Anbietern von Chiptuning, Motortuning, Software Optimierung kann Abmahnung drohen

Es gibt zahlreiche Anbieter, die ein Chiptuning, Motortuning, oder eine Software Optimierung für diverse Fahrzeuge anbieten. Nur sehr wenige Anbieter weisen in Ihrer Werbung auch ausdrücklich und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Produktangebot bzw. der jeweiligen Produktbeschreibung darauf hin, dass die Verwendung der angebotenen Produkte das Risiko birgt, dass die Betriebserlaubnis des betreffenden Fahrzeugs erlischt und ein Versicherungsschutz sowie Gewährleistungs- und Garantieansprüche (insbesondere gegenüber dem Hersteller) entfallen.

 

Verlust sämtlicher Gewährleistungs- und Garantieansprüche

Wer beabsichtigt an einem Fahrzeug ein Chiptuning, Motortuning oder eine Software Optimierung vorzunehmen, dem könnte ein Verlust sämtlicher Gewährleistungs- und Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller drohen. Tuning Eingriffe führen nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler Hersteller zu einem Verlust sämtlicher Gewährleistungs- und Garantieansprüche.

 

Die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges

Bekanntlich ist ein Fahrzeug für den Verkehr auf öffentlichen Straßen nur dann zugelassen, soweit für das betreffende Fahrzeug eine  Betriebserlaubnis besteht, vgl. § 16 StVZO. Nach § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO erlischt die für ein Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird (Nr. 1), eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (Nr. 2) oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird (Nr. 3). Dem kann nach § 19 Abs. 3 StVZO insbesondere dadurch vorgebeugt werden, dass bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen für diese Teile u.a. die Abnahme des Ein- oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen erfolgt (§ 19 Abs. 3 Nr. 4 lit. c) StVZO).

 

Risiken und Nachteile für Kunden

Die durch Chiptuning Produkte bewirkte Leistungssteigerung kann zu diversen Risiken und Nachteilen führen, so z.B. zu erhöhtem Verschleiß und eventuell sogar zu Fahrzeugschäden. Dies gilt selbst dann, wenn die Leistung des jeweiligen Motors nur für jeweils kurze Zeiträume durch ein Chip Tuning erhöht werden sollte. In jedem Fall kann die vom Hersteller vorgenommene Abstimmung der einzelnen Komponenten durch ein Chip Tuning gestört werden. Darüber hinaus können durch ein Chip Tuning bedingte Leistungssteigerungen zu einer Verschlechterung des Abgas- und  Geräuschverhaltens und damit ebenfalls zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 StVZO) führen.

 

Oftmals führen Chip Tuning-Produkte zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des betreffenden Fahrzeugs. Wussten Sie, dass durch ein Entfernen und/oder Deaktivieren des Tuningchips eine erloschene Betriebserlaubnis auch nicht wieder auflebt?

 

Die Haftpflichtversicherung

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis kann auch zum Erlöschen des Schutzes aus der Haftpflichtversicherung führen. Nach § 6 Abs. 1 PflVG wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 PflVG erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht.

 

Zudem bewirkt das Motortuning eine Gefahrerhöhung i.S. von § 23 VVG, die den Versicherer dazu berechtigen kann, sich vom Versicherungsvertrag zu lösen, eine Prämienerhöhung zu verlangen und/oder sich auf die Leistungsfreiheit zu berufen.

 

Chiptuning Anbietern droht wettbewerbsrechtliche Abmahnung

Gemäß § 5 Abs. 1 UWG handelt unlauter, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Eine solche irreführende geschäftliche Handlung läge vor, wenn Anbieter von Chiptuning, Motortuning Ihre Kunden über die vorstehenden Umstände, insbesondere über die mit der Verwendung Ihrer Produkte einhergehenden Risiken und Nachteile, nicht aufklären, § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG.

 

Die Wettbewerbswidrigkeit eines solchen Verhaltens würde zugleich aus § 5a Abs. 1 UWG folgen, da diese Anbieter Ihren Kunden wesentliche Informationen vorenthalten, die sie nach den jeweiligen Umständen benötigen, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und dieses Vorenthalten dazu geeignet ist, den Verbraucher oder den sonstigen Markteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

 

 

In diesem Zusammenhang bekannt gewordene Abmahnungen:

 

Abmahnung BRANDI Rechtsanwälte für CLAAS KGaA mbH, CLAAS Service and Parts GmbH

BRANDI Rechtsanwälte Abmahnung vom 18.01.2024 im Auftrag der Firmen CLAAS KGaA mbH und CLAAS Service and Parts GmbH wegen u.a. Markenverletzung. Zunächst erfolgen in der Abmahnung Ausführungen zu den Auftraggebern und der Wort- Bildmarke „CLAAS“

 

Der Abgemahnte bewerbe auf seiner Internetseite Chip Tuning-Produkte für Traktoren unter Verwendung der Marke der Abmahnerin. Es werden in der Abmahnung Screenshots eingeblendet. Die konkrete Rechtsverletzung wird sodann dargelegt.

 

Der Abgemahnte soll folgendes unterlassen:

 

  • ohne Zustimmung der CLAAS KGaA mbH in der Europäischen Union Waren und Dienstleistungen auf dem Gebiet des Chip Tunings und/oder der Software-Optimierung für Landmaschinen und/oder -technik unter der Wort-/Bildmarke UM 001583525 (Abbildung der Marke) anzubieten, zu bewerben und/oder zu vertreiben;

 

  • Chip Tuning- und/oder Software-Optimierungsprodukte für Landmaschinen gegenüber Kunden in Deutschland (insbesondere online) zu bewerben, ohne ausdrücklich und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Produktangebot bzw. der jeweiligen Produktbeschreibung darauf hinzuweisen, dass die Verwendung der vom Abgemahnten angebotenen Produkte das Risiko birgt, dass die Betriebserlaubnis des betreffenden Fahrzeugs erlischt und ein Versicherungsschutz sowie Gewährleistungs- und Garantieansprüche (insbesondere gegenüber dem Hersteller) entfallen.

 

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb von 2 Wochen ab Datum des Abmahnschreibens gefordert, also bis zum 01.02.2024.

 

Kosten werden nach einem Streitwert von 300.000 EUR gefordert, mithin 4.273,41 EUR. Die Zahlung soll binnen 3 Wochen ab Datum des Abmahnschreibens erfolgen.

 

Nehmen Sie die Abmahnung ernst und lassen Sie am besten von mir dazu beraten.

 

Abmahnung CLAAS KGaA mbH, CLAAS Service and Parts GmbH

 

wegen Markenverletzung

 

vertreten durch BRANDI Rechtsanwälte

 

Stand: 01/2024

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung RuhrKanzlei für VFL Wolfsburg-Fußball GmbH

RuhrKanzlei Abmahnung (Sachbearbeiter: Rechtsanwalt Ulf Haumann) vom 18.01.2024 im Auftrag der VFL Wolfsburg-Fußball GmbH wegen des Anbietens von Tickets im Internet (hier bei Kleinanzeigen) unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“).

 

Die VFL Wolfsburg-Fußball GmbH sei alleiniger Veranstalter für Fußballspiele des Clubs VfL Wolfsburg in der Volkswagen Arena und im AOK-Stadion. Sie habe ein nachhaltiges Interesse daran, den Schwarzhandel mit Bundesligakarten zu unterbinden. Der unkontrollierte Handel mit Tickets werde von der VFL Wolfsburg-Fußball GmbH und auch den anderen Bundesligisten vor allem zum Schutz der eigenen Fans bekämpft, heißt es in dem Abmahnschreiben.

 

Der VfL Wolfsburg sehe sich daher in der Pflicht und habe ein nachhaltiges Interesse daran, den Schwarzmarkt aktiv zu bekämpfen und jedem zukünftigen oder in der Vergangenheit liegenden Verstoß gezielt nachzugehen.

 

Ruhr Kanzlei Abmahnung

Grund der Beauftragung der RuhrKanzlei sei, dass der Abgemahnte unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) , Tickets vom VfL Wolfsburg über die Internetplattform „Kleinanzeigen“ angeboten habe.

 

Die ATGB seien Bestandteil des Ticketvertrages geworden. Diese würden an allen Ticket-Verkaufsstellen vom VfL Wolfsburg aushängen oder dort liegen und seien im Übrigen jederzeit im Internet abrufbar. Auch beim Ticketkauf im Online-Ticketshop werde im Rahmen jedes einzelnen Ticketkaufvertrags auf die ATGB Bezug genommen. Die ATGB würden für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten, d.h. Tageskarten, unabhängig ob einzeln oder im Rahmen eines Pakets erworben, Dauerkarten, für Veranstaltungen und den Aufenthalt in der Volkswagen Arena gelten. Die ATGB würden zudem entsprechend für den Zutritt und den Aufenthalt in Stadien bei Auswärtsspielen der Mannschaft von VfL Wolfsburg, wenn die Tickets zum Besuch dieser Auswärtsspiele bei der Abmahnerin erworben worden seien, gelten. Auswärtstickets würden grundsätzlich im Auftrag des gastgebenden Vereins und unter Einbeziehung dessen ATGB verkauft und es werde per Aushang auf die ATGB des Gastes hingewiesen. Zudem lägen auch ATGB des jeweiligen Gastes in allen Ticket-Verkaufsstellen aus. Tickets dürften im Rahmen eines Privatverkaufs nur ausnahmsweise unter Beachtung der  ATGB weitergegeben werden, heißt es in der Abmahnung. Sodann wird die Ziffer der ATGB zitiert, die einschlägig sein soll.

 

Bis zum 01.02.2024 wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

 

Durch Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages in Höhe von 353,60 EUR könnte die Angelegenheit im Vergleichswege erledigt werden, heißt es in der Abmahnung.

 

Nehmen Sie die RuhrKanzlei Abmahnung ernst und lassen Sie am besten von mir dazu beraten.

Abmahnung VFL Wolfsburg-Fußball GmbH

 

wegen Angebot von Tickets unter Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“)

 

vertreten durch RuhrKanzlei, Rechtsanwalt Ulf Haumann

 

Stand: 01/2024

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung „Rick and Morty“ durch Frommer Legal

Frommer Legal Abmahnung für Warner Bros. Entertainment Inc. wegen Urheberrechtsverletzung an den Werken: Rick and Morty – Analyze Piss [Rick and Morty – Reine Pissesache], TV-Folge; Rick and Morty – Mort: Ragnarick, TV-Folge; Rick and Morty – Ricktional Mortpoon’s Rickmas Mortcation [Rick and Morty – Weihnachten schlägt zurück], TV-Folge.

 

Über den Internetanschluss des Abgemahnten sollen Inhalte der Warner Bros. Entertainment Inc. mit Hilfe eines sog. Filesharing-Programmes (P2P-Client) unerlaubt angeboten und dabei an Dritte übertragen worden sein. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich auch bei vermeintlichen Streaming-Diensten, wie PopcornTime, Time4Popcorn, Cuevana, Zona und Isoplex, in Wirklichkeit um Filesharing-Programme handelt.

 

Bis zum 26.01.2024 wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.

 

Rechtsverfolgungskosten werden iHv. 308,60 EUR und Schadensersatz iHv. 1.200,00 EUR, insgesamt 1.508,60 EUR, geltend gemacht.

 

Zahlungsfrist ist der 05.02.2024.

 

Nehmen Sie die Abmahnung ernst und lassen Sie am besten von mir dazu beraten.

Abmahnung Warner Bros. Entertainment Inc.

 

wegen Urheberrechtsverletzung an den Werken:

 

  • Rick and Morty – Analyze Piss [Rick and Morty – Reine Pissesache], TV-Folge
  • Rick and Morty – Mort: Ragnarick, TV-Folge
  • Rick and Morty – Ricktional Mortpoon’s Rickmas Mortcation [Rick and Morty – Weihnachten
    schlägt zurück], TV-Folge

 

vertreten durch FROMMER LEGAL, Frommer Rechtsanwalts PartG mbB, Beethovenstraße 12, 80336 München

 

Stand: 01/2024

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Samsung Electronics GmbH durch NOTOS Rechtsanwälte

Samsung Electronics GmbH Abmahnung vom 11.01.2024, vertreten durch NOTOS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Zunächst werden in der Abmahnung Ausführungen zur Marke „SAMSUNG“ gemacht. Es wird in dem Schreiben auf die nachfolgenden für Mobilfunkprodukte bestehenden Eintragungen verwiesen:

 

  • Unionswortmarke „SAMSUNG“ 012 082 772
  • Unionsmarke „SAMSUNG“ 012 082 641 (Wort/Bild)

Der Abmahnung liegen die jeweiligen Registerauszüge bei.

 

Die Samsung Electronics GmbH habe im Rahmen einer gezielten Marktüberprüfung festgestellt, dass der Abgemahnte im Internet Produkte  verkaufe, die mit denen der Abmahnerin (fast) identisch seien und mit der Marke „SAMSUNG“ gekennzeichnet seien, obwohl es sich dabei nicht um Originale von Samsung handelt würde, heißt es in der Abmahnung. Es wurde ein Testkauf durchgeführt und die gelieferte Ware genau untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass es sich nicht um Originalware handelt. Es läge eine Markenrechtsverletzung gem. Art. 9 Abs. 1, Abs. 2 lit. a und lit. c UMV vor.

 

Rechtliche Ansprüche der Samsung Electronics GmbH

Aufgrund der Rechtsverletzung sei der Abgemahnte gemäß Art. 17 Abs. 1, 130 UMV, §§ 14 Abs. 5, Abs. 6, 18 und 19 MarkenG der Abmahnerin gegenüber zur Unterlassung, zum Schadensersatz, zur Auskunft und Rechnungslegung, zum Rückruf der widerrechtlich gekennzeichneten Waren sowie zur Zustimmung zur Vernichtung der beanstandeten Produkte verpflichtet.

 

Bis zum 22.01.2024 wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Auskunft gefordert.

 

Kosten werden nach einem Streitwert von 250.000 EUR gefordert, mithin 3.865,00 EUR.

 

In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass nach Eingang der Auskunft auch die Schadensersatzansprüche beziffert und dem Abgemahnt gegenüber geltend gemacht werden würden.

 

Nehmen Sie die Abmahnung ernst und lassen Sie am besten von mir dazu beraten.

Abmahnung Samsung Electronics GmbH

wegen Verkauf von nicht originaler Ware unter Verwendung der Bezeichnung „SAMSUNG“

vertreten durch NOTOS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Standort: Frankfurt am Main

Stand: 01/2024

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

eBay platziert Widerrufsbelehrung an anderer Stelle als bisher – Abmahnung droht

Handlungsbedarf für alle eBay-Händler

Haben Sie bereits schon bemerkt, dass eBay die Angebotsseiten der Artikel verändert hat? Die Widerrufsbelehrung erscheint jetzt gar nicht mehr auf der Angebotsseite. Es gibt jetzt zwei neue Verlinkungen, die ich in nachfolgender Grafik rot umrandet habe. Hinter dem Link „Versand, Rückgabe und Zahlung“ verbirgt sich jetzt die Widerrufsbelehrung.

 

 

 

 

Aufgrund der eBay-Änderung erscheint die Widerrufsbelehrung jetzt nicht mehr unmittelbar auf der Angebotsseite. Es gibt derzeit bei eBay 2 Möglichkeiten, zur Widerrufsbelehrung zu gelangen:

 

1. Möglichkeit: Sie Klicken unter „Rücknahmen“ auf den Link „Weitere Details“, siehe nachfolgende Grafik:

 

 

 

 

2. Möglichkeit: Sie klicken auf den neuen Link „Versand, Rückgabe und Zahlung“.

 

Problem: Sowohl bei Möglichkeit 1, als auch bei Möglichkeit 2 wird niemand vermuten, dass sich hinter den Verlinkungen Angaben zum Widerrufsrecht befinden, weil das Widerrufsrecht von der Thematik her bereits überhaupt nicht in diesen Bereich gehört. Zudem müssen beide Links auch aktiv angeklickt werden, um überhaupt zur Widerrufsbelehrung zu gelangen. Und genau das ist das Problem.

 

Als gewerblicher Verkäufer sind Sie verpflichtet, den Verbraucher bei Fernabsatzverträgen rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Widerrufsrechts in deutlich gestalteter Form zu belehren. Durch die neue Platzierung wird meiner Rechtsansicht nach das sogenannte Deutlichkeitsgebot nicht mehr gewahrt.

 

Sie müssen dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung klar und verständlich zur Verfügung stellen. Dazu sind nicht nur inhaltliche, sondern auch optische Anforderungen an die Aufmachung zu erfüllen, die ein für einen durchschnittlichen Verbraucher einfaches Auffinden der geforderten Informationen ohne großes Suchen ermöglichen.

 

Nach der eBay-Änderung ist die Widerrufsbelehrung – anders als bisher – leider nicht mehr so auf der Angebotsseite platziert, dass der Verbraucher zwangsläufig auf sie stoßen muss. Vielmehr verbirgt sich die Widerrufsbelehrung jetzt „versteckt“ hinter Verlinkungen, bei denen aufgrund der Bezeichnung bereits keine Widerrufsbelehrung erwartet wird und welche zudem auch erst aktiv angeklickt werden müssen.

 

Meiner Rechtsansicht nach wird jetzt nicht mehr transparent auf die Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular hingewiesen, bevor der Verbraucher seine Vertragserklärung abgibt.

 

Daher müssen alle eBay-Händler jetzt handeln. Nutzer meines Updateservice wurden bereits von mir informiert. Ich habe meinen Nutzern bereits eine konkrete Formulierung genannt und auch eine Anleitung zur konkreten Umsetzung übermittelt. So sind Nutzer meines Updateservice wie gewohnt auf der sicheren Seite und müssen keine Abmahnung befürchten.

 

Was ist die Folge, wenn Sie nichts ändern?

Es drohen Abmahnungen. Zudem stünde dem Kunden dann ein auf 12 Monate und 14 Tage verlängertes Widerrufsrecht zu, was Sie gewiss nicht möchten.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!