Abmahnung Fred Perry (Holdings) Limited durch Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Fred Perry (Holdings) Limited vom 7.11.2019 zur Überprüfung vor, die diese durch die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel, Widenmayerstraße 23, 80538 München ausgesprochen haben. Hintergrund sei eine Markenrechtsverletzung der Marke „FRED PERRY“. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Matthias Ringer.

 

Verkauf von Plagiaten führt zu Fred Perry (Holdings) Limited Abmahnung

Dieser teilt mit, dass seine Mandantin die Holding-Gesellschaft des bekannten, weltweit tätigen Bekleidungsherstellers Fred Perry sei. Diese habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte über seinen eBay-Shop Bekleidungsstücke vertreiben würde. Über einen Testkauf habe die Fred Perry (Holdings) Limited festgestellt, dass es sich bei einem angebotenen T-Shirt um eine Fälschung handele, die nicht von der Abmahnerin stamme und ohne deren Zustimmung mit ihrer Wortmarke „FRED PERRY“, den Lorbeerkranz-Emblem-Bildmarken sowie den Kombinationszeichen aus Wortmarke und Lorbeerkranz-Emblem versehen worden sei.

 

Die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte teilen dem Empfänger des Abmahnschreibens mit, dass die Fred Perry (Holdings) Limited Inhaberin sämtlicher Marken-, Unternehmenskennzeichen- und Namensrechte an dem von ihr bzw. ihren Rechtsvorgängerinnen bereits seit den 50er Jahren zur Kennzeichnung von insbesondere Bekleidungsstücken verwendeten Bezeichnung „FRED PERRY“. Insbesondere sei sie Inhaberin der am 17.12.2012 angemeldeten und am 14.07.2013 eingetragenen Unionsmarke 11432457, Wortmarke „FRED PERRY“. Das Warenverzeichnis umfasse u.a. Bekleidungsstücke. Name und Marke „FRED PERRY“ würden eine beträchtliche Bekanntheit genießen und einen hervorragenden Ruf haben, so Rechtsanwalt Dr. Matthias Ringer.

 

Das von dem Abgemahnten angebotene, verkaufte und gelieferte Bekleidungsstück sei mit sämtlichen Marken gekennzeichnet und stelle daher eine identische Verletzung der betreffenden Marken der Fred Perry (Holdings) Limited sowie des Unternehmenskennzeichenrechts „FRED PERRY“ dar (Art. 9 abs. 2 lit. A UMV); § 15 Abs. 2 MarkenG).

 

Aufgrund des Testkaufs müsse die Abmahnerin davon ausgehen, dass auch die weiteren von dem Abgemahnten auf ebay.de angebotenen Fred Perry Artikel Fälschungen seien. Ihr stünden daher an sich Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts-, Vernichtungs- und Kostenerstattungsansprüche im vollen gesetzlichen Umfang zu. Nach Möglichkeit möchte die Abmahnerin jedoch eine rechtliche Auseinandersetzung meiden, so die Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel in dem mir vorliegenden Schreiben.

 

Zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werde dem Empfänger des Abmahnschreibens eine Frist bis zum 14.11.2019 eingeräumt. Mit der Unterzeichnung der beigefügten Erklärung würde er sich verpflichten, 827,96 € (Rechtsanwaltsgebühren + Testkaufkosten) binnen 14 Tagen nach Unterzeichnung zu zahlen sowie binnen dieser Frist Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus enthält die Erklärung eine Gerichtsstandvereinbarung.

Abmahnung Fred Perry (Holdings) Limited

wegen Markenrechtsverletzung Marke „Fred Perry“

vertreten durch Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel

Stand: 11/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung kitzVenture GmbH durch Nikolai Zutz Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegen inzwischen mehrere Abmahnungen der kitzVenture GmbH aus Österreich vor, die diese durch Rechtsanwalt Nikolai Zutz, Hamburger Straße 22, 49084 Osnabrück haben aussprechen lassen. Bisher ging es in den Abmahnschreiben um ein fehlerhaftes Impressum und eine fehlende Datenschutzerklärung.

 

Bekannt gewordene Abmahnungen der kitzVenture GmbH durch Rechtsanwalt Nikolai Zutz:

 

Datum der Abmahnung, Abmahngrund, Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung (UE), Kostenforderung / Abmahnkosten

  • 27.12.2019, Impressum fehlerhaft (Einzelunternehmer bezeichnet sich als Geschäftsführer), 10.1.2020, Zahlung von 413,90 EUR (Gegenstandswert 5.000 EUR) bis 17.1.2020
  • 27.12.2019, fehlerhaftes Impressum (fehlende Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Steuernummer), 10.1.2020, Zahlung von 413,90 EUR (Gegenstandswert 5.000 EUR) bis 17.1.2020
  • weitere Abmahnung vom 23.12.2019, wegen fehlerhaften Impressums und fehlender Datenschutzerklärung, 6.1.2020, Zahlung von 745,40 EUR bis 13.1.2020 (5.000 EUR Vertragsstrafe in UE vorgesehen)
  • 23.12.2019, wegen fehlerhaften Impressums (Einzelunternehmer spricht von Geschäftsführer) und  Datenschutzerklärung (genüge nicht den Anforderungen der DSGVO), 6.1.2020, Zahlung von 745,40 EUR bis 13.1.2020
  • 20.12.2019, fehlerhafte Datenschutzerklärung, 3.1.2020, 413,90 EUR bis 10.1.2020
  • 20.12.2019, wegen fehlerhaften Impressums und fehlender Datenschutzerklärung, 3.1.2020, Zahlung von 745,40 EUR (Gegenstandswert 10.000 EUR) bis 10.1.2020
    Achtung: in der vorformulierten Unterlassungserklärung wird eine Vertragsstrafe von 5.000 EUR gefordert!
  • 3.12.2019, fehlerhaftes Impressum, 17.12.2019, Zahlung von 413,90 EUR bis 24.12.2019
  • 2.12.2019 wegen fehlerhaften Impressums und fehlender Datenschutzerklärung (Nichtangabe Umsatzsteuer-ID, Steuernummer), 5.1.2020, Zahlung von 745,40 EUR (Gegenstandswert 10.000 EUR) bis 12.1.2020

Abmahnung vom 3.12.2019: Unvollständiges Impressum als Abmahngrund

Rechtsanwalt Nikolai Zutz führt aus, dass es sich bei seiner Mandantin nicht nur um eine klassische Beteiligungsgesellschaft mit integriertem Company Builder handele, sondern dass sie sowohl direkt als auch über unterschiedliche Marken und Dienste als Online-Marketing-, SEO- und Werbeagentur sowie im Bereich der Werbetechnik und Fahrzeugfolierung tätig sei. Die kitzVenture GmbH sei international tätig und stehe mit dem Abgemahnten im direkten Wettbewerbsverhältnis.

 

Im Impressum auf der Internetseite des Abgemahnten gehe nicht hervor, unter welcher Rechtsform er firmiere, so dass das Impressum fehlerhaft sei.

 

Der Abmahnerin stünde somit ein Anspruch auf Unterlassung des Betreibens von Webseiten und Onlineprofilen ohne ordnungsgemäßes Impressum gem. § 3, 3a, 8 I, 8 III Nr. 1 UWG, § 5 I TMG.

 

Bis zum 17.12.2019 habe der Empfänger des Abmahnschreibens eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Darüber hinaus habe er gem. § 12 UWG auch die angefallenen Kosten der Beauftragung des Rechtsanwalts Nikolai Zutz zu tragen. Berechnet werden diese nach einem Gegenstandswert von 5.000 €, summieren sich auf 413,90 € und seien zahlbar bis zum 24.12.2019.

Abmahnung kitzVenture GmbH

wegen Vorhalten eines unvollständigen Impressums

vertreten durch Rechtsanwalt Nikolai Zutz

Stand: 12/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung AdSimple GmbH aus Österreich was tun?

Gegenstand der Abmahnung

Haben auch Sie eine Abmahnung der AdSimple GmbH aus Österreich durch die Rechtsanwälte Kuntze Mayer & Beyer, Kaiserplatz 7, 80803 München erhalten? Es gibt viele weitere Betroffene. Es geht in den Abmahnschreiben um Urheberrechtsverletzung durch eine fehlende Quellenangabe bei einer Textübernahme.

 

AdSimple Abmahnung was tun?

Bisher bekannt gewordene Abmahnungen der AdSimple GmbH:

 

Datum der Abmahnung, ggfls. Kostenforderung / Abmahnkosten

 

  • 09.10.2020
  • 22.07.2020
  • 01.07.2020
  • 26.05.2020
  • 24.02.2020
  • 20.12.2019, 1.500 EUR Schadensersatz, 95,00 EUR Recherchekosten Feststellung illegale Textnutzung, 1.064,00 EUR Anwaltsgebühren
  • 15.11.2019
  • 10.11.2019
  • 2.11.2019
  • 27.9.2019
  • 6.9.2019
  • 5.9.2019
  • 27.4.2019
  • 19.4.2019
  • 6.4.2019
  • 24.3.2019, Angebot eines Vergleichsbetrages von 1.500 EUR

Ich habe bisher über 15 Fälle aktiv bearbeitet. Gern helfe ich auch Ihnen.

 

Abmahnung AdSimple GmbH vom 24.3.2019

Urheberrechtsverletzung durch fehlende Quellenangabe bei Textübernahme. Hintergrund sei die illegale Nutzung eines Textes der Abmahnerin im Internet durch den Abgemahnten. Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. Christian Kuntze teilt mit, dass seine Mandantin festgestellt habe, dass auf der Webseite, für das der Empfänger des Abmahnschreibens gem. den Angaben im zugehörigen Impressum verantwortlich sei, eine Datenschutzerklärung der AdSimple GmbH veröffentlicht worden sei, ohne dass hierzu die erforderlichen Nutzungsrechte eingeholt worden seien.

 

Um den jederzeitigen – auch bei Gericht anerkannten – Nachweis führen zu können, habe die Kanzlei Kuntze Mayer & Beyer von den relevanten Webseiten eine lückenlose Dokumentation samt Screenshots erstellt.

 

Die Abmahnerin würde auf ihren Webseiten mittels Textgeneratoren urheberrechtlich geschützte Texte ausschließlich unter der nachfolgenden Bedingung zur Verfügung stellen, dass die im generierten Text aufgeführte Quellenbezeichnung einschließlich Verlinkung auf den Urheber nicht entfernt werde.

 

Da der Abgemahnte jedoch entgegen der vorstehenden Bedingung bzw. Vereinbarung, die er durch Anklicken des Häkchens akzeptiert habe, den Quellenverweis nebst Links aus dem Text der AdSimple GmbH entfernt habe, sei er nicht berechtigt, den Text insgesamt oder in Teilen zu nutzen!

 

Der hier gegenständliche Text sei urheberrechtlich als Sprachwerk nach § 2 Nr. 1 UrhG geschützt, da er sich von der großen Zahl der alltäglichen Klauselformulierungen deutlich abhebe, so die Kanzlei Kuntze Mayer & Beyer weiter.

 

Bei der Erstellung des Textes über den Textgenerator der Abmahnerin habe sich der Empfänger des Abmahnschreibens verpflichtet, die Texte – unabhängig von einem Urheberrechtsschutz – ausschließlich unter der Bedingung zu nutzen, dass die im generierten Text aufgeführte Quellenbezeichnung einschließlich Verlinkung auf den Urheber nicht entfernt werde. Da er entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Quellenbezeichnung bzw. die Verlinkung auf den Urheber bei Nutzung des Textes entfernt habe, verstoße er gegen den mit der Abmahnerin vereinbarten Vertrag bzw. die von ihm eingegangene Verpflichtung.

 

AdSimple GmbH Abmahnung und die Forderungen

Aufgrund der dargelegten Rechtsverletzung mache die AdSimple GmbH mehrere Ansprüche geltend:

 

  • sofortige Einfügung von Quellenbezeichnung einschließlich Verlinkung auf den Urheber in den gegenständlichen Text oder sofortige Entfernung des gegenständlichen Textes, soweit der Abgemahnt die Quellenbezeichnung einschließlich Verlinkung auf den Urheber nicht sofort vornehme,
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für die Zukunft nach § 97 UrhG, UWG sowie aus Vertrag,
  • Auskunft über das Ausmaß der Textnutzung nach § 101 UrhG, UWG sowie aus Vertrag,
  • Schadensersatz nach § 97 UrhG, UWG sowie wegen Vertragsverletzung,
  • Ersatz der erforderlichen Aufwendungen

 

Bis spätestens 10 Tage nach Ablauf des Datums des Schreibens soll eine Unterlassungserklärung abgegeben und der Vergleichsbetrag i.H.v. 1.500 EUR gezahlt werden.

Abmahnung AdSimple GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung Datenschutzerklärung, Vertragsverletzung

vertreten durch Kanzlei Kuntze Mayer & Beyer

Stand: 12/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung CrossFit Inc. durch Bird & Bird LLP Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Weitere Abmahnung mit dem Betreff „Markenrechtsverletzung CROSSFIT“ vom 2.1.2020 bekannt. Auftraggeber des Abmahnschreibens ist die CrossFit Inc. aus den USA, die sich durch die Rechtsanwälte Bird & Bird LLP, Maximiliansplatz 22, 80333 München vertreten lässt. Ich kenne den Abmahner bereits.

 

Bisher bekannt gewordene Abmahnungen der CrossFit Inc.:

 

Datum der Abmahnung, ggfls. Kostenforderung / Abmahnkosten

  • 2.1.2020, Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung 9.1.2020, Kosten nach Gegenstandswert 250.000 EUR (4.045,41 EUR inkl. MwSt)
  • 15.3.2019, Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 3.593,20 € (Gegenstandswert von 200.000 € )

Warum ist der Gegenstandswert unterschiedlich?

Das fragen mich Betroffene jedes Mal. Es fällt natürlich direkt auf, dass einmal ein Streitwert von 200.000 EUR und einmal 250.000 EUR angesetzt worden sind. Feste Streitwerte gibt es nicht. Üblicherweise orientiert man siich an der ständigen Rechtsprechung. Los geht es im Markenrecht üblicherweise bei Gegenstandswerten von 50.000 EUR aufwärts. Die Bekanntheit der Marke spielt beim Gegenstandswert auch immer eine Rolle. Da es aber keine festen Vorgaben gibt, hat man auch immer eine Art „Verhandlungsspielraum“.

 

Abmahnung vom 15.3.2019

Eine markenrechtliche Abmahnung haben die Rechtsanwälte Bird & Bird LLP, Maximiliansplatz 22, 80333 München im Auftrag der CrossFit Inc. aus den USA am 15.3.2019 ausgesprochen. Hintergrund sei eine Markenrechtsverletzung an der Marke „CROSSFIT“. Unterschrieben ist das Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Richard Dissmann und Rechtsanwältin Mirella Lotz.

 

Diese teilen mit, dass die Kanzlei Bird & Bird LLP von ihrer Auftraggeberin gebeten wurden, den Abgemahnten in Bezug auf eine Markenverletzung anzuschreiben.

 

Hintergrund zur Firma CrossFit Inc.

In dem mir vorliegenden Schreiben heißt es, dass der Empfänger des Abmahnschreibens vielleicht wisse, dass die Abmahnerin eines der weltweit führenden Unternehmen welches Produkte und Dienstleistungen rund um Personal Training, Gesundheit, Ernährung und Fitness anbieten würde. CROSSFIT® sei ein markenrechtlich geschütztes Fitness-Programm, das sowohl als eine Philosophie der körperlichen Ertüchtigung konzipiert sei, als auch als ein kompetitiver Fitness-Sport. Es werde von Mitgliedern von weltweit aktuell über 13.000 Fitnessstudios ausgeübt. In Deutschland gebe es aktuell über 200 lizenzierte Trainingseinrichtungen, die CROSSFIT® Kurse anbieten würden. Die Firma CrossFit Inc. habe den Namen CrossFit® und die Marke CROSSFIT® über viele Jahre für Produkte und Dienstleistungen rund um Gesundheit und Fitness, Ernährung, Sport und Training benutzt.

 

Die Abmahnerin sei Inhaberin verschiedener eingetragener Marken, die das Zeichen CROSSFIT® schützen würden. Diese Marken würden ihr das ausschließliche Recht geben, die genannten Produkte und Dienstleistungen unter dieser Marke anzubieten oder zu vertreiben.

 

Sie habe nun feststellen müssen, dass der Abgemahnte die Bezeichnung „CrossFit“ auf seiner Webseite als Beschreibung für die von diesem angebotenen Knee Sleeves nutze.

 

Er sei nicht berechtigt, seine Produkte mit der Bezeichnung „CrossFit“ zu kennzeichnen. Der Verkehr wird anhand dieser Beschreibung davon ausgehen, dass das Produkt aus dem Hause ihrer Mandantin stamme, so die Bird & Bird Rechtsanwälte weiter. Dies sei nicht der Fall. Es bestünde Verwechslungsgefahr.

 

Die Abmahnerin habe einen Anspruch auf Unterlassung der rechtsverletzenden Handlung. Bis zum 22.3.2019 habe er einen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

 

Gemäß der vorbereiteten Erklärung habe er Auskunft zu erteilen über den Umfang der Verletzungshandlung, jedweden Schaden zu ersetzen, der aufgrund der Handlungen entstanden seien oder noch entstehen werden und Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 3.593,20 € nach einem Gegenstandswert von 200.000 € zu ersetzen.

Abmahnung CrossFit Inc.

wegen Markenrechtsverletzung „CrossFit“

vertreten durch Bird & Bird Rechtsanwälte

Stand: 01/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung CdD GmbH durch Steffen Majoyeogbe Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Eine Abmahnung der CdD GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe, Heiliger Weg 67-69, 44141 Dortmund, vom 23.1.2020 habe ich vorliegen.

 

Rechtsanwalt Majoyeogbe führt aus, dass seine Mandantin auf dem Onlinemarktplatz eBay einen Versandhandel mit Flüssigkeiten für elektronische Rauchgeräte, insbesondere Liquids, Basen und Aromen betreibe. Der Abgemahnte verfolge das gleiche Geschäftsmodell und stehe daher mit der Abmahnerin in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis. Die CdD GmbH lässt mitteilen, dass sie feststellen musste, dass der Abgemahnte in seinen Angeboten gegen rechtliche Vorschriften mit wettbewerbsrechtlicher Relevanz verstoßen würde.

 

Fehlende Grundpreisangabe u.a. führt zu CdD GmbH Abmahnung

Als Unternehmer sei der Abgemahnte aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für die Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 312i Abs. 1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB dazu verpflichtet, Verbrauchern rechtzeitig vor Abgabe deren Bestellung klar und verständlich die in den vorstehenden Normen enthaltenen Informationen zur Verfügung zu stellen. U.a. habe der Abgemahnte bei Verträgen im elektronischen Rechtsverkehr Verbraucher über die einzelnen technischen Schritte die zu einem Vertragsschluss führen zu unterrichten. Diese Belehrungen seien von dem Abgemahnten jedoch nicht vorgehalten worden, so Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe weiter.

 

Ebenfalls aufgrund vorstehender Regelung habe der Abgemahnte Verbraucher darüber zu unterrichten, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert werden würde und ob er dem Kunden zugänglich sei. Auch insoweit werde die entsprechende Belehrung nicht erteilt.

 

Auch über das gesetzliche Mängelhaftungsrecht informiere er nicht.

 

Die gesetzliche Widerrufsbelehrung

Sodann teilt die CdD GmbH durch deren Bevollmächtigten mit, dass der Abgemahnte gemäß § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB §§ 1 Abs. 2 Nr. 1.; 4 Abs. 1 dazu verpflichtet sei, Verbrauchern rechtzeitig vor Abgabe deren Vertragserklärung klar und verständlich über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts zu unterrichten. Der Abgemahnte würde widersprüchlich über die Frist belehren. Ebenso müsse der Abgemahnte die Verbraucher über das Muster-Widerrufsformular informieren und würde diesbezüglich ebenfalls nicht seinen Informationspflichten nachkommen.

 

Darüber hinaus wird ein fehlender Link zur OS-Plattform moniert.

 

Auch die Grundpreisangaben fehlten in den Angeboten des Abgemahnten.

 

Der Abgemahnte wird sodann von Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe im Auftrag der CdD GmbH aufgefordert, das vorstehend geschilderte unlautere Verhalten ab sofort zu unterlassen und eine ausreichende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung rechtsverbindlich unterzeichnet bis zum 30.1.2020 abzugeben. Ein Muster liegt dem Schreiben bei. Kosten werden in Höhe von 1.358,86 EUR geltend gemacht nach einem Gegenstandswert von 30.000 EUR.

Abmahnung CdD GmbH

wegen Angabe widersprüchlicher Fristen in Widerrufsbelehrung, kein Muster-Widerrufsformular, fehlende Grundpreisangabe u.a.

vertreten durch Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe

Stand: 01/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung AGW e.V. (Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.)

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung vom Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. vom 9.12.2019 zur Überprüfung vor. Hintergrund seien Impressumsverstöße beim Anbieten von Immobilien im Internet.

 

Unvollständiges Impressum führt zu Abmahnung

Dem  Empfänger des Abmahnschreibens wird mitgeteilt, dass er Diensteanbieter sei, da er über die Internetseite www.immobilienscout24.de Telemedien anbiete, mit denen er für Immobilien, für seine Leistungen und sein Unternehmen werbe. Gemäß § 5 TMG hätten Diensteanbieter, die geschäftsmäßig Telemedien anbieten würden, die Pflicht, bestimmte Informationen innerhalb der angebotenen Telemedien leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.

 

Es wird moniert, dass der Abgemahnte nicht die im Handelsregister eingetragene Bezeichnung angegeben habe, sondern stattdessen keine Rechtsform mitgeteilt habe, was einen spürbaren Verstoß im Sinne des § 3a UWG darstelle.

 

Der Unterlassungsanspruch stehe gemäß § 3a UWG dem AGW e.V. zu, da § 5 TMG auch dazu bestimmt sei, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Der Verstoß sei im Sinne des § 3a UWG geeignet, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. Im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG würden durch den Wettbewerbsverstoß die Interessen ihrer Mitglieder berührt.

 

Der Abgemahnte werde daher zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 19.12.2019 aufgefordert. Sollte die Unterlassungserklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist beim Abmahner eingehen, habe der Empfänger des Abmahnschreibens nach ständiger Rechtsprechung Anlass zur Klage gegeben, so dass der AGW e.V. den Vorgang zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens  ohne weitere Anmahnung einem Anwalt übertragen müssten.

 

Zur Aktivlegitimation wird auf diverse Verfahren hingewiesen, die bereits geführt worden seien.

 

Mit der Unterzeichnung der vorgefertigten Erklärung würde sich der Abgemahnte verpflichten, Abmahnkosten in Höhe von 152,32 EUR sowie bei jedem Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 EUR zu zahlen.

Abmahnung Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. (AGW e.V.)

wegen unvollständigem Impressum

Stand: 12/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.