Abmahnung Ralf Dittmann durch Christian Sitter Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Rechtsanwalts und Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie Fachanwalt für Informationstechnologierecht Christian Sitter, Marktstraße 17, 98867 Gotha vom 10.3.2017 vor, die dieser im Auftrag von Herrn Ralf Dittmann ausgesprochen hat. Der Bevollmächtigte teilt mit, dass sein Mandant Inhaber des Onlinehandels Limited Selections sei und wie der Abgemahnte gewerblich auf dem Online-Marktplatz eBay handele, wobei beide insbesondere auch Fitnesstracker der Marke Xiaomi anbieten würde. Sie stünden somit in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG.

 

Kein Hinweis auf Widerrufsrecht – Abmahnung droht

Herr Ralf Dittmann habe feststellen müssen, dass der Empfänger des Abmahnschreibens, obwohl er gewerblicher Verkäufer sei, seinen Artikeln keine Widerrufsbelehrung beifügen würde. Unter „Widerrufsbelehrung“ sei als Frist 14 Tage genannt. Eine Belehrung im gesetzlichen Rahmen erfolge nicht. Eine unterlassene Widerrufsfrist beginne jedoch niemals zu laufen, so Rechtsanwalt Christian Sitter. Damit bestehe für seine Kunden die Möglichkeit, binnen 6 Monaten den geschlossenen Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen dem Abgemahnten gegenüber zu widerrufen. Das Vorenthalten einer Widerrufsbelehrung stelle gemäß § 5a UWG einen Wettbewerbsverstoß durch Unterlassen dar.

 

Nach der zum 13.06.2014 in Kraft getretenen EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) sei keine Textform für den Widerruf des Verbrauchers mehr vorgesehen, sondern auch ein telefonischer Widerruf sei fällig. Nach § 355 Abs. 1 BGB erfolge der Widerruf durch Erklärung dem Unternehmer gegenüber. Entsprechende enthalte der amtliche Gestaltungshinweis Nr. 2 zur Verwendung des Musters für Widerrufsbelehrungen die Empfehlung, bei der Bezeichnung des Widerrufsempfängers auch die Telefonnummer des Unternehmers anzugeben, Diese gebe der Abgemahnte zwar an, doch erfolge kein Hinweis, dass auch telefonische Widerrufserklärung zulässig sei.

 

Weiter heißt es in der Abmahnung, dass ferner die bloße Rücksendung der Ware nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr ausreiche.

 

Der Abgemahnte werde aufgefordert, bis zum 17.3.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Abmahnkosten werden nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR geltend gemacht, summieren sich auf 745,40 € und seien zahlbar bis zum 17.3.2017.

Abmahnung Ralf Dittmann

wegen fehlender Widerrufsbelehrung

vertreten durch Rechtsanwalt Christian Sitter

Stand: 03/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung .one-bath GmbH durch Hendrik Riehemann Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 16.02.2017 hat Rechtsanwalt Hendrik Riehemann, Dehnhaide 127, 22081 Hamburg im Auftrag der .one-Bath GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Alper Düzgen, eine Abmahnung ausgesprochen. Der Unterzeichner teilt hierin mit, dass seine Mandantin wie der Abgemahnte auch über mehrere Kanäle im Internet Duschen, Armaturen und entsprechendes Zubehör vertreibe. Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis könne insoweit nicht in Rede stehen.

 

Widersprüchliche Angaben über Rücksendekosten bei Widerruf als Abmahngrund

Die Abmahnerin habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte auf eBay widersprüchliche Angaben über die Bedingungen der Ausübung des Widerrufsrechtes des Verbrauchers im Fernabsatz veranlasse. Innerhalb seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen werbe er mit der Behauptung, dass der Verkäufer die Rücksendekosten tragen würde; bereits ein paar Zeilen später, innerhalb der Widerrufsbelehrung, finde sich der Passus, wonach doch der Käufer diese Kosten tragen müsse. Er verstoße damit gegen die sich aus §§ 312g, 355 BGB i.V.m. Art. 246 Abs. 3, 246 § 1 Abs. 2 EGBGB, § 246 § 4 EGBGB ergebenen Verpflichtungen, Verbraucher vor Zustandekommen des Fernabsatzvertrages konkret und richtig über die Bedingungen des Widerrufs und die Einzelheiten der Ausübung des Widerrufsrechts zu belehren.

 

Dieses Verhalten sei unlauterer Rechtsbruch sowie eine Irreführung des Verbrauchers.

 

Zur Vermeidung gerichtlicher Schritte habe Rechtsanwalt Hendrik Riehemann den Abgemahnten namens und in Vollmacht der .one-bath GmbH zunächst aufzufordern, dieses Verhalten umgehend einzustellen und ihm gegenüber bis zum 22.2.2017, 18 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, welche die Wiederholungsgefahr des geschilderten Rechtsverstoßes beseitige.

 

Der Bevollmächtigte der Abmahnerin weist darauf hin, dass es nicht ausreichen würde, wenn der Abgemahnte das Verhalten einstellen würde.

 

Da dieser durch sein Handeln auch das Tätigwerden von Rechtsanwalt Riehemann notwendig gemacht habe, sei er auch seiner Mandantin zum Ersatz der Kosten verpflichtet, die diese hierfür habe aufwenden müssen. Als Gegenstandswert für die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entstandene Geschäftsgebühr werde in Angelegenheiten des hiesigen Zuschnitts regelmäßig ein Betrag in Höhe von 15.000 € als angemessen erachtet. Die sich hieraus ergebenden Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 865,00 € netto seien zahlbar bis zum 01.03.2017.

 

Bei Fristversäumnis müsse er seiner Mandantin empfehlen, die ihr zustehenden Ansprüche mit gerichtlicher Hilfe geltend zu machen.

Abmahnung .one-bath GmbH

wegen widersprüchliche Angaben zu den Rücksendekosten bei der Ausübung des Widerrufsrechts

vertreten durch Rechtsanwalt Hendrik Riehemann

Stand: 02/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Karneval und mehr GmbH durch Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven, Am Mittelhafen 10, 48155 Münster vor, die diese im Auftrag der Karneval und mehr GmbH am 21.03.2017 ausgesprochen haben. Rechtsanwältin Deborah Stutznäcker, die Unterzeichnerin des Abmahnschreibens, teilt hierin mit, dass Gegenstand ihrer Beauftragung die Art und Weise der Präsentation der Angebote des Abgemahnten an Verbraucher im Internet auf www.amazon.de sei, mit denen dieser der Karneval und mehr GmbH unlauteren Wettbewerb bereite. Der Abgemahnte würde mit seinen Angeboten gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.

 

Informationspflichtverletzungen als Abmahngrund

Rechtsanwältin Stutznäcker führt aus, dass der Abgemahnte seinen Informationspflichten nicht nachkommen würde, da er insbesondere nicht über das Mängelhaftungsrecht für die Waren informiere.

 

Auch seien keine Angaben über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, gegeben. Ebenfalls informiere der Abgemahnte nicht über die Vertragstextspeicherung und darüber, wie der Kunden mit den nach § 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserkläung erkennen und berichtigen könne.

 

Auch ein den Anforderungen des § 5 TMG genügendes Impressum halte er nicht bereit, da weder eine E-Mail-Adresse noch eine weitere Möglichkeit zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme angegeben sei.  

 

Namens und in Vollmacht der Karneval und mehr GmbH würden die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven den Abgemahnten auffordern, es ab sofort zu unterlassen

 

„im geschäftlichen Verkehr über das Internet Schlüsselanhänger anzubieten/anbieten zu lassen

 

1. und dabei dem Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung nicht folgende Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zu stellen:

 

a) darüber, dass gesetzliche Mängelhaftungsrechte für die Waren bestehen;

 

b) über die einzelnen technischen Schritte die zum Vertragsschluss führen und die Möglichkeiten zur Korrektur falscher Eingaben;

 

c) darüber, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss gespeichert wird;

 

2. und dabei dem Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung nicht in klarer und verständlicher Weise über die Identität seines Vertragspartners zu informieren, insbesondere keine E-Mail-Adresse und einen weiteren Weg zur schnellen elektronischen Erreichbarkeit anzugeben“.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens soll bis zum 28.03.2017 eine entsprechende vertragsstrafebewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben.

 

Des Weiteren habe er die Kosten ihrer Inanspruchnahme zu tragen. Diese würden sich auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von 20.000,00 € berechnen (= 984,60 €) und seien zahlbar bis zum 04.04.2017.

Abmahnung Karneval und mehr GmbH

wegen fehlendem Hinweis auf Mängelhaftung, unvollständigem Impressum u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven

Stand: 03/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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leicht zugänglicher Link zur OS-Plattform erforderlich – LG Bochum, Beschluss vom 5.12.2016, I-13 O 232/16

im geschäftlichen Verkehr XXXXX anzubieten, ohne Informationen zu der Online-Schlichtungsplattform der EU-Kommission sowie einen Link zu der Schlichtungsplattform leicht zugänglich für Verbraucher bereitzuhalten, wie geschehen in dem eBay-Angebot mit der Artikelnummer XXX.

Der Streitwert wurde auf 10.000 EUR festgesetzt. Aufgrund dieses Beschlusses dürften Abmahner künftig vom Abgemahnten die Setzung eines aktiven Links auf die OS-Plattform fordern. Aller Voraussicht nach wird es den Abmahners nicht mehr genügen, wenn es der Abgemahnte unterlässt, dem Verbraucher keine Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Eine aktive Verlinkung wird meines Erachtens nach Gegenstand einer möglichen strafbewehrten Unterlassungserklärung sein. Die Frage wird dann natürlich sein, ob eine Unterlassungserklärung, die keinen aktiven Link vorsieht, geeignet ist, die Wiederholungsgefahr entfallen zu lassen.

 

Wer keine Unterlassungserklärung abgibt, der muss mit einer einstweiligen Verfügung rechnen.

Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens

Das Landgericht Bochum hat den Streitwert auf 10.000 EUR festgesetzt. Die Kosten (361,50 EUR Gerichtskosten, 745,40 EUR Rechtsanwaltsgebühren, ca. 20 EUR Zustellungskosten) betragen ca. 1.130 EUR. Da es sich bei dem Beschluss nur um eine vorläufige Regelung handelt, muss darauf binnen 2 Wochen ab Zustellung reagiert werden. Andernfalls würde Sie die Gegenseite zur Abgabe einer sogenannten Abschlusserklärung auffordern. Dies würde wieder zusätzliche Rechtsanwaltsgebühren auslösen. Daher muss jetzt in jedem Falle gehandelt werden.

Sie wurden auch abgemahnt, oder befürchten Sie nur eine Abmahnung?

 

Dann melden Sie sich sofort bei mir. Ich helfe Ihnen und kann natürlich auch Ihren Onlineauftritt abmahnsicher gestalten.

 

 

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Fehlender Link auf OS-Plattform – „Abmahn-Wahnsinn, erste Serienabmahnung, Rechtsmissbrauch, Abzocke, Abmahnanwälte, Abmahnmaschinerie“

Momentan berichten zahlreiche Rechtsanwälte, Rechtsanwältinnen, sowie Blogbetreiber meiner persönlichen Ansicht nach in unsachlicher, gar hetzerischer und unseriöser Art und Weise über erste Abmahnungen bzgl. der fehlenden Verlinkung zur OS-Plattform und einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Bochum.

 

Mit Schlagworten wie „Abmahn-Wahnsinn, erste Serienabmahnung, Rechtsmissbrauch, Abzocke, Abmahnanwälte, Abmahnmaschinerie“ wird hier meiner Ansicht nach vollkommen unsachlich berichtet. Die vorgenommene Berichterstattung ist dazu geeignet, einen falschen und unzutreffenden Eindruck über die Rechtslage zu vermitteln. Die meisten Werbenden wollen auf diese Weise lediglich für die eigenen Dienstleistungen werben. Spezialisierte Rechtsanwälte sollten wissen, dass diese Schlagworte jedoch fehl am Platz sind.

 

Abmahner werden regelrecht an den Pranger gestellt

Derjenige, der bei Onlinehändlern oder Mitbewerbern den fehlenden Link auf die OS-Plattform abmahnt, muss derzeit damit rechnen, heftig kritisiert zu werden und dem Einwand des Rechtsmissbrauchs ausgesetzt zu sein.

 

Fakt ist, dass seit dem 9.1.2016 die ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013 in Kraft ist.

Artikel 22 Inkrafttreten

 

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

 

(2) Diese Verordnung gilt ab dem 9. Januar 2016; aus genommen sind die folgenden Bestimmungen:

 

—  Artikel 2 Absatz 3 und Artikel 7 Absätze 1 und 5, die ab 9. Juli 2015 gelten;

 

—  Artikel 5 Absätze 1 und 7, Artikel 6, Artikel 7 Absatz 7, Artikel 8 Absätze 3 und 4 und Artikel 11, 16 und 17, die
ab 8. Juli 2013 gelten.

 

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Alle in der EU niedergelassenen Onlinehändler müssen sich daran halten.

Artikel 14 Information der Verbraucher

(1) In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union nieder gelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail-Adressen an.

Marktverhaltensregel im Sinne des § 3a UWG

Art. 14 Abs. 1 S. 1 der Verordnung Nr. 524/2013 stellt eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 3a UWG n.F. dar, so dass ein Verstoß gegen § 3a UWG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 S. 1 der Verordnung Nr. 524/2013 vorliegt, wenn Onlinehändler nicht über die OS-Plattform belehren und keinen Link dorthin setzen.

 

Auch wenn es in Deutschland derzeit noch keine Streitbeilegungsstelle gibt, so ändert dies nichts daran, dass die Verordnung in Kraft ist. Aus juristischer Sicht kann man gewiss darüber diskutieren, ob ein fehlender Hinweis auf die OS-Plattform einen Wettbewerbsverstoß darstellt oder nicht, aber allein wegen der Aussprache einer Abmahnung wegen des fehlenden Hinweises zur OS-Plattform den Einwand des Rechtsmissbrauchs zu erheben, halte ich für vollkommen abwegig und an den Haaren herbeigezogen.

Abmahnungen und Gerichtsverfahren führen zu einer gerichtlichen Klärung

Da Verbraucherschutzvereine, Verbände oder Mitbewerber fehlende Hinweise zur OS-Plattform abmahnen, wird dieser momentan juristisch ungeklärte Bereich rechtliche Klarheit erfahren. Die Rechtsprechung wird sich gerade deswegen entwickeln.

 

Die EU-Verordnungen würden keinen Sinn machen, wenn sich nach dem Inkrafttreten sowieso niemand daran hält. Und wer hier sofort Rechtsmissbrauch oder Abzocke schreit, der hat meiner Absicht nach die ganze Diskussion rund um die OS-Plattform nicht verstanden.

 

Weitere Hinweise zur OS-Plattform finden Sie hier.

 

 

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Abmahnung Angelika Antl durch Sievers & Coll. Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 27.2.2017 haben die Rechtsanwälte Sievers & Coll., Olympische Straße 10, 14052 Berlin im Auftrag von Frau Angelika Antl eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Florian Sievers. Dieser teilt mit, dass Gegenstand seiner Beauftragung die Verletzung von Urheberrechten seiner Mandantschaft sei. Diese sei Urheber des nachfolgend abgebildeten Lichtbilds.

 

Von Angelika Antl Abmahnung erhalten?

Wie Angelika Antl feststellen musste, nutze der Abgemahnte auf seiner Internetseite dieses Lichtbildwerk. Der Abmahnerin sei aufgefallen, dass der Empfänger des Abmahnschreibens das dargestellte Bild unter den genannten URL sowohl unerlaubt vervielfältige i.S.d. § 16 UrhG, als auch unerlaubt öffentlich zugänglich i.S.d. § 19a UrhG gemacht habe. Frau Antl habe der Verwendung des Bildes weder zugestimmt, noch diese im Nachhinein genehmigt. Die Bildnutzung sei rechtswidrig gewesen, so Rechtsanwalt Sievers. Der Abgemahnte verstoße gegen die ausschließlich seiner Mandantschaft zustehenden Rechte an dem Lichtbildwerk.

 

Wegen der unerlaubten Verwendung der Fotografie stehe dieser gem. § 97 UrhG ein Unterlassungsanspruch gegen den Abgemahnten zu. Um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, könne er die Vermutung der Wiederholungsgefahr ausräumen, indem er sich gegenüber Frau Antl zur Unterlassung verpflichte und für den Fall der Zuwiderhandlung eine ausreichend hohe Vertragsstrafe verspreche. Es ergeht sodann der Hinweis, dass lediglich das Einstellen der rechtsverletzenden Handlung nicht ausreichend sei. Der Eingang einer entsprechenden Erklärung werde bis zum 6.3.2017, 12:00 Uhr erwartet.

 

Weiterhin habe der abgemahnte gem. § 101 UrhG 242, 259, 260 BGB unter Vorlage entsprechender Belege detailliert und schriftlich Auskunft insbesondere über den Umfang der unlizenzierten Verwendung sowie die Herkunft des widerrechtlich verwendeten Bildmaterials zu erteilen. Diese Auskunft sei bis zum 6.3.2017, 12:00 Uhr zu erteilen.

 

Es werde darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwälte Sievers & Coll. bei nicht oder nicht vollständiger Erfüllung innerhalb der gesetzten Frist bereits jetzt mit der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche beauftragt seien. Kosten werden mit der Abmahnung (noch) nicht geltend gemacht.

Abmahnung Angelika Antl

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwälte Sievers & Coll.

Stand: 02/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

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  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.