Abmahnung Henning OHG Modellbahnshop Stuttgart (Richard Kempcke Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 04.11.2015 hat die Henning OHG – Modellbahnshop Stuttgart durch die Rechtsanwälte Richard Kempcke, die unter der Internetpräsenz Internetrecht-Rostock.de zu finden sind, Richard-Wagner-Straße 14, 18055 Rostock eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Anlass der Beauftragung seien wettbewerbsrechtliche Verstöße im Rahmen des Angebots des Abgemahnten über seinen gewerblichen eBay-Auftritt.

 

Details zur Abmahnung der Henning OHG – Modellbahnshop Stuttgart

Der Abgemahnte biete über die Online-Handelsplattform eBay Artikel aus dem Sortiment Modellbau an. Da ihre Mandantin auch im Internet gleichartige Artikel anbiete, stehe diese als Mitbewerberin mit dem Abgemahnten in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis, so Rechtsanwältin Elisabeth Vogt, die Sachbearbeiterin der Abmahnung.

 

Moniert wird mit dem Abmahnschreiben zum einen die fehlende Information über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts. Seit dem 13.06.2014 müsste der Abgemahnte den Verbraucher gem. Art. 246 a § 1 Ziff. 8 EGBGB über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren informieren, bevor dieser seine Vertragserklärung abgibt. Indem er den Verbraucher diese Angabe vorenthalte, verstoße der Abgemahnte gegen §§ 3, 5 a Abs. 2, 4 UWG i.V.m. Art. 246 a § 1 Ziff. 8 EGBGB.

 

Als zweiter Punkt wird die fehlende Information über die Speicherung des Vertragstextes bemängelt. Der Abgemahnte sei als Unternehmer zudem nach § 312 i Abs. 1 Ziff. 2 BGB i.V.m. Art. 246 c Nr. 2 EGBGB verpflichtet, seine Kunden darüber zu informieren, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von ihm als Unternehmer gespeichert werde und ob er dem Kunden zugänglich sei. Die Rechtsanwälte Richard & Kempcke teilen sodann mit, dass der Abgemahnte an keiner Stelle im Rahmen seines eBay-Angebots über die Vertragstextspeicherung nach Vertragsschluss durch ihn bzw. über die Zugänglichmachung des Vertragstextes für den Kunden informieren würde.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, dieses wettbewerbswidrige Verhalten sofort zu unterlassen.

 

Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Ferner habe ihre Mandantin gemäß § 8 Abs. 1 UWG einen Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Es ergeht der Hinweis, dass nur eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung geeignet sei, die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird dem Abgemahnten eine Frist bis zum 12.11.2015 12:00 Uhr gesetzt. Die Vorab-Übersendung per Telefax sei ausreichend, wenn das Original unverzüglich nachgereicht werden würde.

 

Weiter habe Rechtsanwältin Vogt den Abgemahnten gemäß § 12 Abs. 1 UWG aufzufordern, die ihrer Mandantin entstandenen Kosten ihrer Inanspruchnahme zu ersetzen. Die Kosten würden sich aus einem Gegenstandswert von 5.000 EUR ergeben. Summiert sind das 480,20 EUR netto. Für den Eingang dieses Betrages sei eine Frist bis zum 19.11.2015 notiert worden.

Abmahnung Henning OHG – Modellbahnshop Stuttgart

wegen fehlender Information zum Mängelhaftungsrecht und zur Vertragstextspeicherung in eBay-Angeboten (Wettbewerbsrecht)

vertreten durch Rechtsanwälte Richard & Kempcke

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung ProVima Warenhandels GmbH

Gegenstand der Abmahnung

Am 22.07.2015 ließ die Firma ProVima Warenhandels GmbH durch eine Rechtsanwaltskanzlei eine Abmahnung aussprechen. Der Sachbearbeiter klärt darüber auf, dass die Abmahnerin und der Abgemahnte in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stünden, da beide u.a. auf der Handelsplattform eBay u.a. Briefkästen verkaufen würden.

 

Grund der Abmahnung der ProVima Warenhandels GmbH

Die ProVima GmbH würde derzeit ein Verfahren gegen die Fa. Burg Wächter vor dem LG Hagen wegen Unterlassung von wettbewerbswidriger Werbung auf der Verpackung diverser Briefkästen. Ein Vorwurf hierbei sei, dass die Fa. Burg Wächter unsichere Briefkästen im Sinne des ProdSG in den Verkehr bringen würde, weil die Herstellerangabe gemäß § 6 I Nr. 2 ProdSG auf diesen selbst fehlen würde. Als Händler habe der Abgemahnte zu überwachen, dass seine Produkte eine solche Kennzeichnung tragen. Weil es aber so sei, dass ein Geschäftsführer der Fa. Burg Wächter diesen Rechtsverstoß im Verfahren vor dem LG Hagen eingeräumt und mitgeteilt habe, dass diese Verletzungshandlung aufgrund des Vorgehens der ProVima Warendhandels GmbH schon abgestellt sei, solle dies dem Abgemahnten gegenüber auf Unterlassungs- und Kostenebene nicht verfolgt werden, obgleich dieser Verstoß auch bei der Ware des Abgemahnten festgestellt worden sei.

 

Es ergehe jedoch der Hinweis, dass Briefkästen ohne Herstellerhinweis auf dem Produkt selbst nicht verkauft werden dürften. Es werde seitens des Abmahners und seines Bevollmächtigten davon ausgegangen, dass der Abgemahnte dies zukünftig sicherstellen würde.

 

Erst ein Testkauf, dann die Abmahnung

Bei Recherchen im Wettbewerbsumfeld habe die abmahnende Firma ProVima Warenhandels GmbH sodann festgestellt, dass der Abmahner Briefkästen der Firma Burg Wächter vertreibe und habe dieses zum Anlass genommen, einen Testkauf durchzuführen. Dieses habe auch weitere Verstöße gezeigt, die die Firma ProVima Warenhandels GmbH in ihrem Interesse an einem lauteren Wettbewerb nicht dulden könne.

 

Der sachbearbeitende Rechtsanwalt teilt mit, dass die von dem Abgemahnten beworbenen Briefkästen irreführend beworben werden würden. So würde z.B. mit der Aussage geworben werden, der Briefkasten sei „Umweltfreundlich produziert“ worden. Das sei irreführend und unlauter. Zunächst würde in keiner Weise erläutert werden, worauf oder welchen Teil des Produktes sich die „Umweltfreundlichkeit“ der Produktion beziehe. Weiterhin sei diese Behauptung auch unzutreffend. Es handele sich bei dem Produkt um einen Briefkasten aus Metall, der lackiert und verzinkt worden sei. Es sei in keiner Weise ersichtlich, wie ein solches Produkt umweltfreundlich produziert werden könne, denn im Gegenteil sei die Stahlproduktion das Gegenteil von umweltfreundlich. Es handele sich bereits nicht um ein umweltfreundliches Ausgangsmaterial in der Weise, dass es selbstabbauend wäre. Die Materialverarbeitung sei ressourcen- und energieintensiv. Es handele sich vorliegend nicht einmal um recycelte Grundmaterialien. Auch die aufwändige Nachbearbeitung durch das Lackieren und Verzinken würden die Umwelt zusätzlich belasten. Die Begrifflichkeit „umweltfreundlich“ würde jedoch etwas völlig anderes suggerieren und spiele gezielt mit den Fehlvorstellungen des Verbrauchers. Zu den grundsätzlichen Anforderungen an eine Bewerbung eines Produktes als umweltfreundlich verweist der Unterzeichner der Abmahnung auf die ständige Rechtsprechung des BGH, der sich hierzu wie folgt grundsätzlich positioniert habe:

 

„Die Werbung mit Umweltschutzbegriffen und –zeichen ist ähnlich wie die Gesundheitswerbung grundsätzlich nach strengen Maßstäben zu beurteilen. Mit der allgemeinen Anerkennung der Umwelt als eines wertvollen und schutzbedürftigen Gutes hat sich in den letzten Jahren zunehmend ein verstärktes Umweltbewusstsein entwickelt, das dazu geführt hat, dass der Verkehr vielfach Waren (Leistungen) bevorzugt, auf deren besondere Umweltverträglichkeit hingewiesen wird. Eine Irreführungsgefahr ist in diesem Bereich der umweltbezogenen Werbung besonders groß. An die zur Vermeidung einer Irreführung erforderlichen aufklärenden Hinweise sind daher grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen, die sich im Einzelfall nach der Art des Produkts und dem Grad und Ausmaß seiner Umweltfreundlichkeit bestimmen.“ (vgl. BGH I ZR 213/93 u.a.)

 

Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 29.07.2015 12:00 Uhr abgeben und sich zur Zahlung der Kosten der Abmahnung nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR (745,40 EUR netto) verpflichten.

Abmahnung ProVima Warenhandels GmbH

wegen irreführender Werbung (Vertrieb von Metallbriefkästen mit Bewerbung unter „umweltfreundlich produziert„)

Stand: 07/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Malteser Orden – falscher Orden (Preu Bohlig und Partner Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 29.10.2015 teilen Rechtsanwalt Sebastian Frhr. von Bechtolsheim und Rechtsanwältin Pinar Polat, die in der Kanzlei Preu Bohlig und Partner tätigen Sachbearbeiter der vorliegenden Abmahnung mit, dass sie den Souveränen Ritter- und Hospitalorden vom Hl. Johannes zu Jerusalem von Rhodos und von Malta mit Sitz in Rom sowie die Deutsche Assoziation des Souveränen Malteser Ritterorden e.V. vertreten.

 

Ihre Mandantschaft sei insbesondere bekannt auch unter „Souveräner Malteser Ritterorden“ oder kurz „Malteser Orden“. Sie führe als eigene Kennzeichen insbesondere das achspitzige Malteserkreuz im gotischen Wappenschild. Außerdem führe sie in Deutschland sowie weltweit weitere Kennzeichen, nämlich Wort- und Bildmarken, Namen, Wappen u.a.m.

 

Die Abmahnung Malteser Orden – falscher Orden

In dem Schreiben heißt es, dass die Namens- und Bildkennzeichen der Malteser national und international vielfach – auch durch ihre Berühmtheit – geschützt seien und in der Regel in amtlichen Registern eingetragen seien. Die Kanzlei Preu Bohlig und Partner verfüge über entsprechende Nachweise und auch über eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen im In- und Ausland.

 

Die wichtigen karitativen, humanitären und sozialen Aufgaben des Malteserordens im Lichte öffentlicher Wahrnehmung würden weiterhin klare Verhältnisse erfordern, vor allem auch mit Rücksicht auf humanitäre Aufgaben. Deshalb gehe ihre Mandantschaft gegen Anmaßungen ihrer Namen und anderen Kennzeichen gleichsam wie gegen falsche Orden weltweit vor, die sich widerrechtlich als „Malteserorden“ oder anders damit verwechslungsfähig ausgeben und/oder die widerrechtlich Kennzeichen ihrer Mandantschaft verwenden würden, teilen die Sachbearbeiter im weiteren Verlauf der Abmahnung mit.

 

Malteser Orden spricht Abmahnung aus

Dem Abmahner sei zur Kenntnis gelangt, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform www.ebay.de einen „Malteser Orden Ritterorden mit Urkunde“ anbiete und dabei mit „Original Malteser Ehrenritterurkunde sowie Halsorden der Ehrenritter“ werben würde. Hierfür würde es gerichtsverwertbare Beweise geben. Tatsächlich stamme die Urkunde jedoch nicht vom Malteserorden, sondern ausweislich des Wortlauts der von dem Abgemahnten Urkunde vom sog. „Order of Saint John of Jerusalem, Knights Hospitailer“. Damit sowie in Verbindung mit weiteren Wort- und Bildzeichenkomponenten in dieser Urkunde sowie in dem Angebot auf der Handelsplattform eBay erzeuge der Abgemahnte den falschen Eindruck, es handele sich um eine Urkunde des echten Malteser Ordens. Mit einem solchen Pseudo-Orden habe der Malteser Orden aber nichts zu tun.

 

Darüber hinaus sei der von dem Abgemahnten beworbene „Orden“ oder die entsprechende Dekoration falsch, weil sie nicht vom echten Malteser Orden stamme.

 

Der Abmahner gehe weltweit gegen derartige Anmaßungen und Rechtsbrüche vor, insbesondere gegen Pseudo-Orden, die sich widerrechtlich als „Malteser Orden“ ausgeben würden sowie gegen Händler angeblicher Produkte Malteser Ordens.

 

Abmahnung wurde mit Gerichtsvollzieher zugestellt

Sodann sind in dem durch einen Gerichtsvollzieher an den Abgemahnten zugestellten Abmahnschreiben Gerichtsurteile aufgelistet.

 

Die Rechtsanwälte Preu Bohlig und Partner führen aus, dass es gemäß § 12 BGB sei es Dritten untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers von Namensrechten den Namen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen. Durch sein Angebot auf eBay verletze der Abgemahnte die Namensrechte des Abmahners. Namens und im Auftrag ihrer Mandantschaft fordern die Bevollmächtigten den Abgemahnten auf, die Verwendung der Namen „Malteser“ und „Malteser Orden“ in Angeboten auf www.ebay.de für Artikel die offensichtlich nicht vom Malteser Orden stammen, unverzüglich zu unterlassen.

 

Darüber hinaus sei der Abgemahnte nach § 823 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Damit habe der Abgemahnte die Kosten für die Einschaltung ihrer Rechtsanwälte zu tragen. Darüber hinaus soll der Abgemahnte Auskunft gemäß § 242 BGB über die Herkunft der Urkunde erteilen. Weitere Ansprüche behalte sich der Abmahner ausdrücklich vor.

 

Bis zum 13.11.2015 soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag ist der Abmahnung beigefügt.

Abmahnung Souveränen Ritter- und Hospitalorden vom Hl. Johannes zu Jerusalem von Rhodos und von MaltaDeutsche Assoziation des Souveränen Malteser Ritterorden e.V.

wegen falscher Werbung ohne Zustimmung des Abmahners mit „Malteser Orden“ bei Verkauf von Urkunde

vertreten durch Preu Bohlig und Partner

Stand: 10/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Philip Kahnert durch Hübsch & Weil Patent- und Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 02.11.2015 ließ Herr Philipp Kahnert durch die Hübsch und Weil Patent- und Rechtsanwälte, Oststraße 9-11, 50996 Köln eine Abmahnung wegen der rechtswidrigen Benutzung der Bezeichnung „Carpe noctem“ aussprechen. Sachbearbeiter des Abmahnschreibens ist Rechtsanwalt Christian Weil.

 

Der Abgemahnte wird darüber informiert, dass der Abmahner Inhaber der eingetragenen deutschen Wort-/Bildmarke „Carpe noctem“ Aktenzeichen 303 08 508. Die Marke sei umfangreich benutzt. Diese genieße u.a. Schutz für Bekleidungsstücke in Klasse 25. Ein entsprechender Registerauszug liegt dem Abmahnschreiben bei.

 

Details zur Abmahnung von Philipp Kahnert

Philipp Kahnert habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte auf seiner Internetseite Bekleidungsstücke unter der Bezeichnung „Carpe noctem“ anbiete. Hierdurch würde der Abgemahnte gegen die Markenrechte des Abmahners verstoßen, auch im Hinblick auf die Branchenidentität der beiden. Die Bezeichnung „Carpe noctem“ werde von dem Abgemahnten auch markenmäßig benutzt, das Zeichen werde nämlich im Rahmen der Bewerbung seiner Waren zur Unterscheidung der offerierten Waren von denen anderer Anbieter benutzt.

 

Durch die Verwendung des Zeichens „Carpe noctem“ stünden Herrn Philipp Kahnert gegenüber dem Abgemahnten gem. § 14 MarkenG entsprechende Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu.

 

Philipp Kahnert geht es um die Bezeichnung „Carpe noctem“

Die Verletzungshandlungen seien insofern widerrechtliche Nutzungen der Bezeichnung, da der Abmahner ältere Rechte daran besitze. Der Abmahner laufe Gefahr, dass auch in Zukunft die Bezeichnung widerrechtlich und kostenlos genutzt werde und dass ihm dadurch auch in Zukunft erheblicher Schaden entstehen und Umsatz verloren gehen würde. Der Abgemahnte wird sodann mit dem Schreiben aufgefordert, die der Abmahnung anliegende strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung bis zum 09.11.2015 12:00 Uhr abzugeben. Rechtsanwalt Christian Weil weist darauf hin, dass er seinem Mandanten bei nicht fristgerechtem Eingang einer Erklärung bis zu dem genannten Datum raten werde, unverzüglich gerichtliche Schritte einzuleiten.

 

Kosten der Philipp Kahnert Abmahnung

Unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag und des Schadensersatzes sei der Abgemahnte weiterhin verpflichtet, die dem Philipp Kahnert durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte Hübsch und Weil erwachsenen Auslagen zu erstatten. Diese sehen eine 1,3 Geschäftsgebühr aus 20.000 EUR (=964,20 EUR) zzgl. Auslagenpauschale (=20 EUR) zzgl. Mehrwertsteuer (=187,07 EUR) vor. Die Gesamtsumme beläuft sich auf 1.171,67 EUR.

Abmahnung Philipp Kahnert

wegen Markenrechtsverletzung „Carpe noctem

vertreten durch Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Hübsch und Weil

Stand: 11/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Garantiewerbung: Muster Garantieerklärung Herstellergarantie – Händlergarantie

Hinweis: Die in diesem Beitrag enthaltenen Muster für eine Hersteller- / Händlergarantie sind veraltet. Neue Muster, die die ab dem 01.01.2022 angepasst Rechtslage nach neuem EU Kaufrecht berücksichtigen finden Sie hier:

 

 

Die Werbung mit Garantien wird nach wie vor sehr oft abgemahnt. Bei der Werbung mit Garantien ist zu beachten, dass der geschäftlich unerfahrene Verbraucher vor Irreführungen durch unklare, missverständliche oder unvollständige Garantieerklärungen geschützt werden soll.

Voraussetzungen einer Garantiewerbung

Wenn Sie als Händler mit einer Garantie werben möchten, dann ist zwingend folgendes zu beachten: Eine Garantieerklärung (§ 443 BGB) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Damit ist die Fassung und der Umfang der verwendeten Worte sowie der Satzbau gemeint. Schachtelsätze, seitenlanger Text, ein verwirrender Satzbau etc. sind zu vermeiden. Gerade im Onlinebereich ist es zu empfehlen, klare Schlagwörter zu nutzen. Fachausdrücke und Fachwörter sollten dabei nur dann verwendet werden, wenn Sie als Händler erwarten können, dass die Begriffe auch von ihren Kunden verstanden werden.

 

Eine Garantieerklärung muss enthalten

 

  • die Dauer des Garantieschutzes
    Der Zeitraum der Garantie („Garantiefrist“) ist anzugeben. Hierzu gehört die Länge (z.B. 3 Jahre) wie auch der Fristbeginn (z.B. Rechnungsdatum, Übergabe der Sache, Inbetriebnahme etc.). 
  • den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes 
    Angegeben werden muss, ob die Garantie räumlich beschränkt ist (z.B. der Garantieschutz erstreckt sich räumlich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland; Europaweit) 
  • den Inhalt der Garantie 
    Es muss angeben werden, was genau Gegenstand der Garantie ist, also für was genau eigentlich die Gewähr übernommen wird. 
  • Namen und Anschrift des Garantiegebers
    Es muss der Garantiegeber genannt werden und zwar mit vollem Namen (Firma) und der zustellungsfähigen Anschrift. 
  • alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind
    Sie müssen genau anzugeben, was Voraussetzung der Garantieleistung ist. Muss etwa die Beanstandung auf einem bestimmten, durch Tatsachen zu beschreibenden Mangel beruhen? Hat der Verbraucher das Datum des Kaufs und den Name des Verkäufers anzugeben? Muss möglicherweise ein „Garantieformular“ ausgefüllt und eingesendet werden? 
  • den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden
    Mit „gesetzliche Rechte“ sind die Mängelrechte nach den §§ 437 ff. BGB gemeint. Dem Verbraucher muss vor Augen geführt werden, dass die Garantie seine gesetzlichen Rechte nicht verletzt, sondern seine Rechtsstellung vielmehr erweitert.

 

Diese gesetzlichen Anforderungen können Händler nur durch die Angabe entsprechender Garantiebedingungen erfüllen. Daher stelle ich Ihnen nachfolgend jeweils eine Muster Garantieerklärung für die Werbung mit einer Hersteller- und einer Händlergarantie zur Verfügung.

Wann und wo sind die Garantiebedingungen anzugeben?

Unbedingt bereits online in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Garantieangabe.

Sie könnten

 

  • die Garantiebedingungen direkt in der Artikelbeschreibung angeben;
  • bei der Garantieangabe einen *-Hinweis anbringen, welcher noch auf derselben Angebotsseite erläutert wird;
  • die Garantiebedingungen z.B. auf einer Unterseite hinterlegen und das Wort „Garantie im Angebot“ jeweils mit dieser Unterseite aktiv verlinken (der Link muss anklickbar sein);
  • die Garantieangabe auch direkt mit der Seite Ihrer Webseite oder der des Herstellers verlinken, wo die Garantiebedingungen zu finden sind.
    Gefahr: Eine unzureichende Garantieerklärung des Herstellers müssten Sie sich zurechnen lassen und Sie könnten dafür abgemahnt werden.

 

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Es gibt gewiss noch weitere Möglichkeiten.

Muster Garantieerklärung für die Werbung mit einer Herstellergarantie

Hinweis: Nachfolgend erhalten Sie das Muster einer Garantieerklärung mit einer Herstellergarantie. Dieses Muster kann und darf natürlich nicht 1:1 von Ihnen benutzt werden, da es zuvor erst noch entsprechend der Herstellerangaben für das jeweilige Produkt von Ihnen angepasst werden muss. Das Muster soll Ihnen daher vielmehr nur als eine Orientierung dienen, wie eine Garantieerklärung bezüglich einer Herstellergarantie lauten könnte.

 

Hinweis: Das nachfolgende Muster ist veraltet. Ein neues Muster, das die ab dem 01.01.2022 angepasst Rechtslage nach neuem EU Kaufrecht berücksichtigt finden Sie hier:

 

Garantiebedingungen:

 

Der Hersteller Mustermann GmbH gewährt auf das beworbene Produkt eine Garantie von 5 Jahren. Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist europaweit.

 

Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des beworbenen Produktes, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler. 

 

Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewährt der Hersteller im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach seiner Wahl:

 

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel

 

Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den Garantiegeber:

 

Mustermann GmbH
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

 

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

 

  • normalen Verschleiß
  • unsachgemäßer Behandlung
  • Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen 
  • Gewaltanwendung (z. B. Schläge) 
  • Reparaturversuche in Eigenregie

 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht wird (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit der Garantiegeber prüfen kann, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie kann der Garantiegeber die Garantieleistung ablehnen. Bei berechtigten Garantieansprüchen entstehen Ihnen keine Versandkosten, d.h. der Garantiegeber erstattet etwaige Versandkosten für den Hinversand.

 

Durch diese Herstellergarantie werden Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber unberührt. Die Herstellergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr. 

Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.

Muster Garantieerklärung für die Werbung mit einer Händlergarantie

Hinweis: Nachfolgend erhalten Sie das Muster einer Garantieerklärung mit einer Händlergarantie. Dieses Muster kann und darf natürlich nicht 1:1 von Ihnen benutzt werden, da es zuvor erst noch entsprechend der von Ihnen eingeräumten Garantie für das jeweilige Produkt von Ihnen angepasst werden muss. Das Muster soll Ihnen daher vielmehr nur als eine Orientierung dienen, wie eine Garantieerklärung bezüglich einer Händlergarantie durch Sie lauten könnte.

 

Hinweis: Das nachfolgende Muster ist veraltet. Ein neues Muster, das die ab dem 01.01.2022 angepasst Rechtslage nach neuem EU Kaufrecht berücksichtigt finden Sie hier:

 

Garantiebedingungen:

 

Wir räumen Ihnen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten auf das beworbene Produkt eine Garantie von 5 Jahren ein. Es beginnt die Frist für die Berechnung der Garantiedauer mit  Rechnungsdatum. Der räumliche Geltungsbereich des Garantieschutzes ist europaweit.

 

Die Garantie bezieht sich auf die Mangelfreiheit des beworbenen Produktes, einschließlich Funktionsfähigkeit, Material- oder Produktionsfehler. Sollte während der Garantiezeit ein Mangel auftreten, so gewähren wir Ihnen im Rahmen dieser Garantie eine der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:

 

  • kostenfreie Reparatur der Ware oder
  • kostenfreier Austausch der Ware gegen einen gleichwertigen Artikel

 

Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an uns als Garantiegeber:

 

Firma Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

 

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch

 

  • normalen Verschleiß
  • unsachgemäßer Behandlung
  • Nichtbeachtung von Sicherheitsvorkehrungen 
  • Gewaltanwendung (z. B. Schläge) 
  • Reparaturversuche in Eigenregie

 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, dass Sie uns die Prüfung des Garantiefalls ermöglichen (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transportweg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Es ist für die Beantragung der Garantieleistung eine Rechnungskopie der Warensendung beizufügen, damit wir prüfen können, ob die Garantiefrist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungskopie können wir die Garantieleistung ablehnen. Bei berechtigten Garantieansprüchen entstehen Ihnen keine Versandkosten, d.h. wir erstatten Ihnen etwaige Versandkosten für den Hinversand der Ware.

 

Durch diese Händlergarantie durch uns werden Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt. Von diesem Garantieversprechen bleiben etwaige bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber unberührt. Diese Händlergarantie verletzt Ihre gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert Ihre Rechtsstellung vielmehr. 

 

Sollte die Kaufsache mangelhaft sein, so können Sie sich in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung wenden und zwar unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.

Was ist von Ihnen zu tun? 

Ich kann Ihnen an dieser Stelle nur eine Handlungsempfehlung geben, da es für Ihr jetziges Handeln entscheidend darauf ankommt, ob Sie bereits mit Garantien werben und ob der Hersteller /Verkäufer Ihrer Produkte auf die jeweiligen Waren eine Garantie gewährt, oder nicht. 4 Situationen sind denkbar:

Situation 1: Sie werben nicht mit Garantien und Sie sind sich zu 100 % sicher, dass auch der Hersteller/Verkäufer Ihrer Produkte auf die jeweiligen Waren bisher keine Garantie gewährt.

 

In diesem Fall müssen Sie keine Garantieerklärung einfügen. Es trifft Sie aber eine sogenannte Überwachungspflicht, d.h. sollte der Hersteller/Verkäufer irgendwann doch für eines oder mehrere Ihrer Produkte eine Garantie gewähren, dann müssen Sie die zutreffenden Garantiebedingungen, wie im Muster zuvor beispielhaft wiedergegeben, hinterlegen.

Situation 2: Sie selbst werben für Ihre Produkte als Händler bereits heute mit einer eigenen Händlergarantie. Anderweitige Garantien seitens des Herstellers/Verkäufers gibt es bisher nicht.

 

Sie müssen das zuvor zur Verfügung gestellte Muster auf die von Ihnen eingeräumte Händlergarantie anpassen und dann bei dem jeweiligen Produkt hinterlegen. 

 

Wenn Sie für ausnahmslos alle Produkte die gleiche Händlergarantie gewähren möchten, so halte ich es für möglich, die Garantiebedingungen einmal z.B. zentral zu hinterlegen und dann vom jeweiligen Produkt aus, auf diese Garantiebedingungen unmittelbar zu verlinken.

 

Die in Situation 1 genannte Überwachungspflicht trifft Sie natürlich auch hier.

Situation 3: Sie selbst werben für Ihre Produkte als Händler bereits heute mit einer eigenen Händlergarantie. Darüber hinaus gibt es auch Garantien seitens des Herstellers/Verkäufers.

 

Es ist natürlich denkbar und rechtlich möglich, dass Sie als Händler dem Kunden sowohl eine eigene Händlergarantie gewähren und zusätzlich zur Händlergarantie auch noch eine Herstellergarantie besteht. Dann müssen Sie die zuvor bereitgestellten Muster auf Ihre Situation anpassen und beim jeweiligen Produkt die zutreffenden Garantiebedingungen hinterlegen.

 

In dieser Situation halte ich es für nicht möglich, die Garantiebedingungen einmal zentral zu hinterlegen. Damit es nicht zu einem Durcheinander kommt rate ich, bei jedem einzelnen Produkt in der Artikelbeschreibung die jeweilige Garantiebedingungen zu platzieren.

 

Die in Situation 1 genannte Überwachungspflicht trifft Sie natürlich auch hier.

Situation 4: Sie selbst werben für Ihre Produkte als Händler nicht mit einer eigenen Händlergarantie. Sie wissen nicht, ob eventuell der Hersteller/Verkäufer Ihrer Produkte auf die jeweiligen Waren eine Garantie gewährt. Sollten Sie sich in dieser Situation befinden, so ist der Arbeitsaufwand leider am größten, denn:

 

  • Sie müssen zunächst prüfen, ob unter Ihren Waren Produkte sind, für die ein Hersteller oder der Verkäufer des Produktes selbst eine Garantie einräumt. Gewährt der Hersteller/Verkäufer keine Garantie, dann müssen Sie nichts weiter machen.  
  • Andernfalls müssen Sie in Erfahrung bringen, ob die Garantie für die vom Hersteller/Verkäufer angebotenen Produkte auch heute noch besteht. Das wäre z.B. bei gebrauchter Ware oder Sonderposten etc. nicht (mehr) der Fall. In diesen Fällen wäre eine anderslautende Information falsch und abmahnbar. 
  • Besteht seitens des Herstellers/Verkäufers eine Garantie, dann müssen Sie sich die erforderlichen Garantiebedingungen bei diesem beschaffen, sofern sich diese nicht bereits aus den dem Produkt beiliegenden Unterlagen ergeben. 
  • Die vollständigen Garantiebedingungen sind dann von Ihnen beim jeweiligen Produkt zutreffend angeben (Achtung: nutzen Sie die Garantiebedingungen des Herstellers/Verkäufers, dann müssen Sie sich etwaige Fehler des Herstellers/Verkäufers zurechnen lassen. d.h. Sie sind in der Haftung. 
  • Sie müssten die Garantiebedingungen, wenn diese in fremder Sprache vorliegen (z.B. Hersteller mit Sitz in den USA) auf Ihre Kosten selbst übersetzen lassen. 
  • Sie müssen dafür sorgen, dass die Garantiebedingungen immer auf dem aktuellen Stand sind (Überwachungspflicht). Ändert der Hersteller/Verkäufer die Garantiebedingungen, dann müssen Sie Ihre Angaben anpassen.

 

Auf dem Onlinemarktplatz eBay und auch in einem eigenen Onlineshop lassen sich die vorgenannten Hinweise meiner Ansicht nach ohne weiteres durchsetzen. Problematisch wird es natürlich überall dort, wo Sie zum Beispiel möglichweise nicht selbst Einfluss auf die Artikelbeschreibungen haben, wie auf dem Onlinemarktplatz Amazon. 

Exkurs Amazon: Momentan ist es meiner Ansicht nach nicht möglich, bei Amazon rechtssicher zu handeln, da Sie selbst nicht immer die Artikelbeschreibung beeinflussen können und es so zu unzulässigen oder unzureichenden Angaben kommen kann, die Sie sich leider zurechnen lassen müssen und wegen der Angaben Dritter abgemahnt werden könnten.

 

Eine Lösung für Amazon habe ich nicht. Kein Risiko haben Sie nur, wenn Sie nicht bei Amazon handeln. Ich gehe davon aus, dass Amazon erst dann reagieren und handeln wird, wenn es erste Abmahnungen und darauf folgende Gerichtsentscheidungen gibt.

 

Sie können meine vorgenannten Hinweise bei Amazon schlichtweg nicht umsetzen. Handeln Sie bei Amazon trotzdem weiter, dann müssen Sie mit einer Abmahnung rechnen, wenn Sie aktiv mit Garantien werben, oder es unterlassen, auf etwaige bestehende Garantien wie oben erörtert hinzuweisen.

 

Wäre ich an Ihrer Stelle, dann würde ich wie bisher bei Amazon weiter handeln und abwarten, ob es tatsächlich irgendwann zu einer Abmahnung kommt. Werden Sie abgemahnt, dann sollte sofort Kontakt mit der Amazon Rechtsabteilung aufgenommen und das weitere Vorgehen abgestimmt werden.

 

Nicht nur Sie betrifft dieses Problem, sondern JEDEN Verkäufer bei Amazon. Daher sollten Sie sich hier keine unnötigen Sorgen machen.

Aktuelle Hinweise:

  • 13.2.2019: Momentan haben Abmahner die Garantiewerbung erneut im Visier. Es wird aber nicht nach aktiver Garantiewerbung gesucht, sondern nach unterlassenen Informationen über bestehende Garantien. Sie könnten abgemahnt werden, wenn Sie es unterlassen, nicht über eine bestehende Garantie zu informieren, d.h. selbst wenn Ihre Angebotsseiten jetzt keinerlei Garantiehinweise enthalten, so wären Sie dann abmahngefährdet, wenn für eines Ihrer Produkte z.B. der Hersteller eine Garantie einräumt, über die Sie den Verbraucher jedoch nicht aufklären. Besteht also z.B. eine Herstellergarantie, so müssen Sie zwingend darüber informieren.

     

    Gesetzliche Grundlage ist § 312d Abs. 1 in Verbindung mit Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 EGBGB. Danach ist ein Verkäufer gesetzlich dazu verpflichtet, den Verbraucher über das Bestehen einer Garantie und deren Bedingungen zu unterrichten. Verschweigen Sie also eine für ein Produkt bestehende Garantie, dann handeln Sie wettbewerbswidrig und könnten dafür abgemahnt werden.

    100 % sicher vor Abmahnungen sind Sie nur dann, wenn Sie die bestehende Garantie bei der Beschreibung des Artikels zusammen mit den jeweiligen Garantiebedingungen nennen.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

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Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

Abmahnung Swetlana Müller durch Klier & Ott Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Frau Swetlana Müller durch die Klier & Ott GmbH, Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft, Reinhardtstraße 52, 10117 Berlin vom 22.10.2015 liegt mir vor.

 

Mit diesem teilt der Sachbearbeiter, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Torsten Stöber mit, dass zwischen der Abmahnerin und dem Abgemahnten ein Wettbewerbsverhältnis bestehe, da beide Parteien im Wege des Internet-Versandhandels Schmuck und Uhren vertreiben würden und dabei ihre Ware zum Verkauf an Endverbraucher anbieten würden. Frau Swetlana Müller habe festgestellt, dass der Abgemahnte sowohl auf der Internet-Handelsplattform eBay, als auch bei Amazon in wettbewerbswidriger Weise zum Kauf anbieten würde.

 

Grund für die Abmahnung von Swetlana Müller

So hätte der Abgemahnte am 19.10.2015 auf der Internet-Handelsplattform Amazon diverse Uhren angeboten. In den Angeboten würde der Abgemahnte eine Widerrufsbelehrung vorhalten, die wie folgt laute:

 

„Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. …“

 

Auch auf der Handelsplattform eBay hätte der Abgemahnte eine gleichlautende Widerrufsbelehrung in den rechtlichen Informationen seiner Angebote bereitgestellt.

 

Rechtsanwalt Stöber teilt mit, dass der Bundestag am 20.09.2013 das Gesetz zur Umsetzung der Verbrauchrichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung beschlossen, welches am 27.09.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden sei. Gemäß Artikel 15 des Gesetzes sei dieses am 13.06.2014 (0:00 Uhr) in Kraft getreten. Eine Übergangsregelung sei nicht eingeräumt worden.

 

Widerrufsbelehrung nicht korrekt und wettbewerbswidrig

Ausweislich der aktuellen gesetzlichen Vorschriften sei die von dem Abgemahnten erteilte Widerrufsbelehrung nicht korrekt. Weder entspreche sie der Musterwiderrufsbelehrung des Gesetzgebers, noch seien die zitierten gesetzlichen Vorschriften zutreffend, so der Sachbearbeiter der Abmahnung weiter.

 

Es wird moniert, dass aufgrund der von dem Abgemahnten falsch erteilten Widerrufsbelehrung es dem Verbraucher nicht möglich sei, den Beginn der Widerrufsfrist zu prüfen bzw. nachzuvollziehen. Darüber hinaus würde es das Zitieren falscher Vorschriften dem Verbraucher unmöglich machen, seine Rechte zu überprüfen.

 

Weiter heißt es in der Abmahnung vom 22.10.2015, dass die fernabsatzrechtlichen Bestimmungen des BGB die Funktion haben würden, die Gegebenheiten auf dem Markt der Fernabsatzgeschäfte festzulegen und gleiche Voraussetzungen für die auf diesem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen (OLG Frankfurt MMR, 529). Es handele sich somit um Marktverhaltensregelungen, deren Nichtbeachtung einen Wettbewerbsverstoß nach § 3 i.V.m. § 4 Nr. 11 UWG begründen würden (vgl. Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 33. Auflage, § 4 Rn. 11.170e; OLG Hamm, NJW 2005, 2319).

 

Swetlana Müller fordert eine Unterlassungserklärung

Die Klier & Ott Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft mbH richtet dem Abgemahnten sodann im Auftrag von Frau Swetlana Müller aus, dass diese ermächtigt seien, dem Abgemahnten vor Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung des Streitverhältnisses zu geben. Der Abgemahnte wird dann aufgefordert, bis zum 27.10.2015, 18:00 Uhr die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu beseitigen.

 

Im weiteren Verlauf wird dem Abgemahnten angetragen, Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert von 20.000 EUR, mithin 984,60 EUR netto, bis zum 05.11.2015 zu zahlen. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Kostenerstattungspflicht sowohl unter den rechtlichen Gesichtspunkten des Schadensersatzes als auch der auftraglosen Geschäftsführung ergeben würde.

Abmahnung Swetlana Müller

wegen veralteter Widerrufsbelehrung

vertreten durch Klier & Ott GmbH

Stand: 10/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.