Abmahnung DW Folienservice UG durch Zierhut IP Rechtsanwalt-Aktiengesellschaft

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Zierhut IP IHR ANWALT 24 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft, Maximilianstraße 33, 80539 München vor, die diese am 28.1.2019 im Auftrag der Firma DW Folienservice UG ausgesprochen hat. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Bödecker. Unterzeichnet ist das Schreiben von Rechtsanwalt Zierhut.

 

Abmahnung wegen unterlassener Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Dem Abgemahnten wird mitgeteilt, dass die Abmahnerin u.a. professionellen Digitaldruck betreibe und ihre Produkte wie Aufkleber, Sticker und Schutzfolien über Online-Marktplätze wie Amazon vertreiben würde.

 

Die DW Folienservice UG habe zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Empfänger des Abmahnschreibens über die Handelsplattform eBay u.a. Aufkleber im deutschen Geschäftsverkehr anbiete und dabei systembewilligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringe, ohne sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert zu haben.

 

Jeder, der mit Ware befüllte Verpackungen (inkl. Füllmaterial), die beim privaten Endverbraucher anfallen würden, erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringe, sei verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen bei der neu eingerichteten „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ mit Namen, Kontaktdaten etc. zu registrieren (§ 9 Abs. 1 S. 1 Verpackungsgesetz), so die Bevollmächtigten weiter.

 

Die Registrierung sei gegenüber der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ vorzunehmen und habe zu erfolgen, bevor systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals in Verkehr gebracht würden.

 

§ 9 Abs. 4 VerpackG enthalte ein gesetzliches Verbot des Inverkehrbringens von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen deren Hersteller sich nicht oder nicht ordnungsgemäß bei der Zentralen Stelle registriert hätten.

 

§ 2 Abs. 1 VerpackG bestimme „Dieses Gesetz gilt für alle Verpackungen“. In § 3 werde der Begriff der „Verpackungen“ noch genauer bezeichnet. Verpackungen im Sinne des Gesetzes seien „aus beliebigen Materialien hergestellte Erzeugnisse zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren, die vom Rohstoff bis zum Verarbeitungserzeugnis reichen können, vom Hersteller an den Vertreiber oder Endverbraucher weitergegeben werden“.

 

Durch das Verpackungsgesetz seien vor allem auch Um- und Versandverpackungen des Online-Handels einbezogen. Auch Versandmaterial wie Klebeband, Luftpolster(-umschläge), Füllmaterial etc. sei lizenzierungspflichtig – auch Umverpackungen. Sowohl die Produkt- als auch Versandverpackung würden dem Gesetz unterfallen. Als Onlinehändler bringe der Abmahner in der Regel Versandverpackungen erstmals in Verkehr, so die Zierhut IP IHR ANWALT 24 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1b VerpackG ermögliche oder unterstütze die Versandverpackung den Versand von Waren an den Endverbraucher.

 

Hergestellt sein könnten diese aus beliebigen Materialien:

 

– Kartonagen

– Beutel und Packhilfsmittel wie Auspolsterung

– Versandkartons oder Luftpolsterumschläge

– Auch Verpackungsbestandteile wie Etiketten, Luftpolster, Chips, Klebeband, Styroporschnipsel, sonstiges Füllmaterial usw. seien lizenzierungspflichtig

– Auch ein Briefumschlag (ohne Verstärkung oder Luftpolster) sei rechtlich gesehen eine Verpackung, wenn Waren darin versendet werden würden

Diese Registrierung sei Ausdruck des in Deutschland und der Europäischen Union festgeschriebenen Prinzips der Produktverantwortung des Herstellers.

 

Weiter heißt es, dass das Verpackungsgesetz eine Marktverhaltensregel sei. Schon in Zeiten der Verpackungsverordnung hätten Gerichte bestätigt, dass ein Verstoß gegen die Lizenzierungspflicht einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb darstelle. Verstöße könnten daher wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.

 

Dem Abgemahnten werde zur Vermeidung der Klage Gelegenheit gegeben, eine Unterlassungserklärung abzugeben bis zum 4.2.2019.

 

Schließlich hätte die DW Folienservice UG Anspruch auf Ersatz der ihr in diesem Zusammenhang mit dieser Abmahnung entstandenen Kosten. Unter Berücksichtigung des Interesses, das die Abmahnerin an dem Ausbleiben weiterer Verstöße habe, sei der zugrunde gelegte Gegenstandswert von 15.000 EUR angemessen. Die sich daraus resultierende Zahlung i.H.v. 1.029,35 EUR sei bis zum 11.2.2019 zu leisten.

Abmahnung DW Folienservice UG

wegen fehlender Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

vertreten durch Zierhut IP IHR ANWALT 24 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaft

Stand: 01/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Charles Jaster, Rent Berlin Chopper durch Kanzlei Hoesmann

Gegenstand der Abmahnung

Am 6.2.2019 hat Herr Charles Jaster, geschäftlich handelnd unter Rent Berlin Chopper, durch die Kanzlei Hoesmann, Storkower Straße 158, 10407 Berlin eine Abmahnung aussprechen lassen. Sachbearbeiterin ist Rechtsanwältin Jana M. Hähnlein. Hintergrund seien Wettbewerbsverstöße beim Verkauf von Alkohol über den eBay-Shop des Abgemahnten.

 

Fehlender Link auf OS-Plattform u.a. führt zu Abmahnung

Die Kanzlei Hoesmann teilt mit, dass der Abmahner habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte hierbei einen Wettbewerbsverstoß begehe.

 

Er sei dazu verpflichtet, einen leicht zugänglichen Link zu der EU-Schlichtungsplattform zur Verfügung zu stellen, Art. 14 Abs. 1 EU-Verordnung Nr. 524/2013. Das OLG Hamm weise in seinem Beschluss vom 03.08.2017, Az. 4 U 50/17 auf den Umstand hin, dass es gerade nicht ausreichen würde, die Internetadresse der OS-Plattform lediglich textlich wiederzugeben. Es müsse vielmehr die Möglichkeit der direkten Abrufbarkeit durch einfaches klicken gewährleistet werden.

 

In dem Angebot des Abgemahnten befinde sich kein klickbarer Link zur eingerichteten Plattform, so die Kanzlei Hoesmann. Dies stelle einen Verstoß dar.

 

Darüber hinaus wird moniert, dass der Empfänger des Abmahnschreibens in seiner Widerrufsbelehrung keine Telefaxnummer angebe, obwohl diese Nummer im Impressum angegeben sei.

 

Des Weiteren führe er die Verbraucher in die Irre, indem er im Muster-Widerrufsformular eine Telefonnummer angebe.

 

Zwischen dem Empfänger des Abmahnschreibens und Herrn Charles Jaster, geschäftlich handelnd unter Rent Berlin Chopper, bestehe ein Wettbewerbsverhältnis, so dass dieser berechtigt sei, die fraglichen wettbewerbsrechtlichen Ansprüche gegen den Abgemahnten geltend zu machen. Ob die Verletzung der Rechte ihrer Mandantschaft willentlich oder lediglich versehentlich geschehen seien, habe auf die vorliegenden Ansprüche keinen Einfluss.

 

Die Kanzlei Hoesmann mache Unterlassungsansprüche gemäß §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1 UWG geltend. Der Abgemahnte werde aufgefordert, bis zum 20.2.2019 rechtsverbindlich zu bestätigen, dass die Verstöße gegen das UWG unterlassen werden würden.

 

Des Weiteren würde ihm bis zum 20.2.2019 Gelegenheit gegeben, die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.358,86 € sowie die Recherche- und Dokumentationskosten in Höhe von 178,50 € zu erstatten.

Abmahnung Charles Jaster, geschäftlich handelnd unter Rent Berlin Chopper

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform, Angabe Telefonnummer in Muster-Widerrufsformular u.a.

vertreten durch Kanzlei Hoesmann

Stand: 02/2019

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Jutta Kieber (Kanzlei Leineweber)

Gegenstand der Abmahnung

Am 26.2.2019 hat die Kanzlei Leineweber, Alfredstraße 45, 45130 Essen im Auftrag der Frau Jutta Kieber eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen.

 

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an Gedicht

Der unterzeichnende Rechtsanwalt Björn Leineweber teilt dem Abgemahnten hierin mit, dass seine Mandantin eine angesehene Autorin von Gedichten und Kurzprosa sei, die ihre Werke insbesondere in Anthologien und auch in eigenen Büchern, die insbesondere auch im freien Verkauf erhältlich seien, veröffentlicht habe.

 

Dem Empfänger des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, im Dezember 2018 im Rahmen eines vorweihnachtlichen Grußes ein Gedicht von Frau Jutta Kieber auf seiner Internetseite verwendet zu haben. Die Seite sei öffentlich und für jedermann einsehbar.

 

Das Gedicht sei als Ausfluss persönlich geistiger Schöpfung ein urheberrechtliches Werk. Die Nutzung in Form der öffentlichen Zugänglichmachung sei ohne die Zustimmung des Urhebers nicht erlaubt.

 

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, das in dem Abmahnschreiben zitierte Gedicht öffentlich zugänglich zu machen. Der Unterlassungsanspruch im Urheberrecht kann nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung befriedigt werden, der sodann die Wiederholungsgefahr ausschließen würde.

 

Ferner sei er verpflichtet, den der Frau Jutta Kieber durch die unberechtigte Nutzung ihres Gedichts entstandenen Schaden zu ersetzen. Der abgemahnte werde aufgefordert, einen Schadensersatzbetrag i.H.v. 400,00 € zu leisten sowie die Kosten der Kanzlei Leineweber i.H.v. 413,64 €. Die Gesamtkosten i.H.v. 813,64 € seien bis zum 15.3.2019 zahlbar.

 

Von dem Abgemahnten werde darüber hinaus die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 11.3.2019 gefordert.

Abmahnung Jutta Kieber

wegen Urheberrechtsverletzung Gedicht

vertreten durch Kanzlei Leineweber

Stand: 02/2019

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Immolox UG durch Bleischwitz & Schierer Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 22.2.2019 haben die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer, Violenstraße 13, 28195 Bremen im Auftrag der Immolox UG eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter des mit vorliegenden Abmahnschreibens ist Rechtsanwalt Helge Bleischwitz. Hintergrund sei ein Verstoß gegen die PAngV durch fehlende Angabe eines Endpreises bei der Vermietung von Ferienwohnungen.

 

Immolux UG Abmahnung erhalten

Der Bevollmächtigte der Abmahnerin teilt mit, dass seine Mandantin nicht nur Ferienwohnungen im Nord- und Ostseeraum vermittele, sondern selbst auch Vermieterin diverser Ferienwohnungen sei. Auf diesem Sektor sei der Empfänger des Abmahnschreibens ebenfalls tätig. Zwischen ihm und seiner Mandantin bestehe daher ein direktes und konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG, so Rechtsanwalt Bleischwitz.

 

Die Immolox UG habe festgestellt, dass der Abgemahnte gegen § 1 Abs. 1 der PAngV insoweit verstoße, als dass er in seinen Angeboten zwar die Übernachtungskosten angebe, auch die Endreinigungspauschale separat, aber letztlich werde kein Endpreis dergestalt genannt, der die Übernachtungskosten einschließlich der Endreinigungspauschale enthalten würde. Es müsse für den jeweiligen Buchungszeitraum auch der Endpreis genannt werden, der alle Kostenpositionen zusammenfasse, soweit diese obligatorisch zu zahlen seien und nicht optional. Dies stelle einen Verstoß gegen die PAngV dar, wodurch sich der Abgemahnte auch wettbewerbswidrig verhalten würde.

 

Es stehe der Abmahnerin ein Anspruch auf Unterlassung der beanstandeten Preiswerbung aus §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV zu. Neben dem Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1 UWG sei die Immolox UG zudem berechtigt, aus § 9 Abs. 1 UWG Schadensersatz zu verlangen. Der von dem Abgemahnten erzielte Wettbewerbsvorsprung wirke sich zum Nachteil der übrigen Mitbewerber und damit auch der Abmahnerin aus. Da diese die Höhe des entstandenen Schadens ohne nähere Kenntnis betreffend den Umfang der wettbewerbswidrigen Handlung nicht berechnen könne, stehe ihr zudem ein Auskunftsanspruch zu.

 

Bis zum 4.3.2019 habe der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR geltend gemacht, summieren sich auf 887,03 EUR und seien bis zum 12.3.2019 zahlbar.

 

Es werde auf die Geltendmachung der Ansprüche auf Auskunftserteilung und Schadensersatz verzichtet, wenn innerhalb der gesetzten Frist die geforderte Erklärung eingegangen sei. Sollte der Abgemahnte diese Frist indes ungenutzt verstreichen lasse, könnten die Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer der Immolox UG nur empfehlen, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Abmahnung Immolox UG

wegen fehlender Endpreisangabe bei Vermietung von Ferienwohnung

vertreten durch Rechtsanwälte Bleischwitz & Schierer

Stand: 02/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung VfB Stuttgart 1893 AG (von Appen Jens Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Am 1.3.2019 haben die Rechtsanwälte von Appen Jens, Poststraße 36, 20354 Hamburg im Auftrag der VfB Stuttgart 1893 AG eine Abmahnung wegen Verwendung der Wortmarke „VfB Stuttgart“ ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Jens Piel.

 

Markenrechtsverletzung Marke „VfB Stuttgart“ führt zu Abmahnung

In dem Abmahnschreiben heißt es, dass die Abmahnerin Inhaberin der Wortmarke „VfB Stuttgart“ (DPMA-Nr. 009602954) sei. Darüber hinaus sei die Bezeichnung „VfB Stuttgart“ als Geschäftsbezeichnung und als Name geschützt (§ 12 BGB).

 

Die Abmahnerin habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte auf der Internetplattform eBay unter Verwendung der vorbenannten Unternehmenskennzeichen Bekleidung zum Verkauf anbiete. Durch die Nutzung der Unternehmenskennzeichen ihrer Mandantschaft im geschäftlichen Verkehr, ohne dass diese die Nutzung autorisiert habe, verletze er die Markenrechte ihrer Mandantschaft, so die von Appen Jens Rechtsanwälte.

 

Diese habe daher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach §§ 14, 15 MarkenG. Sie sei nicht gewillt, die geschilderten Rechtsverletzungen hinzunehmen, weshalb der Abgemahnte aufgefordert werde, die in der Anlage zu der Abmahnung beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis spätestens 8.3.2019 zurückzusenden. Der Ordnung halber werde darauf hingewiesen, dass der Abgemahnte nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die aufgrund seines rechtswidrigen Verhaltens vermutete Wiederholungsgefahr beseitigen könne.

 

Sofern der Empfänger des Abmahnschreibens beabsichtige, eine abgeänderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, würde Rechtsanwalt Jens Piel darauf hinweisen, dass nur eine Erklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe nach ständiger Rechtsprechung die Wiederholungsgefahr beseitige. Im Falle einer Modifizierung trage der Abgemahnte das Risiko, dass diese als nicht ausreichend zurückgewiesen werde.

 

Darüber hinaus werde er aufgefordert, die durch die Inanspruchnahme der bevollmächtigten Kanzlei entstandenen Kosten (1.531,90 €) durch Überweisung bis spätestens 8.3.2019 zu erstatten. Der Kostenerstattungsanspruch der VfB Stuttgart 1893 AG folge aus den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag und des Schadensersatzes. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibe vorbehalten. Des Weiteren wird ein Auskunftsanspruch geltend gemacht, der bis zum 8.3.2019 zu erfüllen sei und die Art, Dauer und den Umfang der bezeichneten Verletzungshandlungen umfasse.

Abmahnung VfB Stuttgart 1893 AG

wegen Markenrechtsverletzung Marke „VfB Stuttgart“

vertreten durch von Appen Jens Rechtsanwälte

Stand: 03/2019

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Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Chopard International S.A. (bock legal Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Am 9.4.2019 hat die Kanzlei bock legal, Reuterweg 51-53, 60323 Frankfurt am Main im Auftrag der Chopard International S.A. eine markenrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Lukas Riedel. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, eine Nachahmung einer Armspange der Abmahnerin zum Verkauf angeboten zu haben.

 

Hintergrund zur Chopard International S.A.

Die Abmahnerin sei ein Unternehmen im Konzernverbund der bekannten Chopard Holding SA. Chopard vertreibe seit 1860 Schmuck und Uhren und gehöre mit ihrer über 150-jährigen Firmengeschichte zu den traditionsreichsten und zugleich bekanntesten Schweizer Uhren- und Schmuckmanufakturen der Welt. Chopard sei Mitglied der schweizerischen Fondation de la Haute Horlogerie und stelle unter dem Namen L.U.C. eigene Manufakturkaliber mit technisch anspruchsvollsten mechanischen Komplikationen, wie z.B. Tourbillon oder Ewiger Kalender, her.

 

Das Unternehmen, die Kennzeichen und die Produkte von Chopard würden der hohen Juwelierskunst, der hohen Uhrmacherkunst und der Luxusklasse zugeordnet und in den angesprochenen Verkehrskreisen mit entsprechenden besonderen Gütevorstellungen höchster Qualität, Luxus und Exklusivität verbunden.

 

Verkauf von Nachahmung von Schmuckarmreif führt zu markenrechtlicher Abmahnung

Die bock legal Rechtsanwälte teilen mit, dass die Abmahnerin kürzlich habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte in seinem Onlineshop auf amazon.de Armspangen in den Verkehr gebracht habe, die das Geschmacksmuster DM/085 333 „Happy Hearts“ verletzen würde. Die Armspange des Abgemahnten stelle sich aufgrund ihres weitestgehend übereinstimmenden Designs als unlautere Nachahmung der wettbewerblich eigenartigen Armspange „Happy Hearts“ der Chopard International S.A. dar. Durch das Angebot verhalte sich der Abgemahnte wettbewerbswidrig. Er würde den guten Ruf der Armspange ausbeuten.

 

Der Chopard International S.A. würden aufgrund der vorstehend beschriebenen Verletzungshandlungen in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Schadensersatz und Kostenerstattung zu. Der Abgemahnte habe bis zum 17.4.2019 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und bis zum 26.4.2019 Auskunft über Art und Umfang des Verkaufs der Plagiate zu erteilen, die sich noch in seinem Besitz befindlichen Armreife sowie der Werbemittel, in denen sich Abbildungen dieser Plagiate befinden, herauszugeben und die Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 2.348,64 € zu erstatten.

Abmahnung Chopard International S.A.

wegen Verkauf von Nachahmungen der „Happy Hearts“ Armspange

vertreten durch bock legal Rechtsanwälte

Stand: 04/2019

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.