Abmahnung 1. FC Union Berlin e.V. durch von Appen Jens Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 5.10.2018 haben die Rechtsanwälte von Appen Jens, Poststraße 36, 20354 Hamburg im Auftrag des 1. FC Union Berlin e.V. eine Abmahnung wegen Verwendung der Wortmarke „1. FC Union Berlin e.V.“ und der Wort-Bildmarke „Emblem“ ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Andreas Jens.

 

Markenrechtsverletzung „1. FC Union Berlin“

In dem Abmahnschreiben heißt es, dass die Abmahnerin Inhaberin der Wortmarke „1. FC Union Berlin“ (DPMA-Nr. 302010056771) sowie der Wort-Bildmarke „Emblem“ (DPMA-Nr. 302010056770) sei. Darüber hinaus sei die Bezeichnung „1. FC Union Berlin“ als Geschäftsbezeichnung und als Name geschützt (§ 12 BGB).

 

Die Abmahnerin habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte auf der Internetplattform eBay-Kleinanzeigen unter Verwendung der vorbenannten Unternehmenskennzeichen Glasaufsteller zum Verkauf anbiete. Durch die Nutzung der Unternehmenskennzeichen ihrer Mandantschaft im geschäftlichen Verkehr, ohne dass diese die Nutzung autorisiert habe, verletze er die Markenrechte ihrer Mandantschaft, so die von Appen Jens Rechtsanwälte.

 

Diese habe daher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach §§ 14, 15 MarkenG. Sie sei nicht gewillt, die geschilderten Rechtsverletzungen hinzunehmen, weshalb der Abgemahnte aufgefordert werde, die in der Anlage zu der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis spätestens 12.10.2018 zurückzusenden. Der Ordnung halber werde darauf hingewiesen, dass der Abgemahnte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die aufgrund seines rechtswidrigen Verhaltens vermutete Wiederholungsgefahr beseitigen könne.

 

Sofern der Empfänger des Abmahnschreibens beabsichtige, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, würde Rechtsanwalt Dr. Andreas Jens darauf hinweisen, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe nach ständiger Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr beseitige. Im Falle einer Modifizierung trage der Abgemahnte das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen werde.

 

Darüber hinaus werde er aufgefordert, die durch die Inanspruchnahme der bevollmächtigten Kanzlei entstandenen Kosten (1.531,90 €) durch Überweisung bis spätestens 12.10.2018 zu erstatten. Der Kostenerstattungsanspruch des 1. FC Union Berlin e.V. folge aus den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag und des Schadensersatzes. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibe vorbehalten. Des Weiteren wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht, der bis zum 12.10.2018 zu erfüllen sei und die Art, Dauer und den Umfang der bezeichneten Verletzungshandlungen umfasse.

Abmahnung 1. FC Union Berlin e.V.

wegen Markenrechtsverletzung Marke „1. FC Union Berlin“

vertreten durch Rechtsanwälte von Appen Jens

Stand: 10/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung IT-Boxxx UG durch JUS Direkt Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hauke Scheffler

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Kanzlei Jusdirekt, Dr. Hauke Scheffler, Franz-Liszt-Straße 11, 85591 Vaterstetten vor, die dieser im Auftrag der Firma IT-Boxxx UG am 15.10.2018 ausgesprochen hat. Der Abmahner vertreibe wie der Abgemahnte auch Software und ähnliche Produkte. Es werde Bezug genommen auf die Angebote des Abgemahnten bei Ebay. Hier würde er falsch/irreführend über das Widerrufsrecht belehren.

 

Irreführende Widerrufsbelehrung führt zu Abmahnung

Der Abgemahnte biete eine

Microsoft Office 2013 Professional Plus Lizenz mit Installation DVD

an und schreibe weiter

Lieferinhalt:

– Microsoft Office 2013 Professional Plus Key (kein Aufkleber)

– Installationssoftware auf neutraler DVD (erspart Ihnen das downloaden vom Image )

– Lieferung in neutraler Verpackung

– Rechnung mit ausgewiesener MwSt.

– Schneller kostenloser Versand per Deutsche Post

Der Abgemahnte würde damit klarstellen, dass er per Post versende und zwar körperliche Gegenstände, keine digitalen Güter. Im Rahmen der Widerrufsbelehrung schreibe er sodann „Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.“

 

Diese Belehrung sei falsch und verkürze die Rechte des Verbrauchers. Der Empfänger des Abmahnschreibens lege den Beginn des Laufs der Widerrufsfrist nach vorne und verkürze damit die Rechte des Verbrauchers. Die vorgenannte Rechtsverletzung löse Unterlassungsansprüche seiner Mandantschaft aus.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die beigefügte Unterlassungserklärung oder eine von diesem formulierte bis zum 22.10.2018 per Fax oder E-Mail zu übersenden.

 

Ferner habe der Abgemahnte die Kosten für die Inanspruchnahme der Jusdirekt Rechtsanwaltskanzlei zu tragen. Diese Kosten werden nach einem Gegenstandswert von 10.000 € berechnet, summieren sich auf 887,03 € und seien zahlbar bis zum 25.10.2018.

Abmahnung IT-Boxxx UG (haftungsbeschränkt)

wegen irreführender Widerrufsbelehrung

vertreten durch Jusdirekt Dr. Hauke Scheffler Rechtsanwalt

Stand: 10/2018

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

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Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

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Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

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Abmahnung Aleksandra Karalus durch Monika Eissing Rechtsanwältin

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 17.10.2018 hat Rechtsanwältin Monika Eissing, Müggelseedamm 125, 12587 Berlin im Auftrag der Frau Aleksandra Karalus eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. In dem mir vorliegenden Schreiben teilt die Bevollmächtigte mit, dass ihre Mandantin auf der Internetplattform eBay den Verkauf von Kosmetikprodukten betreibe. Der Abgemahnte biete ebenfalls auf der Internetplattform eBay gleichartige Produkte Verbrauchern zum Kauf an.

 

Fehlender Hinweis auf OS-Plattform u.a. führt zu Abmahnung

Rechtsanwältin Eissing teilt in dem mir vorliegenden Schreiben mit, dass ihre Mandantin habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte in seinen Angeboten wettbewerbsrechtliche Verstöße habe.

 

Er informiere den Verbraucher nicht darüber, welche einzelnen technischen Schritte zum Vertragsschluss führen würden.

 

Des Weiteren würden bei den Angeboten des Abgemahnten Informationen fehlen, welche Möglichkeiten der Kunde zum Erkennen und Korrigieren von Eingabefehlern habe.

 

Darüber hinaus sei festzustellen, dass der Link zu der sogenannten OS-Plattform nicht den Anforderungen der Verordnung entsprechen würde. Der Link soll an leicht zugänglicher Stelle platziert sein und nicht lediglich in den AGB versteckt sein.

 

Zudem sei der Link zur OS-Plattform in den AGB des Abgemahnten nicht aktiv, das heißt nicht anklickbar. Insoweit handele er gemäß § 3a UWG wettbewerbswidrig.

 

Da der Abgemahnte und die Abmahnerin Mitbewerber seien, stünden ihr Unterlassungsansprüche zu. Der Abgemahnte werde aufgefordert, die gerügten Wettbewerbsverstöße ab sofort zu unterlassen. Die Wiederholungsgefahr werde nur ausgeräumt durch Abgabe einer mit einem Vertragsstrafeversprechen versehenen Unterlassungserklärung. Zur Abgabe einer solchen Erklärung werde ihm eine Frist bis 24.10.2018 gesetzt.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 7.000 € in Höhe von insgesamt 650,34 € geltend gemacht und seien zahlbar bis zum 31.10.2018.

Abmahnung Aleksandra Karalus

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform u.a.

vertreten durch Rechtsanwältin Monika Eissing

Stand: 10/2018

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Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

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Abmahnung Olaf Kosinsky (hgu Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Am 13.11.2018 hat Herr Olaf Kosinsky durch die Rechtsanwälte hgu, Dr. Gerhard Hackenberger, Mag. Jürgen Greilberger, Dr. Christian Ulm, Mag. Kurt Kulac, Kaiserfeldgasse 27/IV, 8010 Graz, Österreich, eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen lassen.

 

Der Sachbearbeiter, Mag. Kurt Kulac, teilt mit, dass der Abgemahnte offenbar seit 9. Oktober 2018 bis zum Tag der Abmahnung auf seiner Internetseite ein Foto von Joachim Llambi verwenden würde, das von Herrn Kosinsky angefertigt worden sei. Dieser habe sein Foto auf Wikimedia Commons veröffentlicht und unter den Bedingungen einer dort genau bezeichneten Lizenz zur Verfügung gestellt. Die wichtigsten Hinweise dafür seien direkt beim jeweiligen Bild auf Wikimedia Commons angegeben. Jedenfalls wären der seines Mandanten, sowie der Lizenzhinweis direkt am oder im Bild anzugeben gewesen. Die Lizenzbedingungen seien von dem Abgemahnten nicht eingehalten worden und die Nutzung erfolge daher rechtswidrig, so Mag. Kulac.

 

Urheberrechtsverletzung an Lichtbild als Abmahngrund

Weiter schreiben die hgu Rechtsanwälte, dass sie beauftragt seien, gegen den Abgemahnten eine Klage auf Unterlassung derartiger Handlungen einzubringen.

 

Zuvor könne dem Abgemahnten jedoch Gelegenheit gegeben werden, durch die Übermittlung der beiliegenden Unterlassungserklärung sowie durch Überweisung der in diesem Zusammenhang anerlaufenen tarifmäßigen Kosten in Höhe von 344,24 € zzgl. der Entschädigung für die lizenzwidrige Nutzung in Höhe von pauschal 180,00 € sohin insgesamt 524,24 € bis längstens 14.12.2018 zu zahlen. Mit der Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte u.a. verpflichten, bei jedem Verstoß pro Tag und Webseite an Herrn Olaf Kosisnky eine Vertragsstrafe zu bezahlen.

Abmahnung Olaf Kosinsky

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch hgu Rechtsanwälte

Stand: 11/2018

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

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Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

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Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung JP Trading Enterprises UG Pascal Kirchhoff durch JUS Direkt Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hauke Scheffler

Gegenstand der Abmahnung

Am 4.1.2019 hat die JUS DIREKT Rechtsanwaltskanzlei, Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, Franz-Liszt-Straße 11, 85591 Vaterstetten im Auftrag der Firma JP Trading Enterprises UG, Inh. Pascal Kirchhoff eine Abmahnung ausgesprochen. Der Abmahner würde wie der Abgemahnte Software vertreiben. Es werde Bezug genommen auf die Angebote des Abgemahnten auf eBay.

 

Fehlender Link auf OS-Plattform u.a. als Abmahngrund

Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler, der Unterzeichner des Abmahnschreibens, moniert, dass sich in der Anzeige des Abgemahnten kein Hinweis auf die OS-Plattform mit funktionierendem Link finden würde. Er verstoße daher gegen § 3a UWG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung Nr. 524/2013.

 

Des Weiteren belehre er nicht ordnungsgemäß über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht. Der Abgemahnte würde dieses nicht einmal einräumen. Im weiteren Verlauf schreibt Rechtsanwalt Dr. Scheffler, dass der Abgemahnte widersprüchlich über die Frist zum Widerruf informieren würde und somit den Verbraucher in die Irre führen würde, da nicht nachvollzogen werden könne, ob die Widerrufsfrist 14 Tage oder einen Monat betrage.

 

Sodann führt Rechtsanwalt Dr. Scheffler im Auftrag der JP Trading Enterprises UG aus, dass am 13. Juni 2014 das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie in Kraft getreten sei. Das deutsche Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie regele das Widerrufsrecht bei Verträgen über digitale Inhalte erstmals ausdrücklich. Digitale Inhalte seien Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden würden, wie etwa Computerprogramme, Anwendungen (Apps), Spiele, Musik, Videos oder Texte, unabhängig davon, ob sauf sie durch Herunterladen, Herunterladen in Echtzeit (Streaming), von einem körperlichen Datenträger oder in sonstiger Weise zugegriffen werde, § 312 f Abs. 3 BGB n.F. Grundsätzlich bestehe auch bei Verträgen über digitale Inhalte das 14-tägige Widerrufsrecht, welches am Tag des Vertragsschlusses beginnen würde.

 

Entgegen den gesetzlichen Vorgaben würde der Empfänger der JP Trading Enterprises UG das Widerrufsrecht partiell rechtswidrig einschließen [sic!], führe den Verbraucher in die Irre und belehre nicht ordnungsgemäß.

 

Darüber hinaus wird moniert, dass in den Angeboten des Abgemahnten kein Hinweis auf die Mehrwertsteuer zu finden sei.

 

Unterlassungsansprüche des Abmahners

Seiner Mandantschaft würden Unterlassungsansprüche zustehen, so Rechtsanwalt Dr. Scheffler.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung oder eine von dem Abgemahnten formulierte bis zum 10.1.2019 zu übersenden. Mit der Unterzeichnung würde sich der Abgemahnte u.a. verpflichten, es „bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Vertragsstrafe, deren Höhe vom Unterlassungsgläubiger zu bestimmen und im Streitfall vom jeweils zuständigen Amts- oder Landgericht in München zu überprüfen ist, zu unterlassen….“.

 

Ferner macht der Bevollmächtigte der JP Trading Enterprises UG, Inh. Pascal Kirchhoff Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.358,86 EUR (Gegenstandswert: 30.000 EUR) geltend. Der Betrag sei zahlbar bis zum 14.1.2019.

Abmahnung JP Trading Enterprises UG, Inhaber Pascal Kirchhoff

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform, kein Mehrwertsteuerhinweis, widersprüchliche/fehlende Angabe zur Widerrufsfrist

vertreten durch JUS Direkt, Dr. Hauke Scheffler Rechtsanwalt

Stand: 01/2019

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Birol Avci

Gegenstand der Abmahnung

Am 3.1.2019 hat Herr Birol Avci eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Er teilt dem Abgemahnten in dem mir vorliegenden Schreiben mit, dass er unter anderem auf der Handelsplattform eBay mit Damenunterwäsche handele. Der Empfänger des Abmahnschreibens würde ebenfalls mit Damenunterwäsche und Textilien handeln, so dass ein direktes Wettbewerbsverhältnis zwischen beiden bestehen würde. Herr Birol Avci sei nicht bereit, unlauteres Wettbewerbsverhalten von dem Abgemahnten zu dulden.

 

Fehlender Link auf OS-Plattform als Abmahngrund

Nach Art. 14 Abs. 1 Satz der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) sei der Abgemahnte verpflichtet, einen klickbaren Link zur OS-Plattform bereit zu stellen. Dieser Verpflichtung komme er in seinem eBay-Angebot nicht nach. Die mangelnde Erfüllung dieser Pflicht sei unlauter und wettbewerbswidrig (OLG Hamm, Beschluss vom 03. August 2017-4 U 50/17).

 

Werbung mit Spandex führt zu Birol Avci Abmahnung

In einem weiteren eBay-Angebot mache der Empfänger des Abmahnschreibens eine fehlerhafte Angabe hinsichtlich der Textilkennzeichnung. Er nenne als Material „Spandex“, so der Abmahner.

 

Nach Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 müssten Produkte mit einer Angabe über Art und Gewichtsanteile der verwendeten Textilien-Rohstoffe versehen sein. Hierbei dürften nur Faserbezeichnungen nach Anhang I der genannten Verordnung verwendet werden.

 

Sämtliche festgestellten Verstöße seien beweissicher dokumentiert worden.

 

Herr Avci führt sodann aus, dass diese von ihm festgestellten geschäftlichen Handlungen den Verdacht einer Wiederholungsgefahr und damit Unterlassungsansprüche begründen würden. Diesen Verdacht könne er nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ausräumen, wenn er die Gefahr vermeiden wolle, dass der Abmahner sein wettbewerbswidriges Verhalten unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe verbieten lasse. Hierzu werde dem Empfänger des Abmahnschreibens mit diesem Schreiben gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 UWG Gelegenheit gegeben.

 

Nur durch eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung könnten die dargestellten Wettbewerbsverstöße ausgeräumt werden und nicht von konkurrierenden Anbietern oder anderen Klägern abgemahnt werden.

 

Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung sei bis zum 11.1.2019 abzugeben.

Abmahnung Birol Avci

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform, Verstoß gegen Textilkennzeichnungsgesetz durch Werbung mit „Spandex“

Stand: 01/2019

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

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