Abmahnung Siegfried und Christian Benedikter GbR durch Michael Voltz Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 26.1.2019 hat Rechtsanwalt Michael Voltz, Antonienstraße 1, 80802 München im Auftrag der Siegfried und Christian Benedikter GbR eine Abmahnung ausgesprochen. Die Abmahnerin würde im Internet u.a. in einem Webshop sowie auf der Handelsplattform eBay und im stationären Handel mit Haushaltswaren handeln, insbesondere auch Küchenutensilien, Töpfe, Pfannen, usw. Der Abgemahnte würde gleichfalls einen Handel mit Haushaltswaren, insbesondere Küchenutensilien, mindestens auf der Plattform eBay. Es bestehe somit ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Abgemahnten und der Siegfried und Christian Benedikter GbR.

 

Privatverkauf trotz Gewerblichkeit führt zu Abmahnung

 

Rechtsanwalt Michael Voltz führt in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass es sich bei den Angeboten und Verkäufen des Abgemahnten um geschäftliche Handlungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 1 UWG. Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr liege nach der Rechtsprechung vor, wenn ein Anbieter wiederholt mit gleichartigen, insbesondere auch neuen Gegenständen handeln würde. Bei eBay sei der Abgemahnte seit 21.7.2007 angemeldet. Es würden derzeit 23 Artikel gleichzeitig angeboten, alle Artikel seien Neuware, so Rechtsanwalt Voltz.

 

Obgleich seine Verkäufe eindeutig als gewerblich zu qualifizieren seien, trete der Empfänger des Abmahnschreibens nach außen als Privatverkäufer auf, wobei er jeweils die Formulierungen verwenden würde: „Keine Rücknahme“ und „Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück“. Mit diesem Verhalten verstoße er mehrfach gegen gesetzliche Bestimmungen.

 

Tipp von anwaltblog24

 

Ich empfehle in diesem Zusammenhang den Beitrag: Abgrenzung privater gewerblicher Handel bei ebay

 

So halte der Abgemahnte kein Impressum bereit, aus dem sich die notwendigen Kontaktinformationen ergeben.

 

Auch über ein Widerrufs- und Rückgaberecht belehre er nicht. Er sei verpflichtet, über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- und Rückgaberechts zu belehren sowie über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere den Namen und die Anschrift derjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären sei, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe. Hierzu sei er als gewerblicher Verkäufer nach Art. 246a § 1 und § 4 EGBGB verpflichtet.

 

Diese von der Siegfried und Christian Benedikter GbR festgestellten Verstöße gegen die Lauterkeit des Wettbewerbs würden den Verdacht einer Wiederholungsgefahr begründen.

 

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, bis zum 1.2.2019 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 1.430,38 EUR (1,5 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 25.000 EUR zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer) seien zahlbar bis zum 8.2.2019.

Abmahnung Siegfried und Christian Benedikter GbR

wegen Privatverkauf trotz Gewerblichkeit, fehlendem Impressum, keine Widerrufsbelehrung

vertreten durch Rechtsanwalt Michael Voltz

Stand: 01/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Waldemar Zimmermann durch Alt Kemmler Kowalski Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 9.5.2019 haben die Rechtsanwälte Alt Kemmler Kowalski, Kanzlei im Münsterfeld, Flemingstraße 18, 36041 Fulda im Auftrag von Herrn Waldemar Zimmermann eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund seien irreführende Privatverkäufe von neuen Schuhen über eBay-Kleinanzeigen.

 

Abgrenzung privater gewerblicher Handel bei ebay

 

Täuschung über Gewerblichkeit führt zu Waldemar Zimmermann Abmahnung

 

Der sachbearbeitende Rechtsanwalt teilt in dem mir vorliegenden Schreiben mit, dass sein Mandant einen Schuh- und Textilhandel auf der Verkaufsplattform eBay betreibe. Wie Herr Waldemar Zimmermann nun habe feststellen müssen, biete der Abgemahnte in erheblichem Umfang neue Schuhe namhafter Markenhersteller zum Verkauf an. Hierbei nutze er die Internetplattform eBay-Kleinanzeigen, um sein Angebot zu bewerben. Dort hatte der Empfänger des Abmahnschreibens am 28.4.2019 31 von 84 Anzeigen online, in denen er neue Schuhe namhafter Hersteller, vornehmlich Hugo Boss zum Verkauf angeboten habe.

 

Dort trete er irreführend als Privatverkäufer auf. Tatsächlich aber handele er gewerblich.

 

Der Abgemahnte entziehe sich durch seinen Auftritt als privater Verkäufer bewusst den gesetzlichen Anforderungen, denen gewerbliche Verkäufer und Unternehmer im Sinne des §§ 14 BGB unterliegen.

 

Demnach habe er die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte einzuhalten, wenn er Verbrauchern über Internetangebote Waren zum Verkauf anbiete und müsse sämtliche Information und Belehrungspflichten erfüllen.

 

Er sei verpflichtet, eine vollständige Anbieterkennzeichnung (Impressum) vorzuhalten.

 

Ebenso sei er verpflichtet, dem Kunden gesetzliche Gewährleistungsrechte einzuräumen. Insbesondere sei er auch verpflichtet, als gewerblicher Verkäufer einen auf seiner Verkaufsseite leicht zugänglichen Link zur europäischen Streitbeilegungsplattform zu hinterlegen.

 

Auch eine fehlende Datenschutzerklärung wird moniert.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 20.5.2019 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Darüber hinaus wird ein pauschaler Schadensersatz von 750,00 EUR geltend gemacht, der bis zum 20.5.2019 zahlbar sei.

 

Hinzu kommen noch die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.171,67 EUR nach einem Gegenstandswert von 20.000 EUR. Hierfür gelte dieselbe Frist.

Abmahnung Waldemar Zimmermann

wegen Täuschung über Gewerblichkeit, Informationspflichtverletzungen

vertreten durch Rechtsanwälte Alt Kemmler Kowalski

Stand: 05/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Andrea Wahlgren durch Kai Harzheim Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Weitere Abmahnung wegen Informationspflichtverletzungen beim gewerblichen Verkauf von Heimwerkerartikeln vom 22.1.2020 bekannt. Auftraggeber des Abmahnschreibens ist Frau Andrea Wahlgren, die sich durch den Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Kai Harzheim vertreten lässt. Ich kenne die Abmahnerin bereits.

 

Bisher bekannt gewordene Abmahnungen der Frau Andrea Wahlgren:

 

Datum der Abmahnung, ggfls. Kostenforderung / Abmahnkosten

 

  • 22.1.2020, Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung 30.1.2020, Kosten nach Gegenstandswert 30.000 EUR (1.358,86 EUR inkl. MwSt)
  • 6.11.2019, Kosten nach Gegenstandswert 45.000 EUR (1.706,94 € EUR inkl. MwSt), Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung 15.11.2019
  • 18.4.2019, Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 1.358,86 € (Gegenstandswert von 30.000 € )

Abmahnung vom 18.4.2019

 

Frau Andrea Wahlgren hat durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Kai Harzheim, Blankeneser Bahnhofstraße 46, 22587 Hamburg mit Schreiben vom 18.4.2019 einen Verkäufer bei eBay abmahnen lassen, welcher als privat angemeldet ist, jedoch aufgrund des Umfangs seiner Angebote als gewerblich zu qualifizieren sei.

 

Abgrenzung privater gewerblicher Handel bei ebay

 

Rechtsanwalt Kai Harzheim führt in der Abmahnung aus, dass Frau Andrea Wahlgren und der Abgemahnte u.a. mit Werkstattbedarf und Heimwerkerbedarf handeln würden. Der Abgemahnte sei bei eBay als Privatverkäufer angemeldet und deklariere seine Verkaufsgeschäfte dort als „privat“, wobei die Menge der verkauften Produkte keine Zweifel an der Gewerblichkeit der Angebote lasse, so Rechtsanwalt Kai Harzheim. Durch die Privatangebote verschaffe sich der Abgemahnte erhebliche Wettbewerbsvorteile dadurch, dass er über die Gewerblichkeit seiner Angebote hinwegtäusche und den Verbraucher zudem nicht über seine Verbraucherrechte informiere.

 

Die Einzelheiten zur Abmahnung Andrea Wahlgren

 

Dem Verbraucher stünde im Fernabsatz insbesondere ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Über dieses sei nach den gesetzlichen Bestimmungen umfassend zu belehren. Eine Belehrung erfolge durch den Abgemahnten gegenüber Verbrauchern allerdings nicht. Auch informiere der Abgemahnte den Verbraucher nicht über seine Identität, wozu er gemäß § 5 TMG verpflichtet sei.

 

Bis zum 30.4.2018 [sic!] soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Ein Vorschlag für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wurde beigefügt, mit dem Frau Andrea Wahlgren einverstanden wäre. Rechtsanwalt Kai Harzheim weist darauf hin, dass es dem Abgemahnten auch frei stünde, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese müsse aber tatsächlich und rechtlich dazu geeignet sein, die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

 

Abmahnkosten für die Abmahnung von Andrea Wahlgren

 

Des Weiteren wird ein Kostenerstattungsanspruch für die Abmahnung nach einen Streitwert von 30.000 EUR geltend gemacht. Daraus ergeben sich Kosten von 1.358,86 EUR inkl. MwSt. Diesen Betrag fordert Rechtsanwalt Harzheim auf sein Konto überwiesen. Für den Zahlungseingang habe er sich eine Frist bis zum 09.02.2018 [sic!] notiert.

 

Die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte in der vorformulierten Form nicht unterzeichnet werden. Darin ist u.a. vorgesehen, dass im Falle einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.100,00 EUR zu zahlen sei. Ferner ist die Verpflichtung aufgenommen worden, die Rechtsanwaltsgebühren von 1.358,86 EUR zu erstatten.

Abmahnung Andrea Wahlgren

wegen Täuschung über Gewerblichkeit bei eBay

vertreten durch Rechtsanwalt Kai Harzheim

Stand: 01/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Heidrun-Auro Brenjo durch Fuß & Jankord Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Heidrun-Auro Brenjo Abmahnung? Es wurde mir eine Abmahnung der Frau Heidrun-Auro Brenjo durch die Rechtsanwälte Fuß & Jankord PartG aus Dortmund vom 18.11.2014 vorgelegt. Es geht um eine angebliche Urheberrechtsverletzung an einem Gedicht. Sachbearbeiter der mir vorliegenden Abmahnung ist Rechtsanwalt Mirko Jankord (Datum der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft laut Rechtsanwaltsregister: 18.07.2006). Über eine Fachanwaltsbezeichnung verfügt der Kollege Jankord (Stand 24.11.2014) nicht.

 

Was ist Gegenstand der Abmahnung Heidrun-Auro Brenjo?

 

Frau Heidrun-Auro Brenjo ist nach Angaben von Rechtsanwalt Mirko Jankord Musikerin, Autorin und Textdichterin. Sie ist Betreiberin der Internetseite www.festtagsgedichte.de. Auf dieser Seite stelle Frau Brenjo selbstverfasste Gedichte ein. Der Abgemahnte soll ein Gedicht unbefugt übernommen haben. Das streitgegenständliche Gedicht sei als Sprachwerk nach § 2 I Nr. 1 UrhG geschützt. Durch den individuellen Charakter des Gedichts würde sich der Text als Werk erweisen, welcher dem Schutz des Urheberrechts unterläge, so Rechtsanwalt Mirko Jankord.

 

Die Abmahnung besteht aus drei Seiten. Als vierte Seite ist eine vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung beigefügt.

 

Heidrun-Auro Brenjo Abmahnung – Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren

 

Für den 247 Zeichen langen Text werden 185,25 EUR Schadensersatz gefordert. Aufgrund unterbliebener Urhebernennung wird ein 100 % Zuschlag geltend gemacht, so dass die Schadensersatzforderung 370,50 EUR beträgt. Rechtsanwaltsgebühren werden anhand eines Streitwertes von 4.000 EUR, mithin 347,60 EUR geltend gemacht.

 

Hilfe bei Rechtsanwälte Fuß & Jankord PartG Abmahnung für Heidrun-Auro Brenjo

 

Bei Abmahnung Heidrun-Auro Brenjo vertreten durch die Rechtsanwälte Fuß & Jankord PartG biete ich Ihnen bundesweit Hilfe! Schnell, kompetent und zu fairen Preisen.

 

hafenkanzlei-dortmund.de – Rechtsanwälte Fuss & Jankord PartG 

 

Die Rechtsanwälte Fuß & Jankord PartG sind mir bereits bekannt. Im August 2013 hatten diese eine urheberrechtliche Abmahnung im Auftrag der Frau Xiang Chen (GeoWis Online Magasin) bzgl. einer Rezension mit dem Titel Jung und alt auf Kakao mit LSD ausgesprochen. Weitere Abmahnungen anderer Auftraggeber sind mir bisher nicht bekannt.

Abmahner: Heidrun-Auro Brenjo

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte Fuß & Jankord PartG

Stand: 11/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung relaxdays GmbH durch VSM Vockenberg Schneehain Melz Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung relaxdays GmbH? Mir liegt eine Abmahnung von der relaxdays GmbH aus Halle durch die VSM Vockenberg Schneehain Melz Rechtsanwälte aus Göttingen vom 10.11.2014 vor. Es geht um einen angeblichen Wettbewerbsverstoß auf amazon.de. Bearbeitet wird die Angelegenheit von Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Sascha John.

 

Abmahnung relaxdays GmbH | VSM Vockenberg Schneehain Melz Rechtsanwälte

 

Hintergrund der Abmahnung ist ein Angebot bezüglich des Produkts „Relaxdays Türpuffer / Türstopper im Edelstein-Design 7×9 cm“. Dieser wird im Auftrag der relaxdays GmbH prodziert, importiert und vertrieben. Der Abgemahnte hat sich nunmehr diesem erstellten Produktangebot angehängt. Es wurde sodann durch die relaxdays GmbH ein Testkauf durchgeführt und festgestellt, dass es sich nicht um dasjenige Produkt handelt, welches von der relaxdays GmbH stammt. Die VSM Vockenberg Schneehain Melz Rechtsnwälte gehen daher von einer Markenrechtsverletzung im Sinne des § 14 Abs. 2 MarkenG aus und fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 17.11.2014, 12:00 Uhr.

 

Auf die relaxdays GmbH Abmahnung richtig antworten.

 

Die Abmahnung besteht aus 3 Seiten. Als vierte Seite ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, in der sich der Abgemahnte u.a. auch zur Zahlung einer 1,5-fachen Rechtsanwaltsgebühr nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 € zzgl. Auslagen, mithin einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.764,50 € verpflichten soll.

 

Sprechen die VSM Vockenberg Schneehain Melz Rechtsanwälte auch noch für andere Auftraggeber Abmahnungen aus?

 

Weitere Abmahnungen anderer Auftraggeber sind mir bisher nicht bekannt. Neben Rechtsanwalt Sascha John sind noch folgende weitere Rechtsanwälte in der Kanzlei tätig. Dr. Michael Vockenberg, Dr. Alexander Schneehain, Dr. Sebastian Melz, Hartmut Hähnel, Maximilian Suchfort und Fabian Leißring. Im Internet sind die Kollegen unter www.vsm-rae.de zu finden.

 

Erfahrung von Rechtsanwalt Gerstel mit der relaxdays GmbH Abmahnung

 

Ich habe erst eine Abmahnung der relaxdays GmbH bearbeitet. Leider hatte sich der Abgemahnte hier erst nach Fristablauf an mich gewandt. Auf meine BItte um Fristverlängerung wurde auch promt geantwortet. Das Sekretariat von Rechtsanwalt Sascha John teilte mir fairerweise mit, dass beim Landgericht München I ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt worden sei. Dieser Beschluss liegt mir derzeit (Stand 2.12.2014) noch nicht vor. Die relaxdays GmbH scheint die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche daher konsequent durch die Kanzlei VSN Vockenberg Schneehain Melz Rechtsanwälte auch zu verfolgen. Dies ist konsequent.

 

Ich halte Sie über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden.

Abmahner: relaxdays GmbH

Vertreter des Abmahners: VSM Vockenberg Schneehain Melz Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung: Wettbewerbsverstoß

Stand: 11/2014

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Mucola GmbH durch Rechtsanwalt Andreas Opitz

Gegenstand der Abmahnung

Mucola GmbH Abmahnung erhalten? Mir liegt eine wettbewersrechtliche Abmahnung der Mucola GmbH aus Salzhemmendorf durch Rechtsanwalt Andreas Opitz aus Alfeld vom 21.11.2014 vor. Die Mucola GmbH handelt u.a. auf Mucola.de mit Spielwaren und Spielzeugautos sowie anderen Spielgeräten. Der Abgemahnte bot auf dem Portal eBay ebenfalls ein Spielzeugauto zum Verkauf an. Innerhalb seines Angebotes wirbt der Abgemahnte mit dem Hinweis „CE-geprüft“. Dies beanstandet Rechtsanwalt Opitz und geht von einem wettbewerbsrechtlichen Verstoß aus. Er fordert im Auftrag der Mucola GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 28.11.2014.

 

Mucola GmbH Abmahnung vertreten durch Andreas Opitz Rechtsanwalt was tun?

 

Das Schreiben erstreckt sich auf 2 Seiten. Sodann ist eine Vollmacht, datiert auf den 21.11.2014 sowie eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, worin der Abgemahnte sich u.a. zur Zahlung der Rechtsanwaltsgebühren verfplichten soll. Rechtsanwalt Andreas Opitz legt für seine Gebühren in der Abmahnung einen Gegenstandswert von 4.000,00 € zugrunde. Die Rechtsanwaltsgebühren belaufen sich somit auf 347,60 € inkl. Auslagenpauschale.

 

Abmahnung CE-geprüft

 

Leider finden sich auch heute noch zahlreiche CE-geprüft Hinweise auf vielen Webseiten oder ebay-Angeboten wieder. Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich um eine Konformitätserklärung des Herstellers. Durch Verwendung des CE-Kennzeichens wird bestätigt, dass das Produkt mit den jeweilig entsprechenden EG-Richtlinien konform ist. Die CE-Angabe stellt somit keine Prüfung dar, dass CE-Zeichen ist somit auch kein Prüfzeichen. Es kommt hinzu, dass es gemäß § 6 Abs. 1 GPSG unzulässig ist, ein CE-Kennzeichen an Produkten anzubringen, bei denen es nicht vorgeschrieben ist. Der Abgemahnte bewirbt sein Produkt mit dem Hinweis „CE-geprüft“. Eine Prüfung hat jedoch gar nicht stattgefunden mit der Folge, dass der Hinweis Irreführend und damit wettbewerbswidrig ist.

 

Update 20.1.2015: Weitere Abmahnung der Mucola GmbH vom 16.1.2015 wegen CE-grprüft, Frist Unterlassungserklärung 23.1.2015, 4.000 EUR Streitwert, also 347,60 EUR Kosten. Frist zur Zahlung 30.1.2015.

 

Rechtsanwalt Andreas Opitz – Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Miet- und WEG-Recht

 

Sehr oft wundern sich Abgemahnte darüber, warum ein fachfremder Rechtsanwalt auf einmal eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausspricht. Nun ja, so schwer ist der vorliegende Verstoß nun wirklich nicht zu erkennen. Rechtsanwalt Andreas Opitz ist nämlich Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Miet- und WEG-Recht. Im Internet ist er unter www.ra-opitz.de zu finden.  Weitere Abmahnungen anderer Auftraggeber sind mir bisher nicht bekannt.

 

Hilfe bei Abmahnung Mucola GmbH durch Rechtsanwalt Andreas Opitz

 

Auch Sie haben eine Abmahnung der Mucola GmbH vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Opitz im Briefkasten gefunden?

Abmahner: Mucola GmbH Abmahnung

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Andreas Opitz

Gegenstand der Abmahnung: Hinweis „CE-geprüft“

Stand: 11/2014

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.