweis auf die Urheberschaft von Herrn Dieter Golland erfolge und nach den AGB dieser Website eine Nutzung der Bilder außerhalb der Plattform expliit der Zustimmung des Urhebers bzw. einer Abrede mit dem Rechtsinhaber bedürfe.

 

Leider werde sein Mandant bei routinemäßigen Kontrollen der Nutzungen seiner Fotografien immer wieder auf Nutzungen ohne entsprechende Nutzungsabreden aufmerksam. So auch im vorliegenden Fall.

 

Der Abmahner sei darauf aufmerksam geworden, dass das von ihm angefertigte Foto „Signal Iduna Park – Borussia Dortmund – SW“ im Rahmen der Website des Abgemahnten sowie auf dessen Facebook-Auftritt mehrfach zu finden sei. Ein Recht zur Nutzung des Fotos sei weder dem Abgemahnten noch dessen Unternehmen je eingeräumt worden.

 

Es liege eine Verletzung der Urheberrechte seines Mandanten vor, so Rechtsanwalt Leineweber. Es werde klargestellt, dass Einstellen der Fotos im Internet durch seinen Mandanten nicht bedeuten würde, dass diese Fotos von anderen Personen weiterverwendet, geteilt oder entfremdet werden könnten. Dies gelte für jedwedes Foto, welche z.B. über die Google-Bildersuche gefunden werden würde.

 

Praxistipp: Bevor Sie ein Bild aus dem Internet für Ihre eigene Internetpräsenz verwenden klären Sie bitte mit dem Urheber ab, ob dieser mit der Verwendung einverstanden ist. Oder machen Sie einfach ein eigenes Lichtbild.

 

Unterlassungserklärung und Schadensersatz

 

Von dem Abgemahnten werde zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 10.06.2016 gefordert. Ebenfalls binnen dieser Frist solle er den Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.945,40 EUR zahlen, wobei 745,40 EUR (Gegenstandswert: 9.142,00 EUR) auf die Rechtsanwaltsgebühren entfallen würden und 1.200,00 EUR (ursprünglich: 2.036,00 EUR) als Vergleichsbetrag für den Lizenzschaden geltend gemacht werden würden.

Abmahnung Dieter Golland

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch Kanzlei Leineweber

Stand: 06/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Unzulässige E-Mail Werbung führt zur Abmahnung durch Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag einer Privatperson

Gegenstand der Abmahnung

Es wurde mir eine Abmahnung der Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Auf der Hub 4, 61239 Ober-Mörlen, unterzeichnet von Rechtsanwalt J. F. Reimertshofer, vom 13.1.2020 vorgelegt. Inhaltlich geht es um die Versendung von Werbe-E-Mails an eine Privatperson.

 

Unzulässige E-Mail Werbung führt zur Abmahnung

Der Auftraggeber habe jedoch keinerlei Interesse an dieser oder anderer Werbung per E-Mail und verlange deshalb Unterlassung nach § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog wegen eines rechtswidrigen Eingriffs in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Zunächst solle die Angelegenheit außergerichtlich geklärt werden. Eine außergerichtliche Streitbeilegung könne aber nur erfolgen, wenn der Abgemahnte bis spätestens 20. Januar 2020 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgebe.  

 

Vorsorglich weist die Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft dass der Bundesgerichtshof festgestellt habe, dass der Begriff der Werbung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch alle Maßnahmen eines Unternehmens umfasse, die auf Förderung des Absatzes seiner Produkte oder Dienstleistungen gerichtet sei. Damit sei außer der unmittelbar produktbezogenen Werbung auch die mittelbare Absatzförderung – beispielsweise in Form der Imagewerbung wie in der vorliegenden E-Mail – erfasst.

 

Nach dem Grundsatz der Geschäftsführung ohne Auftrag könne der Auftraggeber der Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft auch ausdrücklich Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für diese Abmahnung verlangen. Die Kosten werden nach einem Gegenstandswert von 2.000,00 EUR berechnet und summieren sich auf 255,85 EUR brutto. Ein Zahlungsziel ist dem mir vorliegenden Schreiben nicht zu entnehmen.

 

Bundesweite Hilfe bei Abmahnung

Wurden auch Sie von der Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft abgemahnt, weil Sie unerwünschte Werbe-E-Mails (Spam-Mails) versandt haben sollen? Lassen Sie sich von einem Fachmann beraten. Mein Team und ich freuen uns, von Ihnen zu hören.

Abmahnung Privatperson

wegen unzulässiger E-Mail-Werbung

vertreten durch Reimertshofer GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft

Stand: 01/2020

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Birol Avci fordert 3.000 EUR Vertragsstrafe

Ich habe bereits über eine Birol Avci Abmahnung berichtet und jetzt wurde mir bekannt, dass Herr Birol Avci eine Vertragsstrafe einfordert. Herr Birol Avci kontrolliert offenbar abgegebene Unterlassungserklärungen genau. Vorliegend hatte er zwei Unterlassungserklärungen aus Januar und April 2019 überprüft und dabei zwei Verstöße auf dem Onlinemarktplatz eBay festgestellt. Einmal geht es um die Materialangabe „Spandex“ und zum anderen darum, dass der eBay Verkäufer keinen anklickbaren Link zur OS-Plattform bereithält.

Bezeichnung Spandex ist unzulässig

Die nordamerikanische Bezeichnung „Spandex“ sieht das Textilkennzeichnungsgesetz nicht vor, daher ist es unzulässig und zugleich wettbewerbswidrig, diese Bezeichnung zur Kennzeichnung zu verwenden. Im Textilkennzeichnungsgesetz ist stattdessen „Elasthan“ genannt. Sollten auch Sie als Materialangabe „Spandex“ angeben, so müsste geprüft werden, ob Elasthan die korrekte Bezeichnung wäre. Sprechen Sie gegebenenfalls mit Ihrem Lieferanten über das konkret betroffene Produkt. Spandex sollte jedoch auf gar keinen Fall als Materialangabe benutzt werden.

Kein anklickbarer Link zur OS-Plattform

Für in der EU niedergelassene Unternehmer, die online Kaufverträge eingehen, besteht gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.5.2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sog. ODR-Verordnung, ODR = Online Dispute Resolution) die Verpflichtung, einen Link / Hyperlink zu der unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eingerichteten Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online Streitbeilegung (OS-Plattform) anzugeben:

Artikel  14
Information  der  Verbraucher

(1)        In        der        Union        niedergelassene        Unternehmer,        die        Online-Kaufverträge  oder  Online-Dienstleistungsverträge  eingehen,  und  in  der  Union  niedergelassene  Online-Marktplätze  stellen  auf  ihren  Websites  einen  Link  zur  OS-Plattform  ein.  Dieser  Link  muss  für   Verbraucher   leicht   zugänglich   sein.   In   der   Union   niedergelassene   Unternehmer,   die   Online-Kaufverträge   oder   Online-   Dienstleistungsverträge   eingehen,   geben   zudem   ihre   E-Mail-  Adressen  an.

Die ODR-Verordnung gilt seit dem 9.1.2016 unmittelbar in den EU-Staaten. Es handelt sich bei den darauf resultierenden Informationspflichten der Unternehmer um Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3a UWG, so dass fehlende Informationen einen Wettbewerbsverstoß begründen.

 

Nach der Entscheidung des OLG München (Urteil vom 22.9.2016, 29 U 2498/16) reicht es auch nicht aus, nur die Internetadresse der OS-Plattform zu nennen. Vielmehr muss diese aktiv verlinkt werden. Der Verbraucher muss also auf den Link anklicken können.

 

Verstoß gegen Unterlassungserklärung

Herr Birol Avci hat von dem eBay-Verkäufer wegen dieser beiden Punkte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung erhalten und jetzt einen Verstoß dagegen festgestellt. Es ist konsequent, abgegebene Unterlassungserklärungen in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen und aus meiner Sicht keinesfalls rechtsmissbräuchlich. Für die Bezeichnung „Spandex“ werden jetzt 2.000 EUR gefordert und für den nicht anklickbaren OS-Link 1.000 EUR. Eine Zahlung wird bis zum 8.5.2020 gefordert.

 

Eine neue, weitere strafbewehrte Unterlassungserklärung wird derzeit nicht gefordert, Herr Avci behält sich die weitere Geltendmachung jedoch vor.

Vertragsstrafe Birol Avci

 

wegen nicht anklickbarem Link zur OS-Plattform, Materialangabe „Spandex“

 

Stand: 04/2020

 

 

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Abmahnung Volkswagen AG, Marke „VW“ (Wirsing Hass Zoller Rechtsanwälte Partnerschaft mbB)

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Wirsing Hass Zoller, Maximilianstraße 35, 80539 München vor, die diese am 07.09.2016 im Auftrag der Volkswagen AG ausgesprochen haben. Hintergrund sei die Nutzung der Marke „VW“ auf der Internetseite des Abgemahnten. Sachbearbeiterin des Abmahnschreibens ist Rechtsanwältin Karina Schreyer. Diese teilt mit, dass sie sich an den Abgemahnten als registrierter administrativer Ansprechpartner der Domain XXX wende. Dieser nutze diese Domain im geschäftlichen Verkehr zur Kundenakquise in seiner Geschäftstätigkeit als Versicherungsmakler.

 

Die Rechtsanwälte Wirsing Hass Zoller führen aus, dass die Volkswagen AG darauf aufmerksam geworden sei, dass der Abgemahnte auf dessen Internetseite das Firmenlogo der Abmahnerin, „VW“, darstellen würde. Für diese Internetseite sei der Empfänger des Abmahnschreibens laut Impressum verantwortlich. Er nutze das Firmenlogo dabei zur Bewerbung des „VW Autoversicherungen Vergleichsrechners“. Ausweislich der Fußnote unter dem Vergleichsrechner handele es sich dabei um einen eingebetteten Rechner von Check 24.

 

Hintergrund zur Marke „VW“ der Volkswagen AG

 

Rechtsanwältin Schreyer teilt mit, dass dem Abgemahnten sicherlich bekannt sei, dass ihre Mandantin einer der führenden Automobilhersteller weltweit und der größte Automobilproduzent Europas sei, der seit vielen Jahrzehnten unter den Marken „Volkswagen“, „VW“ und insbesondere auch der Bildmarke „VW“ auftreten würde. Diese Zeichen seien, teilweise seit vielen Jahrzehnten, umfassend für die Volkswagen AG geschützt. Selbstverständlich seien auch die Zeichen „Volkswagen“ und „VW“ als Wortmarken umfassend für die Abmahnerin geschützt (s. z.B. deutsche Wortmarke „Volkswagen“, DE-621252, angemeldet bereits 1949 und eingetragen am 03.06.1952 u.a. für „Kraftwagen“; deutsche Wortmarke „VW“, DE-39930000, eingetragen am 16.07.1999, u.a. für „Versicherungswesen einschließlich Vermittlung von Versicherungen“).

 

Abmahnschreiben Volkswagen AG wegen Verwendung Firmenlogo „VW“

 

Die Unterzeichnerin informiert sodann, dass sie in der Nutzung des Firmenlogos ihrer Mandantin auf der Internetseite des Abgemahnten eine Verletzung der Kennzeichenrechte ihrer Mandantin sehe. Diese habe ihn zur Verwendung der VW-Marke für dessen eigenen geschäftlichen Zwecke nicht ermächtigt und verwehre sich ausdrücklich gegen diese. Insbesondere liege vorliegend eine Rechtsverletzung darin, dass der Internetnutzer zur Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistung verleitet werden solle, für die er sich sonst – ohne die inkriminierte Kennzeichenverwendung – nicht entschieden hätte. Darüber hinaus würde der Empfänger des Abmahnschreibens die VW-Wortmarke auch in der URL verwenden, wodurch Internetnutzer und Robots zusätzlich auf dessen Website gelockt werden würden. Es werde der unrichtige Eindruck erweckt,, über die Website könnten Angebote der Volkswagen AG bzw. der Volkswagen Autoversicherung AG eingeholt werden. Dies sei jedoch gerade nicht der Fall, so die Rechtsanwälte Wirsing Hass Zoller.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, bis zum 15.09.2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Abmahnung in Höhe von 3.888,47 EUR (Gegenstandswert: 30.000 EUR) zu tragen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche würde vorbehalten bleiben.

Abmahnung Volkswagen AG

wegen Markenrechtsverletzung Marke „VW“

vertreten durch Rechtsanwälte Wirsing Hass Zoller

Stand: 09/2016

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Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.