Abmahnung Heuser Metallverarbeitung GmbH (ECOVIS Daehnert Buescher + Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 28.12.2015 hat die Heuser Metallverarbeitung GmbH durch die Rechtsanwälte ECOVIS Daehnert Buescher + Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Grafenberger Allee 297, 40237 Düsseldorf eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Rechtsanwalt Marcus Büscher, der Sachbearbeiter des Abmahnschreibens teilt mit, dass seine Mandantin die Marke „Heuser“ im geschäftlichen Verkehr unter anderem für den Vertrieb von Kabelkanälen benutze und hier innerhalb der beteiligten Verkehrskreise Verkehrsgeltung erworben habe.

 

Gegenstand der Abmahnung der Heuser Metallverarbeitung GmbH

Die Heuser Metallverarbeitung GmbH habe nun feststellen müssen, dass der Abgemahnte eine Adword-Anzeige geschaltet habe, die einen User, der bei Google das Suchwort „Heuser“ eingeben würde, auf seine Anzeige lenken würde.

 

Die Anzeige des Abgemahnten stelle einen Eingriff u.a. in die Markenrechte der Abmahnerin dar, da der Empfänger des Abmahnschreibens das identische Zeichen (Heuser) für das Anbieten und Bewerben von identischen Waren (Kabelkanälen) nutzen würde.  

 

Insbesondere gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG i.V.m. § 19 MarkenG stehe seiner Mandantin daher sowohl ein Unterlassungsanspruch als auch ein Auskunftsanspruch zu, so Rechtsanwalt Büscher von den ECOVIS Daehnert Buescher und Kollegen Rechtsanwälten. Des Weiteren habe der Abgemahnte gemäß § 14 Abs. 6 MarkenG Schadensersatz zu leisten als auch die seiner Mandantin durch die Beauftragung der Kanzlei entstandenen Kosten zu erstatten.

 

Im weiteren Verlauf des Schreibens wird der Abgemahnte aufgefordert, bis zum 31.12.2015 eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, da nur durch die Abgabe einer solchen Erklärung, nicht jedoch durch die Aufgabe des beanstandeten Verhaltens oder gar durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung ohne Vertragsstrafeversprechen, eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden könne. Nach der Abgabe der Erklärung sei selbstverständlich die Anzeige in der beanstandeten Form sofort einzustellen, so der Hinweis in der Abmahnung.

 

Der Abgemahnte solle beachten, dass die ECOVIS Daehnert Buescher und Kollegen Rechtsanwälte diesen mit der dem Abmahnschreiben beigefügten Erklärung zur Vorbereitung der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche zur Auskunftserteilung und – zunächst dem Grunde nach – zur Schadensersatzzahlung verpflichten würde. Neben der Geltendmachung von Schadensersatz aus dem Verkauf von mit der Marke der Heuser Metallverarbeitung GmbH beworbenen Produkte werden die Bevollmächtigten auch einen immateriellen Schadensersatz geltend machen. Dazu bewerte die Rechtsanwaltskanzlei ECOVIS Daehnert Buescher und Kollegen derzeit den immateriellen Schaden der seiner Mandantin durch die rechtswidrige Nutzung der Marke Heuser entstanden sei.

Abmahnung Heuser Metallverarbeitung GmbH

wegen Markenrechtsverletzung „Heuser

vertreten durch Rechtsanwälte ECOVIS Daehnert Buescher + Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stand: 12/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Wiebke Haarkemper durch Michel Hobrecker Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Frau Wiebke Haarkemper hat am 03.12.2015 eine Abmahnung durch Rechtsanwalt Michel Hobrecker, Metzstraße 14, 81667 München u.a. wegen Verstoß gegen das UWG aussprechen lassen.

 

Unter Punkt 1 führt der Unterzeichner unter der Überschrift „Irreführende Werbung“ aus, dass seine Mandantin kürzlich feststellen musste, dass der Abgemahnte unter seinem Onlineshop sowie über Faebook esoterische Produkte bewerben und vertreiben würde, wobei dieser unzählige Wirksamkeitsangaben machen würde, die wissenschaftlich nicht nachgewiesen seien und dessen Aussagen daher irreführend seien. In dem weiteren Text werden sodann einige Aussagen aus den Angeboten des Abgemahnten zitiert.

 

Abmahnung von Wiebke Haarkemper erhalten?

Die Abmahnerin vertreibe über ihre Internetseite ähnliche Produkte wie der Abgemahnte, so dass er aufgrund des bestehenden konkreten Wettbewerbsverhältnisses ein Mitbewerber sei.
Sodann heißt es unter Punkt 2 der Abmahnung unter der Überschrift „Verstoß gegen Informationspflichten gemäß § 4 Nr. 5 UWG“, dass der Abgemahnte jüngst ein Gewinnspiel mit Werbecharakter veranstaltet und dabei nicht alle erforderlichen Angaben gemacht habe. So habe er es unterlassen, über den Beginn und das Ende zu informieren sowie Angaben über die Art der Benachrichtigung der Gewinner.

 

Als nächstes wird mit der Abmahnung durch Rechtsanwalt Hobrecker moniert, dass der Abgemahnte ein sog. „Feenland Armband“ als einen Bedarfsgegenstand mit der Aussage „Sind aus nickelfreien und bleifreiem Modeschmuck. Gut verträglich auch für Kinder…“ bewerbe. Bei der Abbildung des Armbandes würde kein Betrachter davon ausgehen, dass, dass darin überhaupt Nickel enthalten sein könne, so dass es sich vorliegend um eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten handeln würde.

 

Durch die vorgenannten Verstöße werde ein Anspruch der Frau Wiebke Haarkemper auf Unterlassung gemäß § 8 UWG begründet, so Rechtsanwalt Michel Hobrecker. Darüber hinaus stehe ihr ein Anspruch auf Schadensersatz zu, zu dessen Bezifferung der Abgemahnte zur Auskunft über Art und Umfang seiner wettbewerbswidrigen Handlungen verpflichtet sei. Zur Beseitigung der Widerholungsgefahr sei der Abgemahnte verpflichtet, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, deren Eingang bis zum 11.12.2015 erwartet werde. Innerhalb von zwei Wochen ab Briefdatum werde der oben bezeichneten Auskunft entgegen gesehen, so die Aussage in der Abmahnung.

 

Der Abgemahnte wird sodann aufgefordert, die Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts Hobrecker gemäß einer dem Schreiben anliegenden Kostenaufstellung zu tragen und ebenfalls binnen zwei Wochen ab Briefdatum zu zahlen. Die Kostenaufstellung endet mit einem Betrag i.H.v. 1.171,67 EUR. Dem Muster der strafbewehrten Unterlassungserklärung, welches der Abmahnung beiliegt, ist zu entnehmen, dass sich der Gegenstandswert in Höhe von 20.000 EUR zusammen setzt aus einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 EUR für Wirkaussagen und je 5.000 EUR für Teilnahmebedingungen sowie „nickelfrei“.

Abmahnung Wiebke Haarkemper

wegen irreführender Werbung u.a.

vertreten durch Rechtsanwalt Michel Hobrecker

Stand: 12/2015

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

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Abmahnung Pavel Kalechyts durch Sebastian Wolff-Marting Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mit Abmahnschreiben vom 07.01.2016 hat Herr Pavel Kalechyts durch Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting (Kanzleisitz in der Torstraße 49 in 10119 Berlin) eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen, da sich der Abgemahnte beim Verkauf eines Dermarollers wettbewerbswidrig verhalten haben soll.

 

Da sowohl der Abgemahnte als auch der Abmahner Hautpflegeprodukte, insbesondere sog. Dermaroller und Dermastamps vertreiben würden, stünden beide in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Rechtsanwalt Wolff-Marting teilt mit, dass er einen Testkauf bei dem Abgemahnten vorgenommen habe.

 

Abmahnung von Pavel Kalechyts erhalten

Der Abgemahnte würde sein Produkt zur medizinischen Anwendung vertreiben, wie sich u.a. aus den Indikatoren seines Angebotes bei eBay ergeben würde. Durch diesen Vertrieb der Dermaroller verstoße der Abgemahnte gegen § 9 Abs. 1 bis 3 MGP i.V.m. § 7 Abs. 4 MPV, weil für die Dermaroller keine CE-Konformitätserklärung vorliegen würde und es sich um ein Medizinprodukt der Klasse IIa handele und das CE-Kenzeichen verwendet werden würde, ohne dass eine Kennnummer der beauftragten Stelle angegeben sei.

 

Darüber hinaus wird moniert, dass weder die Produktverpackung noch das Produkt oder die Anleitung einen Hinweis darauf enthalte, wer Verantwortlicher für das Inverkehrbringen des Medizinproduktes sei. Zudem gebe es keine deutsche Anleitung.

 

Im weiteren wird kritisiert, dass auf der Verpackung mit einem „RoHs“-Kennzeichen geworben werde, obwohl das Produkt nicht elektrisch betrieben werde. Mit diesem Kennzeichen würden Produkte gekennzeichnet, die im Einklang mit der Richtlinie 2011/65/EU produziert worden seien, wobei sich diese Richtlinie allerdings auf Elektrogeräte beziehen würde.

 

Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung wird der Abgemahnte aufgefordert, eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung bis zum 14.01.2016 abzugeben, da der Abmahner einen Unterlassungsanspruch nach §§ 8, 3, 5, 4 Nr. 11, 5 UWG habe.

 

Nur durch eine vertragsstrafebewehrte Unterlassungserklärung könne der Abgemahnt die Wiederholungsgefahr und das Rechtsschutzbedürfnis beseitigen, so Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting im Auftrag von dem Abmahner Pavel Kalechyts.

 

Zur Erstattung der Kosten seiner Inanspruchnahme sei der Abgemahnte aus § 12 UWG verpflichtet, so der Unterzeichner. Für die Zahlung der Kosten in Höhe von 1.133,00 Euro netto (Gegenstandswert: 20.000 EUR) werde eine Frist bis zum 22.01.2016 gesetzt.

 

Dem dreiseitigen Abmahnschreiben liegt ein Muster einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei, mit deren Unterzeichnung sich der Abgemahnte u.a. dazu verpflichten würde, die dem Erklärungsempfänger die in der Sache entstandenen Anwaltskosten zu ersetzen.

Abmahnung Pavel Kalechyts

wegen Wettbewerbsverstoß eBay bei Verkauf von Dermaroller (fehlerhafte CE-Kennzeichnung, falsche Verwendung RoHs-Symbol u.a.)

vertreten durch Rechtsanwalt Sebastian Wolff-Marting

Stand: 01/2016

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

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Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

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Abmahnung Aldo Bachmann (Dr. Metzner Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Am 15.12.2015 haben die Dr. Metzner Rechtsanwälte, Stubenlohstraße 8, 91052 Erlangen im Auftrag von Herrn Aldo Bachmann eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen.

 

Der unterzeichnende Rechtsanwalt Sebastian Sycha informiert den Abgemahnten, dass der Grund seines Anschreiben eine von dem Abgemahnten zu Lasten seines Mandanten begangene Urheberrechtsverletzung, wegen derer dieser seitens Herrn Bachmann bereits angeschrieben worden sei. Nach Auskunft des Abmahners habe der Abgemahnte jedenfalls seit dem Jahr 2004 bis einschließlich in das Jahr 2012 zur Illustration seiner Internetseite ein von dem Abmahner hergestelltes Foto benutzt, ohne hierfür die erforderliche Berechtigung zu besitzen.

 

Abmahnung von Aldo Bachmann bekommen?

Mit diesem Verhalten habe der Abgemahnte gegen die Rechte von Herrn Bachmann aus dem Urheberrechtsgesetz verstoßen, da diesem das ausschließliche Recht zustehe, zu entscheiden, wie und in welchem Rahmen seine Fotografien verwertet werden würden, wozu auch die Verwendung im Rahmen von Webseiten (öffentlichen Zugänglichmachung, § 19a UrhG) gehöre.

 

Die Rechtsanwälte Dr. Metzner geben dem Abgemahnten Gelegenheit, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis spätestens zum 22.12.2015, 12:00 Uhr abzugeben.

 

Zusätzlich sei der Abgemahnte nach § 97 Absatz 2 UrhG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe einer angemessenen fiktiven Lizenzgebühr verpflichtet.

 

Als Berufsfotograf könne Herr Aldo Bachmann davon ausgehen, eine angemessene Vergütung für die Nutzung seiner aufwändig und professionell gefertigten Lichtbilder zu erhalten. Entsprechend der regelmäßig von den deutschen Gerichten zur Schadensschätzung für professionelle Aufnahmen herangezogenen und jährlich herausgegebenen Preisempfehlungen für Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing sei für die einjährige Einblendung einer Fotografie vorliegend, unter Annahme eines Lizenzerwerbs im Jahr 2004, ein Betrag in Höhe von jedenfalls 290 ERU als Grundbetrag für die Nutzungslizenz eines Bildes anzusetzen. Für jedes zusätzlich angefangene Zeitintervall sei ein weiterer Zuschlag von 50 % anzusetzen. Aufgrund des fehlenden Urhebernachweises könne der Fotograf einen Aufschlag von 100 % verlangen, so dass nunmehr eine Lizenzgebühr in Höhe von 2.610 EUR von dem Abgemahnten zu zahlen sei.

 

Im Rahmen einer außergerichtlichen Streitbeilegung sei der Abmahner gleichwohl bereit, zur Vermeidung eines langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreits, den vorliegenden Lizenzschaden gegen eine Zahlung in Höhe von 2.100 EUR als erledigt anzusehen. Dieses Angebot könne jedoch nur durch fristgerechte Zahlung angenommen werden.

 

Sodann wird mitgeteilt, dass der Abgemahnte verpflichtet sei, die Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen. Diese werden mit 729,23 EUR brutto in Ansatz gebracht und berechnen sich nach einem Gegenstandswert von 7.600 EUR. Die Zahlung des Gesamtbetrages solle bis zum 24.12.2015 erfolgen.

Abmahnung Aldo Bachmann

wegen Urheberrechtsverletzung Foto

vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Metzner

Stand: 12/2015

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Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

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4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

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Abmahnung Officine Panerai AG (Rosenow Tiemann Rechtsanwälte)

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Rosenow & Tiemann, Lilienstraße 71, 81669 München vor, die diese im Auftrag der Officine Panerai AG am 23.12.2015 ausgesprochen haben.

 

Gegenstand ihrer Einschaltung seien die am 21. Dezember 2015 in dem Internet-Verkaufsportal www.chrono24.de von dem Abgemahnten eingestellten Fotos der Produkte ihrer Mandantin, so die Bevollmächtigten. Für die von dem Abgemahnten angebotenen Uhren der Marken Officine Panerai würde der Abgemahnte 13 Fotografien von Uhren der Marke Officine Panerai verwenden, an welchen diese die ausschließlichen Nutzungsrechte besitzen würde. Die betroffenen Fotografien seien dem Schreiben als Anlage beigefügt.

 

Abmahnung der Officine Panerai AG erhalten?

Bei den streitgegenständlichen Fotos würde es sich um Lichtbildwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG bzw. um Lichtbilder nach § 72 UrhG und damit um urheberrechtlich geschützte Werke handeln. Dies habe das LG München I, Az. 33 O 9357/12, in einem von einem Tochterunternehmen ihrer Mandantin, der Cartier Création Studio S.A. betriebenen Verfahren für Fotos von Uhren der Marke Cartier entschieden, so Rechtsanwalt Tiemann. Indem der Abgemahnte die Fotos auf dem Internetverkaufsportal www.chrono24.de nutzen und öffentlich zugänglich machen würde, ohne hierzu berechtigt zu sein, verstoße dieser gegen die §§ 97 Abs. 1, 31 Abs. 1 und 3, 16, 19a, 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2 UrhG. Dabei habe der Abgemahnte jedenfalls fahrlässig und damit schuldhaft gehandelt.

 

Als ausschließliche Nutzungsberechtigte sei die Officine Panerai AG berechtigt, die Ansprüche aus den §§ 97 ff. UrhG geltend zu machen.

 

Der Abgemahnte sei daher verpflichtet, die rechtswidrige Nutzung der in der Anlage bezeichneten Bilder zu unterlassen und diese umgehend von seiner Internetseite zu entfernen. Des Weiteren stehen der Officine Panerai AG Ansprüche auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung gemäß den §§ 242, 812 ff. BGB sowie ein Schadensersatzanspruch nach § 97 Abs. 2 UrhG zu, so Rechtsanwalt Tiemann. Dieser könne im Wege einer Lizenzanalogie berechnet werden.

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 12.01.2016 die als Anlage dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung samt deren Anlagen abzugeben.

 

Ferner werde der Abgemahnte aufgefordert, die durch die Einschaltung der Rechtsanwälte Rosenow & Tiemann entstandenen Kosten gemäß der beigefügten Kostennote innerhalb der dort gesetzten Frist auszugleichen. Hierzu sei der Abgemahnte gemäß § 97 a Abs. 1 S. 2 UrhG verpflichtet. Die in der Kostennote geltend gemachten Rechtsanwaltsgebühren belaufen sich auf 1.141,90 EUR netto und werden nach einem Gegenstandswert von 26.250 EUR berechnet.

Abmahnung Officine Panerai AG

wegen Urheberrechtsverletzung auf www.chrono24.de

vertreten durch Rechtsanwälte Rosenow Tiemann

Stand: 12/2015

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Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Coty Germany GmbH durch Rechtsanwälte Lubberger & Lehment

Gegenstand der Abmahnung

Die Coty Germany GmbH hat am 09.12.2015 durch die Lubberger Lehment Rechtsanwälte, Meinekestraße 4, 10719 Berlin eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Die sachbearbeitende Rechtsanwältin Vasilena Babacheva führt hierzu in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass ihre Mandantin Parfums herstelle und vertreibe, u.a. der Marke Davidoff. Als exklusive Lizenznehmerin sei die Coty Germany GmbH von der Markeninhaberin ermächtigt, die Rechte aus der Marke im eigenen Namen geltend zu machen.

 

Im Rahmen ihrer ständigen Marktbeobachtung sei ihre Mandantin auf das Angebot des Abgemahnten auf der Plattform www.ebay.de aufmerksam geworden. Dort würde der Empfänger des Abmahnschreibens in großem Umfang Parfums verschiedener Hersteller vertreiben. Es werde Bezug genommen auf zwei Angebote des Abgemahnten, bei denen auf den Produktfotos jeweils nur der Flakon ohne Karton abgebildet sei. In den Artikelbeschreibungen würde es u.a. heißen „ohne Verpackung, wie abgebildet“.

 

Was tun bei einer Abmahnung der Coty Germany GmbH?

Der Vertrieb von unverpackten Parfums verletze die Markenrechte ihrer Mandantin gemäß Art. 13 Abs. 2 GMV, so die Rechtsanwälte Lubberger Lehment. Weiter heißt es sodann, dass der Vertrieb von unverpackten Waren die Identitäts- und Garantiefunktion der Ware verletze, da die vorgeschriebenen Angaben zur Identifizierung des Herstellers auf den Verpackungen aufgedruckt und die Bestandteile des Produktes ausschließlich auf dieser gekennzeichnet seien. Ferner verletze der Vertrieb von unverpackten Parfums das Image der Waren, da die Verpackung von Luxusparfums ebenso wie der Flakon die Wertschätzung der Ware und damit den Ruf der Marke verkörpern würde, so Rechtsanwältin Vasilena Babacheva.

 

Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, die der Abmahnung als Anlage beigefügte Unterlassungserklärung bis zum 23.12.2015 abzugeben. Sollte die unterzeichnete Unterlassungserklärung nicht fristgerecht eingehen, würden die Rechtsanwälte Lubberger Lehment der Coty Germany GmbH empfehlen, ihren Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend zu machen.

 

Ferner stehe der Abmahnerin gemäß § 19 i.V.m. § 125b Nr. 2 MarkenG ein Auskunftsanspruch gegen den Abgemahnten zu. Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, innerhalb der vorgenannten Frist Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung zu erteilen. Nach erfolgter Auskunftserteilung werde die Coty Germany GmbH ihren Schadensersatzanspruch beziffern. Es ergeht der Hinweis, dass sollte eine Auskunft sowie eine ergänzende Erklärung, dass der Abgemahnte den Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anerkenne, nicht fristgerecht vorliegen, würden die Lubberger Lehment Rechtsanwälte ihrer Mandantin auch insoweit zu einem unverzüglichen gerichtlichen Vorgehen raten.

 

Bereits mit der Abmahnung werden Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert von 50.000 EUR in Höhe von insgesamt 1.531,90 EUR geltend gemacht. Dieser sei zahlbar bis zum 23.12.2015.

Abmahnung Coty Germany GmbH

wegen Markenrechtsverletzung „Davidoff“

vertreten durch Rechtsanwälte Lubberger Lehment

Stand: 12/2015

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Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.