Die IDO Verband Abmahnungen nehmen einfach kein Ende

Gegenstand der Abmahnung

Mit liegt eine Abmahnung vom 24.08.2021 vom IDO Verband vor. Abgemahnt wird ein eBay Verkäufer, bei dem die Grundpreisangaben fehlen sollen. Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist der 07.09.2021. 232,05 EUR werden gefordert.

 

Was tun bei einer IDO Verband Abmahnung?

Ich halte die Abmahnung vom Vorwurf her grundsätzlich für berechtigt, rate aber, nicht die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Es ist aus meiner Sicht immer ratsam, wenn überhaupt nur eine eigene, sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die nur auf das aller Nötigste beschränkt ist und nicht zu weit geht. Das Gefährlichste an der Sache ist die geforderte Unterlassungserklärung. Es kommt ein Unterlassungsvertrag zustande, an welchen Sie Ihr Leben lang gebunden sind. Daher sollte man bei der Formulierung ganz besonders vorsichtig sein.

 

Achtung: Die Grundpreisangabe ist meiner Ansicht nach einer der riskantesten und gefährlichsten Punkte, zu denen man eine Unterlassungserklärung abgegeben kann. Wäre ich an Stelle des abgemahnten Verkäufers, dann würde ich nur dann eine Unterlassungserklärung abgegeben, wenn ich auch zu 100 % sicherstellen könnte, dass künftig die Grundpreise richtig in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises angezeigt werden.

 

Vorsicht bei Amazon: Bei Amazon kann fast jeder andere Händler die Artikelbeschreibung bearbeiten, d.h. auch Dritte können die Preisangaben ändern. Wenn jetzt der Grundpreis richtig angegeben wird, wissen Sie nicht, ob dies in der nächsten Sekunde immer noch so ist.

 

Sie wären Ihr Leben lang an eine Unterlassungserklärung gebunden. Sollten Sie künftig die Grundreisangabe einmal vergessen und der IDO Verband bemerkt dies, dann könnte er eine Vertragsstrafe fordern. Das Risiko einer Unterlassungserklärung ist sehr hoch. Darüber müssen Sie sich vor Abgabe einer Unterlassungserklärung im Klaren sein.

 

Wäre ich an Ihrer Stelle, dann würde ich auf gar keinen Fall eine Unterlassungserklärung abgegeben.

 

Die Kosten, die der Verein geltend macht, rate ich nicht zu bezahlen. Es gibt Missbrauchsurteile gegen den IDO e.V..

 

Achten Sie unbedingt auf die Ihnen gesetzte Frist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung!

 

Ich kenne den Verein genau. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Sie wurden auch abgemahnt? Gern helfe ich auch Ihnen.

 

Abmahner: IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

 

Vertreter des Abmahners: niemand, mahnt selbst ab

 

Gegenstand der Abmahnung: Grundpreisangaben

 

Stand: 08/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

„Rillenfix“ Abmahnung Robert Kuchel durch Weidner Stern Jeschke Patentanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Herr Robert Kuchel hat wegen der Nutzung des markenrechtlich geschützten Begriffs „Rillenfix“ durch die Patentanwälte Weidner Stern Jeschke mit Schreiben vom 28.07.2021 eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Herr Kuchel ist Inhaber der eingetragenen Unionsmarke „Rillenfix“, welche unter dem Aktenzeichen 007111578 am 30. Juli 2008 angemeldet und in der Folge wirksam eingetragen wurde. Die Unionsmarke wurde insbesondere angemeldet und eingetragen für: Nizza-Klasse 8:  „Handbetätigte Werkzeuge und Geräte, insbesondere handbetätigte Werkzeuge und Geräte zur Unkrautentfernung, insbesondere aus Ritzen, Fugen und Spalten“. Diese Unionsmarke sei auch in Kraft, heißt es in der Abmahnung.

 

Weiterhin bewerbe und vertreibe Herr Kuchel mit dem Zeichen „Rillenfix“ den Original-„Rillenfix“, nämlich ein hochwertiges und etabliertes Produkt zum Auskratzen von Fugen.

 

Der Abgemahnte stellt auf seiner Webseite unterschiedliche Fugenkratzer verschiedener Hersteller dar und bieten diese gleichzeitig im Rahmen von Kaufempfehlungen zum Kauf an. Dabei benutze er in dem einführenden Absatz, einbegriffen die dazugehörige Überschrift, den Begriff „Rillenfix“ für Fugenkratzer.

 

Hierbei verwende der Abgemahnte den Begriff „Rillenfix“ auch als synonymen Begriff für einen Fugenkratzer, indem er beispielsweise den „Rillenfix, auch als Fugenkratzer bezeichnet“ darstelle.

 

Daher benutze er das geschützte Zeichen „Rillenfix“ für „Handbetätigte Werkzeuge und Geräte, insbesondere handbetätigte Werkzeuge und Geräte zur Unkrautentfernung, insbesondere aus Ritzen, Fugen und Spalten“.

 

Der Abgemahnte biete entsprechende Fugenkratzer unter dem Zeichen der eingetragenen Unionsmarke des Herrn Kuchel für gemäß dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der eingetragenen Unionsmarke identische Waren an, ohne dass er dazu berechtigt sei. Dies stelle eine Markenverletzung gemäß § 14 MarkenG dar.

 

Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 06.08.2021 gefordert. In der vorformulierten Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnt auch verpflichten, Kosten iHv. 2.002,41 EUR zu bezahlen.

Abmahner: Robert Kuchel

 

Vertreter des Abmahners: Weidner Stern Jeschke Patentanwälte 

 

Gegenstand der Abmahnung: Nutzung des markenrechtlich geschützten Begriffs „Rillenfix“

 

Stand: 07/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
  • Ist die Abmahnung berechtigt?
  • Wird eventuell zu viel gefordert?
  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung – IDO Verband mahnt fleißig weiter ab

Die Abmahnungen vom IDO Verband nehmen einfach kein Ende. Mit Schreiben vom 16.07.2021 wurde ein eBay Verkäufer wegen folgender Punkte abgemahnt:

 

  • fehlendes Muster-Widerrufsformular
  • Angabe von Auslandsversandkosten
  • Link zur OS-Plattform 
  • fehlende Angabe zum Handelsregistergericht nebst Handelsregisternummer

Alles Punkte, die vom Vorwurf her leider grundsätzlich berechtigt sind. Eigentlich sollte das kein Händler in der heutigen Zeit mehr falsch machen. 

 

232,05 EUR werden als Abmahnkostenpauschale gefordert.

 

Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 26.07.2021 gefordert.

 

Liegt Rechtsmissbrauch vor? Es gibt bereits Urteile.

Abmahner: IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

 

Vertreter des Abmahners: niemand, mahnen selbst ab

 

Gegenstand der Abmahnung: Muster-Widerrufsformular etc. (s.o.)

 

Stand: 07/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

AGB für Kaufland.de abmahnsicher, rechtssicher, günstig

Viele von mir betreute Onlinehändler haben sich bereits dazu entschlossen, ihre Produkte auch bei Kaufland.de anzubieten. Seit April 2021 firmiert der ehemalige Onlinemarktplatz real.de nun unter Kaufland.de.

 

  • Bereits über 7.000 Verkäufer bieten nach Angaben von Kaufland ihre Produkte in über 5.000 Kategorien zum Kauf an.
  • Es werden nach Angaben von Kaufland derzeit über 25 Millionen Produkte angeboten.

 

Ich habe meine Mandanten nach Ihren Erfahrungen mit dem Marktplatz gefragt und die Hauptgründe für Kaufland waren:

 

  • geringere Kosten als z.B. bei eBay, so dass mehr Gewinn bei Ihnen verbleibt
  • hohe Kundenfrequenz, da Kaufland sehr bekannt ist und viel Geld in Werbung investiert
  • das Einstellen der Produkte ist einfach und ohne großen Zeitaufwand möglich
  • freie Wahl aus vielen Zahlungsarten wie PayPal, Klarna und Kreditkarte
  • gute Verkaufszahlen

 

Wäre ich an Ihrer Stelle, dann würde ich Kaufland.de einfach einmal austesten. Damit Sie das rechtssicher und abmahnsicher machen können, biete ich Ihnen ab sofort abmahnsichere Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung) für Kaufland.de an. Nutzen Sie am besten mein Rundum-Sorglospaket. Die Preise richten sich nach der von Ihnen gewählten Laufzeit. Bereits ab 29 EUR netto monatlich sind Sie auf der sicheren Seite.

 

Ich wünsche Ihnen weiterhin sicheres und erfolgreiches Handeln und vor allem keine Abmahnung.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

gesundheitsbezogene Angaben führen zur Abmahnung Verband sozialer Wettbewerb e.V.

Gegenstand der Abmahnung

Den Verband sozialer Wettbewerb e.V. kenne ich schon lange. An der Aktivlegitimation habe ich keine Zweifel. Es handelt sich um einen seriösen Verein.

 

Abgemahnt wird ein Onlinehändler, der Lebensmittel verkauft. Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. beanstandet aus wettbewerbsrechtlichen Gründen eine Produktbezeichnung. Die streitgegenständliche Bezeichnung stelle einen Bezug zwischen dem Verzehr der Produkte und der Gesundheit her. Der abgemahnte Händler würde zum Ausdruck bringen, dass die
Produkte Bestandteile enthalten, die förderlich für die Gesundheit seien. Dem angesprochenen Verkehr werde durch die Produktbezeichnung suggeriert, dass der Verzehr des Produktes „XXXX“ einen positiven Einfluss auf körperliche Funktionen des menschlichen Organismus habe. Es handle sich demnach um gesundheitsbezogene Angaben nach Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 Lebensmittel-GesundheitsVO (LGVO).

 

Für die in dem Produkt „XXXX“ enthaltenen Bestandteile Koriander, Cumin und Muskat seien gesundheitsbezogene Angaben generell nicht
zugelassen.

 

Bezeichnung und Werbung würden daher gegen das Verbot der irreführenden Werbung i. S. d. §§ 5 UWG, 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB i. V. m. Art. 7 Abs. 1, 4 Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) verstoßen. Eine irreführende Bewerbung eines Lebensmittels läge nach den vorgenannten Bestimmungen insbesondere dann vor, wenn dem Lebensmittel Wirkungen beigelegt werden, die ihm nach den Erkenntnissen der Wissenschaft nicht zukommen oder die wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind. Insbesondere fehle es insoweit auch an den nach der LGVO (EG) Nr. 1924/2006 i. V. m. VO (EU) Nr. 432/2012 zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben für die entsprechenden Inhaltsstoffe des Produkts.

 

Wenn zugelassene Angaben abgewandelt bzw. ausgeweitet würden, sei zu beachten, dass eine verwendete Formulierung von den als wissenschaftlich abgesichert angesehenen und zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben den in der VO (EU) Nr. 432/2012 vorgesteckten Rahmen nicht überschreiten dürfe. Des Weiteren sei zu beachten, dass bei der Verwendung von zugelassenen spezifischen gesundheitsbezogenen Angaben diese gemäß LGVO unmittelbar mit dem Stoff anzugeben seien, für den diese zugelassen wurden und nicht für das Produkt als Ganzes gelten, welches diese Stoffe enthält.

 

Die Werbung des Händlers verstoße daher gegen Art. 5, 8, 10, 13 LGVO i. V. m. VO (EU) Nr. 432/2012.

 

Gleichzeitig sei in der Bezeichnung des Produkts ein Verstoß i. S. v. § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB i. V. m. Art. 7 Abs. 3, 4 LMIV zu sehen, da den angesprochenen Verkehrskreisen suggeriert werde, die Einnahme würde krankhafte Zustände oder Beschwerden vorbeugen, diese lindern oder beseitigen, was nicht der Fall sei.

 

Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 29.07.2021 gefordert.

 

238,00 EUR werden vom Verein als Aufwendungsersatz gefordert.

 

Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.

Vertreter des Abmahners: niemand, mahnt selbst ab

Gegenstand der Abmahnung: gesundheitsbezogene Angaben

Stand: 07/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V. wegen Grundpreis

Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V. vom 15.07.2021.

 

„Unterlassungsaufforderung und Konsultation zur Vermeidung eines Rechtsstreits“ heißt es im Betreff der Abmahnung. Es geht um die Preiswerbung eines Onlinehändlers, der bei diversen Produkten entgegen § 2 PAngV keine Grundpreise angibt. Es läge ein Verstoß gegen die §§ 5, 5 a II, IV UWG, bzw. § 3a UWG vor. Zudem stelle dies einen Verstoß gegen die unternehmerische Sorgfalt dar.

 

Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 29.07.2021 gefordert.

 

219,40 EUR fordert der Verein vom Abgemahnten als Aufwendungsersatz.

Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.

Vertreter des Abmahners: niemand, mahnt selbst ab

Gegenstand der Abmahnung: Grundpreise

Stand: 07/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.