Abmahnung Juliana Heizmann durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 10.01.2017 hat Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin im Auftrag von Frau Juliana Heizmann eine Abmahnung ausgesprochen. Es wird moniert, dass der Empfänger des Abmahnschreibens in seinen Angeboten keinen Link zur OS-Plattform bereithalte.

 

Rechtsanwalt Sandhage führt aus, dass seine Mandantin mit dem Verkauf von Damen-Accessoires befasst sei. Sie betreibe auf der Handelsplattform eBay einen eBay-Shop. Hier biete sie u.a. Haarschmuck, Schals, Tücher, Mützen, Trachtenmode-Accessoires und Schmuck wie z.B. Folklore-. Hochzeits- und Modeschmuck zum Kauf an.

 

Abmahngefahr durch fehlendem Link zur OS-Plattform

 

Weiter heißt es sodann, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay gleichartige Artikel (z.B. Tücher und Schals) anbieten würde. Damit stünde er zu Frau Juliana Heizmann in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Die Abmahnerin habe festgestellt, dass er bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen würde.

 

Seit dem 09.01.2016 sei die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten. Damit bestehe auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Hierüber hatte ich hier berichtet.

 

Dieser Pflicht sei der Abgemahnte nicht nachgekommen. Seine Mandantin habe daher einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 8 Abs. 1, 3 UWG gegen den Abgemahnten, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage.

 

Sodann teilt er mit, dass Frau Heizmann ihn ermächtigt habe, dem Abgemahnten vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit zu geben. Namens der Abmahnerin fordere er den Abgemahnten insofern auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und den Link zur OS-Plattform in der geforderten Art und Weise bei seinen Angeboten vorzuhalten. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr im Rechtssinne habe der Empfänger des Abmahnschreibens die beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und bis spätestens 18. Januar 2017 an Rechtsanwalt Sandhage zurückzusenden.

 

Ferner sei er verpflichtet, die Kosten von Frau Heizmann für seine anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und bis 25. Januar 2017 auf eines seiner Konten zu zahlen.

 

Die Kostenerstattungsverpflichtung sei gesetzlich geregelt und ergebe sich aus § 12 Abs. 1 UWG. Der von dem Abgemahnten zu erstattende Betrag werde nach einem Gegenstandswert von 3.000 € berechnet und summiere sich auf 281,30 € netto.

 

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs werde der Bevollmächtigte seiner Mandantin empfehlen, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Abmahnung Juliana Heizmann

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 10.01.2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Marcel Frank durch Sandhage Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung von Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin vor, die dieser am 03.01.2017 im Auftrag von Herrn Marcel Frank ausgesprochen hat. Rechtsanwalt Sandhage schreibt, dass sein Mandant auf der Handelsplattform eBay als gewerblicher Verkäufer aktiv sei und dort die verschiedensten Produkte aus dem Marktsegment RC-Modellbau verkaufe.

 

Abmahngefahr durch fehlendem Link zur OS-Plattform

 

Der Abgemahnte sei ebenfalls auf der Handelsplattform eBay mit dem Verkauf vergleichbarer Waren befasst und dort aktiv. Damit stünde er zu dem Abmahner in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Der Abmahner habe festgestellt, dass der Abgemahnte bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoßen würde.

 

Seit dem 09.01.2016 sei die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten. Damit bestehe auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Hierüber hatte ich hier berichtet.

 

Sein Mandant habe daher einen Unterlassungsanspruch aus den §§ 8 Abs. 1, 3 UWG gegen den Abgemahnten, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage.

 

Sodann teilt er mit, dass Herr Marcel Frank, geschäftlich handelnd unter RC-Fahrzeug-Shop, ihn ermächtigt habe, dem Abgemahnten vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit zu geben. Namens des Abmahners fordere er den Abgemahnten insofern auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und den Link zur OS-Plattform in der geforderten Art und Weise bei seinen Angeboten vorzuhalten. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr im Rechtssinne habe der Empfänger des Abmahnschreibens die beigefügte oder eine andere geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und bis spätestens 11. Januar 2017 an Rechtsanwalt Sandhage zurückzusenden.

 

Ferner sei er verpflichtet, die Kosten des Abmahners für seine anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen und bis 16. Januar 2016 (gemeint war offensichtlich 2017) auf eines seiner Konten einzuzahlen.

 

Die Kostenerstattungsverpflichtung sei gesetzlich geregelt und ergebe sich aus § 12 Abs. 1 UWG. Der von dem Abgemahnten zu erstattende Betrag werde nach einem Gegenstandswert von 3.000 € berechnet und summiere sich auf 281,30 € netto.

 

Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs werde der Bevollmächtigte seinem Mandanten empfehlen, unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Abmahnung Marcel Frank, RC-Fahrzeug-Shop Frank

wegen fehlendem Link zur OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 3.1.2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung used.IT, Inh. Alexander Betzhold durch Marcel van Maele Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 01.12.2016 hat Rechtsanwalt Marcel van Maele, Kapellenstraße 82, 52066 Aachen im Auftrag von Herrn Alexander Betzhold, Inhaber der Firma used.IT, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Das mir vorliegende Schreiben trägt die Überschrift „getarnte Privatverkäufe bei eBay“.

 

Der Bevollmächtigte teilt mit, dass sein Mandant gebrauchte IT-Hardware wie Computer, Notebooks, Monitore, Drucker, Telefonanlagen etc. vermarkten würde. Der Abgemahnte würde, wie von Herrn Alexander Betzhold festgestellt worden sei, in großem Umfang ebenfalls derartiges IT-Zubehör verkaufen.

 

Gegenstand der Abmahnung des Alexander Betzhold, used-IT

 

Obwohl der Abgemahnte ausdrücklich als Privatverkäufer auftrete, handele es sich bei dessen Verkäufe in Wirklichkeit eindeutig um gewerbliche Verkäufe. Allein die Tatsache der Bewertungen von insgesamt 375 und der Einzelbewertungen im letzten Jahr würden mit nicht zu überbietender Deutlichkeit belegen, dass er in Wirklichkeit derartige IT-Hardware in größerer Stückzahl offensichtlich ankaufe, um diese zum Zwecke der Gewinnerzielungsabsicht weiter zu verkaufen.

 

Weitere Informationen zu der Gewerblichkeit von Angeboten habe ich hier für Sie zusammengefasst.

 

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, es mit sofortiger Wirkung künftig zu unterlassen, derartige eBay-Auktionen einzustellen, ohne deutlich und unmissverständlich darauf hinzuweisen, dass es bei ihm einem gewerblichen Verkäufer handele sowie ebenfalls derartige Verkaufs-Auktionen künftig durchzuführen, ohne den Verbraucher in der gesetzlich vorgeschriebenen Form über die ihm zustehenden Widerrufsrechte und deren Ausübung zu informieren.

 

Da in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen die Wiederholungsgefahr vermutet werde und diese nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer durch Vertragsstrafe gesicherten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausgeräumt werden könne, sei er ferner auch dazu aufgefordert, eine entsprechende Erklärung bis spätestens zum 08.12.2016 zurückzusenden.

 

Gem. § 12 Absatz 1 Satz 2 UWG sei er auch dazu verpflichtet, die entstandenen Kosten des Abmahnschreibens zu tragen, wobei vorliegend von einem Gegenstandswert von 50.000 € ausgegangen werde. Dem Eingang der sich daraus ergebenden Kosten in Höhe von 1.531,90 € werde innerhalb der gleichen Frist entgegen gesehen.

 

Der Abgemahnte sei ferner dem Abmahner auch zum Schadensersatz verpflichtet, wobei dieser seinen Schaden naturgemäß erst dann beziffern könne, wenn der Empfänger des Abmahnschreibens vollständig Auskunft über sämtliche von ihm verkauften IT-Produkte erteilt habe. Dem Abgemahnten werde zur Vermeidung des gerichtlich durchzusetzenden Anspruchs der Vorschlag unterbreitet, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 1.500 € zu zahlen. Dem Eingang werde ebenfalls binnen der genannten Frist entgegen gesehen.

Abmahnung  Alexander Betzhold, Fa. used.IT

wegen Informationspflichtverletzung (Privatverkauf trotz Gewerblichkeit)

vertreten durch Rechtsanwalt Marcel van Maele

Stand: 12/2016

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Thomas von Haugwitz durch Lutz Schroeder Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Rechtsanwalt Lutz Schroeder, Andreas-Gayk-Straße 7-11, 24103 Kiel hat am 25.1.2017 im Auftrag von Herrn Thomas von Haugwitz eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund sei, dass der Abgemahnte im großen Umfang Lego-Artikel zum Verkauf anbiete und dabei als privater Verkäufer auftrete.

 

Der Abmahner biete als Händler auf der Internetplattform eBay ebenfalls diese Waren an. Seine Angebote würden sich an private Endverbraucher richten. Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis liege vor.

 

Die Verkaufsaktivitäten würden alle Kriterien erfüllen, die die Rechtsprechung für die Eigenschaft eines gewerblichen Händlers entwickelt habe. Eine gewerbliche Tätigkeit liege nämlich vor, wenn planmäßig über einen gewissen Zeitraum hinweg entgeltliche Leistungen am Markt angeboten werden würden, wobei es auf eine Gewinnerzielungsabsicht nicht ankomme, vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2006, Az. VIII ZR 173/05. Bei der Frage, ob eine Tätigkeit auf der Handelsplattform eBay dauerhaft und planvoll erfolge, sei im konkreten Einzelfall anhand von Indizien zu ermitteln, vgl. Münchner Kommentar, 5. Aufl., § 14 Rn. 28. Solche Indizien seien die Zahl und Häufigkeit der Verkäufe, das Anbieten gleichartiger Waren oder das Veräußern von Neuwaren, vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 28. Juni 2006, Az. 4 U 210/06.

 

Weitere Informationen zu der Gewerblichkeit von Angeboten habe ich hier für Sie zusammengefasst.

 

Privatverkauf trotz Gewerblichkeit als Abmahngrund

 

Rechtsanwalt Lutz Schroeder moniert, dass das Verhalten des Abgemahnten unlauter sei, da dieser nur zum Schein als Privatanbieter bei eBay auftrete.

 

Diesem wird u.a. vorgeworfen, keinerlei Anbieterkennzeichnung vorzuhalten. Auch gegen andere gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten verstoße er. Es dränge sich zudem der Verdacht auf, dass der Abgemahnte für seine Tätigkeit kein Gewerbe angemeldet habe und dementsprechend keine Steuern abführe. Herr Thomas von Haugwitz habe ihn jedoch nicht damit beauftragt, auch diese Rechtsverstöße zu ahnden. Daher teile der Bevollmächtigte dem Abgemahnten diese lediglich zu seiner Information mit.

 

Durch sein Verhalten verschaffe er sich seinen Konkurrenten gegenüber einen unlauteren Wettbewerbsvorteil. Der Abgemahnte habe daher bis zum 06.02.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG sei er ferner verpflichtet, seinem Mandanten die wegen dieser Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Er werde aufgefordert, den Betrag in Höhe von 612,80 EUR (Gegenstandswert: 7.500 EUR) bis spätestens zum 13.02.2017 zu zahlen.

Abmahnung Thomas von Haugwitz

wegen Privatverkauf trotz Gewerblichkeit (fehlende Anbieterkennzeichnung)

vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder

Stand: 01/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Falk Valentin durch Lutz Schroeder Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 17.3.2017 hat Rechtsanwalt Lutz Schroeder, Andreas-Gayk-Straße 7-11, 24103 Kiel eine Abmahnung im Auftrag von Herrn Falk Valentin ausgesprochen. Dieser würde als Händler auf der Internetplattform eBay Uhren zum Kauf anbieten. Seine Angebote würden sich an Endverbraucher richten. Der Abgemahnte würde über die Plattform eBay ebenfalls Uhren zum Kauf anbieten, so dass er sich mit dem Abmahner in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis befinden würde. Falk Valentin habe feststellen müssen, dass die Angebote des Empfängers des Abmahnschreibens unlauter und daher wettbewerbswidrig seien.

 

Uhrenverkauf unter Bezeichnung „Geneva“ als Abmahngrund

 

So würde der Abgemahnte anbieten, auf deren Ziffernblatt das Zeichen „Geneva“ markenmäßig aufgedruckt sei. Es handele sich bei diesen Uhren „Geneva“ aber nicht um Uhren, die aus der Schweiz geschweige denn aus dem Kanton Genf stammen würden.

 

Bei dem Zeichen „Geneva“ handele es sich erkennbar um die englischsprachige Bezeichnung für die schweizerische Stadt und den gleichnamigen Kanton Genf, die für die Produktion hochwertiger, komplizierter und damit im Regelfall auch zugleich ausgesprochen hochpreisiger Uhren weltbekannt sei.

 

Bei den Namen sämtlicher schweizerischer Kantone handele es sich um geographische Herkunftsangaben. Dies ergebe sich nicht zuletzt aus Art. 3 Abs. 1 des Gesetzes zu dem Vertrag zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über den Schutz von Herkunftsangaben oder auch geographischen Bezeichnungen vom 7. März 1967, so Rechtsanwalt Lutz Schroeder.

 

Der Verkauf  von Waren mit dem Namen schweizerischer Kantone im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sei demnach ausschließlich schweizerischen Erzeugnissen oder Waren vorbehalten.

 

Bei dem Vertrieb von Uhren, der gegen dieses Gesetz verstoßen würde, handele es sich zugleich um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Darüber hinaus handele es sich bei der werbenden Angabe „Geneva“ um eine irreführende Werbung, da die angesprochenen Verkehrskreise anhand des Namens „Geneva“ zwanglos davon ausgehen würden, es handele sich um eine schweizerische Uhr, was tatsächlich nicht der Fall ist.

 

Auch englischsprachige Herkunftsangaben seien irreführend, sofern die Waren nicht an dem angegebenen Ort gefertigt worden seien, vgl. LG Frankfurt/Main, Urteil vom 7.11.2008, 3/12 O 55/08.

 

Weiter führt Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus, dass die Bezeichnung „Geneva“ eine unmittelbare Herkunftsangabe i.S.d. § 126 Abs. 1 MarkenG sei.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen und bis spätestens zum 28.3.2017 eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Ebenfalls habe er die Kosten der Abmahnung zu erstatten, die in Höhe von 865,00 EUR (Gegenstandswert: 15.000 EUR) geltend gemacht werden und bis zum 4.4.2017 zahlbar seien.

Abmahnung Falk Valentin

wegen Herkunftstäuschung bei Uhrenverkauf, Bezeichnung „Geneva“

vertreten durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder

Stand: 03/2017

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Gregory Neeb durch Diesel Schmitt Ammer Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Weitere Abmahnung wegen Informationspflichtverletzungen beim gewerblichen Verkauf von Spielwaren, Spieluhren, Kinderkostümen und Leuchten vom 21.2.2020 bekannt. Auftraggeber des Abmahnschreibens ist Herr Gregory Neeb, der sich durch die Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer vertreten lässt. Ich kenne den Abmahner bereits.

 

Bisher bekannt gewordene Abmahnungen des Herrn Gregory Neeb:

 

Datum der Abmahnung, ggfls. Kostenforderung / Abmahnkosten

  • 8.6.2017, Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung 16.6.2017, Kosten nach Gegenstandswert 20.000 EUR + Testkaufkosten (1.308,56 EUR inkl. MwSt)

Abmahnung vom 8.6.2017

 

Am 8.6.2017 haben die Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer, Metzelstraße 30, 54290 Trier im Auftrag von Herrn Gregory Neeb eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Dr. Frank Tenbrock.

 

Dieser teilt mit, dass sein Mandant seit vielen Jahren im Wege des Onlinehandels Spielwaren, Kostüme und Beleuchtungsartikel vertreibe. Der Abgemahnte biete ebenfalls im Wege des Onlinehandels über die Verkaufsplattform eBay Verbrauchern gleichartige Waren an.

 

Abgrenzung privater und gewerblicher Handel

 

Der Abmahner habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte sich nicht an die Regeln des lauteren Wettbewerbs halte. Er deklariere seine Angebote als „privat“, wobei keine Zweifel an der Gewerblichkeit der Angebote bestehen würden, so Rechtsanwalt Dr. Tenbrock. Es seien dessen Aktivitäten der Vergangenheit dauerhaft und gerichtsverwertbar gespeichert worden. In seinen Angeboten würde sich der Abgemahnte erhebliche Wettbewerbsvorteile dadurch verschaffen, dass er über die Gewerblichkeit seiner Angebote hinwegtäusche und den Verbraucher nicht über seine Rechte informiere.

 

Dem Verbraucher stehe im Fernabsatz ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, das für die Rechtsstellung des Verbrauchers zentrale Bedeutung habe und über das umfassend zu belehren sei. Diese Belehrung bleibe der Abgemahnte dem Verbraucher schuldig.

 

Ferner würde er nicht über seine Identität informieren.

 

Ich empfehle in diesem Zusammenhang den Beitrag: Abgrenzung privater gewerblicher Handel bei ebay

 

Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung werde der Empfänger des Abmahnschreibens aufgefordert, bis zum 16.6.2017 eine ausreichende Unterlassungserklärung abzugeben. Es ergeht sodann der Hinweis, dass bei Wettbewerbssachen der vorliegenden Art die Dringlichkeit gemäß § 12 Abs. 2 UWG vermutet werde.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 UWG habe der Abgemahnte die dem Herrn Gregory Neeb entstandenen Kosten dieser Abmahnung zu tragen. Diese werden nach einem Gegenstandswert von 20.000 EUR berechnet. Hinzu kommen noch Testkaufkosten i.H.v. 100,00 EUR sowie Auslagen für Testkaufkosten i.H.v. 17,89 EUR. Der Gesamtbetrag i.H.v. 1.308,56 EUR sei zahlbar bis zum 23.6.2017.

Abmahnung Gregory Neeb

wegen fehlender Widerrufsbelehrung, Täuschung über Gewerblichkeit bei eBay, fehlender Link auf OS-Plattform u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer

Stand: 02/2020

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.