Abmahnung Mucola GmbH durch Rechtsanwalt Andreas Opitz

Gegenstand der Abmahnung

Mucola GmbH Abmahnung erhalten? Mir liegt eine wettbewersrechtliche Abmahnung der Mucola GmbH aus Salzhemmendorf durch Rechtsanwalt Andreas Opitz aus Alfeld vom 21.11.2014 vor. Die Mucola GmbH handelt u.a. auf Mucola.de mit Spielwaren und Spielzeugautos sowie anderen Spielgeräten. Der Abgemahnte bot auf dem Portal eBay ebenfalls ein Spielzeugauto zum Verkauf an. Innerhalb seines Angebotes wirbt der Abgemahnte mit dem Hinweis „CE-geprüft“. Dies beanstandet Rechtsanwalt Opitz und geht von einem wettbewerbsrechtlichen Verstoß aus. Er fordert im Auftrag der Mucola GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 28.11.2014.

 

Mucola GmbH Abmahnung vertreten durch Andreas Opitz Rechtsanwalt was tun?

 

Das Schreiben erstreckt sich auf 2 Seiten. Sodann ist eine Vollmacht, datiert auf den 21.11.2014 sowie eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, worin der Abgemahnte sich u.a. zur Zahlung der Rechtsanwaltsgebühren verfplichten soll. Rechtsanwalt Andreas Opitz legt für seine Gebühren in der Abmahnung einen Gegenstandswert von 4.000,00 € zugrunde. Die Rechtsanwaltsgebühren belaufen sich somit auf 347,60 € inkl. Auslagenpauschale.

 

Abmahnung CE-geprüft

 

Leider finden sich auch heute noch zahlreiche CE-geprüft Hinweise auf vielen Webseiten oder ebay-Angeboten wieder. Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich um eine Konformitätserklärung des Herstellers. Durch Verwendung des CE-Kennzeichens wird bestätigt, dass das Produkt mit den jeweilig entsprechenden EG-Richtlinien konform ist. Die CE-Angabe stellt somit keine Prüfung dar, dass CE-Zeichen ist somit auch kein Prüfzeichen. Es kommt hinzu, dass es gemäß § 6 Abs. 1 GPSG unzulässig ist, ein CE-Kennzeichen an Produkten anzubringen, bei denen es nicht vorgeschrieben ist. Der Abgemahnte bewirbt sein Produkt mit dem Hinweis „CE-geprüft“. Eine Prüfung hat jedoch gar nicht stattgefunden mit der Folge, dass der Hinweis Irreführend und damit wettbewerbswidrig ist.

 

Update 20.1.2015: Weitere Abmahnung der Mucola GmbH vom 16.1.2015 wegen CE-grprüft, Frist Unterlassungserklärung 23.1.2015, 4.000 EUR Streitwert, also 347,60 EUR Kosten. Frist zur Zahlung 30.1.2015.

 

Rechtsanwalt Andreas Opitz – Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Miet- und WEG-Recht

 

Sehr oft wundern sich Abgemahnte darüber, warum ein fachfremder Rechtsanwalt auf einmal eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausspricht. Nun ja, so schwer ist der vorliegende Verstoß nun wirklich nicht zu erkennen. Rechtsanwalt Andreas Opitz ist nämlich Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Miet- und WEG-Recht. Im Internet ist er unter www.ra-opitz.de zu finden.  Weitere Abmahnungen anderer Auftraggeber sind mir bisher nicht bekannt.

 

Hilfe bei Abmahnung Mucola GmbH durch Rechtsanwalt Andreas Opitz

 

Auch Sie haben eine Abmahnung der Mucola GmbH vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Opitz im Briefkasten gefunden?

Abmahner: Mucola GmbH Abmahnung

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Andreas Opitz

Gegenstand der Abmahnung: Hinweis „CE-geprüft“

Stand: 11/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung W.E.N.N. Ltd. durch Denecke, von Haxthausen, Priess und Partner Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Die WENN GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte Denecke Priess & Partner aus Berlin, hat mit Schreiben vom 11.12.2014 eine Abmahung aussprechen lassen. Es geht um die Verletzung von Nutzungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) durch Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Bildes.

 

Kurze Fristen in der Abmahnung der WENN GmbH

 

Dem Abgemahnten wird aufgegeben bis zum 25.12.2014 eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und die streitgegenständlichen Licbhtbilder von dessen Internetseite zu entfernen und vom Server zu löschen.

 

Das Schreiben umfasst insgesamt 9 Seiten, wobei die Abmahnung sich auf 4 Seiten erstreckt. Als Anlage 1 und 2 sind Screenshots beigefügt. Mit der Anlage 3 wird eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung übermittelt, mit deren Unterzeichnung sich der Abgemahnte verpflichten soll, „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, gleichwohl rechtsverbindlich, es bei Meidung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe in das billige Ermessen der Unterlassungsgläubigerin gestellt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann, es zu unterlassen folgende Fotos [Screenshots] öffentlich zugänglich zu machen.“

 

Die Anlage 4 enthält die Berechnung des Schadensersatzes je Lichtbild. Diese setzt sich zusammen aus der Dauer der Nutzung, der Platzierung auf der Homepage und der fehlenden Quellenangaben und summiert sich auf eine Gesamtgebühr von 860 EUR für das erste Bild (552 Tage online, Unterseite, keine Quellenangabe) und 800 EUR für das zweite Bild (538 Tage online, Unterseite, keine Quellenangabe).

 

Kosten der WENN GmbH Abmahnung

 

Zuletzt wird als Anlage 4 die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren übermittelt. Als Gegenstandswert wird ein Betrag in Höhe von 13.745 EUR zu Grunde gelegt, so dass sich der Gesamtbetrag auf 865 EUR netto inkl. Auslagenpauschale summiert. Insgesamt werden 2.610 EUR von dem Abgemahnten gefordert. Der Betrag setzt sich aus dem Schadensersatz (1.660 EUR), den Rechtsanwaltsgebühren (865 EUR) und Internetrecherchekosten (85 EUR) zusammen.

Abmahner: WENN GmbH

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte Denecke Priess & Partner

Stand: 12/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Alexander Klaus durch Rechtsanwalt Jens Pauleit

Gegenstand der Abmahnung

Alexander Klaus Abmahnung erhalten? Mir liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Alexander Klaus durch Rechtsanwalt Jens Pauleit aus Barby / Elbe vom 25.11.2014 vor.

 

Um was geht es in der Abmahnung Alexander Klaus?

 

Es wird die Verwendung der urheberrechtlich geschützten Fotografie mit der Bezeichnung „Handshake“, sowie der fehlende Bildquellennachweise auf der Homepage des Abgemahnten moniert. Herr Alexander Klaus hat dieses Lichtbild auf dem Portal www.pixelio.de unter der Image-ID 500967 eingestellt und hierfür eine Lizenz zur rein redaktionellen (nicht-kommerziellen) Nutzung sowie ein eingeschränktes Bearbeitungsrecht erteilt.

 

Auf die Alexander Klaus Abmahnung richtig reagieren.

 

Die Abmahnung Alexander Klaus vom 25.11.2014 umfasst 4 Seiten. Als Anlage sind eine Vollmacht vom 1.10.2014 (S. 5), Screenshots von dem Originalbild, dem Angebot auf pixelio.de und der Internetpräsenz des Abgemahnten sowie eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung, die bis zum 5.12.2014 zurückgesandt werden soll, beigefügt. Mit der Unterzeichnung soll sich der Unterlassungsschuldner verpflichten, „es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwoderhandlung fällig werdenden und den Unterlassungsgläubiger zu zahlenden angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe von dem Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen bestimmt und im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann, ab sofort zu unterlassen, das Werk im Internet auf der Webseite […] öffentlich zugänglich zu machen, ohne dazu berechtigt zu sein.“

 

Was kostet die Abmahnung Alexander Klaus?

 

Rechtsanwalt Pauleit macht Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 6.000 € geltend, so dass sich die Gebühren auf einen Betrag i.H.v. 571,44 € inkl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer summieren. Zur Gesamterledigung wird eine Vergleichssumme von 600 € angeboten.

 

Erfahrung mit Rechtsanwalt Jens Pauleit

 

Von Rechtsanwalt Jens Pauleit (Datum der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft laut Rechtsanwaltsregister: 02.12.2003) liegt mir bisher nur eine Abmahnung vor. Seinem Internetauftritt unter www.ra-pauleit.de ist zu entnehmen, dass dieser seine Schwerpunktbereiche im Markenrecht, Urheberrecht, Internetrecht und Telekommunikationsrecht sieht, aber auch in anderen Rechtsgebieten tätig ist.

Abmahner: Alexander Klaus 

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Jens Pauleit 

Stand:11/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Coyote Ugly | CU Entertainment & Gastro GmbH durch Scheuermann Westerhoff Strittmatter Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung Coyote Ugly. Mir liegt ein 4-seitiges Abmahnschreiben der CU Entertainment & Gastro GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Wolfgang Schön, aus Mayen vom 12.12.2014. Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter Rechtsanwälte aus Berlin ausgegsprochen. Dem Abgemahnten wird vorgehalten, innerhalb seines Internetauftritts mit der Bezeichnung „Coyote Ugly“ zu werben.

 

Warum die Abmahnung der CU Entertainment & Gastro GmbH?

 

Laut den Ausführungen in der Abmahnung besteht zwischen der CU Entertainment & Gastro GmbH und der amerikanischen Firma Ugly Inc. ein Kooperationsvertrag. Die Ugly Inc. sei u.a. Inhaberin der deutschen Marke „COYOTE UGLY“. Aufgrund der unberechtigten Nutzung der Wortmarke „Coyote Ugly“ bestehe die CU Entertainment & Gastro GmbH auf ihre Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung bis zum 19.12.2014 abzugeben. Eine vorformulierte Erklärung ist als Anlage beigefügt. In dieser beigelegten Erklärung soll sich der Abgemahnte weiterhin dazu verpflichten, den entstanden und künftig noch entstehenden Schaden durch Zahlung zu ersetzten sowie die Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 70.000,00 € zu erstatten.

 

Ein Streitwert von 70.000 EUR erscheint zunächst äußerst hoch angesetzt zu sein. Die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden. Auch einen Mindestlizenzausfallschaden von 2.000 EUR ohne jegliche Nachweise der Gegenseite sollte nicht einfach akzeptiert und bezahlt werden.

 

Wer bearbeitet die CU Entertainment & Gastro GmbH Abmahnung?

 

Sachbearbeiterin dieser Abmahnung ist Frau Rechtsanwältin Ilke Barz. Die Kanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter Rechtsanwälte haben sowohl eine Anschrift in Berlin und auch Köln. In Berlin sind folgende Rechtsanwälte aufzufinden: Rechtsanwältin Dr. Angelika Strittmatter, Rechtsanwalt Pascal Tavanti, Rechtsanwältin Bettina Redeker, Rechtsanwalt Dr. Bernd Nauen und Rechtsanwältin Ilke Barz. In der Zweigstelle Köln: Rechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Scheuermann, Rechtsanwalt Burkhard Westerhoff, Rechtsanwalt Heiko Klatt, Rechtsanwalt Peer Bießmann, Rechtsanwalt Oliver Poche sowie Rechtsanwalt Sebastian Möllmann.  Im Internet findet man die Kollegen unter www.sws.law.com.

 

Ist die Kanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter eine Abmahnkanzlei?

 

Als Abmahnkanzlei würde ich die Scheuermann Westerhoff Strittmatter Rechtsanwälte gewiss nicht bezeichnen. Dafür fallen diese zu wenig in Sachen Abmahnungen auf. Bisher sind mir keine weiteren Auftraggeber bekannt, für die die Kanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter Rechtsanwälte noch Abmahnungen ausspricht. Lediglich mit der CU Entertainment & Gastro GmbH hatte ich schon diverse Male zu tun.

Abmahner: CU Entertainment & Gastro GmbH

Vertreter des Abmahners: Scheuermann Westerhoff Strittmatter Rechtsanwälte

Stand: 12/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung United Navigation GmbH aus Ostfildern durch Björn Wrase Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

United Navigation GmbH Abmahnung bekommen? Björn Wrase heißt der Rechtsanwalt, der die Abmahnung für die United Navigation GmbH bearbeitet hat. Kürzlich wurde eine Abmahnung wegen angeblicher Markenrechtsverletzung und Urheberrechtsverletzung der United Navigation GmbH aus Ostfildem durch Rechtsanwalt Björn Wrase aus Hamburg vom 04.12.2014 vorgelegt.

 

Abmahnung United Navigation GmbH

 

Die United Navigation GmbH ist Inhaberin der Marken Falk und Becker. Zudem besitzt sie sie ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Navigationssoftware, die auf den entsprechenden Navigationsgeräten installiert ist. Hintergrund der Abmahnung ist, dass der Abgemahnte auf der Verkaufsplattform eBay ein Angebot eingestellt hat, das ein Navigationsgerät beinhaltet, das mit einer nicht lizenzierten Software ausgestattet ist. Die Nutzungsrechte an dieser Software behält sich die United Navigation GmbH vor. Dem Angemahnten wird vorgeworfen, durch die Zusammenstellung der nicht von der United Navigation GmbH produzierten Hardware und der manilulierten Software der United Navigation GmbH den Kunden über den Herkunftshinweis zu täuschen, mithin gegen das Markenrecht zu verstoßen.

 

Was tun bei United Navigation GmbH Abmahnung

 

Die United Navigation GmbH fordert den Abgemahnten auf, bis zum 18.12.2014 den Verkauf einzustellen, zu löschen und die Produkte herauszugeben. Ferner wird der Abgemahnte aufgefordert Auskunft über Bezugsquelle, Kaufpreis, Menge und Verkaufspreis zu erteilen. Des weiteren fordert die United Navigation GmbH die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ebenfalls bis zum 18.12.2014. Zu guter Letzt wird die Erstattung der Anwaltsgebühren nach einen Gegenstandswert von 15.000,00, mithin 865,00 € gefordert.

 

Abmahnung durch Björn Wrase Rechtsanwalt

 

Rechtsanwalt Björn Wrase ist seit dem 10.11.2010 als Anwalt zugelassen. Im Internet findet man ihn unter www.kanzlei-wrase.de. Ich hatte mit Rechtsanwalt Björn Wrase bereits in mehreren Angelegenheiten zu tun. Weitere Auftraggeber sind mir nicht bekannt. Rechtsanwalt Wrase gehört daher gewiss nicht zu den klassischen Abmahnern im großen Stil. Dass die United Navigation GmbH Rechtsverletzungen verfolgt ist ihr gutes Recht.

Abmahner: United Navigation GmbH

Vertreter des Abmahners: Björn Wrase Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung: Markenrechtsverletzung und Urheberrechtsverletzung 

Stand: 12/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung eis.de GmbH durch Kanzlei Volke 2.0

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der eis.de GmbH aus Bielefeld durch die Volke 2.0 Rechtsanwälte aus Waltrop vom 13.11.2014 vor. Die eis.de GmbH betreibt u.a. unter eis.de einen Onlineshop für Erotikzubehörartikel, Bekleidung und Sexspielzeug. Hintergrund der eis.de Abmahnung ist die Nutzung urheberrechtlich geschützter Produktfotografien durch den Abgemahnten auf der Verkaufsplattform hood.de.

 

eis.de Abmahnung was tun?

 

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, detailliert und schriftlich Auskunft zu erteilen sowie bis zum 25.11.2014 eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Eine vorformulierte Erklärung ist der Abmahnung beigefügt. In dieser Erklärung erkennt der Abgemahnte die Verpflichtung zum Schadensersatz dem Grunde nach an. Ein direkter Schadensersatzbetrag wird zu diesem Zeitpunkt noch nicht gefordert. Nach Auskunftserteilung wird der Schaden dann in der Regel beziffert.Ohne eine Auskunft kann auch kein Schaden ermittelt werden. Schließlich kommt es unter anderem auf den Zeitraum der Nutzung, den Ort der Nutzung etc. an. Ich kann nur jedem raten, wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen.

 

Abmahnung eis.de 6 Seiten

 

Die Abmahnung erstreckt sich über 6 Seiten. Etwaige Screenshots wurden zur Glaubhaftmachung eingesetzt. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Albrecht. Dieser ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Lehrbeauftragter für E-Business und Partner der Volke Rechtsanwälte Partnerschaftgesellschaft mbB.

 

Die Kanzlei Volke Rechtsanwälte – volke 2.0

 

In der Kanzlei volke 2.0 sind unter anderem Rechtsanwalt Claus Volke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Informationstechnologierecht sowie Lehrbeauftragter für IT-Recht und Partner der Volke Rechtsanwälte Partnerschaftgesellschaft mbB sowie Rechtsanwältin Claudia Volke, Fachanwältin für Familienrecht tätig. Die Kanzlei findet man im Internet unter www.volke2-0.de.

 

Abmahnung bearbeitet von volke 2.0

 

Die Rechtsanwälte volke 2.0 haben in der Vergangenheit unter anderem auch Abmahnungen für die Firma Internetmarketing Bielefeld GmbH (Stand 7/2013), sowie für Herrn Frank Plück (Stand: 5/2014) ausgesprochen. Rund 10 Mal hatte ich die Kollegen bisher auf der Gegenseite. Die Ansprüche werden von der Kanzlei volke 2.0 konsequent für die Auftraggeber verfolgt. Gesprächsbereitschaft wurde stets signalisiert. Vergleichsgesprächen standen die Kollegen volke 2.0 offen gegenüber. Die mir bekannten Abmahnungen waren alle berechtigt.

Abmahner: eis.de GmbH 

Vertreter des Abmahners: Volke 2.0 Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung: fehlerhafte Testwerbung

Stand: 11/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.