Abmahnung Jacek Grzegorowski durch Rechtsanwalt Florian Rosing

Gegenstand der Abmahnung

Am 23.09.2016 hat Rechtsanwalt Florian Rosing, Kanzlei für Verbraucherschutz und Internetrecht, Welserstraße 10-12, 10777 Berlin im Auftrag von Herrn Jacek Grzegorowski eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Mit diesem Abmahnschreiben teilt der Bevollmächtigte des Abmahners mit, dass dieser in seinem Online-Shop unter der Domain 100prozent-naturprodukte.com mit Naturkörperpflegeprodukten, u.a. mit diversen Arten von Duftölen handele. Der Abgemahnte würde auf dem Onlinemarktportal eBay ebenfalls Duftöl vertreiben und sei gewerblicher Verkäufer, mithin ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Er würde seine Waren an Verbraucher mittels Fernabsatz, also unter Verwendung des Internets verkaufen.

 

Da der Abgemahnte und der Abmahner die gleichartigen Waren an die gleichen Endverbraucherkreise über den Fernabsatz mittels Internet veräußern würden, stünden die beiden in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Die berechtige den Abmahner, gegen den Abgemahnten wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

 

Hintergrund zum Abmahnschreiben

Rechtsanwalt Rosing teilt mit, dass der gewerbliche Verkäufer einer Reihe von gesetzlichen Informations- und Belehrungspflichten gegenüber den Verbrauchern unterliege. Er moniert, dass der Abgemahnte diese Pflichten nicht vollständig erfülle.

 

So würde der Abgemahnte unterschiedliche Angaben zur Widerrufsfrist machen. Auch einen Hinweis auf die OS-Plattform würde er nicht erteilen. Darüber hinaus würde er den Verbraucher auch nicht darüber informieren, wie er mit den zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen kann.

 

Aufgrund des vorbenannten wettbewerbswidrigen Verhaltens stünde Herrn Jacek Grzegorowski gegen den Abgemahnten ein Unterlassungsanspruch zu. Zur Abgabe einer geeigneten strafbewehrten Unterlassungserklärung werde dem Abgemahnten eine Frist bis zum 03.10.2016 14:00 Uhr gesetzt. Es werde darauf hingewiesen, dass sich der Bevollmächtigte vorbehalte, bei einem fruchtlosen Verstreichen der Frist seinem Mandanten die Einleitung gerichtlicher Schritte zu empfehlen.

 

Dem Abmahner stünde ein Kostenerstattungsanspruch zu. Aufgrund der vorbenannten Verstöße sei von einem angemessenen Streitwert in Höhe von 20.000 EUR auszugehen. Der Abgemahnte werde aufgefordert, den sich daraus ergebenden Betrag in Höhe von 984,60 EUR bis zum 05.10.2016 zu zahlen.

Abmahnung Jacek Grzegorowski

wegen Informationspflichtverletzungen

vertreten durch Rechtsanwalt Florian Rosing

Stand: 09/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung E. & A. Junek GmbH durch Scharfenberg Hämmerling Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 12.10.2016 hat die Firma E. & A. Junek GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Justiz, durch die Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg, Hohenzollerndamm 196, 10717 Berlin eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen. Rechtsanwalt Lars Hämmerling teilt mit, dass seine Mandantschaft – wie der Abgemahnte auch- über das Internet EDV-Artikel und EDV-Zubehör verkaufen würde.

 

Der Abgemahnte sei ein gewerblicher Verkäufer und somit ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Er habe die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte gemäß §§ 312 c ff. BGB einzuhalten. Danach habe er gegenüber Verbrauchern sämtliche Informations- und Belehrungspflichten erfüllen, was der Abgemahnte nicht vollständig tun würde.

 

Das Abmahnschreiben der E. & A. Junek GmbH

 

Weiter heißt es in der Abmahnung, dass der Abgemahnte in seinen Angeboten nicht über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, informieren würde. Auch würde er nicht mitteilen, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert werde und ob er dem Kunden zugänglich sei. Auch über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts würde der Abgemahnte nicht informieren.

 

Auch ein Muster-Widerrufsformular würde er nicht zur Verfügung stellen.

 

Der Abgemahnte wird von Rechtsanwalt Hämmerling aufgefordert, eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 19.10.2016, 12:00 Uhr an den Bevollmächtigten des Abmahners zu senden.

 

Durch die Inanspruchnahme des Unterzeichners seien seiner Mandantschaft Kosten entstanden, zu deren Ersatz der Abgemahnte verpflichtet sei. Es würde hierbei bei der Berechnung des Gegenstandswertes im Hinblick auf die Unterlassung aufgrund der Verstöße ein angemessener Wert in Höhe von 20.000 EUR angesetzt. Der Abgemahnte werde aufgefordert, den sich daraus ergebenden Betrag in Höhe von 984,60 EUR bis zum 22.10.2016 zu zahlen.

Abmahnung E. & A. Junek GmbH

wegen Informationspflichtverletzungen

vertreten durch Rechtsanwälte Hämmerling von Leitner-Scharfenberg

Stand: 10/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

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Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Vangerow GmbH durch Michael Stefan Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Rechtsanwältin Sarah Schumann, angestellte Rechtsanwältin bei Rechtsanwalt Michael Stefan, Unter den Linden 15, 72762 Reutlingen hat am 28.09.2016 im Auftrag der Vangerow GmbH aus Reutlingen eine Abmahnung ausgesprochen. Die Bevollmächtigte teilt mit, dass ihre Mandantin im Bereich des Online-Marketings für Handwerker, insbesondere im Bereich Reparaturen und Serviceleistungen tätig sei. In diesem Zusammenhang betreibe die Vangerow GmbH diverse Internetportale und Internetverzeichnisse für Reparaturdienstleister, insbesondere auch im Bereich der Smartphonereparaturen.

 

Abmahnschreiben wegen irreführender Werbung

 

Weiter heißt es in der mir vorliegenden Abmahnung, dass die Abmahnerin habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte auf der Startseite seiner Website mit folgender Aussage werben würde: „Hier findest du die zuverlässigsten und günstigsten Handywerkstätten…“

 

Diese Werbeaussage in Bezug auf „zuverlässigsten“ und „günstigsten“ stelle eine Berühmung einer Alleinstellung bzw. die Zugehörigkeit zu einer Spitzengruppe dar. Hiermit suggeriere der Abgemahnte den Verbrauchern, dass er der einzige zuverlässigste und insbesondere günstigste auf dem Markt ansässige Betreiber eines Reparaturensuchmaschinenportals sei. Diese Angabe sei aber schlichtweg falsch. Die Werbeaussage sei daher unlauter und stelle eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG dar.

 

Aufgrund der aufgezeigten Wettbewerbsverstöße stünde der Abmahnerin ein Anspruch auf Unterlassung gegen den Abgemahnten gemäß § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 i.V.m. § 5 UWG zu. Der Empfänger des Abmahnschreibens werde aufgefordert, die unlauteren Handlungen sofort einzustellen. Um die Wiederholungsgefahr auszuräumen habe er eine Unterlassungserklärung abzugeben. Hierfür würde ihm eine Frist bis zum 05.10.2016 gesetzt werden. Eine Unterlassungserklärung, die den Ansprüchen der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung genügen würde, sei dem Schreiben beigefügt. Es stehe dem Abgemahnten selbstverständlich frei, eine eigene Unterlassungserklärung abzugeben, so Rechtsanwältin Schumann.

 

Durch seine rechtswidrigen Handlungen habe sich die Vangerow GmbH veranlasst gesehen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die dadurch entstandenen Kosten habe der Abgemahnte gem. § 12 Abs. 1 S. 1, 2 UWG zu tragen. Diese würden sich nach einem Gegenstandswert von 10.000 € berechnen und sich auf 745,40 € summieren. Für den Eingang des Betrages habe Rechtsanwältin Sarah Schumann den 07.10.2016 notiert.

Abmahnung Vangerow GmbH

wegen irreführender Werbung

vertreten durch Rechtsanwältin Sarah Schumann

Stand: 09/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung 2MM service UG (haftungsbeschränkt) durch Sandhage Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 07.11.2016 hat Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin eine Abmahnung im Auftrag der 2MM Service UG (haftungsbeschränkt) ausgesprochen. Hintergrund sei, dass der Abgemahnte in seinen Angeboten keinen Link zur OS-Plattform bereithalte.

 

Rechtsanwalt Sandhage führt aus, dass seine Mandantin mit dem Verkauf von Kfz-Ersatzteilen und Kfz-Zubehör befasst sei. Sie betreibe auf der Handelsplattform eBay einen eBay-Shop. Hier biete sie u.a. Autoantennen, Scheibenwischer, Zündkerzen, Halogenlampen, Autoschlüssel und vieles mehr Letztverbrauchern zum Kauf an.

 

Abmahngefahr durch fehlendem Link zur OS-Plattform

 

Weiter heißt es sodann, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay gleichartige Artikel anbieten würde. Damit stünde er zu der 2MM Service UG (haftungsbeschränkt) in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Die Abmahnerin habe festgestellt, dass er bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen würde.

 

Seit dem 09.01.2016 sei die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten. Damit bestehe auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Hierüber hatte ich hier berichtet.

 

Dieser Pflicht sei der Abgemahnte nicht nachgekommen. Seine Mandantin habe daher einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 8 Abs. 1, 3 UWG gegen den Abgemahnten, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage.

 

Sodann teilt er mit, dass die 2MM Service UG (haftungsbeschränkt) ihn ermächtigt habe, dem Abgemahnten vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit zu geben. Namens der Abmahnerin fordere er den Abgemahnten insofern auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und den Link zur OS-Plattform in der geforderten Art und Weise bei seinen Angeboten vorzuhalten. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr im Rechtssinne habe der Empfänger des Abmahnschreibens die beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und bis spätestens 15. November 2016 an Rechtsanwalt Sandhage zurückzusenden.

 

Ferner sei er verpflichtet, die Kosten der 2MM Service UG für seine anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und bis 18. November 2016 auf eines seiner Konten zu zahlen.

 

Die Kostenerstattungsverpflichtung sei gesetzlich geregelt und ergebe sich aus § 12 Abs. 1 UWG. Der von dem Abgemahnten zu erstattende Betrag werde nach einem Gegenstandswert von 3.000 € berechnet und summiere sich auf 281,30 € netto.

 

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs werde der Bevollmächtigte seiner Mandantin empfehlen, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Abmahnung 2MM Service UG (haftungsbeschränkt)

wegen Wettbewerbsverstoß durch fehlendem Link auf OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 11/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung ILB Transit Logistik GmbH durch Hoeck Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Hoeck Schlüter Vaagt, Lise-Meitner-Straße 15, 24941 Flensburg vor, die diese am 05.10.2016 im Auftrag der ILB Transit Logistik GmbH & Co. KG ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Jan A. Strunk. Dieser informiert, dass seine Mandantschaft Teil eines führenden, international tätigen Unternehmensverbundes mit diversen Geschäftsfeldern in der Logistik sei. Die Abmahnerin habe ihren Geschäftssitz in Salzbergen im Industriegebiet Holsterfeld. Eine Abbildung des dortigen Firmengeländes sei auf ihrer Internetpräsenz veröffentlicht.

 

Das Abmahnschreiben der ILB Transit Logistik GmbH & Co. KG

 

Vor kurzem sei die ILB Transit Logistik GmbH & Co. KG aus dem Kundenkreis darauf aufmerksam gemacht worden, dass großformatige Fotoaufnahmen, die exakt dieses Firmengelände in Salzbergen zeigen würden, auf verschiedenen Unterseiten der Internetpräsenz des Abgemahnten veröffentlicht seien. Das dortige Angebot werde von dem Abgemahnten für gewerbliche Zwecke betrieben. Die fraglichen Aufnahmen würden jedoch nicht die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort zeigen, sondern den Anschein erwecken, als wäre die von dem Abgemahnten betriebene Einzelunternehmung dort geschäftsansässig. Gleichzeitig werde den Internetnutzern u.a. auch das Vorhandensein eines umfangreichen Fuhrparks am fraglichen Ort vorgespiegelt, den es jedenfalls dort tatsächlich nicht gebe. Mit den beschriebenen Veröffentlichungen im Internet handele der Abgemahnte in verschiedentlicher Hinsicht rechtswidrig.

 

Dem Abgemahnte werde vorgeworfen, dass er in Wort und Bild nachweislich falsche Angaben zu seinen geschäftlichen Verhältnissen mache, täusche eine Unternehmensgröße vor, die er augenscheinlich nicht ansatzweise habe und führe damit potentielle Nachfrager von Logistikdienstleistungen vorsätzlich in die Irre.

 

Rechtsanwalt Strunk von der Kanzlei Hoeck Schlüter Vaagt führt sodann aus, dass seine Mandantschaft von der rechtswidrigen Verhaltensweise sowohl als Wettbewerberin als auch hinsichtlich der unberechtigten „Verwendung“ ihres Betriebsgeländes direkt betroffen sei. Ihr stünden daher Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Abgemahnten zu.

 

Vor diesem Hintergrund fordere er den Abgemahnten auftragsgemäß dazu auf, unverzüglich sämtliches Bildmaterial, welches das Geschäftsgelände der ILB Transit Logistik GmbH & Co. KG erkennbar wiedergebe, vollständig zu entfernen und künftig nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen sowie sämtliche Textstellen in dem unter der Domain des Abgemahnten veröffentlichten Internetangebot zu entfernen, in denen sich falsche sachliche und tatsächliche Angaben zu seinem Geschäftsbetrieb befinden würde.

 

Des Weiteren erwarte der Unterzeichner hinsichtlich der beanstandeten Verhaltensweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Auskunft darüber, woher der Abgemahnte die Aufnahmen von dem Gelände der Abmahnerin habe und seit wann diese benutzt worden seien. Eine Frist werde bis zum 12.10.2016 gesetzt.

Abmahnung ILB Transit Logistik GmbH & Co. KG

wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbild, falsche Angaben zum Geschäftsbetrieb

vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Hoeck Schlüter Vaagt

Stand: 10/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Emilia Schmidt durch Rechtsanwalt Sandhage

Gegenstand der Abmahnung

Am 08.12.2016 hat Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin im Auftrag von Frau Emilia Schmidt, geschäftlich handelnd unter Naturprodukt24, eine Abmahnung ausgesprochen. Der Unterzeichner teilt mit, dass seine Mandantin u.a. mit dem Verkauf von Naturprodukten an Endverbraucher befasst sei. Frau Schmidt betreibe auf der Handelsplattform eBay einen eBay-Shop und biete dort u.a. Naturkosmetik sowie Artikel aus den Bereichen Esoterik und Feng-Shui zum Verkauf an.

 

Abmahngefahr durch fehlendem Link zur OS-Plattform

 

Weiter heißt es sodann, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay gleichartige Artikel anbieten würde. Damit stünde er zu der Abmahnerin in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Die Abmahnerin habe festgestellt, dass er bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen würde.

 

Seit dem 09.01.2016 sei die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten. Damit bestehe auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Hierüber hatte ich hier berichtet.

 

Dieser Pflicht sei der Abgemahnte nicht nachgekommen. Seine Mandantin habe daher einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 8 Abs. 1, 3 UWG gegen den Abgemahnten, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage.

 

Sodann teilt er mit, dass Frau Emilia Schmidt, handelnd unter Naturprodukt24, ihn ermächtigt habe, dem Abgemahnten vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit zu geben. Namens der Abmahnerin fordere er den Abgemahnten insofern auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und den Link zur OS-Plattform in der geforderten Art und Weise bei seinen Angeboten vorzuhalten. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr im Rechtssinne habe der Empfänger des Abmahnschreibens die beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und bis spätestens 16. Dezember 2016 an Rechtsanwalt Sandhage zurückzusenden.

 

Ferner sei er verpflichtet, die Kosten der Abmahnerin für seine anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und bis 22. Dezember 2016 auf eines seiner Konten zu zahlen.

 

Die Kostenerstattungsverpflichtung sei gesetzlich geregelt und ergebe sich aus § 12 Abs. 1 UWG. Der von dem Abgemahnten zu erstattende Betrag werde nach einem Gegenstandswert von 3.000 € berechnet und summiere sich auf 281,30 € netto.

 

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs werde der Bevollmächtigte seiner Mandantin empfehlen, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Abmahnung Naturprodukt24, Emilia Schmidt

wegen fehlendem Link zur OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 12/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.