Abmahnung Marco Höche durch Estel & Feise Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 12.10.2017 haben die Rechtsanwälte Estel & Feise, Reichsstraße 5, 14052 Berlin im Auftrag von Herrn Marco Höche eine Abmahnung ausgesprochen. Unterzeichnet ist das Schreiben von Rechtsanwalt Thomas Estel. Dieser teilt mit, dass seine Mandantschaft im Internet u.a. auf der Handelsplattform Amazon u.a. Multimediadatenträger wie Audio und Film-CD`s und DVD`s handele.

 

Gegenstand der Beauftragung der Kanzlei Estel & Feise sei ein Wettbewerbsverstoß auf der Handelsplattform eBay, wo der Abgemahnte in seinem Shop u.a. ebenfalls Multimediadatenträger bundesweit zum Verkauf im Wege des Versandhandels anbiete.

 

Widersprüchlicher Artikelzustand als Abmahngrund

Der Abgemahnte würde die Film-CD „OST MAMMA MIA – THE MOVIE SOUNDTRACK (ABBA) NEU + OVP“ zum Preis von 10,49 Euro inklusive Versand zum Sofort-Kaufen anbieten. In dem Angebot selbst sei unter der Überschrift „Artikelmerkmale“ folgende Angabe zu finden: „Artikelzustand: Gut. Artikel, der gebraucht wurde, sich aber in einem guten Zustand befindet. Die Hülle kann geringfügige Beschädigungen aufweisen, wie z.B. Gebrauchsspuren oder Risse. …“

 

Es werde gefragt, welche Angabe zum Artikelzustand denn nun gelte. „NEU und OVP“ wie in der Artikelüberschrift aufgeführt oder „Gut, Artikel, der gebraucht wurde…“ wie in der Beschreibung zum Artikelmerkmal. Die Angaben des Abgemahnten zum Artikelzustand würden den Kunden verwirren. Die Angaben seien irreführend. Durch die irreführenden Angaben verschaffe sich der Abgemahnte möglicherweise einen unlauteren Wettbewerbsvorteil.

 

Er werde aufgefordert, die oben aufgeführte Wettbewerbshandlung sofort zu unterlassen und bis zum 23.10.2017, 14 Uhr, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG bestehe bei einer berechtigten Abmahnung ein Anspruch auf Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, die dem Herrn Marco Höche durch diese Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.242,84 € bis zum 27.10.2017 zu zahlen. Die Kosten würden sich nach einem Gegenstandswert von 25.000 € berechnen.

Abmahnung Marco Höche

wegen Angabe widersprüchlicher Artikelzustände

vertreten durch Rechtsanwälte Estel & Feise

Stand: 10/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Hair & Style, Inh. Sabrina Giertler durch Shipnoski & Behnke Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 10.10.2017 haben die Rechtsanwälte Shipnoski & Behnke, Eichenstraße 7, 67655 Kaiserslautern im Auftrag der Hair & Style, vertreten durch die Inhaberin Sabrina Giertler, eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund seien wettbewerbsrechtliche Beanstandungen in dem eBay-Shop des Abgemahnten beim Verkauf von Friseurbedarf. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Christian Behnke.

 

Fehlende Widerrufsbelehrung als Abmahngrund

In dem mir vorliegenden Abmahnschreiben heißt es, dass der Abgemahnte den Shop unzweifelhaft als Unternehmer bzw. gewerblicher Verkäufer betreibe. Dies werde bereits aus der von ihm gewählten Darstellung seiner Person als Inhaber eines Friseursalons und der Anmeldung bei eBay als gewerblicher Verkäufer deutlich. Als gewerblicher Verkäufer offeriere der Abgemahnte Friseurprodukte bzw. Haarpflege- und Stylingprodukte überwiegend an Verbraucher.

 

Da sich die Angebote auf Warenlieferungen beziehen würden und zumindest auch an Verbraucher richten würden, seien die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte (§ 312c ff. BGB) anzuwenden. Dem Verbraucher stünden in diesem Fall ein Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 1 iVm §§ 355 ff. BGB). Nach § 312d Abs. 1 BGB iVm Art. 246a § 1 Absätze 2 und 3 EGBGB müsse der Abgemahnte den Verbraucher über die Bedingungen insbesondere das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts, die Fristen und das Verfahren über die Ausübung des Widerrufsrechts, die Rechtsfolgen des Widerrufs und das Muster-Widerrufsformular belehren. In den Angeboten würden diese Informationen gänzlich fehlen. Der Abgemahnte würde lediglich darauf hinweisen, dass er als Verkäufer die offerierten Artikel nicht zurücknehme. Hinweise auf das Verbrauchern zustehende Verbrauchswiderrufsrecht seien nicht auffindbar.

 

Rechtsanwalt Christian Behnke moniert weiter, dass kein Hinweis und insbesondere kein Link auf die OS-Plattform gegeben seien.

 

Aufgrund der Verstöße stünden seiner Mandantin unter anderem ein Unterlassungsanspruch zu. Der Abgemahnte sei aufzufordern, die Wettbewerbsverstöße unverzüglich einzustellen. Er habe bis zum 20.10.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten der Abmahnung in Höhe von 492,54 EUR bis zum 20.10.2017 zu zahlen.

Abmahnung Hair & Style, Inh. Sabrina Giertler

wegen fehlender Widerrufsbelehrung u.a.

vertreten durch Shipnoski & Behnke Rechtsanwälte

Stand: 10/2017

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Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

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Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

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Abmahnung GuN Deko-Metalltechnik GbR, Marcel Garcarek und Maik Nurmat durch Jürges Knop Stiller Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 24.10.2017 haben die Rechtsanwälte Jürges Knop Stiller, Am Steintor 19, 06112 Halle im Auftrag der GuN Deko-Metalltechnik GbR, Marcel Garcarek und Maik Nurmat eine Abmahnung ausgesprochen. Unterzeichnet ist das Schreiben von Rechtsanwalt Christian Höhne. Hintergrund seine Wettbewerbsverstöße des Abgemahnten.

 

Fehlende Widerrufsbelehrung als Abmahngrund

Dem Abgemahnten wird in dem mir vorliegenden Abmahnschreiben mitgeteilt, dass der Beauftragung der Kanzlei Jürges Knop Stiller die von diesem bei eBay eingestellten Auktionen seien. Die GuN Deko-Metalltechnik GbR, Marcel Garcarek und Maik Nurmat, biete als Metall verarbeitendes Gewerbe unter anderem kostengünstige Alternativen zu teuren Originalersatzteilen an. So z.B. auch die BMW E36 Reparaturbleche, welche der Abgemahnte vor einiger Zeit von der Abmahnerin erworben habe und nun selbst vertreiben würde.

 

Da sowohl die GuN Deko-Metalltechnik GbR, Marcel Garcarek und Maik Nurmat als auch der Abgemahnte gleichartige Produkte im Internet anbieten würden, sei dieser Mitbewerber im Sinne des § 2 Abs. 3 UWG. Weiterhin biete der Empfänger des Abmahnschreibens über seine eBay-Auktionen teils vergleichbare Artikel wie die Abmahnerin ebenfalls im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht in rechtlich korrekter Art und Weise zu informieren. Nach ständiger Rechtsprechung sei er hierzu jedoch verpflichtet gewesen, so Rechtsanwalt Christian Höhne weiter.

 

Durch sein Verhalten verstoße der Abgemahnte gegen die §§ 312 ff. BGB sowie Artikel 246 BGB. Dies stelle eine unlautere Wettbewerbshandlung dar, weswegen seiner Mandantin ein Unterlassungsanspruch zustünde. Der Abgemahnte werde aufgefordert, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs es zu unterlassen, Kaufverträge mit Verbrauchern über das Portal eBay anzubieten oder anbieten zu lassen, ohne auf das bestehende Widerrufsrecht in rechtlich korrekter Weise hinzuweisen.

 

Die GuN Deko-Metalltechnik GbR, Marcel Garcarek und Maik Nurmat habe die Rechtsanwaltskanzlei Jürges Knop Stiller ermächtigt, vor der Einleitung gerichtlicher Schritte Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung des Streitverhältnisses zu geben. Bis zum 7.11.2017 habe der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ebenfalls bis zum 7.11.2017 solle er die Rechtsanwaltsgebühren zahlen, die mit 887,03 EUR beziffert würden.

Abmahnung GuN Deko-Metalltechnik GbR, Marcel Garcarek und Maik Nurmat

wegen fehlender Widerrufsbelehrung

vertreten durch Jürges Knop Stiller Rechtsanwälte

Stand: 10/2017

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Scarpe Vita GmbH durch Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hellersbergstraße 2A, 41460 Neuss vor, die diese am 19.10.2017 im Auftrag der Scarpe Vita GmbH ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Christian Behn. Hintergrund sei eine fehlerhafte Textilkennzeichnung.

 

Falsche Faserzusammensetzung führt zu Scarpe Vita GmbH Abmahnung

Rechtsanwalt Behn führt aus, dass der Abgemahnte, wie auch seine Mandantin, im Internet u.a. Herrenbekleidung, insbesondere Pullover verkaufen würde. Gegenstand dieser Abmahnung sei das unlautere Verhalten des Abgemahnten auf der Verkaufsplattform eBay. Er bewerbe u.a. in einem nachfolgend aufgelisteten Angebot seine Pullover als aus 30 % Wolle bestehend.

 

Die von ihm mit diesem streitgegenständlichen Angebot angebotenen Pullover würden jedoch keine Wolle enthalten, wie die labortechnische Untersuchung ergeben habe. Das labortechnische Gutachten werde dem Abgemahnten anliegend übersendet. Vorliegend handele es sich um eine Strickweste, die zu 100 % aus Polyacryl hergestellt worden sei.

 

Durch die Angabe „30 % Wolle“, welche sich auch auf dem am Pullover angebrachten Etikett wiederfinden würde, würden die angesprochenen Verbraucher im relevanten Umfang die unrichtige Vorstellung verbinden, dass es sich um Pullover handele, welche zumindest auch aus – echter – Wolle gefertigt seien, und dadurch in relevanter Weise irregeführt (§§ 3, 5 UWG).

 

Die Werbeangaben, die ein Unternehmer zur stofflichen Beschaffenheit des angebotenen Produkts mache, seine für den Verkehr von wesentlicher Bedeutung, da aus diesen Angaben auf bestimmte Eigenschaften oder Wirkungen, insbesondere auf die Güte der Ware, geschlossen werde, so die MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Solche Fehlvorstellungen seien grundsätzlich für die (Kauf-) Entscheidung relevant. Angaben über die stoffliche Beschaffenheit, die nicht der Wahrheit entsprechen würden, seien daher in aller Regel irreführend. Das gelte in besonderem Maße, wenn fälschlicherweise – wie vorliegend – der Eindruck erweckt werde, es handele sich um ein Naturprodukt, mit dem die angesprochenen Verkehrskreise eine Qualitätsvorstellung verbinden würden. Mit irreführenden Angaben über die Zusammensetzung des Produkts dürfe auch dann nicht geworben werden, wenn die beworbene Ware letztlich die vom Verbraucher erwartete Qualität aufweisen würde (BGH GRUR 1960, 567, 570 – Kunstglas; BGH GRUR 1961, 361, 364 – Hautleim; BGH GRUR 1967, 600, 601 – Rhenodur I mit Anm Droste; BGH GRUR 1969, 280, 282 – Scotch Whisky; BGH GRUR 1991, 852, 855 – Aquavit).

 

Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz

Der Abgemahnte werde aufgefordert, sein Verhalten ab sofort zu unterlassen. Daneben sei er zur sofortigen Beseitigung der Störung und zum Schadensersatz sowie grundsätzlich zur Auskunfts- und Rechnungslegung verpflichtet. Er habe unter Vorlage geeigneter Dokumente Auskunft über Art und Umfang der Verletzungshandlung zu erteilen. Darüber hinaus habe er bis zum 30.10.2017, 17:00 Uhr eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Abmahnung Scarpe Vita GmbH

wegen falscher Angabe zu Faserzusammensetzung

vertreten durch MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stand: 10/2017

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung DTB Deutsche Technikberatung GmbH durch CERTA LEGE Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 17.10.2017 wurde durch die Kanzlei CERTA LEGE, Unter Sachsenhausen 35, 50667 Köln im Auftrag der DTB Deutsche Technikberatung GmbH eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Unterzeichnet ist das mir vorliegende Schreiben von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Falco Henkel.

 

Unberechtigte Nutzung eines Werbevideos führt zu Abmahnung

Dem Abgemahnten wird mitgeteilt, dass die Abmahnerin mit ihren innovativen Dienstleistungsangeboten das Berufsbild des Technikberaters geschaffen und geprägt habe. Die vor Ort Hilfe in allen Technikfragen habe zuletzt die CECONOMY AG überzeugt, die nun maßgeblich an der DTB Deutsche Technikberatung GmbH beteiligt sei. Im Zusammenhang mit der Erläuterung und werblichen Darstellung ihrer Dienstleistungen habe die Mandantin der CERTA LEGE Rechtsanwälte einen erheblichen Aufwand betrieben, um zum Beispiel Bild, Video und Textmaterial exklusiv für ihre Vermarktungszwecke zu erstellen oder unter Einräumung umfassender und exklusiver Nutzungsrechte für sich erstellen zu lassen.

 

Die von der Abmahnerin verwendeten Videos würden dem vollen Schutz des UrhG, als Film- und ähnliche Werke (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG) unterliegen. Insbesondere sei sie alleine berechtigt, die Werke zu vervielfältigen, über das Internet öffentlich zugänglich zu machen, auf Abruf bereitzustellen, zu bearbeiten und sonst wie zu verwerten (§§ 15, 16, 19a, 23 UrhG).

 

Rechtsanwalt Falco Henkel führt aus, dass seine Mandantin überraschend festgestellt habe, dass der Abgemahnte identische Leistungen unter Verwendung von Videomaterial anbiete, welches er ohne Genehmigung seiner Mandantschaft übernommen habe. Betroffen sei hiervon ein Werbevideo, welches als Screenshot in der Anlage dargestellt sei. Der Abgemahnte habe dieses bearbeitet, indem er den am Ende des Videos vorhandenen Hinweis, mit dem der Zuschauer des Werbevideos aufgefordert werde, sich an die DTB Deutsche Technikberatung GmbH zu wenden, entfernt habe. Anschließend habe der Abgemahnte das Video laut Angabe der nachgenannten Internetplattformen am 2.8.2016 sowohl auf Facebook als auch auf YouTube eingestellt und von seiner Internetseite auf das YouTube-Video verlinkt, so dass dieses auch auf seiner Internetseite erschienen sei.

 

Dadurch werde das geistige Eigentum der Abmahnerin verletzt. Eine rechtswidrige Vereinnahmung des Videos seiner Mandantschaft zur Bewerbung des Konkurrenzbetriebes des Abgemahnten stelle einen direkten Angriff auf die Geschäftsgrundlage der DTB Deutsche Technikberatung GmbH dar. Diese werde ein solches Verhalten auf keinen Fall tolerieren. Bis zum 26.10.2017 werde dem Empfänger des Abmahnschreibens eine Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gesetzt. Ebenfalls binnen dieser Frist habe er Auskunft zu erteilen, darüber, wie lange er das streitgegenständliche Video für welche Zwecke verwendet habe und von wem er das streitgegenständliche Video ursprünglich erhielt, unter Angabe des Namens und der Anschrift des Lieferanten und ggf. Mitteilung der Höhe eines hierfür gezahlten Preises.

Abmahnung DTB Deutsche Technikberatung GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Werbevideo

vertreten durch CERTA LEGE Rechtsanwälte

Stand: 10/2017

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

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Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH durch Christl & Kollegen Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 23.10.2017 hat die Kanzlei SWA Christl & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kufsteiner Straße 9, 83022 Rosenheim im Auftrag der Firma A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH eine Abmahnung wegen Marken- und Urheberrechtsverletzungen an der Marke „Ballermann“ ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Hans-Peter Christl.

 

Werbung unter Verwendung der Marke „Ballermann“ führt zu Abmahnung

Dieser teilt mit, dass seine Mandantin den Abgemahnten bereits mit Schreiben vom 25.9.2017 darauf aufmerksam gemacht habe, dass die Verwendung der Bezeichnung „Ballermann“ (Ballermann Party) für die werbliche, plakative Ankündigung einer Party/Veranstaltung am 30.9.2017 in der Kegelbahn im Jugendheim des Abgemahnten unter Nutzung des Markenlogos „Ballermann“ als Markenrechtverletzung zu qualifizieren sei.

 

Von der seitens der Firma A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH eingeräumten Möglichkeit, diese Markenrechtsverletzung durch eine Nachlizenzierung der Marke „Ballermann“ in eine berechtigte Nutzung umzuwandeln, habe der Abgemahnte keinen Gebrauch gemacht. Die A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH habe die Kanzlei SWA Christl & Kollegen daher beauftragt, den Empfänger des Abmahnschreibens förmlich abzumahnen.

 

Die Geschäftsführerin der A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH, Frau Annette Engelhardt, sei Inhaberin diverser beim Deutschen Patent- und Markenamt in München registrierter Marken „Ballermann“. Die Abmahnerin sei Generallizenznehmerin an sämtlichen Marken „Ballermann“ von Frau Engelhardt und zur Geltendmachung von Markenverletzungen im eigenen Namen berechtigt. Entsprechende Belege würden der Abmahnung beiliegen.

 

Die Marken „Ballermann“ würden seit über 19 Jahren intensiv durch Lizenzierung genutzt, z.B. für ca. 250 Party- und Eventveranstaltungen p.A., die „Ballermann Radio Party“ des Internetsenders „Ballermann Radio“; die Festzelt- und Hallentour „Ballermann Total“; Betriebe der Erlebnisgastronomie in Düsseldorf und Mülheim, Tonträger (CDs), Partyreisen, alkoholische Getränke und eine Vielzahl weiterer Produkte. Ferner werde die Entwicklung der „Ballermann“-Marken durch die Familie Engelhardt seit 20 Jahren durch eine Vielzahl von Medienberichterstattungen ständig begleitet.

 

Rechtsanwalt Peter Christl führt sodann aus, dass seine Mandantin festgestellt habe, dass der Abgemahnte unter werblicher (Aus-)Nutzung der Bezeichnung „Ballermann“ („Ballermann-Party“) für eine Veranstaltung intensiv öffentlich unter weiterer, widerrechtlicher Nutzung des Markenlogos „Ballermann“ u.a. über soziale Netzwerke geworben habe. Durch die Verwendung der bekannten Marke für seine Veranstaltung habe er den (falschen) Eindruck einer wirtschaftlichen und/oder organisatorischen Kooperation bzw. Zusammenarbeit (Lizenz) mit der A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH und der bekannten Marke „Ballermann“ erweckt.

 

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Bekanntheit und den Ruf der Marke „Ballermann“ in seiner Werbung ausgenutzt zu haben, um eine erhöhte Aufmerksamkeit und Beachtung in den Besucher-Zielgruppen für die beworbene „Ballermann“-Veranstaltung zu erlangen.

 

Nun werde von dem Abgemahnten bis zum 6.11.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Darüber hinaus habe er eine Mindestlizenzgebühr i.H.v. 750 EUR zu zahlen und die Rechtsanwaltsgebühren i.H.v. 1.973,90 EUR zu erstatten. Der Gesamtbetrag i.H.v. 2.723,90 EUR sei zahlbar bis zum 6.11.2017.

Abmahnung A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH

wegen Markenrechtsverletzung Marke „Ballermann“

vertreten durch SWA Christl & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stand: 10/2017

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.