Abmahnung Lothar Fürst durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 31.10.2018 hat Herr Lothar Fürst durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin eine Abmahnung aussprechen lassen. Der Bevollmächtigte teilt in dem mir vorliegenden Schreiben mit, dass sein Mandant Inhaber des Modelabels „MH My Musthave“ sei und europaweit über Webshops, Handelsplattformen und Boutiquen Taschen jedweder Art, Kleinlederwaren wie z.B. Portemonnaies, Gürtel und Kreditkartenetuis sowie Mode-Accessoires u.a. verkaufen würde.

 

Fehlender Link auf OS-Plattform u.a. führt zu Lothar Fürst Abmahnung

Der Abgemahnte sei ebenfalls auf der Handelsplattform eBay mit dem Verkauf vergleichbarer Waren (Geldbörsen) befasst. Damit stünde er zu dem Abmahner in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Der Abmahner habe festgestellt, dass der Abgemahnte bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen würde.

 

Seit dem 09.01.2016 sei die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten. Damit bestehe auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Hierüber hatte ich hier berichtet.

 

Sein Mandant habe daher einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 8 Abs. 1, 3 UWG gegen den Abgemahnten, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage.

 

Abmahngrund Materialangabe „PU-Leder“

Sodann teilt er mit, dass Herr Lothar Fürst festgestellt habe, dass der Empfänger des Abmahnschreibens den oben näher bezeichneten Artikel an prominenter Stelle mit der Bezeichnung „PU-Leder“ bewerbe. So z.B. in der Artikelbeschreibung. Dies sei unzulässig.

 

Es existiere in der Bundesrepublik Deutschland kein Material, welches chemisch, wissenschaftlich oder technisch mit dem oben Genannten bezeichnet werden dürfe. Der Begriff sei von der Werbebranche erfunden worden, um Kunststoffprodukte aus PVC oder Polyethan in die Nähe von hochwertigem Leder zu rücken. Der Verbraucher, der diese Materialbezeichnung lese, gelange zu der Auffassung, dass es sich um Leder handele, was gerade nicht der Fall sei. Denn als Leder oder mit einem Ausdruck, der nach der Verkehrsauffassung auf Leder hinweise, dürfe nur Material bezeichnet werden, das aus gewachsener tierischer Haut bzw. Fell hergestellt sei.

 

Die Bezeichnung „PU Leder“ sei insofern irreführend und gleichzeitig wettbewerbswidrig i.S.d. §§ 3, 5 UWG, was in der Vergangenheit von der Rechtsprechung bestätigt worden sei.

 

Namens des Abmahners fordere Rechtsanwalt Sandhage den Abgemahnten insofern auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr im Rechtssinne habe der Empfänger des Abmahnschreibens die beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und bis spätestens 8. November 2018 an Rechtsanwalt Sandhage zurückzusenden.

 

Ferner sei er verpflichtet, die Kosten des Abmahners für seine anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und bis 13. November 2018 auf eines seiner Konten einzuzahlen. Die Kostenerstattungsverpflichtung sei gesetzlich geregelt und ergebe sich aus § 12 Abs. 1 UWG. Der von dem Abgemahnten zu erstattende Betrag werde nach einem Gegenstandswert von 4.000 € berechnet und summiere sich auf 413,64 €.

Abmahnung Lothar Fürst

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform, Werbung mit „PU-Leder“

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 10/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Autohaus Frank UG durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin hat am 31.3.2020 im Auftrag der Autohaus Frank (haftungsbeschränkt) eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Der Unterzeichner teilt mit, dass seine Mandantschaft über einen Onlineshop u.a. Tischuhren verkaufen würde.

 

Abmahngefahr durch fehlendem Link zur OS-Plattform

Weiter heißt es sodann, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay gleichartige Artikel anbieten würde. Damit stünde er zu der Abmahnerin in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Die Abmahnerin habe festgestellt, dass er bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen würde.

 

Seit dem 09.01.2016 sei die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten. Damit bestehe auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Hierüber hatte ich hier berichtet.

 

Dieser Pflicht sei der Abgemahnte nicht nachgekommen. Seine Mandantin habe daher einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 8 Abs. 1, 3 UWG gegen den Abgemahnten, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage.

 

Namens der Abmahnerin fordere er den Abgemahnten insofern auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und den Link zur OS-Plattform in der geforderten Art und Weise bei seinen Angeboten vorzuhalten. Ferner habe der Empfänger des Abmahnschreibens eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und bis spätestens 8.4.2020 an Rechtsanwalt Sandhage zurückzusenden.

 

Ferner sei er verpflichtet, die Kosten der Abmahnerin für seine anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und bis 14.4.2020 zu zahlen.

 

Die Kostenerstattungsverpflichtung sei gesetzlich geregelt und ergebe sich aus § 12 Abs. 1 UWG. Der von dem Abgemahnten zu erstattende Betrag werde nach einem Gegenstandswert von 3.000 € berechnet und summiere sich auf 334,75 € brutto.

 

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs werde der Bevollmächtigte seiner Mandantschaft unverzügliche Klageerhebung empfehlen.

Abmahnung Autohaus Frank UG (haftungsbeschränkt)

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 03/2020

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

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Abmahnung Claudia Morgan durch Volker Jakob Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Rechtsanwalt Volker Jakob hat mit Schreiben vom 21.4.2015 eine Abmahnung im Auftrag von Frau Claudia Morgan ausgesprochen. Der Abmahnung zufolge verkauft Frau Claudia Morgen über verschiedene Plattformen im Internet Waren aus den Sortimenten Kleidung, Kinder-, Schul- und Partybedarf, Geschenkartikel und Haushaltsbedarf, u.a. auf eBay unter dem Verkäufernamen „deal4luck“. Es seien für das Mitbewerberverhältnis gleiche und gleichartige Produkte und Produktgruppen ausschlaggebend. Da der Abgemahnte Waren aus den gleichen Artikelgruppen verkaufe, bestehe ein Wettbewerbsverhältnis und Frau Claudia Morgan sei gemäß § 8 UWG berechtigt, eine Unterlassungserklärung zu verlangen.

 

Die Abmahngründe von Frau Claudia Morgan

Der Abgemahnte soll sich wettbewerbswidrig verhalten haben, da er u.a. nicht ausreichend über das dem Käufer zustehende Widerrufsrecht informierte, kein ausreichendes Impressum bereit hielt, keinen Warnhinweis beim Verkauf von Spielzeug, welches für Kinder unter 36 Monaten nicht geeignet ist, bereit hielt und nicht darüber informierte, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert wird.

 

Die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung läuft bis zum 29.04.2015. Rechtsanwaltsgebühren werden in Höhe von 984,60 EUR netto geltend gemacht (Streitwert 20.000 EUR).

Abmahnung Claudia Morgan

vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jakob

Stand: 21.4.2015

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

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Abmahnung Dynamo Dresden durch Becker & Haumann Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung vom 1.4.2015. Der SG Dynamo Dresden e.V., vertreten durch die Geschäftsführung Robert Schäfer und Ralf Minge, Lennéstraße 12 in 01069 Dresden beauftragte die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky PartG mit der Aussprache einer Abmahnung. Unter Hinweis auf die zuvor medial erfolgte Vorankündigung, dass gegen den Weiterverkauf von Eintrittskarten zu überhöhten Preise vor allem im Hinblick auf das DFB-Pokal-Spiel gegen Borussia Dortmund am 03. März 2015 vorgegangen werde, wird die vorliegende Abmahnung ausgesprochen. Der Abgemahnte soll  unautorisiert Eintrittskarten für das genannte Spiel über das Internetauktionshaus „eBay“ angeboten und veräußert haben.

 

Aufforderung des SG Dynamo Dresden e.V.

 

Die Frist zum Eingang der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung endet am 15.4.2015. Es wird ein Vergleichsangebot unterbreitet, wonach die Sache mit einer Zahlung in Höhe von 250 EUR erledigt sei.

Abmahnung SG Dynamo Dresden e.V.

vertreten durch die Becker Haumann Mankel Gursky PartG Rechtsanwälte

Stand: 1.4.2015

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  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung HUK-COBURG, vertreten durch Hertin und Partner Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Die HUK-Coburg Haftpflicht-Unterstützungs-Kasse kraftfahrender Beamter Deutschlands a.G in Coburg, Bahnhofsplatz, 96444 Coburg hat mit Schreiben vom 08.05.2015 durch die Hertin und Partner PartnerG mbB Rechts- und Patentanwälte, Kurfürstendamm 54/55, 10707 Berlin eine Abmahnung wegen Markenverletzung aussprechen lassen. Die HUK-Coburg sei auf die Webseite des Abgemahnten aufmerksam geworden. Unter dieser Domain verletze der Abgemahnte die Kennzeichenrechte der HUK Coburg und verstoße zudem gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, so Rechtsanwalt Dr. Hermann-Josef Omsels. Die HUK-Coburg sei Inhaberin der beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt unter dem Aktenzeichen144873 eingetragenen Marke „HUK“ mit einer Priorität zum 01.04.1996. Die Marke sei u.a. geschützt für Dienstleistungen des Versicherungswesens. Die HUK-COBURG sei außerdem Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Wortmarke „HUK24“ (Registernummer 302008025138), die mit einer Priorität zum 18.04.2008 Schutz genieße für Dienstleistungen des Versicherungswesens.

 

Details zur Abmahnung der HUK-COBURG

Der Abgemahnte verwende die geschützten Kennzeichen der HUK-COBURG und vermittele zudem den Eindruck, dass er Versicherungen der HUK-COBURG und von deren Tochtergesellschaft, der HUK24 AG, vermitteln könnte. Es werden sodann in der Abmahnung Textauszüge von der Website des Abgemahnten genannt. Im Ergebnis würden die Internetseiten des Abgemahnten gegen die Ausschließlichkeitsrechte der HUK-COBURG aus §§ 14 I, II Nr. 1 MarkenG und § 15 I MarkenG, sowie gegen § 5 I UWG verstoßen. Auch werde vom Abgemahnten ein Versicherungsvergleich angeboten. In diesem Zusammenhang fordere der Abgemahnte den Nutzer auf, die KFZ-Versicherung bei der HUK bzw. der HUK24 zu berechnen. Für den Vergleich nutze der Abgemahnte das Vergleichsprogramm von Check24, in dem die Preise und Leistungen der HUK-COBURG und der HUK24 AG nicht berücksichtigt werden würden. Tatsächlich habe die Durchführung eines KFZ-Vergleichs über die Seite des Abgemahnten zu einem Vergleichsergebnis geführt, in dem die Angebote der HUK-COBURG und der HUK24 AG nicht enthalten seien. Bei der Aufforderung des Nutzers, über die Internetseite KFZ-Versicherungen bei der HUK bzw. der HUK24 zu berechnen, führe der Abgemahnte diese in die Irre und verstoße gegen § 5 I UWG.

 

Die Ansprüche in der HUK-COBURG Abmahnung

Die Nennung der HUK-COBURG und die Verwendung der Marke im Vergleichskontext der Website erfülle zugleich den Tatbestand der vergleichenden Werbung, § 6 I UWG. Der Abgemahnte nutze in rechtswidriger Weise den Ruf der Marken der HUK-COBURG aus und handele damit unlauter im Sinne von § 6 II Nr. 4 UWG. Rechtsanwalt Dr. Omsels weist darauf hin, dass die marken- und wettbewerbsrechtlichen Ansprüche kumulativ geltend gemacht werden. Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr bzw. zur Förderung des Angebots von Dienstleistungen eines Versicherungsmaklers

 

  1. unter dem Kennzeichen „HUK“ bzw. „HUK24“ Versicherungen anzubieten, und/oder
  2. einen HUK24-KFZ-Versicherungsvergleich bzw. HUK-KFZ-Versicherungsvergleich sowie die Berechnung der HUK24 KFZ Versicherung oder HUK KFZ-Versicherung anzubieten, wenn in dem Versicherungsvergleich, der mit dem Angebot verbunden ist, die Versicherungsangebote der HUK und / oder HUK24 nicht berücksichtigt werden.

sowie

 

für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die unter 1. bis 2. dargelegten Verpflichtungen eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 7.500 EUR zu zahlen.

Abmahnung HUK-COBURG

wegen Verletzung von Kennzeichenrechten und Verstoß gegen das UWG

vertreten durch Hertin und Partner Rechtsanwälte

Stand: 05/2015

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

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4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

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Abmahnung H & K Management GmbH, vertreten durch Jürgen Ebbing Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegen zwei Abmahnungen der Firma H & K Management GmbH, vertreten durch die Kanzlei Ebbing, Rechtsanwalt Jürgen Ebbing, Residenzstraße 21, 13409 Berlin einmal vom 12.05.2015 und einmal vom 18.05.2015 vor. In beiden Abmahnungen geht es um einen Verstoß gegen das JuSchG. Rechtsanwalt Jürgen Ebbing führt in der Abmahnung aus, dass die H & K Management GmbH u.a. den Händlershop „Allroundshop“ auf der Handelsplattform Amazon, in welchen sie u.a. diverse Bild- und Tonträger, die gemäß §§ 12, 14 JuSchG nicht für die Überlassung im Versandhandel geeignet seien, ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt sei, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolge, § 1 IV JuSchG, vertreibe. Der Abgemahnte biete ebenfalls über Amazon Filme aus dem beschriebenen Segment an. Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis sei daher zur H & K Management GmbH gegeben. Der Abgemahnte hatte das Produkt „Legion of the Dead“ angeboten. Es handele sich bei Legion of the Dead um einen Film, der im Auftrag der obersten Landesjugendbehörde von der FSK Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH geprüft worden sei und keine Jugendfreigabe erhalten habe. Im Rahmen eines Testkaufs habe die H & K Management GmbH festgestellt, dass der Abgemahnte das Produkt ohne eine Altersverifikation versendet und ausgeliefert habe. Dies sei durch einfache Postsendung geschehen. Es sei weder bei der Bestellung noch bei der Auslieferung eine verlässliche Identifikations- und Volljährigkeitsprüfung des Bestellers im Rahmen einer face-to-face-Kontrolle vorgenommen worden.

 

Was tun bei einer Abmahnung der H & K Management GmbH?

Durch dieses Verhalten habe der Abgemahnte gegen § 12 III Ziffer 2 JuSchG verstoßen. Nach dieser Vorschrift dürfen Bildträger, die nicht oder mit „keiner Jugendfreigabe“ nach § 14 II von der Obersten Landesjugendbehörde von der FSK Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH im Rahmen des Verfahrens nach § 14 VI oder nach § 14 VII vom Anbieter gekennzeichnet sind, nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten oder überlassen werden. Für Bildträger ohne Kennzeichen oder mit Kennzeichen „FSK ab 18 / keine Jugendfreigabe“ gelte grundsätzlich das Versandhandelsverbot. Diese Produkte könnten nur dann durch Versand zugänglich gemacht werden, wenn bestimmte technische oder sonstige Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass kein Versand an Kinder oder Jugendliche erfolge.

 

Bei den Vorschriften zum Jugendschutz handele es sich zum einen um Normen, die dazu dienen, die Entwicklung der Persönlichkeit der Jugendlichen zu fördern, zum anderen sind sie dazu da, das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer zu regeln. Das Verhalten des Abgemahnten stelle daher einen Wettbewerbsverstoß und sei zu unterlassen, §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG i.V.m. den genannten Normen des JuSchG. Daneben sei der Abgemahnte der H & K Management GmbH gegenüber verpflichtet, die Störung zu beseitigen und entstandenen Schaden zu ersetzen, § 9 UWG. Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 20.05.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Der Entwurf einer solchen Erklärung ist der Abmahnung beigefügt. Weiterhin wird der Abgemahnte aufgefordert mitzuteilen, in welchem Umfang er im letzten halben Jahr Produkte, die eine Alterverifikation nach dem JuSchG erfordern, im Versandhandel veräußert hat, wie diese Produkte versandt wurden und zwar mit einer Aufstellung in gesonderter und vollständiger Form. Ebenfalls soll mitgeteilt werden, welche Versandkosten entstanden seien. Für die Frist zur Auskunft wird der 25.05.2015 genannt.

 

Kosten der H & K Management GmbH Abmahnung

Abmahnkosten werden nach einem Streitwert von 12.000 EUR geltend gemacht, mithin 805,20 EUR netto. Für die Zahlung dieses Betrages hat der Abgemahnte bis zum 25.05.2015 Zeit.

 

Die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte in dieser Form nicht ungeprüft unterzeichnet werden. In Ziffer 2 ist nämlich u.a. die Zahlung einer Vertragsstrafe von 5.100 EUR für den Fall einer Zuwiderhandlung vorgesehen und es soll ebenfalls die Verpflichtung in der Unterlassungserklärung mit übernommen werden, die Abmahnkosten i.H.v. 805,20 EUR zu erstatten. Es ist in jedem Falle ratsam, sich vor der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung anwaltlich beraten zu lassen, insbesondere in Hinblick auf die Erstellung einer abgeänderten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hierzu berate ich Sie gern.

Abmahnung H & K Management GmbH

wegen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz

vertreten durch Rechtsanwalt Jürgen Ebbing

Stand: 05/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.