Abmahnung Purgatorio UG (haftungsbeschränkt) durch Michael Köck Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 25.4.2017 hat Rechtsanwalt Michael Köck, Kastanienallee 100, 10435 Berlin im Auftrag der Purgatorio UG (haftungsbeschränkt) eine Abmahnung ausgesprochen. Der Unterzeichner teilt mit, dass seine Mandantin gewerblich auf der elektronischen Handelsplattform eBay im Warenbereich Sport und im Speziellen dem Radsportbereich handele. Darüber hinaus habe sie eine eigene Internetpräsenz und sei zudem in sozialen Netzwerke Facebook und Instagram vertreten.

 

Abgrenzung privater und gewerblicher Handel

 

Rechtsanwalt Köck führt aus, dass Unternehmer und gewerbliche Händler wie seine Mandantin zahlreichen gesetzlichen Pflichten unterliegen würden, vor allem zum Schutz der Verbraucher. Diese Pflichten seien insbesondere im Bereich des Fernabsatzes sehr umfangreich. Dazu würden beispielsweise die Impressumspflicht, Datenschutzpflichten und diverse Pflichten betreffend den Verbraucherschutz zählen.

 

Der Abgemahnte würde ebenfalls Angebote betreffend den Warenbereich Radsport unterhalten. Damit stehe er in einem direkten Wettbewerbsverhältnis zu der Purgatorio UG (haftungsbeschränkt). Der Empfänger des Abmahnschreibens biete diese Waren über einen privaten Account an und bezeichne seine Angebote zudem als privat und schließe die gesetzlichen Gewährleistungsrechte explizit aus. Dies stehe im Widerspruch zum Umfang der von ihm angebotenen Artikel bzw. den von diesem bereits getätigten Verkäufe, die auf eine geschäftliche Tätigkeit bzw. ein gewerbliches Handeln schließen lassen, so Rechtsanwalt Michael Köck. So habe er allein in den letzten 90 Tagen erfolgreich 126 Artikel über die Handelsplattform ebay.de verkauft. In den letzten 12 Monaten habe er 160 Bewertungen als Verkäufer bekommen, davon 106 in den letzten 6 Monaten und 20 im letzten Monat.

 

Ich empfehle in diesem Zusammenhang den Beitrag: Abgrenzung privater gewerblicher Handel bei ebay

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, den gerügten Wettbewerbsverstoß ab sofort zu unterlassen und eine ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 2.5.2017, 12:00 Uhr zurückzusenden.

 

Ferner macht der Bevollmächtigte der Purgatorio UG (haftungsbeschränkt) Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.752,62 EUR nach einem Gegenstandswert von 25.000 EUR geltend (1,8 Geschäftsgebühr 1.418,40 EUR + Auslagenpauschale 20,00 EUR + Umsatzsteuer 273,22 EUR + Gebühren Melderegisterauskunft 14,00 EUR). Der Betrag sei zahlbar binnen einer Woche nach Absendung der Unterlassungserklärung.

Abmahnung Purgatorio UG (haftungsbeschränkt)

wegen Täuschung über Gewerblichkeit

vertreten durch Rechtsanwalt Michael Köck

Stand: 04/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Rainer Deyhle (Negele Zimmel Greuter Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Am 5.7.2018 haben die Negele Zimmel Greuter Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Rainer Deyhle eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verwendung personenbezogener Daten ausgesprochen.

 

Google Analytics Einbindung ohne Anonymisierung führt zu Abmahnung

 

Unter der allgemein zugänglichen Internetpräsenz des Abgemahnten sei von diesem der Tracking-Dienst Google Analytics implementiert worden. Hierdurch würde er in Echtzeit Daten über Aktivitäten der Nutzer erheben und dem Anbieter Google zur Auswertung zur Verfügung stellen.

 

Wie dem Abmahner am 9.4.2018 anlässlich eines Besuchs der Webseite des Abgemahnten aufgefallen sei, verwende der Empfänger des Abmahnschreibens Google Analytics, ohne dass er durch den Quellcode-Zusatz „anonymizeIP“ die IP-Adresse der Webseitenbesucher anonymisiert habe. Dieses sei dokumentiert worden, so der unterzeichnende Rechtsanwalt Vogt in dem mir vorliegenden Schreiben. Die vorstehend von seinem Mandanten selbst erteilten Informationen (IP-Adresse, Zeitangabe zum Webseitenbesuch) würden eine Zuordnung zum Zwecke der Erfüllung der Ansprüche gemäß Art. 15 ff. DSGVO ermöglichen.

 

Der Abmahner hätte den Abgemahnten bereits mittels E-Mail vom 9.4.2018 hingewiesen und zur Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten sowie zur Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Dieser Aufforderung hätte der Abgemahnte nicht entsprochen.

 

Weiter heißt es sodann, dass es sich bei einer IP-Adresse um ein personenbezogenes Datum handele. Die von dem Abgemahnten über Google Analytics vorgenommene Nutzung und Übermittlung der personenbezogenen IP-Adresse seines Mandanten könne er nicht auf einen datenschutzrechtlichen Erlaubnistatbestand stützen. Eine Einwilligung gemäß § 13 TMG habe Herr Rainer Deyhle nicht erteilt. Nutzungsdaten dürften nur erhoben und verwendet werden, soweit dies erforderlich sei, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen. Auch an diesen Voraussetzungen fehle es bei der ohne Anonymisierung erfolgten IP-Adressen-Übermittlung evident, so dass eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Abmahners vorliegen würde.

 

Unterlassung, Aufkunft, Löschung, Abmahnkosten

 

Der Abgemahnte wurde dazu aufgefordert, bis zum 23.7.2018 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Er soll es unterlassen, bei einem Aufruf einer von Klarwerbung betriebenen Internetseite durch Herrn Rainer Deyhle dessen IP-Adresse in Verbindung mit dem Zeitpunkt des Nutzungsvorgangs an die Google Inc. zu übermitteln, indem die Klarwerbung auf der aufgerufenen Webseite den Tracking-Dienst Google Analytics nutzt, ohne dabei gleichzeitig die Code-Erweiterung „anonymizeIp“ zu verwenden.

 

Ferner wurde er binnen derselben Frist aufgefordert, Auskunft zu erteilen, ob den Abmahner betreffende personenbezogene Daten verarbeitet würden sowie Auskunft zu erteilen, welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert worden seien.

 

Schließlich habe der Abgemahnte die unzulässig unter Verwendung von Google Analytics gespeicherten, Herrn Rainer Deyhle betreffenden, personenbezogenen Daten zu löschen. Diese Löschung sei unverzüglich nach Auskunftserteilung den Rechtsanwälten Negele Zimmel Greuter gegenüber zu bestätigen.

 

Ferner wurde der Empfänger des Abmahnschreibens darauf hingewiesen, dass gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 TMG die entgegen § 15 Abs. 1 TMG erfolgte Verwendung personenbezogener Daten eine Ordnungswidrigkeit darstelle, die gemäß § 16 Abs. 3 TMG mit einer Geldbuße bis zum 50.000 € geahndet werden könne.

 

Aufgrund der schuldhaften Rechtsverletzung gem. § 823 Abs. 1 BGB sowie – verschuldensunabhängig –nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß § 677, § 683 Satz 1, § 670 BGB habe der Abgemahnte die Kosten der Bevollmächtigten zu ersetzen, welche mit 571,44 EUR nach einem Gegenstandswert von 6.000,00 EUR beziffert werden würden. Zahlbar sei der Betrag bis zum 23.7.2018.

Abmahnung Rainer Deyhle

wegen unerlaubter Verwendung personenbezogener Daten

vertreten durch Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter

Stand: 07/2018

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Siegfried und Christian Benedikter GbR durch Michael Voltz Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 26.1.2019 hat Rechtsanwalt Michael Voltz, Antonienstraße 1, 80802 München im Auftrag der Siegfried und Christian Benedikter GbR eine Abmahnung ausgesprochen. Die Abmahnerin würde im Internet u.a. in einem Webshop sowie auf der Handelsplattform eBay und im stationären Handel mit Haushaltswaren handeln, insbesondere auch Küchenutensilien, Töpfe, Pfannen, usw. Der Abgemahnte würde gleichfalls einen Handel mit Haushaltswaren, insbesondere Küchenutensilien, mindestens auf der Plattform eBay. Es bestehe somit ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Abgemahnten und der Siegfried und Christian Benedikter GbR.

 

Privatverkauf trotz Gewerblichkeit führt zu Abmahnung

 

Rechtsanwalt Michael Voltz führt in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass es sich bei den Angeboten und Verkäufen des Abgemahnten um geschäftliche Handlungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 1 UWG. Ein Handeln im geschäftlichen Verkehr liege nach der Rechtsprechung vor, wenn ein Anbieter wiederholt mit gleichartigen, insbesondere auch neuen Gegenständen handeln würde. Bei eBay sei der Abgemahnte seit 21.7.2007 angemeldet. Es würden derzeit 23 Artikel gleichzeitig angeboten, alle Artikel seien Neuware, so Rechtsanwalt Voltz.

 

Obgleich seine Verkäufe eindeutig als gewerblich zu qualifizieren seien, trete der Empfänger des Abmahnschreibens nach außen als Privatverkäufer auf, wobei er jeweils die Formulierungen verwenden würde: „Keine Rücknahme“ und „Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück“. Mit diesem Verhalten verstoße er mehrfach gegen gesetzliche Bestimmungen.

 

Tipp von anwaltblog24

 

Ich empfehle in diesem Zusammenhang den Beitrag: Abgrenzung privater gewerblicher Handel bei ebay

 

So halte der Abgemahnte kein Impressum bereit, aus dem sich die notwendigen Kontaktinformationen ergeben.

 

Auch über ein Widerrufs- und Rückgaberecht belehre er nicht. Er sei verpflichtet, über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- und Rückgaberechts zu belehren sowie über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere den Namen und die Anschrift derjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären sei, und die Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe. Hierzu sei er als gewerblicher Verkäufer nach Art. 246a § 1 und § 4 EGBGB verpflichtet.

 

Diese von der Siegfried und Christian Benedikter GbR festgestellten Verstöße gegen die Lauterkeit des Wettbewerbs würden den Verdacht einer Wiederholungsgefahr begründen.

 

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, bis zum 1.2.2019 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 1.430,38 EUR (1,5 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 25.000 EUR zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer) seien zahlbar bis zum 8.2.2019.

Abmahnung Siegfried und Christian Benedikter GbR

wegen Privatverkauf trotz Gewerblichkeit, fehlendem Impressum, keine Widerrufsbelehrung

vertreten durch Rechtsanwalt Michael Voltz

Stand: 01/2019

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Waldemar Zimmermann durch Alt Kemmler Kowalski Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 9.5.2019 haben die Rechtsanwälte Alt Kemmler Kowalski, Kanzlei im Münsterfeld, Flemingstraße 18, 36041 Fulda im Auftrag von Herrn Waldemar Zimmermann eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund seien irreführende Privatverkäufe von neuen Schuhen über eBay-Kleinanzeigen.

 

Abgrenzung privater gewerblicher Handel bei ebay

 

Täuschung über Gewerblichkeit führt zu Waldemar Zimmermann Abmahnung

 

Der sachbearbeitende Rechtsanwalt teilt in dem mir vorliegenden Schreiben mit, dass sein Mandant einen Schuh- und Textilhandel auf der Verkaufsplattform eBay betreibe. Wie Herr Waldemar Zimmermann nun habe feststellen müssen, biete der Abgemahnte in erheblichem Umfang neue Schuhe namhafter Markenhersteller zum Verkauf an. Hierbei nutze er die Internetplattform eBay-Kleinanzeigen, um sein Angebot zu bewerben. Dort hatte der Empfänger des Abmahnschreibens am 28.4.2019 31 von 84 Anzeigen online, in denen er neue Schuhe namhafter Hersteller, vornehmlich Hugo Boss zum Verkauf angeboten habe.

 

Dort trete er irreführend als Privatverkäufer auf. Tatsächlich aber handele er gewerblich.

 

Der Abgemahnte entziehe sich durch seinen Auftritt als privater Verkäufer bewusst den gesetzlichen Anforderungen, denen gewerbliche Verkäufer und Unternehmer im Sinne des §§ 14 BGB unterliegen.

 

Demnach habe er die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte einzuhalten, wenn er Verbrauchern über Internetangebote Waren zum Verkauf anbiete und müsse sämtliche Information und Belehrungspflichten erfüllen.

 

Er sei verpflichtet, eine vollständige Anbieterkennzeichnung (Impressum) vorzuhalten.

 

Ebenso sei er verpflichtet, dem Kunden gesetzliche Gewährleistungsrechte einzuräumen. Insbesondere sei er auch verpflichtet, als gewerblicher Verkäufer einen auf seiner Verkaufsseite leicht zugänglichen Link zur europäischen Streitbeilegungsplattform zu hinterlegen.

 

Auch eine fehlende Datenschutzerklärung wird moniert.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 20.5.2019 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Darüber hinaus wird ein pauschaler Schadensersatz von 750,00 EUR geltend gemacht, der bis zum 20.5.2019 zahlbar sei.

 

Hinzu kommen noch die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 1.171,67 EUR nach einem Gegenstandswert von 20.000 EUR. Hierfür gelte dieselbe Frist.

Abmahnung Waldemar Zimmermann

wegen Täuschung über Gewerblichkeit, Informationspflichtverletzungen

vertreten durch Rechtsanwälte Alt Kemmler Kowalski

Stand: 05/2019

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Heidrun-Auro Brenjo durch Fuß & Jankord Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Heidrun-Auro Brenjo Abmahnung? Es wurde mir eine Abmahnung der Frau Heidrun-Auro Brenjo durch die Rechtsanwälte Fuß & Jankord PartG aus Dortmund vom 18.11.2014 vorgelegt. Es geht um eine angebliche Urheberrechtsverletzung an einem Gedicht. Sachbearbeiter der mir vorliegenden Abmahnung ist Rechtsanwalt Mirko Jankord (Datum der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft laut Rechtsanwaltsregister: 18.07.2006). Über eine Fachanwaltsbezeichnung verfügt der Kollege Jankord (Stand 24.11.2014) nicht.

 

Was ist Gegenstand der Abmahnung Heidrun-Auro Brenjo?

 

Frau Heidrun-Auro Brenjo ist nach Angaben von Rechtsanwalt Mirko Jankord Musikerin, Autorin und Textdichterin. Sie ist Betreiberin der Internetseite www.festtagsgedichte.de. Auf dieser Seite stelle Frau Brenjo selbstverfasste Gedichte ein. Der Abgemahnte soll ein Gedicht unbefugt übernommen haben. Das streitgegenständliche Gedicht sei als Sprachwerk nach § 2 I Nr. 1 UrhG geschützt. Durch den individuellen Charakter des Gedichts würde sich der Text als Werk erweisen, welcher dem Schutz des Urheberrechts unterläge, so Rechtsanwalt Mirko Jankord.

 

Die Abmahnung besteht aus drei Seiten. Als vierte Seite ist eine vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung beigefügt.

 

Heidrun-Auro Brenjo Abmahnung – Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren

 

Für den 247 Zeichen langen Text werden 185,25 EUR Schadensersatz gefordert. Aufgrund unterbliebener Urhebernennung wird ein 100 % Zuschlag geltend gemacht, so dass die Schadensersatzforderung 370,50 EUR beträgt. Rechtsanwaltsgebühren werden anhand eines Streitwertes von 4.000 EUR, mithin 347,60 EUR geltend gemacht.

 

Hilfe bei Rechtsanwälte Fuß & Jankord PartG Abmahnung für Heidrun-Auro Brenjo

 

Bei Abmahnung Heidrun-Auro Brenjo vertreten durch die Rechtsanwälte Fuß & Jankord PartG biete ich Ihnen bundesweit Hilfe! Schnell, kompetent und zu fairen Preisen.

 

hafenkanzlei-dortmund.de – Rechtsanwälte Fuss & Jankord PartG 

 

Die Rechtsanwälte Fuß & Jankord PartG sind mir bereits bekannt. Im August 2013 hatten diese eine urheberrechtliche Abmahnung im Auftrag der Frau Xiang Chen (GeoWis Online Magasin) bzgl. einer Rezension mit dem Titel Jung und alt auf Kakao mit LSD ausgesprochen. Weitere Abmahnungen anderer Auftraggeber sind mir bisher nicht bekannt.

Abmahner: Heidrun-Auro Brenjo

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte Fuß & Jankord PartG

Stand: 11/2014

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung relaxdays GmbH durch VSM Vockenberg Schneehain Melz Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung relaxdays GmbH? Mir liegt eine Abmahnung von der relaxdays GmbH aus Halle durch die VSM Vockenberg Schneehain Melz Rechtsanwälte aus Göttingen vom 10.11.2014 vor. Es geht um einen angeblichen Wettbewerbsverstoß auf amazon.de. Bearbeitet wird die Angelegenheit von Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Sascha John.

 

Abmahnung relaxdays GmbH | VSM Vockenberg Schneehain Melz Rechtsanwälte

 

Hintergrund der Abmahnung ist ein Angebot bezüglich des Produkts „Relaxdays Türpuffer / Türstopper im Edelstein-Design 7×9 cm“. Dieser wird im Auftrag der relaxdays GmbH prodziert, importiert und vertrieben. Der Abgemahnte hat sich nunmehr diesem erstellten Produktangebot angehängt. Es wurde sodann durch die relaxdays GmbH ein Testkauf durchgeführt und festgestellt, dass es sich nicht um dasjenige Produkt handelt, welches von der relaxdays GmbH stammt. Die VSM Vockenberg Schneehain Melz Rechtsnwälte gehen daher von einer Markenrechtsverletzung im Sinne des § 14 Abs. 2 MarkenG aus und fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 17.11.2014, 12:00 Uhr.

 

Auf die relaxdays GmbH Abmahnung richtig antworten.

 

Die Abmahnung besteht aus 3 Seiten. Als vierte Seite ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt, in der sich der Abgemahnte u.a. auch zur Zahlung einer 1,5-fachen Rechtsanwaltsgebühr nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 € zzgl. Auslagen, mithin einem Gesamtbetrag in Höhe von 1.764,50 € verpflichten soll.

 

Sprechen die VSM Vockenberg Schneehain Melz Rechtsanwälte auch noch für andere Auftraggeber Abmahnungen aus?

 

Weitere Abmahnungen anderer Auftraggeber sind mir bisher nicht bekannt. Neben Rechtsanwalt Sascha John sind noch folgende weitere Rechtsanwälte in der Kanzlei tätig. Dr. Michael Vockenberg, Dr. Alexander Schneehain, Dr. Sebastian Melz, Hartmut Hähnel, Maximilian Suchfort und Fabian Leißring. Im Internet sind die Kollegen unter www.vsm-rae.de zu finden.

 

Erfahrung von Rechtsanwalt Gerstel mit der relaxdays GmbH Abmahnung

 

Ich habe erst eine Abmahnung der relaxdays GmbH bearbeitet. Leider hatte sich der Abgemahnte hier erst nach Fristablauf an mich gewandt. Auf meine BItte um Fristverlängerung wurde auch promt geantwortet. Das Sekretariat von Rechtsanwalt Sascha John teilte mir fairerweise mit, dass beim Landgericht München I ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt worden sei. Dieser Beschluss liegt mir derzeit (Stand 2.12.2014) noch nicht vor. Die relaxdays GmbH scheint die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche daher konsequent durch die Kanzlei VSN Vockenberg Schneehain Melz Rechtsanwälte auch zu verfolgen. Dies ist konsequent.

 

Ich halte Sie über den weiteren Verlauf auf dem Laufenden.

Abmahner: relaxdays GmbH

Vertreter des Abmahners: VSM Vockenberg Schneehain Melz Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung: Wettbewerbsverstoß

Stand: 11/2014

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.