Abmahnung Annette Gauerke durch Hild & Kollegen Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 29.02.2016 hat die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen, Konrad-Adenauer-Allee 55, 86150 Augsburg im Auftrag von Frau Annette Gauerke eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht sowie für Gewerblichen Rechtsschutz Hagen Hild. Dieser teilt dem Abgemahnten mit, dass der Abmahnung folgender Sachverhalt zu Grunde liegen würde:

 

Frau Annette Gauerke habe seit vielen Jahrzehnten Erfahrung in der Hundehaltung. Während dieser Zeit habe diese zusammen mit ihrem Mann ein Futterunternehmen aufgebaut, insbesondere für spezielles und hochwertiges Hunde- und Pferdefutter. Auf seine Mandantin würden hierbei zahlreiche neue und weltweit einzigartige Rezepturen für Hundefutter zurückgehen, so Rechtsanwalt Hild.

 

Details zur Abmahnung von Frau Annette Gauerke

Daneben habe seine Mandantin zur Bewerbung von eigenen Produkten eine Vielzahl hochwertiger und prägnanter Fotografien gefertigt sowie außergewöhnliche und hochwertige Designs für Produktverpackungen entwickelt.

 

Nunmehr habe Frau Gauerke feststellen müssen, dass der Abgemahnte auf seiner Internetseite mehrere Fotografien und Grafiken von ihr ohne deren Einwilligung verwenden würde. Bei den streitgegenständlichen Fotografien und der streitgegenständlichen Grafik würde auch keine Urhebernennung erfolgen. Als Urheberin habe die Abmahnerin originär die ausschließlichen Nutzungsrechte inne, so Rechtsanwalt Hild weiter.

 

Aufgrund des vorab geschilderten Sachverhalts sei eine Verletzung des Urheberrechts seiner Mandantin eingetreten.

 

Bevor die Rechtsanwälte Hild und Kollegen gerichtliche Maßnahmen zur Durchsetzung und Sicherstellung der Rechte ihrer Mandantin veranlassen würden, würden diese dem Abgemahnten hiermit die Gelegenheit geben, die bestehende Rechtsverletzung unverzüglich zu beseitigen und die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auszuräumen. Dem Eingang dieser Erklärung werde bis zum Montag, dem 07.03.2016, 12 Uhr entgegen gesehen.

 

Darüber hinaus sei der Abgemahnte verpflichtet, die durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte entstandenen Kosten zu zahlen. Es werde ein Streitwert pro verwendetem Bild von 6.000 EUR zu Grunde gelegt. Da davon auszugehen sei, dass der Abgemahnte insgesamt 5 verschiedene Fotografien der Abmahnerin verwendet habe, sei insofern eine Streitwertaddition vorzunehmen, weswegen ein Gesamtstreitwert in Höhe von 30.000 EUR der streitgegenständlichen Unterlassungsansprüche für die vorliegende Sach- und Rechtslage mehr als angemessen sei. Es sei darauf hinzuweisen, dass sich die Kosten aus dem Gesamtstreitwert von 30.000 EUR ausschließlich auf den Unterlassungstreitwert beziehen würden. Dieser sei um den Streitwert für Auskunftsansprüche und Schadensersatzansprüche zu erhöhen und könne daher derzeit nicht berechnet werden. Nach Erteilung der Auskünfte und Berechnung des Schadensersatzes sei der Streitwert daher nochmals zu korrigieren. Zur Zahlung des Betrages (1.358,86 EUR) und zur Auskunftserteilung über Art und Umfang der Nutzung werde eine Frist bis zum 14.03.2016 gesetzt.

Abmahnung Annette Gauerke

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild und Grafik

vertreten durch Rechtsanwälte Hild und Kollegen

Stand: 02/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Katharina Hoferichter durch Philipp Muffert Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 16.03.2016 hat Frau Katharina Hoferichter durch Rechtsanwalt Philipp Muffert, Karolingerweg 31, 50678 Köln eine Abmahnung aussprechen lassen. Gegenstand dieser Abmahnung ist das Versenden einer Werbe-E-Mail vom 10.03.2016 von dem Abgemahnten an die Abmahnerin. Rechtsanwalt Muffert führt an, dass es sich hierbei um eine standardisierte Werbeanzeige. Als Werbung sei jede Handlung mit dem Ziel der Förderung des eigenen oder fremden Absatzes oder Bezugs von Waren und Dienstleistungen anzusehen.

 

Der Abgemahnte sei zum Versenden dieser E-Mail an seine Mandantin weder ermächtigt noch aufgefordert worden. Eine entsprechende ausdrückliche Einwilligung seitens der Frau Hofemeister würde nicht vorliegen. Diese würde sich ausdrücklich gegen das Empfangen etwaiger Werbe-E-Mails verwehren. Dies würde selbstredend auch zukünftig gelten.

 

Die Abmahnung von Frau Katharina Hoferichter

Unerwünschte E-Mail-Werbung gegenüber Privatpersonen / Verbrauchern sei unzulässig. Sie würde grundsätzlich einen rechtswidrigen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. das Recht auf negative Informationsfreiheit darstellen.

 

Darüber hinaus würde das Zusenden einer unverlangten Werbe-E-Mail auch eine unlautere Wettbewerbshandlung nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG darstellen. Es werde insoweit auf die einheitlich höchstrichterliche Rechtsprechung verwiesen (vgl. BGH, Urteil vom 11.03.2004, Az. I ZR81/01; BGH, Beschluss vom 20.05.2009, Az. I ZRZ 218/07; BGH, Beschluss vom 10.12.2009 Az. I ZR 201/07).

 

Sodann teilt Rechtsanwalt Philipp Muffert dem Abgemahnten mit, dass seine Mandantin einen Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gem. analog §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB habe. Es werde darauf hingewiesen, dass das bloße Löschen der Kontaktdaten seiner Mandantin die Wiederholungsgefahr nicht beseitigen würde. Eine Wiederholungsgefahr würde bereits mit der ersten Rechtsverletzung eintreten und könne vorliegend nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgeräumt werden.

 

Im Vorgriff auf die Geltendmachung dieser Ansprüche habe der Bevollmächtigte der Abmahnerin den Abgemahnten aufzufordern, zur Vermeidung gerichtlicher Schritte eine Unterlassungserklärung abzugeben, die geeignet sei, die Wiederholungsgefahr auszuschließen. Hierfür würde eine Frist bis zum 25.03.2016, 14:00 Uhr gesetzt werden (Anmerkung: Da der Fristablauf auf Karfreitag, also einen gesetzlichen Feiertag, fällt verschiebt sich der Fristablauf gem. § 193 BGB auf den nächsten Werktag und wäre somit der 29.03.2016). Außerdem werde der Abgemahnte gem. § 34 BDSG aufgefordert, ebenfalls binnen dieser Frist (siehe Anmerkung) Auskünfte über die über Frau Hoferichter gespeicherten Daten zu erteilen.

 

Aufgrund des rechtswidrigen Eingriffs sei der Abgemahnte darüber hinaus verpflichtet, seiner Mandantin die durch die Inanspruchnahme entstandenen Kosten gem. §§ 677, 683 S. 1, § 670 BGB vollumfänglich zu ersetzen, so Rechtsanwalt Philipp Muffert. Die angefallenen Gebühren würden sich anhand eines Streitwertes i.H.v. 5.001,00 EUR berechnen und summieren sich auf 571,44 EUR.

 

Der Streitwert sei im vorliegenden Fall unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung für vergleichbare Fälle des SPAM-Versand als angemessen anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2015, AZ. VI ZR 134/15).

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, den Betrag bis zum 31.03.2016 zu zahlen.

 

Am Schluss des Schreibens weist der Bevollmächtigte noch darauf hin, dass bei einem Verstreichen der Fristen davon ausgegangen werde, dass seitens des Abgemahnten kein Interesse an der außergerichtlichen Klärung der Angelegenheit bestehen würde und diese sodann umgehend an das zuständige Gericht weitergeleitet werden würde.

Abmahnung Katharina Hoferichter

wegen unzulässiger E-Mail Werbung / SPAM

vertreten durch Rechtsanwalt Philipp Muffert

Stand: 03/2016

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Abmahnung Stefan Raab durch MBBS Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 23.03.2016 hat Herr Stefan Raab durch die MBBS Rechtsanwälte, Meyer-Bohl Schröder, Rothenbaumchaussee 3, 20148 Hamburg eine Abmahnung aussprechen lassen. Der Abgemahnte würde auf seiner Internetseite eine Karikatur von Stefan Raab verwenden. Eine Karikatur sei eine besondere Form des gemalten Bildnisses und unterliege deshalb auch dem Schutz des Bildnisses nach dem Kunsturhebergesetz. Das Bildnis würde der Abgemahnte zu Werbezwecken einsetzen, ohne dass der Abmahner hierzu – ebenso wenig wie zur generellen Veröffentlichung – seine Einwilligung erteilt habe. Die Karikatur würde auch in keinem Zusammenhang mit einer wie auch immer gearteten Berichtserstattung stehen. Sie würde allein zur Illustration des Angebots des Abgemahnten dienen. Eine derartige Nutzung des Bildnisses seines Mandanten würde gegen die Vorschriften des Kunsturhebergesetzes verstoßen, die sein Mandant nicht hinzunehmen habe, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. Christoph Meyer-Bohl.

 

Abmahnung Stefan Raab Karikatur

Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr habe er den Abgemahnten daher aufzufordern, die beigefügte Unterlassungserklärung bis spätestens zum 31.03.2016 abzugeben.

 

Mit der Unterzeichnung soll sich der Abgemahnte u.a. verpflichten, es zu unterlassen, die als Anlage beigefügte Karikatur von Stefan Raab erneut öffentlich zugänglich zu machen und diesem die Kosten der Inanspruchnahme seiner anwaltlichen Vertreter in Höhe einer 1,3-Gebühr gem. §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG zzgl. Postgebührenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG und gesetzlicher Mehrwertsteuer auf der Basis eines Gegenstandswertes von € 6.000,00 gemäß beigefügter Gebührennote zu erstatten.

 

Weiter heißt es in der Abmahnung, dass der Abgemahnte aufgrund des Rechtsverstoßes auch verpflichtet sei, die Kosten der Inanspruchnahme der MBBS Rechtsanwälte zu tragen. Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist würde der Unterzeichner seinem Mandanten die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe empfehlen.

Abmahnung Stefan Raab

wegen öffentlicher Zugänglichmachung von Karikatur ohne Einwilligung

vertreten durch MBBS Rechtsanwälte

Stand: 03/2016

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Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Thorben Wengert (Marco Kraiczi Rechtsanwalt)

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 05.04.2016 hat Herr Thorben Wengert durch Rechtsanwalt Marco Kraiczi, Fürstenwalder Damm 461, 12587 Berlin eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung aussprechen lassen.

 

Es wird moniert, dass der Abgemahnte seine Onlineauftritte als für deren Inhalte verantwortlicher Betreiber mit dem Lichtbild „Impressum“ bewerben würde, dessen Urheber der Abmahner sei. Im Einzelnen werde das Werk auf zwei Unterseiten eingeblendet.

 

Abmahnung Thorben Wengert erhalten?

Rechtsanwalt Kraiczi führt aus, dass der Abgemahnte mit der Darstellung des Lichtbildes in der beschriebenen Art und Weise das Urheberrecht seines Mandanten verletzt habe. Darüber hinaus erfülle die unzulässige Verwendung des Lichtbildes den strafrechtlich relevanten Tatbestand der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke.

 

Aufgrund der vorstehend beschriebenen Verletzung des Urheberrechts sei der Abgemahnte dem Abmahner zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet. Es sei an dieser Stelle betont, dass Herr Thorben Wengert nicht gewillt sei, eine derartige Missachtung seiner Rechte hinzunehmen. Er sei entschlossen, seine Rechte mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchzusetzen. Bevor der Unterzeichner der Abmahnung nun aber gerichtliche Maßnahmen veranlassen würde, würde er dem Abgemahnten die Möglichkeit geben, das Lichtbild von seinen Webseiten zu entfernen bzw. entfernen zu lassen und die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen durch Abgabe der dieser Abmahnung im Entwurf beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auszuräumen. Der Eingang der Erklärung werde bis zum 13.04.2016 erwartet.

 

Sodann heißt es in der Abmahnung vom 05.04.2016 weiter, dass der Abgemahnte verpflichtet sei, Herrn Thorben Wengert Auskunft über den Umfang der hier gegenständlichen Verletzungshandlungen zu erteilen. Er werde daher aufgefordert, Auskunft darüber zu erteilen, in welchem Umfang unter Nennung von Ort und Zeitraum die Verletzungshandlung in Gestalt der Verwendung des Lichtbildes erfolgt sei. Dieser Auskunft werde bis zum 15.04.2016 entgegen gesehen.

 

Aufgrund der urheberrechtswidrigen Verwendung des streitgegenständlichen Lichtbildes sei der Abgemahnte seinem Mandanten im Übrigen zum Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens verpflichtet, so Rechtsanwalt Marco Kraiczi. Die Berechnung des Ersatzes würde im Wege der Lizenzanalogie erfolgen und orientiere sich an den Vorgaben der MFM-Tabelle, wobei insbesondere die Art und Weise der Platzierung auf mehreren Unterseiten der Webseiten, die fehlende Urhebernennung und die wahrscheinliche Mindesteinblendungsdauer Berücksichtigung finden würden.

 

Der Bevollmächtigte teilt sodann mit, dass er ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage ein Vergleichsangebot unterbreiten könne, wonach der Schadensersatz mit 378,50 EUR beziffert werden würde.

 

Die dem Abmahner zu ersetzenden Rechtsanwaltsgebühren, die ihm durch die Einschaltung des Rechtsanwalts Kraiczi entstanden seien, würden mit einem Gegenstandswert von 5.378,50 EUR berechnet werden, wobei 5.000 EUR auf das Unterlassungsinteresse fallen würden und 378,50 EUR für den Lizenzersatz. Geltend gemacht würden insgesamt 949,99 EUR (378,50 EUR Lizenzschaden, 571,44 EUR Rechtsanwaltsgebühren), die bis zum 15.04.2016 zahlbar seien. Der Unterzeichner des Abmahnschreibens teilt mit, dass Herr Thorben Wengert Kleinunternehmer und daher zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt sei.

Abmahnung Thorben Wengert

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild „Impressum“

vertreten durch Rechtsanwalt Marco Kraiczi

Stand: 04/2016

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

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Abmahnung AL Vertrieb & Consulting GmbH (Heinzmann Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Die Rechtsanwälte Heinzmann, Kaiserstraße 37, 76646 Bruchsal haben im Auftrag der AL Vertrieb & Consulting GmbH am 06.04.2016 eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts an einem Lichtbild ausgesprochen.

 

Sachverhalt der Abmahnung der Firma AL Vertrieb & Consulting GmbH

Rechtsanwalt Michael Hassemer, der Unterzeichner des Abmahnschreibens, führt aus, dass sich seine Mandantin auf den Vertrieb von Fotografien, unter anderem Reisearchitektur und Panaromafotografie, spezialisiert habe. Die von ihr vertriebenen Werke seien von ihr selbst erstellt worden, so dass sämtliche Nutzungsrechte bei ihr liegen würden.

 

Mitte März sei die Abmahnerin darauf aufmerksam geworden, dass der Abgemahnte auf seiner Internetseite das sogenannte Bild „The colors of Lissabon II“ nutzen würde. Da beschränkte Nutzungsrechte für das Bild bei Pixelio erworben worden wären, müsse sich der Abgemahnte auch an die dementsprechenden vereinbarten Lizenzvertragsbedingungen halten. Es sei dort u.a. geregelt, dass die Nutzungsrechte nur für eine rein redaktionelle Nutzung gewährt werden würden. Eine kommerzielle Nutzung sei ausdrücklich nicht gestattet. Da der Abgemahnte das Bild jedoch auf seiner Geschäftshomepage zur optischen Aufwertung nutzen würde, liege die gewerbliche Nutzung dementgegen gerade vor.

 

Sodann wird in der Abmahnung auf das Urteil des Amtsgerichts München vom 02.05.2014, Az: 142 C 5827/14, verwiesen, mit dem dieses klargestellt habe, dass eine kommerzielle Nutzung vorliegen würde, wenn ein Bild zur optischen Aufwertung der Internetpräsenz und zur Anziehung des Publikums dienen würde.

 

Forderung der AL Vertrieb & Consulting GmbH

Dem Abgemahnten solle vor Einleitung gerichtlicher Schritte im Einklang mit § 97a Abs. 1 UrhG die Möglichkeit gegeben werden, das Streitverhältnis außergerichtlich beizulegen. In diesem Zusammenhang werde der Abgemahnte aufgefordert, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung bis spätestens zum 25.04.2016 abzugeben.

 

Die Heinzmann Rechtsanwälte teilen sodann mit, dass ihre Mandantin einen weiteren Anspruch auf Ersatz des hieraus entstandenen Schadens habe. Der Schadensersatzanspruch könne auf der Grundlage dessen berechnet werden, was der Verletzer als angemessene Vergütung hätte zahlen müssen, wenn er das Nutzungsrecht zur entsprechenden Nutzung ordnungsgemäß erworben hätte. Bei ordnungsgemäßer Lizenzierung wären laut Rechtsanwalt Hassemer für das streitgegenständliche Bild „The colors of Lissabon II“ für die gewerbliche Nutzung ein Nutzungsentgelt in Höhe von 310,00 EUR/Jahr und Bild angefallen.

 

Da der Abgemahnte das Bild der Abmahnerin ohne einen Hinweis auf die Quelle genutzt habe, werde hierüber ein Zuschlag in Höhe von 100 % der üblichen Lizenzgebühren geltend gemacht. Daraus würde sich ein weiterer Schadensbetrag in Höhe von 310 EUR ergeben.

 

Darüber hinaus würde die AL Vertrieb & Consulting GmbH den sogenannten Aufwendungsersatzanspruch gem. § 97a Abs. 3 Satz 1 UrhG geltend machen.

 

Es würden in diesem Zusammenhang Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 546,50 EUR (Gegenstandswert: 6.620 EUR) geltend gemacht.

 

Die Gesamtsumme in Höhe von 1.166,50 EUR sei zahlbar bis zum 25.04.2016.

Abmahnung AL Vertrieb & Consulting GmbH

wegen Urheberrechstsverletzung an Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwälte Heinzmann, Sachbearbeiter: Michael Hassemer Rechtsanwalt

Stand: 04/2016

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Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

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Abmahnung BeautyFreundin, Karoline Hunoltstein durch Zickmann & Keßler Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt ein Schreiben der Rechtsanwälte Zickmann & Keßler, Römerstraße 18-20, 55543 Bad Kreuznach vom 02.12.2016 vor, mit dem diese im Auftrag der Firma BeautyFreundin, Inhaberin Karoline Hunoltstein eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen. Unterzeichnet ist das Abmahnschreiben von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht Sascha Michael Keßler.

 

Fehlendes Muster-Widerrufsformular als Abmahngrund

Der Sachbearbeiter informiert, dass Gegenstand seiner Beauftragung eine von dem Abgemahnten begangene Informationspflichtverletzung sei. Dieser würde auf der Verkaufsplattform eBay handeln und sei dort als gewerblicher Verkäufer registriert. Unter anderem würde der Abgemahnte mit Kosmetika und Pflegeprodukten handeln.

 

Rechtsanwalt Keßler teilt in dem Abmahnschreiben weiter mit, dass seine Mandantin unter ihrem Onlineshop mit Kosmetika und anderen Pflegeprodukten handele, wie auch der Abgemahnte in seinem eBay-Shop anbieten würde. Er stünde somit in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Die Abmahnerin habe am 17.11.2016 feststellen müssen, dass der Abgemahnte auf der Verkaufsplattform ebay.de ein Angebot bereithalte, in dem er es unterlassen habe, ein Muster-Widerrufsformular bereitzustellen. Dies sei seit dem 01.06.2014 gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund vorgenannter Ausführungen stünden der Firma Beauty Freundin, Inhaberin Karoline Hunoltstein Unterlassungsansprüche gegen den Abgemahnten zu, so Rechtsanwalt Keßler.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens werde aufgefordert, das beanstandete wettbewerbswidrige Verhalten sofort zu unterlassen und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zur Vermeidung sofortiger gerichtlicher Schritte gebe der Unterzeichner ihm daher Gelegenheit, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis spätestens Freitag, den 09.12.2016 12:00 Uhr abzugeben.

 

Durch die Abmahntätigkeit seien Frau Karoline Hunoltstein als Inhaberin der Firma BeautyFreundin Kosten entstanden, zu deren Ersatz der Abgemahnte gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG verpflichtet sei. Die Kosten würden nach einem Gegenstandswert von 5.000 EUR berechnet werden und summieren sich auf 413,90 EUR netto. Zahlbar sei dieser Betrag bis zum 16.12.2016.

Abmahnung Beauty-Freundin, Inh. Karoline Hunoltstein

wegen fehlendem Muster-Widerrufsformular

vertreten durch Rechtsanwälte Zickmann & Keßler

Stand: 12/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.