Abmahnung Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG durch Becker & Haumann Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

 

Am 01.12.2015 haben die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky, Kaiserstraße 21-23, 44135 Dortmund im Auftrag der Hannover 96 Sales & Services GmbH & Co. KG eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Rechtsanwalt Ulf Haumann, der Sachbearbeiter des Abmahnschreibens zeigt an, dass ihn die Abmahnerin in Ticketing-Angelegenheiten mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt habe. Die Hannover 96 Sales & Services GmbH & Co. KG sei alleiniger Veranstalter für Fußballspiele des Vereins Hannover 96 in der HDI Arena. Sie habe ein nachhaltiges Interesse daran, den Schwarzhandel mit Bundesligakarten zu unterbinden.

 

Was tun bei einer Abmahnung der Hannover 96 Sales & Services GmbH & Co. KG

Die Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky führen aus, dass sie dem Abgemahnten gerne den Hintergrund hierfür erläutern würden. Der unkontrollierte Handel mit Tickets werde von der Hannover 96 Sales & Services GmbH & Co. KG und auch den anderen Bundesligisten vor allem zum Schutz der eigenen Fans bekämpft. Beispielsweise sei es nur dann möglich, rivalisierende Fangruppen zu trennen oder Gewalttätigkeiten in den Stadien durch etwa bekannte Hooligans zu verhindern, wenn die Clubs weitgehend kontrollieren können, wer Tickets erwerbe. Bei einem anonymen Verkauf über eBay oder Ticketbörsen sei eine solche Kontrolle nicht mehr möglich. Außerdem gehe es der Abmahnerin auch darum, eine flächendeckende Versorgung der Fans mit Karten zu noch erschwinglichen Preisen zu gewährleisten. Dieses Ziel werde kontakeriert, wenn die Clubs Tickets bewusst unter dem möglichen Marktpreis verkaufen würden, diese Karten dann aber gerade bei Topspielen von Händlern aufgekauft werden würden, um die Karten anschließend gewinnbringend zu höheren Preisen zu veräußern. Eine rigorose Handhabung solcher Fälle sei vor dem Hintergrund der Ziele des Erhalts einer sozialen Preisstruktur sowie der Gewährleistung der Sicherheit in der HDI Arena unumgänglich, so dass ein kontrollierter Ticketverkauf auch zur Durchsetzung der Stadionverbote zwingend erforderlich sei. Auch aufgrund öffentlich-rechtlicher Pflichten seien nach den Vorgaben des für alle Clubs in der Bundesliga und 2. Bundesliga verbindlichen Sicherheitspapiers „Sicheres Stadionerlebnis“ die Clubs dazu verpflichtet, gegen den unkontrollierten Tickethandel nachhaltig und effizient vorzugehen.

 

Hannover 96 Sales & Services GmbH & Co. KG Abmahnung erhalten?

Grund der Beauftragung der Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky sei, dass der Abgemahnte 2 Tickets von Hannover 96 bei eBay angeboten und damit gegen die Rechte und ATGB-Bestimmungen verstoßen habe. So seien die ATGB in dem Angebot nicht abgebildet worden, das Ticket sei öffentlich bei eBay angeboten worden, ein Preisaufschlag von 10 % sei unzulässig und es habe eine unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Sitzplans der HDI-Arena stattgefunden.

 

Die Hannover 96 Sales & Services GmbH & Co. KG habe aufgrund der Rechtsverletzungen gegen den Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung, Freistellung von den angefallenen Rechtsverfolgungskosten, Auskunft sowie Auskehrung der erzielten Mehrerlöse, Zahlung einer Vertragsstrafe sowie die Verhängung weiterer Sanktionen gemäß der ATGB.

 

Die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung

Bis zum 15.12.2015 18:00 Uhr soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Zudem wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von 250,00 EUR angeboten, der bis zum 15.12.2015 zahlbar wäre.

 

Außerdem erwarte die Abmahnerin Auskunft darüber, ob, wann, welche und wieviele Eintrittskarten zu welchem Preis und Zeitpunkt an welche Personen und/oder Firmen durch den Abgemahnten veräußert worden seien.

 

Rechtsanwalt Haumann führt aus, dass Hannover 96 besonderen Wert auf den Dialog mit seinen Anhängern und Kunden lege, die, wie der Abmahnerin bewusst sei, mit dem Verein in aller Regel emotional eng verbunden seien. In vielen Fällen würden sich Rückfragen und Einwendungen seitens des Abgemahnten telefonisch schnell und einvernehmlich klären, ohne dass diesem hierdurch weitere Kosten entstehen würden. Es werden sodann Sprechzeiten genannt, zu denen die Rechtsanwälte telefonisch zur Verfügung stünden.

Abmahnung Hannover 96 Sales & Services GmbH & Co. KG

wegen unautorisiertem Ticketverkauf für Spiel von Hannover 96

vertreten durch Rechtsanwälte Becker Haumann Mankel Gursky

Stand: 12/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung EatSmarter GmbH & Co. KG durch MBBS Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mit dem Schreiben vom 30.11.2015 haben die MBBS Rechtsanwälte, Dr. Christoph Meyer-Bohl, Dr. Imke Schröder, Alexander Südbrock und Christoph Wenk-Fischer, Rothenbaumchaussee 3, 20148 Hamburg im Auftrag der EatSmarter GmbH & Co. KG eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung in Büchern des Abgemahnten ausgesprochen.

 

Die Abmahnerin sei Betreiberin der Webseite eatsmarter.de und veröffentliche dort u.a. Rezepte und Lichtbilder zu diesen Rezepten. Die Abmahnerin habe festgestellt, dass einigen der von dem Abgemahnten vertriebenen E-Books in rechtsverletzender Weise sowohl Texte als auch Lichtbilder von ihr verwendet werden würden. In dem Abmahnschreiben folgt sodann eine 4-seitige Auflistung von Links von Rezepten und Veröffentlichungen auf der Website der EatSmarter GmbH & Co. KG.

 

Abmahnung der EatSmarter GmbH & Co. KG erhalten?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Alexander Südbrock teilt mit, dass die Abmahnerin sämtliche Nutzungsrechte sowohl an den vorbenannten Rezepten als auch an den Lichtbildern zu diesen Rezepten. Indem der Abgemahnte sowohl die Rezepte als auch die Lichtbilder für seine E-Books verwende, verletze er das geistige Eigentum der Abmahnerin. Darin sei ein Verstoß gegen §§ 16, 17, 19a UrhG i.V.m. § 97 UrhG zu sehen.

 

Diese Rechtsverletzung habe die EatSmarter GmbH & Co. KG nicht hinzunehmen. Die MBBS Rechtsanwälte haben den Abgemahnten daher aufzufordern, die Auswertungen der vorgenannten Rezepte und Lichtbilder zu unterlassen und den Vertrieb der eBooks entsprechend einzuschränken.

 

Die EatSmarter GmbH & Co. KG fordert Unterlassung

Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr werde der Abgemahnte aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Aus prozessökonomischen Gründen beziehe sich die Unterlassungserklärung nur auf das E-Book „Smoothies: 60 leckere Smoothie-Rezepte für Frucht- & Gemüsegenuss pur“ und dort die Lichtbilder und Rezepte zu „Exotischer Smoothie mit Mango und Limette“, „Granatapfel-Smoothie mit Cranberrys“, „Mango-Smoothie mit Kefir“, Erdbeer-Smoothie mit Joghurt“, „Mandel-Smoothie mit Joghurt“ und „Avocado-Smoothie mit Joghurt und Wasabi“.

 

Abmahnkosten nach Streitwert 50.000 EUR

Aufgrund der Rechtsverstoße sei der Abgemahnte verpflichtet, die bei den MBBS Rechtsanwälten entstandenen Kosten zu erstatten. Aufgrund des Umfangs der Rechtsverletzung sei ein Gegenstandswert von 50.000 € angemessen, so Rechtsanwalt Südbrock. Die anliegende Kostenrechnung endet mit einer Gesamtsumme i.H.v. 1.531,90 EUR netto und solle bis zum 07.12.2015 ausgeglichen werden.

 

Um den Schadensersatzanspruch der Abmahnerin zu berechnen soll der Abgemahnte zunächst Auskunft darüber erteilen, in welchem Umfang der Abgemahnte Lichtbilder un Rezepte von der Webseite der EatSmarter GmbH & Co. KG genutzt habe und welche Einnahmen er durch den Verkauf von eBooks mit den streitgegenständlichen Bildern und Rezepten er erzielt habe. Es wird mitgeteilt, dass die Abmahnerin auch den Schadensersatzanspruch nach der Lizenzanalogiemethode berechnen und für jeden Rezept und jedes Lichtbild die Zahlung einer üblichen Lizenzgebühr von dem Abgemahnten verlangen könne.

Abmahnung Eat Smarter GmbH & Co. KG

wegen Urheberrechtsverletzung

vertreten durch MBBS Rechtsanwälte

Stand: 11/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Michael Cahsel (Markus Zöller Rechtsanwalt)

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Markus Zöller, Kanzlei in der Innenstadt, Salzstraße 46, 48143 Münster im Auftrag von Herrn Michael Cahsel vom 03.12.2015 vor.

 

Der Bevollmächtigte des Abmahners führt aus, dass der Abgemahnte im Internet über die Interplattform www.ebay.de u.a. gewerblich Artikel aus dem Sortiment Kraftfahrzeugteile, insbesondere für BMW 2002 vertreibe. Der Abmahner vertreibe u.a. ebenfalls gewerblich über eBay, unter dem ebay-Namen „www.cahsel.de“, gewerblich Automobilteile und -zubehör, insbesondere für Oldtimer der Marke BMW und sei damit einer der Mitbewerber des Abgemahnten im Sinne der §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG.

 

Abmahnung von Michael Cahsel erhalten?

Rechtsanwalt Zöller teilt mit, dass ihm ein Angebot des Abgemahnten zur Prüfung vorliege. Mit diesem Angebot verhalte er sich unlauter im Wettbewerb.

 

Zum einen würde der Abgemahnte gegen die Informationspflichten verstoßen, da er dem Verbraucher kein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen würde. Im Fernabsatz sei die Hingabe eines solchen Formulars zwingend. Die entsprechende gesetzliche Vorschrift stelle eine Marktverhaltensnorm im Sinne des § 4 Ziffer 11 UWG im Interesse der anderen Marktteilnehmer dar, woraus resultiere, dass Verstöße gegen diese Vorschrift Wettbewerbsverstöße zum Nachteil der Mitbewerber des Abgemahnten seien.

 

Auch ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung liege in dem überprüften Angebot des Abgemahnten vor, da dieser bezüglich der Auslandsversandkosten nicht informieren würde. Es würde lediglich der Hinweis erteilt: „Dieser Artikel wird nach (…) geliefert, aber der Verkäufer hat keine Versandoptionen festgelegt. Kontaktieren Sie den Verkäufer und fragen Sie, mit welcher Versandmethode an Ihren Standort verschickt werden kann.“ Nach gefestigter Rechtsprechung des OLG Hamm (vgl. Urteil vom 28.03.2007 – 4 W 19/07) müsse einem Angebot über das Internet aus den Grundsätzen der Preisklarheit zu entnehmen sein, in welcher konkreten Höhe Versandkosten für den Versand in das weltweite Ausland anfallen, soweit – wie hier von dem Abgemahnten – der Versand grundsätzlich angeboten werde.

 

Als weiterer Punkt werden fehlende Preisbestandteile mit der Abmahnung durch Michael Cahsel moniert. So würde der Abgemahnte seine Ware zu einer Preisangabe bewerben, zu der jeder Hinweis fehle, ob der angegebene Verkaufspreis die gesetzliche Mehrwertsteuer von zurzeit 19 % enthalte oder nicht. Auch hier verstoße er gegen die PAngV.

 

Die Ansprüche im Abmahnschreiben von Herrn Michael Cahsel

Da die dem Abmahner aus den beschriebenen Gesetzesverstößen zustehenden Unterlassungsansprüche nur durch Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen ausgeräumt werden würden, wird der Abgemahnte aufgefordert, bis zum 11.12.2015 12 Uhr eine entsprechende Erklärung abzugeben.

 

Rechtsanwalt Zöller weist darauf hin, dass Fristverlängerungen wegen der Eilbedürftigkeit wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen nicht gewährt werden würden.

 

Darüber hinaus sei der Abgemahnte verpflichtet, die entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Bis zum 18.12.2015 wird ihm Gelegenheit gegeben, den Betrag in Höhe von 1.141,90 EUR netto (1,3 Geschäftsgebühr aus 30.000 EUR zzgl. Auslagenpauschale) zu zahlen. Bezüglich des zugrunde gelegten Streitwertes wird auf verschiedene Entscheidungen in der Rechtsprechung verwiesen.

Rechtsanwalt Zöller erteilt den Hinweis, dass zu beachten sei, dass sich der Abgemahnten „mit dem monierten Angebot gleich dreifach (!) wettbewerbswidrig am Markt“ verhalte.

Abmahnung Michael Cahsel

wegen kein Muster-Widerrufsformular, keine Angabe Auslandsversandkosten, kein Mehrwertsteuerhinweis

vertreten durch Rechtsanwalt Markus Zöller (Kanzlei in der Innenstadt)

Stand: 12/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Sellixx UG durch Hager Hülsen Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 14.07.2015 hat die Sellixx UG (haftungsbeschränkt) durch die Rechtsanwälte Hager Hülsen, Ringstraße 1, 63897 Miltenberg eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Es ginge um die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial  der Sellixx UG durch den Abgemahnten in dessen eBay-Shop.

 

In einem benannten Angebot habe der Abgemahnte vier Produktbilder verwendet, deren ausschließliche Nutzungsrechte bei dem Abmahner liegen würden. Es handele sich um die vier Bilder von einzelnen Schwimmbrillen vor weißem Hintergrund. Diese Produktbilder seien von einem Berufsfotografen angefertigt worden, der die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an die Sellixx UG übertragen habe. Der Berufsfotograf habe den Hager Hülsen Rechtsanwälten bestätigt, dass es sich bei den verwendeten Produktbildern um die von ihm gefertigten handele und der Abgemahnte die Fotos „gespiegelt“ habe.

 

Abmahnung der Sellixx UG erhalten?

Das streitgegenständliche Bildmaterial erfülle die Anforderungen des § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG an Lichtbildwerke, wobei die Produktfotos ohnehin in jedem Fall nach § 72 UrhG als Lichtbilder geschützt sind. Die Verwendung dieser Produktfotos ohne ausdrückliche Zustimmung des Abmahners stelle sich als unzulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der §§ 16, 19a UrhG dar.

 

Dem Abmahner würden aufgrund dieser Urheberrechtsverletzungen Unterlassungs-, Auskunfts-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche zustehen.

 

Bis zum 23.07.2015 solle der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, wobei ein entsprechender Entwurf dem Abmahnschreiben beigefügt sei.

 

Der von dem Abgemahnten zu erstattende Schaden aus der unberechtigten Nutzung der Produktfotos werde pauschal mit 150 EUR pro Bild, also insgesamt 600 EUR beziffert. Da der Abgemahnte im Wettbewerb auftrete, würden die Rechtsanwälte Hager Hülsen bei der Bemessung des Gegenstandswertes das 10-fache des Schadensersatzes für angemessen halten (vgl. OLG Brandenburg, B. v. 22.08.2013, 6 W 31/13) und damit deutlich hinter der Auffassung des OLG Köln liegen (B. v. 25.08.2014, 6 W 123/14), das Streitwerte von bis zu 6.000 EUR pro Einzelbild festsetzen würde. Folglich würde der Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch mit insgesamt 6.000 EUR beziffert werden. Hieraus würden sich Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 480,20 EUR netto ergeben.

 

Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.080,20 EUR sei bis zum 31.07.2015 zahlbar.

 

Zum Schluss der mir vorliegenden Abmahnung ergeht der an dem Abgemahnten der Hinweis, dass sollte er die Unterlassungs- und Zahlungsansprüche nicht fristgerecht erfüllen, ohne weitere Ankündigung der gerichtliche Austrag erteilt werde.

Abmahnung Sellixx UG

wegen Urheberrechtsverletzung Foto

vertreten durch Hager Hülsen Rechtsanwälte

Stand: 07/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Peter Kirchhoff durch Pixel Law Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 23.11.2015 hat Peter Kirchhoff durch die pixel Law Rechtsanwälte, Klosterstraße 64, 10179 Berlin eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen lassen. Es geht um die nicht autorisierte Verwendung eines Lichtbildes durch den Abgemahnten auf der von ihm betriebenen Internetseite.

 

Der unterzeichnende Rechtsanwalt Henning Lüth führt aus, dass der Abmahner als Fotograf und Mitbetreiber eines Webdesignunternehmens tätig sei. Als solcher habe er u.a. die Fotografie „Brainstorming II“ angefertigt. Als Schöpfer dieser Fotografie sei Herr Kirchhoff unzweifelhaft der Urheber im Sinne von § 7 UrhG. Bei der streitgegenständlichen Fotografie handele es sich um ein Lichtbildwerk im Sine von § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG und somit um ein urheberrechtlich geschütztes Werk.

 

Abmahnung von Peter Kirchhoff erhalten?

Der Fotograf habe festgestellt, dass auf der von dem Abgemahnten betriebenen Homepage die vorstehend bezeichnete Fotografie auf einer Unterseite verwendet werde. Hierdurch läge ein öffentliches Zugänglichmachen des Werkes im Sinne von § 19a UrhG vor, da das Werk hierdurch Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sei. Dieses Recht stehe allerdings allein dem Urheber zu. Dritte könnten das Recht allein aufgrund eines sog. Lizenz- und Nutzungsrechts im Sinne von § 31 Abs. 1 UrhG für sich in Anspruch nehmen, wofür es jedoch des Abschlusses eines Lizenzvertrages bedarf. Da der Abmahner dem Abgemahnten ein solches vertragliches Nutzungsrecht nicht eingeräumt habe, würde diese öffentliche Zugänglichmachung widerrechtlich erfolgen. Darüber hinaus monieren die pixel Law Rechtsanwälte, dass ihr Mandant nicht als Urheber des Lichtbildes genannt werde. Diese Urheberrechtsverletzung sei dem Abgemahnten als Betreiber der Internetseite zuzurechnen nach § 7 Abs. 1 UrhG.

 

Der Abgemahnte wird mit der Abmahnung aufgefordert, die Rechtsverletzung (Verwendung des Lichtbildes auf seiner Homepage ohne Zustimmung des Abmahners) bis spätestens zum 02.12.2015 12:00 Uhr einzustellen. Rechtsanwalt Lüth teilt mit, dass dem Abgemahnten hierzu grundsätzlich nur die Möglichkeit offen stehe, das Werk komplett von der von dem Abgemahnten betriebenen Webseite zu entfernen.

 

Darüber hinaus wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Der Empfänger des Abmahnschreibens wird aufgefordert, ebenfalls bis zum 02.12.2015 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben. Der Abgemahnte wird darauf hingewiesen, dass Herr Peter Kirchhoff bei einer nicht rechtzeitigen Abgabe einer solchen Erklärung gerichtliche Schritte gegen ihn einleiten und seine berechtigten Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzen werde.

 

Im weiteren Verlauf der Abmahnung macht der Abmahner Schadensersatzansprüche geltend. Insgesamt wird ein Betrag in Höhe von 1.636,90 EUR gefordert, der bis zum 03.12.2015 zahlbar sei. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen: Schadensersatz 976,50 EUR (488,25 EUR Lizenzanalogie + 488,25 EUR Verletzerzuschlag), Rechtsanwaltsgebühren 612,80 EUR (netto nach einem Gegenstandswert von 7.076,50 EUR) und Dokumentationskosten 47,60 EUR.

Abmahnung Peter Kirchhoff

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwälte pixel Law

Stand: 11/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Vorwärts GmbH durch Rheindt Häussling Jungnitsch Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 12.08.2015 haben die Rechtsanwälte Rheindt Häussling Jungnitsch, Friedrich-Ebert-Anlage 16, 69117 Heidelberg eine Abmahnung im Auftrag der Vorwärts GmbH ausgesprochen.

 

Rechtsanwalt Martin-Sigmund Rheindt, der Unterzeichner, teilt hierin mit, dass seine Mandantin Inhaberin der Internetseite clubderprodukttester.de sei. Der Abgemahnte würde seine im Wettbewerb mit den Dienstleistungen der Vorwärts GmbH stehenden Dienste auf seiner Internetseite anbieten. Zwischen der Abmahnerin und dem Abgemahnten bestehe somit ein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne der §§ 8 Abs. 3 Nr. 1, 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG.

 

Abmahnung der Vorwärts GmbH erhalten

Die Rechtsanwälte Rheindt, Häussling und Jungnitsch monieren, dass im Impressum der von dem Abgemahnten betriebenen Internetseite die Angabe des Unternehmensinhabers fehle. Es sei lediglich angegeben, dass es sich um bei der Homepage um ein Joint Venture handeln würde. Auch würde der Abgemahnte angeben, dass seine GbR Alleinvertretungsberechtigter sei. Damit sei jedoch nicht gesagt, wer Unternehmensinhaber und damit Diensteanbieter sei. Rechtsanwalt Rheindt weist darauf hin, dass die Angabe des Vertretungsberechtigten nicht die Angabe des Unternehmensinhabers ersetze.

 

Nach § 5 Abs. 1 TMG müssten Anbieter von Telemedien ihren Namen und weitere Informationen angeben, so die weiteren Ausführungen in der Abmahnung. Nach den Angaben des Abgemahnten sei der Diensteanbieter der auf der Internetseite angebotenen Dienste ein „Joint-Venture“. Dies würde auf eine GbR oder eine OHG hinweisen, mithin eine Gesellschaft. Wie diese Gesellschaft heiße und welche Rechtsform sie habe enthalte der Abgemahnte dem angesprochenen Publikum jedoch vor. Es sei lediglich ein Vertretungsberechtigter benannt worden, nicht jedoch wen dieser Vertreter vertreten würde.

 

Damit verstoße er gegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG. Seiner Mandantin würden somit aus §§ 8 I, 3, 4 Nr. 11; 5a Absätze 2 und 4 UWG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 lit.a) der E-Commerce-Richtlinie vom 08.06.2000 (2000/31/EG) i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMG und §§ 9 UWG, 242 BGB Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen den Abgemahnten zustehen, die mit der Abmahnung geltend gemacht werden würden, so Rechtsanwalt Martin-Sigmund Rheindt.

 

Dem Abgemahnten werde vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung des Streitverhältnisses gegeben. Dieser wird darauf hingewiesen, dass nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, für deren Eingang der 19.08.2015 14:00 Uhr vorgemerkt sei, die Wiederholungsgefahr für den der Vorwärts GmbH zustehenden Unterlassungsanspruch und damit auch das Rechtsschutzbedürfnis für die Einleitung gerichtlicher Schritte ausgeräumt werden könne.

 

Aufgrund der Rechtsverletzung habe sich der Abgemahnte schadensersatzpflichtig gemacht. Er wird sodann aufgefordert, die geltend gemachten Rechtsanwaltsgebühren, die sich aus einer 1,3 Geschäftsgebühr gem. §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG aus 10.000 EUR Gegenstandswert (=725,40 EUR) und der Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG (=20,00 EUR) zusammensetzt und auf einen Betrag in Höhe von 745,40 EUR summiert, ebenfalls bis zum 19.08.2015 zu zahlen.

 

Sollte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht eingehen, würden die Bevollmächtigten des Abmahners diesem empfehlen, den Unterlassungsanspruch im Wege der einstweiligen Verfügung oder per Hauptsacheklage durchzusetzen.

Abmahnung Vorwärts GmbH

wegen falschem Impressum

vertreten durch Rechtsanwälte Rheindt Häussling Jungnitsch

Stand: 08/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.