Abmahnung Stefan Pützfeld durch Dieter Kottirre Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Rechtsanwalts Dieter Kottirre, In Ückerath 4, 41542 Dormagen vor, die dieser im Auftrag von Herrn Stefan Pützfeld am 2.11.2018 ausgesprochen hat. Dieser teilt mit, dass sein Mandant auf der Internetplattform ebay.de einen Shop betreiben würde. Zu dessen Sortiment würden neue sowie gebrauchte Kfz Ersatz- und Reparaturteile gehören.

 

Abmahngefahr fehlender Link auf OS-Plattform

Rechtsanwalt Kottirre führt sodann aus, dass sich Herr Stefan Pützfeld hinsichtlich Angebot und Preisfindung gerne an den Informationen orientieren würde, die er bei seiner Marktbeobachtung wahrnehmen würde. Anlässlich dieser Recherche, die sich auf den gesamten europäischen Markt beziehen würde, habe der Abmahner feststellen müssen, dass nicht alle Marktteilnehmer in ihrem Internetauftritt den gesetzlichen Anforderungen entsprechen würden.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens sei auf der Handelsplattform eBay u.a. mit dem Verkauf vergleichbarer Waren befasst. Er stehe zu dem Abmahner insofern in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis. Es sei festgestellt worden, dass der Abgemahnte bei seinen eBay-Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatzgeschäft verstoßen würde.

 

Seit dem 09.01.2016 sei die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Belegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten wirksam. Damit bestehe auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Dieser Pflicht sei der Abgemahnte nicht, bzw. nicht vollständig nachgekommen, jedenfalls nicht in der gesetzlich geforderten Form.

 

Zu Beweiszwecken habe Rechtsanwalt Dieter Kottirre das gesamte Angebot des Abgemahnten per Screenshot abgelichtet und dessen o.g. Pflichtverletzung damit rechtssicher dokumentiert.

 

Weiter heißt es in dem mir vorliegenden Schreiben, dass Herr Stefan Pützfeld daher einen Unterlassungsanspruch gemäß §§ Abs, 1, 3 UWG [sic!] gegen den Abgemahnten geltend mache. Vor Einleitung gerichtlicher Schritte habe sein Mandant ihn ermächtigt, ihm Gelegenheit zur außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit zu geben. Namens des Abgemahnten werde er aufgefordert, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und den Link auf die OS-Plattform in der geforderten Art und Weise bei seinen Angeboten vorzuhalten. Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr im Rechtssinne habe er die beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und bis spätestens 9.11.2018 an Rechtsanwalt Kottirre zurückzusenden.

 

Ferner sei der Empfänger des Abmahnschreibens verpflichtet, die Kosten seines Mandanten für die anwaltliche Inanspruchnahme zu tragen. Für den Eingang der Kosten i.H.v. 255,85 EUR (Gegenstandswert 2.000 EUR) sei der 13.11.2018 notiert worden.

Abmahnung Stefan Pützfeld

wegen fehlendem Hinweis auf OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwalt Dieter Kottirre

Stand: 11/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Daniel Laubenstein durch Anne-Kathrin Renz Rechtsanwältin

Gegenstand der Abmahnung

Am 25.10.2018 hat Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz, Schützenstraße 3-5, 66111 Saarbrücken im Auftrag von Herrn Daniel Laubenstein eine Abmahnung ausgesprochen. Der Abgemahnte und der Abmahner seien Mitbewerber im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG.

 

Auf der Verkaufsplattform ebay betreibe der Abgemahnte einen Online-Shop. Herr Daniel Laubenstein habe feststellen müssen, dass er dort wettbewerbsrechtliche Verstöße begehen würde.

 

Widersprüchliche Angaben u.a. führen zu Abmahnung

Rechtsanwalt Anne-Kathrin Renz teilt mit, dass der Empfänger des Abmahnschreibens unter der Rubrik „Rücksendekosten“ angeben würde, dass der Käufer den Rückversand zahlt. In der Widerrufsbelehrung gebe er sodann an, dass er als Verkäufer die Rücksendekosten tragen wolle. Er handele damit unlauter im Sinne der §§ 3, 3 a UWG.

 

Darüber hinaus verwende er bei der Bewerbung seiner Produkte irreführende Angaben zur Hitzebeständigkeit.

 

Auf der Verkaufsplattform ebay biete er unter der URL […] Hitzeschutzfolien bzw. Hitzeschutzmatten an. Er bewerbe diese mit der Aussage „Hitzeschutzfolie über 1000°C“. Sowie mit der Aussage „E-Glasgewebe Hitzeschutzmatte bis 1150°C“. Weiterhin gebe der Abgemahnte an die Matte sei „Temperaturbeständig bis 1000°C, kurzzeitig bis 1150°C“. Die von diesem angegebenen Materialien würden allerdings gar keine solche Hitzebeständigkeit aufweisen. Er werbe daher mit irreführenden Angaben im Sinne des § 5 UWG, so Rechtsanwältin Renz in dem mir vorliegenden Schreiben weiter.

 

Namens und in Vollmacht des Herrn Daniel Laubenstein mahne die den Abgemahnten wegen den vorgenannten Handlungen ab und fordere diesen auf, seine Angebote zu korrigieren.

 

Weiterhin habe er gegenüber dem Abmahner bis zum 01.11.2018, 12 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die Anspruchsgrundlage ihrer Mandantschaft auf Unterlassung ergebe sich aus § 8 Abs. 1 UWG.

 

Er habe weiterhin gem. § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG Ersatz für die erforderlichen Auslagen des Abmahners zu leisten. Insofern werde für die o.g. Verstöße (vorläufig) ein Streitwert von 20.000,00 € angesetzt. Auf dieser Basis würden sich die bis zum 7.11.2018 zu erstattenden Kosten auf 1.171,67 € summieren.

Abmahnung Daniel Laubenstein

wegen widersprüchlicher Angaben zum Widerrufsrecht, irreführender Werbung

vertreten durch Rechtsanwältin Anne-Kathrin Renz

Stand: 10/2018

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Tim Langer durch pixel.Law Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 18.12.2018 hat Herr Tim Langer durch die pixel Law Rechtsanwälte, Klosterstraße 64, 10179 Berlin eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen lassen. Es geht um die nicht autorisierte Verwendung eines Lichtbildes durch den Abgemahnten auf der von ihm betriebenen Internetseite. Bei der streitgegenständlichen Fotografie handele es sich um ein Lichtbildwerk im Sine von § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG und somit um ein urheberrechtlich geschütztes Werk.

 

Der unterzeichnende Rechtsanwalt führt aus, dass die Schöpferin dieser Fotografie und damit unzweifelhaft deren Urheberin im Sinne von § 7 UrhG Frau Christina Lange-Püschel sei, die in Herten hauptberuflich als Fotografin tätig gewesen sei. Diese sei im Jahr 2016 verstorben. Als Erbe sei der Abmahner berechtigt, sämtliche aus dem Urheberrecht erwachsenden Ansprüche geltend zu machen.

 

Abmahnung von Tim Langer erhalten?

Der Abmahner habe festgestellt, dass auf der von dem Abgemahnten betriebenen Homepage die vorstehend bezeichnete Fotografie auf einer Unterseite verwendet werde. Hierdurch läge ein öffentliches Zugänglichmachen des Werkes im Sinne von § 19a UrhG vor, da das Werk hierdurch Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sei. Dieses Recht stehe allerdings allein dem Urheber zu. Dritte könnten das Recht allein aufgrund eines sog. Lizenz- und Nutzungsrechts im Sinne von § 31 Abs. 1 UrhG für sich in Anspruch nehmen, wofür es jedoch des Abschlusses eines Lizenzvertrages bedarf. Laut Kenntnisstand von Herrn Tim Langer liege ein solches vertragliches Nutzungsrecht nicht vor, so dass diese öffentliche Zugänglichmachung widerrechtlich erfolgen würde. Darüber hinaus monieren die pixel Law Rechtsanwälte, dass die Schöpferin nicht als Urheberin des Lichtbildes genannt werde. Diese Urheberrechtsverletzung sei dem Abgemahnten als Betreiber der Internetseite zuzurechnen nach § 7 Abs. 1 UrhG.

 

Der Abgemahnte wird mit der Abmahnung aufgefordert, die Rechtsverletzung (Verwendung des Lichtbildes auf seiner Homepage ohne Zustimmung des Abmahners) bis spätestens zum 3.1.2019 12:00 Uhr einzustellen. Der Rechtsanwalt teilt mit, dass dem Abgemahnten hierzu grundsätzlich nur die Möglichkeit offen stehe, das Werk komplett von der von dem Abgemahnten betriebenen Webseite zu entfernen.

 

Darüber hinaus wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Der Empfänger des Abmahnschreibens wird aufgefordert, ebenfalls bis zum 3.1.2019 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.

 

Im weiteren Verlauf der Abmahnung macht der Abmahner Schadensersatzansprüche geltend. Insgesamt wird ein Betrag in Höhe von 2.207,53 EUR gefordert, der bis zum 4.1.2019 zahlbar sei. Diese Summe setzt sich wie folgt zusammen: Schadensersatz 1.395 EUR (697,50 EUR Lizenzanalogie + 697,50 EUR Verletzerzuschlag), Rechtsanwaltsgebühren 729,23 EUR (netto nach einem Gegenstandswert von 7.578,30 EUR) und Dokumentations- und Sicherungskosten 83,30 EUR.

Abmahnung Tim Langer

wegen Urheberrechtsverletzung Fotografie

vertreten durch pixel.Law Rechtsanwälte

Stand: 12/2018

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Helo GmbH & Co. KG durch Friedrich Schmücker Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Friedrich Schmücker Notar und Rechtsanwälte, Tabbenstraße 9, 49624 Löningen vor, die diese im Auftrag der Firma Helo GmbH & Co. KG am 15.11.2018 ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Patrick Trommler.

 

Fehlender Link auf OS-Plattform als Abmahngrund

Die Bevollmächtigten der Abmahnerin teilen mit, dass ihre Mandantschaft in Rastdorf einen Internethandel u.a. für Garten- und Heimwerkerbedarf betreiben würde. Unter andere würde sie über ebay und Amazon auch Spraydosen wie z.B. Sprühlack oder Markierungsspray vertreiben.

 

Der Abgemahnte betreibe ebenfalls einen Internethandel. Er vertreibe ebenfalls über ebay Spraydosen, so dass es sich bei der Helo GmbH & Co. KG um einen Wettbewerber im Sinne des UWG handele.

 

Weiter heißt es sodann, dass seit Januar 2016 Onlinehändler gesetzlich verpflichtet seien, auf ihren Webseiten auf die EU-Plattform zur Onlinestreitschlichtung hinzuweisen. In Artikel 14 Abs. I der EU-Verordnung Nr. 524/2013 hieße es:

 

„In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Onlinedienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail- Adressen an.“

 

Kernpunkt der Informationspflicht sei die zwingende Nennung des anklickbaren (!) Links zur sogenannten OS-Plattform im Impressum, so Rechtsanwalt Trommler.

 

Das OLG München habe mit Urteil vom 22.09.2016 (29 O 298/16) entschieden, dass Händler mittels eines „klickbaren“ Links über die OS-Plattform informieren müssten. Eine bloße Verweisung unter Nennung des url der OS-Plattform reiche nach Ansicht des OLG München zur Erfüllung der Informationspflicht nicht aus. Nachweislich erfülle der Abgemahnte diese Kriterien nicht.

 

Zum Beispiel biete er auf der eBay-Verkaufsplattform Lackspray zum Verkauf an. Unter den rechtlichen Informationen nehme er zwar Bezug auf die OS-Plattform und die EU-Verordnung Nr. 524/2013, stelle allerdings dahingehend keinen anklickbaren Link zur Verfügung. Ebenso verhalte es sich bei alle weiteren von dem Abgemahnten angebotenen Produkten.

 

Diese Angebote würden bei der Kanzlei Friedrich Schmücker in gesicherter Form vorliegen. Es handele sich hierbei um wettbewerbswidriges Verhalten seitens des Abgemahnten.

 

Für die Umsetzung werde eine Frist bis zum 29.11.2018 notiert.

 

Darüber hinaus habe er bis zum 29.11.2018 eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben.

 

Darüber hinaus sei er verpflichtet, die Kosten der Beauftragung der Bevollmächtigten zu erstatten. Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 75.000 EUR geltend gemacht i.H.v. 1.752,90 EUR.

Abmahnung Helo GmbH & Co. KG

wegen fehlender Link auf OS-Plattform

vertreten durch Rechtsanwälte Friedrich Schmücker

Stand: 11/2018

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Jens Ferber durch Walter Thummerer Endler Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Walter, Thummerer, Endler & Coll., Burgstraße 17, 03046 Cottbus vor, die diese am 24.1.2019 im Auftrag von Herrn Jens Ferber ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Holger Scharmach. Dieser teilt mit, dass sein Mandant seit geraumer Zeit, wie der Abgemahnte auch – im Internethandel tätig sei und über die Internetplattform eBay Feuerzeuge vertreibe. Folglich liege ein Wettbewerbsverhältnis vor.

 

Fehlender Link auf OS-Plattform u.a. als Abmahngrund

Für den Fernabsatzhandel sei eine EU-Streitbeilegungsplattform geschaffen worden. Gemäß Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nummer 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten obliege dem Unternehmer die Pflicht, auf diese Streitbeilegungsplattform zu verlinken. Einen entsprechenden Link halte der Abgemahnte in seinem Angebot nicht vor. Es liege ein Verstoß gegen Marktverhaltensregeln vor, der die Voraussetzungen der §§ 3, 3a UWG erfülle.

 

Gemäß § 312 i Abs. 1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art. 246 c Nr. 1 bis 5 EGBGB habe der Abgemahnte im elektronischen Geschäftsverkehr den Kunden über die einzelnen technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen; darüber, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert werde und ob er dem Kunden zugänglich sei; darüber, wie er mit den nach § 312 i Abs. 1 S.1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Vertragserklärung erkennen und berichtigen könne; über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen und über sämtliche einschlägigen Verhaltenskodizes, denen sich der Unternehmer unterwerfen würde sowie über die Möglichkeit eines elektronischen Regelwerks zu unterrichten.

 

Diese Informationen halte der Abgemahnte in seinem Angebot nicht vor.

 

Gemäß § 5 TMG sei der darüber hinaus verpflichtet, verschiedene Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG betreffe dies die Angabe von Informationen, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Abgemahnten, einschließlich der Adresse der elektronischen Post. Eine E-Mail-Adresse gebe er im Impressum nicht an. Es liege ein Verstoß gegen Marktverhaltensregelungen vor, der die Voraussetzungen der §§ 3, 3a UWG erfülle.

 

Darüber hinaus monieren die Rechtsanwälte Walter Endler Thummerer & Coll., dass der Abgemahnte keine Versandkosten angeben würde.

 

Er werde aufgefordert bis zum 4.2.2019 eine Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Nach § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG habe Herr Jens Ferber ferner einen Anspruch auf Erstattung der ihm durch die Einschaltung seiner Bevollmächtigten entstandenen Kosten. Die nach einem Gegenstandswert von 30.000 € berechneten Rechtsanwaltsgebühren summieren sich auf 1.358,86 € und seien bis zum 14.2.2019 zahlbar.

Abmahnung Jens Ferber

wegen unvollständigem Impressum, fehlendem Link auf OS-Plattform u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Walter Thummerer Endler & Coll.

Stand: 01/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K., Daniel Statt durch René R. Euskirchen Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 23.1.2019 hat Rechtsanwalt René R. Euskirchen, An der Nesselburg 53a, 53179 Bonn im Auftrag der Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K., Daniel Statt, eine Abmahnung ausgesprochen. Der Abgemahnte würde u.a. in seinem Internet-Shop auf dem Portal eBay als Unternehmer gem. § 141 BGB Artikel der Rubrik Business und Industrie anbieten. Der Abmahner würde ebenfalls über seinen Shop überlappende Produkte zum Verkauf anbieten und sei somit unmittelbarer Mitbewerber in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Werbung mit CE-Kennzeichen u.a. führt zu Abmahnung

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, in seinen Angeboten mit Selbstverständlichkeiten zu werben, indem er die Aussage „Sämtliche Hygiene- und CE-Vorschriften werden erfüllt“ treffen würde. Ein Verkauf ohne die Konformität wäre nicht statthaft, so dass der Abgemahnte durch die explizite Nennung den Eindruck erwecken würde, als ob dies eine Besonderheit darstellen würde, die sein Angebot vorzugswürdig erscheinen lasse gegenüber Angeboten von Wettbewerbern.

 

Darüber hinaus moniert Rechtsanwalt Euskirchen, dass der Abgemahnte in seinem Angebot über verschiedene Widerrufsfristen informieren würde. Da sich dessen Angebote auf Warenlieferungen beziehen und sich zumindest auch an den Verbraucher richten, seien auch die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte (§ 312 c ff., BGB) anzuwenden. Dem Verbraucher stehe in diesem Falle ein Widerrufsrecht zu. In den Angeboten des Abgemahnten fehle aufgrund der divergierenden Fristen eine gesetzesmäßige Belehrung.

 

Aufgrund der genannten Verstöße stehe der Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K. gegen ihn ein Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 UWG zu. Für den Eingang einer solchen Erklärung werde dem Abgemahnten eine Frist bis zum 30.1.2019 gesetzt.

 

Es ergeht sodann der Hinweis von Rechtsanwalt Euskirchen, dass die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung nur als Formulierungsvorschlag zu verstehen sei. Selbstverständlich könne er auch eine eigenhändig formulierte Erklärung abgeben.

 

Im Übrigen sei der Empfänger des Abmahnschreibens verpflichtet, die Kosten der Einschaltung der Bevollmächtigten der Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K., Daniel Statt zu erstatten, die nach einem Gegenstandswert von 20.000 € berechnet wurden und sich auf 1.171,67 € summieren. Zu zahlen sei dieser Betrag bis zum 1.2.2019.

Abmahnung Statt Nahrungsmittelmaschinen e.K., Daniel Statt

wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten, widersprüchliche Widerrufsfristen

vertreten durch Rechtsanwalt René R. Euskirchen

Stand: 01/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

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  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.