Abmahnung EWE AG durch Freshfields Bruckhaus Deringer Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Es liegt mir eine Abmahnung der Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, Im Zollhafen 24, 50678 Köln, vom 15.09.2015 vor, mit dem diese eine angebliche Unternehmenskennzeichen- und Markenverletzung betreffend die Marke „EWE“ im Auftrag der EWE AG geltend macht. Unterzeichnerin des Abmahnschreibens ist Rechtsanwältin Dr. Veronika Strnisková.

 

Worum geht es in der Abmahnung der EWE AG?

In der Abmahnung wird unter Punkt 1. mitgeteilt, dass sich die Freshfields Bruckhaus Deringer LLP an den Abgemahnten wenden würden, weil ihrer Mandantin zur Kenntnis gelangt sei, dass der Abgemahnte eine Domain betreibe, deren URL den Textbestandteil „ewe“ beinhalten würde. Auf dieser Homepage würden zunächst Tipps / Ratschläge zusammengestellt, wie sich Verbraucher für verschiedene Haushaltswaren oder Freizeitartikel entscheiden sollen. Zum Teil würden dabei auch Produkttestberichte veröffentlicht oder es würde auf Seiten mit solchen Produkttestberichten weitergeleitet werden (so z.B. bei Trampolin), führt Rechtsanwältin Dr. Strnisková aus. Sodann heißt es weiter, dass nach Auskunft der DENIC der Abgemahnte sowohl der Domaininhaber als auch der Admin-C der Domain sei.

 

Unter Punkt 2. der vorliegenden Abmahnung teilt die Freshfields Bruckhaus Deringer LLP mit, dass die EWE AG Inhaberin zahlreicher „EWE“-Marken sei, die Schutz in Deutschland genießen würden. Dazu zähle auch die Wortmarke „EWE-athletics“ (Register-Nr. 30155951), welche seit Januar 2002 für zahlreiche Waren- und Dienstleistungen eingetragen sei. Zu diesen Waren und Dienstleistungen würden u.a. Geräte für Haushalt und Küche, elektrische und elektronische Mess-, Signal-, Kontroll-, Unterrichtsapparate und –instrumente sowie Werbung oder Herausgabe von Informationsmagazinen zum Themenfeld Sportler, Sportmannschaften, Sportveranstaltungen, Sportevents, Sportlehrgänge usw. Zugleich wird in dem Schreiben der Freshfields Bruckhaus Deringer LLP vom 15.09.2015 beispielhaft auf die Wortmarke „EWE“ (Register-Nr. 396195776) hingewiesen, die seit 1996 u.a. für Dienstleistungen der Energieversorgung für die Abmahnerin eingetragen sei. Die Mandantin verwende das Zeichen „EWE“ zudem seit über 60 Jahren als Unternehmenskennzeichen, so Rechtsanwältin Dr. Veronika Strnisková. Aufgrund der jahrelangen Verwendung sei das Zeichen „EWE“ der Abmahnerin bekannt geworden.

 

Was wird von der Freshfields Bruckhaus Deringer LLP gefordert?

Weiter wird unter Punkt 3. der Abmahnung ausgeführt, dass der Abgemahnte die Rechte der Abmahnerin an der Marke „EWE-athletics“, an der bekannten Marke „EWE“ sowie an deren Unternehmenskennzeichen verstoße, indem er das Zeichen „ewe-athletics“ als Teil seiner Domain verwendet habe. Es werden sodann Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Abgemahnte wird aufgefordert bis zum 25.09.2015 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Hierzu könne er sich dem als Anlage 1 dieses Abmahnschreibens beigefügten Musters bedienen.

 

Dann wird der Abgemahnte aufgefordert, auf die genannte Domain ebenfalls bis zum 25.09.2015 durch eine entsprechende Erklärung gegenüber der DENIC zu verzichten und dies den Bevollmächtigten der EWE AG gegenüber nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die bloße Beendigung des gerügten Verhaltens nach geltendem Recht nicht ausreichend sei, sondern dass eine Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erforderlich sei. Ungeachtet dessen würde sich die Abmahnerin das Recht vorbehalten, alle ihr zustehenden Ansprüche, insbesondere die weiteren Ansprüche auf Auskunft- und Schadensersatz gerichtlich geltend zu machen, so die Freshfields Bruckhaus Deringer LLP.

Abmahnung EWE AG

wegen Markenrechtsverletzung, Verwendung vonewe-athleticsals Bestandteil einer Domain

vertreten durch Freshfields Bruckhaus Deringer LLP

Stand: 09/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Sachverständigenbüro Höner GmbH (Pierre Laurien Rechtsanwalt)

Gegenstand der Abmahnung

Es wurde mir eine Abmahnung wegen wiederholter unaufgeforderter Werbemails, Verstoß gegen UWG, der Firma Sachverständigenbüro Höner GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Pierre Laurien, Südring 15, 44787 Bochum vom 07.09.2015 vorgelegt.

 

Die Abmahnerin habe wiederholt unverlangte Werbemails auf den von ihr beruflich genutzten eMail-Account erhalten, in welchen die übersandten Mails im Mailfooter auf das Unternehmen des Abgemahnten verweisen, so dass dieser für die Werbemails verantwortlich sei. Auf die Aufforderung der Mandantin von Rechtsanwalt Laurien hin, dass der Abgemahnte dies unterlassen möge, habe der Abgemahnte mitgeteilt, dass die Abmahnerin im Telefonbuch stehe und daher die Kontaktaufnahme zu akzeptieren habe.

 

Der Unterzeichner des Abmahnschreibens schreibt, dass die Abmahnerin bisher keinerlei geschäftlichen Kontakt zu dem Unternehmen des Abmahners gehabt oder die Zusendung derartiger Mails in irgendeiner Art und Weise angefordert habe. Insbesondere habe sich seine Mandantin nicht in eine irgendwie geartete Mailingliste eingetragen, um derartige Informationen zu erhalten, so dass eine Einwilligung gem. § 13 II TMG nicht vorliegen würde. Insofern sei die Mitteilung des Sachverständigenbüros Höner an den Abgemahnten, dass künftig keine Mails erfolgen mögen, einzig und allein aus Kulanz.

 

Abmahnung Sachverständigenbüro Höner GmbH was tun?

Es obliege dem Abgemahnten die Beweislast für eine Eintragung in eine Mailingliste nach der Rechtsprechung (siehe auch BGH, Urteil vom 11.3.2004, I ZR 81/01), so Rechtsanwalt Pierre Laurien. Seit Jahren sei es höchstrichterliche Rechtsprechung, dass durch die Versendung von Spam-Mails ein zielgerichteter Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gem. § 823 Abs. 1 BGB vorliege. Unerwünschte Werbung per E-Mail stelle eine unzulässig und unterlassungsfähige Belästigung im Sinne von §§ 823,1004 BGB, § 7 Abs. II Nr. 3 UWG dar, da sie die Aufmerksamkeit des Betroffenen über Gebühr hinaus in Anspruch nehmen und zu einer unzumutbaren Belastung des Arbeitsbereichs führen würde.

 

Die von der Höner GmbH geforderte Unterlassungserklärung

Der Abmahner fordert von dem Abgemahnten mit dem Schreiben vom 07.09.2015 die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 14.09.2015 dergestalt abzugeben, dass sich der Abgemahnte verpflichtet

 

„es bei Meidung einer Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu unterlassen, u.a. an die eMail-Adresse XXX Werbeinformationen, Personalanpreisungen etc. per eMail zu versenden, es sei denn, der Adressat […] hat zuvor dem Versand ausdrücklich zugestimmt oder es hat zuvor eine Geschäftsbeziehung bestanden“.

 

Darüber hinaus wird ein Auskunftsanspruch gem. § 34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) geltend gemacht. Rechtsanwalt Laurien fordert den Abgemahnten bis zum 14.09.2015 auf, Auskunft darüber erteilen

 

„1. Welche Daten über meine Mandantin bei Ihnen gespeichert sind und aus welcher Quelle Sie die Daten gewonnen haben.

 

2. Welcher Zweck mit der Speicherung dieser Daten verfolgt wird.

 

3. An welche Person oder Stellen diese Daten übermittelt wurden.“

 

Schlussendlich weist Rechtsanwalt Pierre Laurien auf den angeblichen Kostenerstattungsanspruch seiner Mandantschaft, das Sachverständigenbüro Höner GmbH, hin. Es wird ein Schadensersatzbetrag in Höhe von 480,20 EUR netto geltend gemacht. Dieser setzt sich aus einer 1,3 Geschäftsgebühr aus einem Streitwert in Höhe von 6.000 EUR (460,20 EUR) und der Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 EUR zusammen.

Abmahnung Sachverständigenbüro Höner GmbH

wegen wiederholter unaufgeforderter Werbemails (Spam)

vertreten durch Rechtsanwalt Pierre Laurien

Stand: 09/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Kadir Yücel & Cüneyt Tirgil GbR durch Steffen Majoyeogbe Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Eine Abmahnung der Kadir Yücel & Cüneyt Tirgil GbR, vertreten durch Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe, Heiliger Weg 67-69, 44141 Dortmund, vom 22.09.2015 habe ich vorliegen.

 

Rechtsanwalt Majoyeogbe führt aus, dass seine Mandanten auf dem Onlinemarktplatz eBay mit dem Namen „juwelier-damel_de“ u.a. einen Versandhandel für Schmuckringe betreiben würden. Da der Abgemahnte als gewerblicher Anbieter im e-commerce über die Plattform eBay tätig sei und das gleiche Geschäftsmodell wie die Abmahnerin verfolge, stünden die beiden Parteien in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis. Mangels anderer Angaben würden sich die Angebote des Abgemahnten auch an Verbraucher richten. Die Kadir Yücel & Cüneyt Tirgil GbR lässt mitteilen, dass sie feststellen mussten, dass der Abgemahnte in seinen Angeboten gegen rechtliche Vorschriften mit wettbewerbsrechtlicher Relevanz verstoßen würde.

 

Gegenstand der Abmahnung der Kadir Yücel & Cüneyt Tirgil GbR

Als Unternehmer sei der Abgemahnte aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für die Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 312i Abs. 1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB dazu verpflichtet, Verbrauchern rechtzeitig vor Abgabe deren Bestellung klar und verständlich die in den vorstehenden Normen enthaltenen Informationen zur Verfügung zu stellen. U.a. habe der Abgemahnte bei Verträgen im elektronischen Rechtsverkehr Verbraucher über die einzelnen technischen Schritte die zu einem Vertragsschluss führen zu unterrichten. Diese Belehrungen seien von dem Abgemahnten jedoch nicht vorgehalten worden, so Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe weiter.

 

Aus dem gleichen rechtlichen Zusammenhang habe der Abgemahnte Verbraucher darüber zu unterrichten, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert werden würde und ob er dem Kunden zugänglich sei. Auch insoweit werde die entsprechende Belehrung nicht erteilt.

 

Die gesetzliche Widerrufsbelehrung

Sodann teilt die Kadir Yücel & Cüneyt Tirgil GbR durch deren Bevollmächtigten mit, dass der Abgemahnte gemäß § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB §§ 1 Abs. 2 Nr. 1.; 4 Abs. 1 dazu verpflichtet sei, Verbrauchern rechtzeitig vor Abgabe deren Vertragserklärung klar und verständlich über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts zu unterrichten. Ebenso müsse der Abgemahnte die Verbraucher über das Muster-Widerrufsformular informieren und würde diesbezüglich ebenfalls nicht seinen Informationspflichten nachkommen.

 

Der Abgemahnte wird sodann von Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe im Auftrag der Kadir Yücel & Cüneyt Tirgil GbR aufgefordert, das vorstehend geschilderte unlautere Verhalten ab sofort zu unterlassen und eine ausreichende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich unterzeichnet bis zum 30.09.2015 über das Büro des Unterzeichners der Abmahnung abzugeben. Ein Muster liegt dem Schreiben bei, mit deren Unterzeichnung sich der Abgemahnte gegenüber der Kadir Yücel & Cüneyt Tirgil GbR verpflichten soll,

 

„I.

es zur Vermeidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 € zu unterlassen,

im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern Schmuckringe anzubieten,

1. ohne diese vor Abgabe deren Bestellung klar und verständlich

a. über die einzelnen technischen Schritte die zu einem Vertragsschluss führen zu unterrichten;

und/oder

b. darüber zu unterrichten, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist;

und/oder

2. ohne diesen vor Abgabe deren Vertragserklärung klar und verständlich über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts zu unterrichten (…);

und/oder

3. ohne diesen vor Abgabe deren Vertragserklärung über das Musterwiderrufsformular gem. Anlage 2 zu Art. 246a EG BGB zu informieren.

II.

die durch die Beauftragung von Herrn Rechtsanwalt Majoyeogbe entstandenen Kosten in Höhe einer 1,3 – Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG aus einem Gegenstandswert von 25.0000 €, zuzüglich Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG zu ersetzen“

 

Rat vom Fachmann einholen, bevor Sie reagieren

Ich rate Ihnen, nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Sie sind Ihr Leben lang an den Unterlassungsvertrag gebunden! Sprechen Sie erst mit mir über die Sache. Gerne stehe ich Ihnen zur Seite und helfe Ihnen, eine geeignete modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Abmahnung Kadir Yücel & Cüneyt Tirgil GbR

wegen Informationspflichtverletzungen (Muster-Widerrufsformular, Vertragstextspeicherung, Widerrufsrecht)

vertreten durch Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe

Stand: 09/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung BMW AG durch Klaka Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Ich habe eine Abmahnung der Bayerische Motoren Werke AG (BMW AG) durch die Klaka Rechtsanwälte, Delpstraße 4, 81679 München vorliegen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Ralf Hackbarth. Gegenstand der Abmahnung ist die unautorisierte Verwendung des BMW-Logos auf Manschettenknöpfen.

 

Im Einzelnen wird hierzu ausgeführt: Nach ständiger Rechtsprechung handele es sich bei „BMW“ um eine berühmte Marke (s. BGH GRUR 2015, 1009 – BMW-Emblem; LG München I CR 2001, 416 f. bmw-werkstatt.com). Das BMW Emblem sei die berühmteste und wertvollste Marke überhaupt, so Rechtsanwalt Dr. Hackbarth. Als Nachweis sei dem Schreiben eine Studie des Reputation Institutes aus dem April 2015 beigefügt.

 

Aufgrund von Beschwerden und einer Internetrecherche habe die Bayerische Motoren Werke AG (BMW AG) feststellen müssen, dass der Abgemahnte über seinen eBay-Account und über seine Internetseite Manschettenknöpfe mit aufgebrachtem BMW-Logo vertreibe, die nachweislich nicht von der Abmahnerin stammen. (Ein entsprechender Screenshot ist abgebildet)

 

Gegenstand der Abmahnung der Bayerische Motoren Werke AG

Die Klaka Rechtsanwälte teilen mit, dass Angebot und Vertrieb der Manschetten sowohl unter dem Gesichtspunkt der Verwechslungsgefahr als auch unter dem Gesichtspunkt der bekannten Marke die Kennzeichenrechte der Abmahnerin verletzen würden. Der Verkehr würde aufgrund der Bewerbung und –post sale – davon aus, dass es ich um ein Produkt aus dem Hause der BMW AG bzw. ein jedenfalls mit Lizenz der BMW AG vertriebenes Produkt handele, was vorliegend nicht der Fall sei. 

 

Rechtsanwalt Dr. Hackbarth moniert, dass unter dem Gesichtspunt der unzulässigen Trittbrettfahrerei der Abgemahnte darauf abziele, den hervorragenden und exklusiven Ruf des BMW-Logos zum Vertrieb seiner Manschetten-Plagiate einzusetzen. Nach ständiger Rechtsprechung gelte bei Trittbrettfahrern die sog. L `Oréal Bellure-Formel (EuGH GRUR 2009, 756):

 

„Trittbrettfahrerei ist der Vorteil, der sich für den Dritten daraus ergibt, dass er sich mit seiner jüngeren Bezeichnung in den Bereich der Sogwirkung der bekannten Marke begibt, und dadurch von ihrer Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen profitiert und ohne finanzielle Gegenleistung die wirtschaftlichen Anstrengungen des Markeninhabers zur Schaffung und Aufrechterhaltung des Images der bekannten Marke ausnutzt.“

 

Die Bayerische Motoren Werke AG (BMW AG) lässt durch die Klaka Rechtsanwälte mitteilen, dass der Abgemahnte die Plaketten nur verkaufen würde, weil der Ruf des BMW-Logos ohne eigene Anstrengungen seitens des Abgemahnten auf die Manschetten aus seinem Haus übertragen werde. Ohne eigene Werbeanstrengungen würde daher der Abgemahnte am Ruf des BMW-Logos schmarotzen, so Rechtsanwalt Dr. Ralf Hackbarth.

 

Der Unterlassungsanspruch der BMW AG

Der Abgemahnte wird mit der Abmahnung vom 29.09.2015 aufgefordert, das Verhalten zu unterlassen und Auskunft über die Dauer und den Umfang der Handlungen zu offenbaren. Der Abgemahnte soll bis zum 02.10.2015 12:00 Uhr eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Ein entsprechendes Muster ist beigefügt. Mit der Unterzeichnung des Musters soll sich der Abgemahnte u.a. dazu verpflichten, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe i.H.v. 20.000 EUR an die BMW AG zu zahlen und die durch die Inanspruchnahme der Klaka Rechtsanwälte entstandenen Kosten in Höhe einer 1,5 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale aus einem Streitwert in Höhe von 400.000 EUR zu tragen.

 

5.116,41 EUR brutto Abmahnkosten

Leider wird in der Abmahnung nicht konkret gesagt, wie hoch die Abmahnkosten bei diesem Gegenstandwert eigentlich sind. Bei einem Streitwert von 400.000 EUR beträgt eine 1,5 Geschäftsgebühr insgesamt 5.116,41 EUR brutto inkl. Auslagenpauschale von 20 EUR (4.299,50 EUR netto). Aus meiner Sicht sollte dem Abgemahnten immer deutlich gesagt werden, welche konkreten Kosten verlangt werden. Lediglich die Nennung eines Gegenstandswertes und einer Gebührenhöhe ohne konkrete Werte versetzt den Abgemahnten nicht zwangsläufig in die Lage, die anfallenden Kosten zu ermitteln. Natürlich könnte sich der Abgemahnte ein RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) kaufen und sich dann die Kosten ausrechnen, dies ist jedoch lebensfremd. Von einem fairen und seriösen Abmahner sollte daher immer verlangt werden, dass dieser auch die Kosten konkret benennt und nicht hinter Gegenstandswerten verschleiert.

 

Zum Schluss der Abmahnung wird der Hinweis erteilt, dass sich die Bayerische Motoren Werke AG (BMW AG) strafrechtliche Schritte vorbehalte, sollte es nicht zu einer schnellen und vollständigen zivilrechtlichen Unterwerfung des Abgemahnten kommen.

Abmahnung Bayerische Motoren Werke AG  (BMW AG)

wegen Markenrechtsverletzung durch Verwendung des BMW-Logos

vertreten durch Klaka Rechtsanwälte

Stand: 09/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

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3. Gratis Erstberatung erhalten

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4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

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Abmahnung Serkan Arabaci durch Rechtsanwalt Sascha Schiller

Gegenstand der Abmahnung

Herr Serkan Arabaci, vertreten durch Herrn Sascha Schiller Rechtsanwalt, Altenwall 17/18, 28195 Bremen, hat mit Schreiben vom 14.06.2015 den Versender einer angeblich unverlangten Werbe-Email abgemahnt. Herr Serkan Arabaci habe eine unverlangte Email-Werbung auf seinen privat genutzten Email-Account erhalten. Bei der Email handelt es sich um eine Produktempfehlungsmail, welche entweder durch den Abgemahnten selbst oder durch einen Dritten an Herrn Serkan Arabaci versendet worden ist. Diese Art der Werbung sei nach dem BGH-Urteil vom 12.09.2013, AZ I ZR 208/12 unzulässig, soweit der Emailempfänger dem Versand vorher nicht eingewilligt hat. Eine ausdrückliche Einwilligung von Herrn Serkan Arabaci in diese Werbe-Email läge nicht vor. Unerheblich sei weiterhin, ob der Versand durch den Abgemahnten oder eine dritte Person erfolgt sei.

 

Die Abmahnung von Serkan Arabaci

Herr Serkan Arabaci beruft sich insoweit auf den Leitsatz des BGH aus dem genannten Urteil, welcher lautet:

 

„Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst.“

 

Bis zum 29.06.2015, 15:00 Uhr soll der Abgemahnte nunmehr eine Unterlassungserklärung abgeben. Ferner wird er aufgefordert, gemäß § 34 BDSG Auskunft darüber zu erteilen, welche Daten über Herrn Serkan Arabaci gespeichert sind und zu welchem Zweck, ferner mitzuteilen, aus welcher Quelle der Abgemahnte die Daten erhalten hat. Sofern eine Weitergabe der Daten stattfand, verlangt Rechtsanwalt Sascha Schiller, dass ihm alle weiteren Empfänger der Daten genannt werden. Der Abmahnung liegt eine Vollmacht vom 20.05.2015 von Herrn Serkan Arabaci bei und auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung.

 

Serkan Arabaci Abmahnung wegen E-Mail Werbung

Unverlangte Email-Werbung ist immer wieder Gegenstand von Abmahnungen. Ich unterstelle, dass jeder täglich von uns seinen Posteingang nach Spam-Emails aussortieren muss. In den wenigsten Fällen sind die Adressaten dieser Email-Werbung in Deutschland ansässig, sondern haben vielmehr ihren Sitz im Ausland, wo eine Verfolgung von Unterlassungsansprüchen nahezu zwecklos erscheint. In Fällen wie dem vorliegenden ist es in der Tat für Herrn Serkan Arabaci ärgerlich, mit derartigen Spam-Emails belästigt zu werden. Shop-Betreiber mit einer Email-Empfehlungsfunktion sollten ihre Internetpräsenz überarbeiten, um sicherzustellen, dass auch wirklich nur Empfänger Werbe-Emails erhalten, die zuvor ausdrücklich in deren Empfang eingewilligt haben.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung von Herrn Serkan Arabaci erhalten haben, dann helfe ich Ihnen gern bei der Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Abmahnung Serkan Arabaci

wegen Spam-Emails

vertreten durch Rechtsanwalt Sascha Schiller

Stand: 06/2015

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Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

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Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Alaa Mohammad (A&M Markt), Levent Göktekin Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mir wurde eine Abmahnung von Alaa Mohammad, Inhaber der Firma A&M Markt, durch Rechtsanwalt Levent Göktekin vom 05.10.2015 vorgelegt. Rechtsanwalt Levent Göktekin hat seinen Kanzleisitz in der Boppstraße 7 in 10967 Berlin und ist mir seit mehreren Jahren bekannt.

 

Gegenstand der Abmahnung ist der Vertrieb von Batterien auf der Handelsplattform eBay als privater Anbieter, obwohl die Anzahl der Bewertungen und der angebotenen Neu-Waren darauf schließen lassen würden, dass es sich um einen gewerblichen Händler handeln würde. Der Abmahner vertreibe unter seiner Internetseite www.a-m-markt.de als auch über die Interplattform eBay u.a. Batterien und würde mit dem Abgemahnten im Wettbewerb handeln.

 

Im vorliegenden Fall würde der Abgemahnte über 5 neue Artikel zugleich anbieten. Die Batterien würden teilweise in größeren Mengen angeboten. Bei den letzten 100 Transaktionen des Abgemahnten habe dieser immer wieder dieselben Batterien veräußert. Hierbei könne nicht mehr von einem haushaltstypischen Verkauf ausgegangen werden.

 

Grund für die Abmahnung von Alaa Mohammad (A&M Markt)

Als gewerblicher Händler müsse man gegenüber dem Verbraucher einige wettbewerbsrechtliche Vorschriften einhalten, gegen die der Abgemahnte verstoßen würde.

 

1. Es wird bemängelt, dass der Abgemahnte den Käufern keine Widerrufsbelehrung erteilen würde.

 

Nach § 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB habe der Unternehmer den Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft klar und verständlich über das Bestehen eines Widerrufsrechts sowie über die Bedingungen, Einzelheiten und Ausübung und die Rechtsfolgen oder der Rückgabe zu informieren, so Rechtsanwalt Levent Göktekin. Weiter heißt es sodann, dass sich der Abgemahnte einen abmahnungsfähigen Vorteil verschafft habe, da er den gesetzlichen Bestimmungen nicht nachgekommen sei.

 

2. Weiter wird mit der Abmahnung der A&M Markt, Inhaber Alaa Mohammad vom 05.10.2015 kritisiert, dass aufgrund der fehlenden Anbieterkennzeichnung dem Käufer nicht mitgeteilt werden würde, mit wem der Vertrag zu Stande kommt.

 

Nach § 5 Abs. 1 TMG bestehe für Betreiber von geschäftsmäßigen Internetseiten die Pflicht ein ausreichendes Impressum zu erstellen, dass ohne Zwischenschritte abrufbar sein müsse. Es sei jedoch der Anzeige des Abgemahnten weder eine Anbieterkennzeichnung noch ein Impressum zu entnehmen.

 

Die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 14.10.2015 12:00 Uhr eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Rechtsanwalt Göktekin weist darauf hin, dass es nicht ausreichend sei, die gerügten Punkte einfach zu ändern.

 

Darüber hinaus werden Schadensersatzansprüche in Form von Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht. Der Gesamtbetrag in Höhe von 754,92 EUR netto, der sich aus einer 1,3 Geschäftsgebühr nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR, der Auslagenpauschale von 20 EUR und der Kosten für eine Melderegisterauskunft in Höhe von 9,52 EUR zusammensetzt, soll bis zum 20.10.2015 beglichen werden.

Abmahnung A&M Markt, Inhaber Alaa Mohammad

wegen Informationspflichtverletzungen (gewerblicher Verkauf als privater Anbieter bei eBay)

vertreten durch Rechtsanwalt Levent Göktekin

Stand: 10/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.