Abmahnung CHECK24 GmbH durch Grünecker Patent- und Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Eine Abmahnung der CHECK24 GmbH durch die Kanzlei Grünecker, Leopoldstraße 4, 60602 München vom 20.3.2020 wurde mir zur Überprüfung übermittelt. Sachbearbeiterin ist Rechtsanwältin Julia Bittner. Hintergrund sind Markenrechtsverletzungen.

 

Kennzeichenverletzung führt zu CHECK24 GmbH Abmahnung

Die Grünecker Patent- und Rechtsanwälte teilen dem Abgemahnten mit, dass ihre Mandantin mit CHECK24 eines der erfolgreichsten Internetportale Europas betreibe. Sie biete inzwischen mehr als 40 Preis- und Leistungsvergleiche in den Bereichen Versicherung, Konto & Kredit, Strom & Gas, DSL & Handy, Reisen/Lastminute, Flug/Hotel/Mietwagen und Elektronik & Haushalt an, um dem Verbraucher mehr Markttransparenz, günstigere Preise und eine bessere Orientierung im Tarifdschungel zu ermöglichen.

 

Die CHECK24 GmbH bzw. deren Rechtsvorgängerin sei bereits im Jahr 1999 mit Sitz in München gegründet worden. Relevante Markenrechte an „CHECK24“ bestünden seit dem Jahr 2000. Seit 2008 firmiere ihre Mandantin auch unter dem Unternehmenskennzeichen CHECK24, so Rechtsanwältin Julia Bittner.

 

Im Zuge ihres überragenden Erfolgs habe sich die Abmahnerin entsprechende Markenrechte an „CHECK24“ gesichert und erweitere diese stetig. Ein Markendatenbankauszug aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamtes liegt dem Schreiben bei.

 

Auf den Folgeseiten wird sodann die Bedeutung und Bekanntheit der Marke beschrieben.

 

Weiter heißt es dann, dass die CHECK24 GmbH auf den Domain-Namen „www.[…]-24.net“ des Abgemahnten aufmerksam geworden sei, über den dieser Beratungsdienstleistungen an Verbraucher in den Bereichen „Reisen, (Hotel-)Unterkünfte und Mietwagen“ anbieten würde. Eine Berechtigung für den Abgemahnten, den vorgenannten Domain-Namen für seine vorgenannte Dienstleistung zu verwenden, sei nicht erkennbar.

 

Durch diese Handlungen verstoße er gegen Bestimmungen des Markengesetzes sowie des Namensrechts.

 

Sodann folgen auf mehreren Seiten rechtliche Würdigungen des Sachverhalts und die Anspruchsgrundlagen werden ausführlich erläutert.

 

Es werden Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- sowie Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht und der Abgemahnte wird zur Löschung des Domain-Namens aufgefordert.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung habe er bis zum 27.3.2020 abzugeben.

 

Zur Kostenerstattung der Rechtsanwaltsgebühren iHv 3.399,50 € (Gegenstandswert: 250.000,00 €) habe er bis zum 6.4.2020 Zeit.

Abmahnung CHECK24 GmbH

wegen Markenrechtsverletzung

vertreten durch Grünecker Patent- und Rechtsanwälte

Stand: 03/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Sekiguchi Co. Ltd. Japan durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg vom 1.4.2020 zur Überprüfung vor, die diese im Auftrag der Sekiguchi Co. Ltd. ausgesprochen haben. Unterzeichnet ist das Schreiben von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Bernd Fleischer.

 

Widersprüchliche Widerrufsfristen führt zu Sekiguchi Co. Ltd. Abmahnung

Dieser teilt mit, dass seine Mandantschaft im Bereich des Vertriebs der berühmten Monchichi-Puppen und entsprechender Accessoires, z.B. Schlüsselanhänger, tätig sei. Die Produkte der Sekiguchi Co. Ltd. würden in Deutschland über verschiedene Retail-Stores angeboten und vertrieben, darunter Plattformen wie eBay oder Amazon.

 

Auch der Abgemahnte biete über seinen Ebay-Onlineshop den Kauf von Produkten innerhalb dieser Segmente an und stehe daher zu der Abmahnerin im Wettbewerb gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG.

 

Nunmehr habe die Sekiguchi Co. Ltd. festgestellt, dass der Empfänger des Abmahnschreibens in seinem eBay-Onlineshop gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoße, indem er für die Kunden irreführend widersprüchliche Widerrufsfristen vorhalten würde. Er kläre den Verbraucher hinsichtlich des Bestehens seiner Widerrufsmöglichkeit im Hinblick auf die Widerrufsfristen nicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf, indem er trotz rechtlicher Verpflichtung gemäß Artikel 246a § 1 Absatz 2 Nr. 1 EGBGB unterschiedliche Fristen hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit in seinem Online-Angebote vorhalte.

 

Dies sei als Verstoß gegen das UWG zu werten, so die Fareds Rechtsanwälte weiter. Ein Ausdruck mit dem betroffenen Inhalt der Internetseite des Onlineshops des Abgemahnten liege de Bevollmächtigten zu Beweiszwecken für ein etwaiges Gerichtsverfahren vor.

 

Der Abgemahnte habe dieses Verhalten zu unterlassen und bis zum 14.4.2020 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Überdies stehe der Sekiguchi Co. Ltd. gegenüber dem Abgemahnten ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Kosten der Inanspruchnahme der Fareds Rechtsanwälte zu. Diese Kosten werden nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 € (= 887,02 €) in Ansatz gebracht und seien bis zum 17.4.2020 zahlbar.

Abmahnung Sekiguchi Co. Ltd.

wegen Angabe widersprüchlicher Widerrufsfristen

vertreten durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stand: 04/2020

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Steven & Laurisch GbR durch Dieter W. Thumann Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Am 7.4.2020 hat Rechtsanwalt Dieter W. Thumann, Am Markt 2, 49565 Bramsche im Auftrag der Steven & Laurisch GbR eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund sei ein Rechtsverstoß des Abgemahnten beim Verkauf von Waren bei eBay.

 

Fehlende Grundpreisangabe führt zu Steven & Laurisch GbR Abmahnung

Rechtsanwalt Dieter W. Thumann führt in dem mir vorliegenden Schreiben aus, dass seine Mandantin – wie der Abgemahnte auch – Handel mit Baustoffen betreibe und daher ein Wettbewerbsverhältnis im rechtlichen Sinne bestünde. Hierbei habe die Abmahnerin feststellen müssen, dass der Empfänger des Abmahnschreibens Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche präsentieren würde, ohne neben dem korrekten gesamtpreis auch den korrekten Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises anzugeben.

 

In den genannten Artikeln seien gar kein Grundpreis bzw. ein falscher Grundpreis angegeben. Screenshots der jeweils ersten Seite der zu beanstandenden Internetauftritte würden dem Abmahnschreiben beiliegen.

 

Mit seinem Verhalten verstoße der Abgemahnte gegen § 2 Abs. 1 der Preisangabenverordnung (PAngV). Das Verhalten sei somit wettbewerbswidrig.

 

Der Steven & Laurisch GbR stünden somit Unterlassungsansprüche zu. Der Abgemahnte werde aufgefordert, die vorstehend beschriebenen Wettbewerbsverstöße ab sofort zu unterlassen. Die gegebene Widerholungsgefahr könne der nur durch Abgabe einer mit Vertragsstrafeversprechen versehenen Unterlassungserklärung ausräumen. Zur Abgabe der Erklärung werde eine Frist bis zum 14.4.2020 gesetzt.

 

Über die Abgabe der Unterlassungserklärung hinaus sei der Abgemahnte verpflichtet, die der Steven & Laurisch GbR durch seine Wettbewerbsverstöße entstandenen Kosten der Tätigkeit des Rechtsanwalt Dieter W. Thumann zu erstatten. Die nach einem Gegenstandswert von 15.000 EUR berechneten Gebühren summieren sich auf 1.029,35 EUR und seien zahlbar bis zum 17.4.2020.

Abmahnung Steven & Laurisch GbR

wegen fehlender Grundpreisangabe, falscher Grundpreisangabe

vertreten durch Rechtsanwalt Dieter W. Thumann

Stand: 04/2020

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Peter Marx GmbH & Co. KG durch René Ritter Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung von Rechtsanwalt René Ritter, Deutsche Gasse 13, 68307 Mannheim vom 3.4.2020 zur Überprüfung vor, die dieser im Auftrag der Peter Marx GmbH & Co. KG ausgesprochen hat. Hintergrund sei die Täuschung über die Gewerblichkeit beim Verkauf von Waren auf eBay.

 

Abgrenzung privater Handel Gewerblichkeit

Die Abmahnerin verkaufe im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs technische Geräte wie zum Beispiel auch Elektromotoren und pneumatische Bauteile. Ebenso Ersatzteile aus dem Heizungsbereich und auch Accessoires aus dem Wohnbereich. Unter seinem Benutzernamen unterhalte der Abgemahnte auf der Verkaufsplattform eBay ein privates Verkäuferkonto. Unter diesem Benutzernamen vertreibe er ausweislich seiner frei zugänglichen Bewertungsliste allerlei Waren in erheblichem Umfang, so auch solche wie die von der Peter Marx GmbH & Co. KG angebotenen. Die Bewertungsliste des Abgemahnten weise für die letzten 12 Monate über 100 Bewertungen aus, so Rechtsanwalt René Ritter weiter.

 

Zu den von dem Abgemahnten verkauften Artikeln würden auch die o.a. Artikel gehören, die er mehrfach und gleichartig anbieten würde. Damit stehe er zu der Abmahnerin in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Nach der Rechtsprechung des BGH sei er aufgrund des Umfangs seiner Verkäufe nicht mehr als privater Verkäufer einzuordnen. Vielmehr sei das Handeln auf eBay gewerblicher Natur.

 

Als gewerblicher Verkäufer habe er zahlreiche Informationspflichten zu erfüllen, weshalb das Fehlen wettbewerbswidrig sei.

 

Moniert werden u.a.

 

  •  fehlende Angabe der wesentlichen Eigenschaften oder Dienstleistung
  •  kein Hinweis auf Identität des Verkäufers
  •  unvollständige Preisangabe (fehlender Gesamtpreis)
  •  kein Hinweis auf Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen
  •  fehlender Hinweis auf Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrecht
  •  Nichtangabe einer Widerrufsbelehrung
  •  fehlender Link auf OS-Plattform

Der Unterlassungsanspruch könne durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Hierzu werde eine Frist bis zum 13.4.2020 eingeräumt.

 

Darüber hinaus sei der Abgemahnte zur Kostenerstattung verpflichtet. Kosten werden iHv 865,00 € geltend gemacht.

Abmahnung Peter Marx GmbH & Co. KG

wegen Täuschung über Gewerblichkeit, fehlendes Impressum, keine Widerrufsbelehrung u.a.

vertreten durch Rechtsanwalt René Ritter

Stand: 04/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung freakware GmbH durch Blaum Dettmers Rabstein Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 9.4.2020 haben die Blaum Dettmers Rabstein Rechtsanwälte, Vorsetzen 50, 20459 Hamburg im Auftrag der freakware GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Unterzeichnet ist das mir vorliegende Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Christoph Horbach. Hintergrund seien Wettbewerbsverstöße beim Verkauf von Klemmbaustein-Modellen.

 

freakware GmbH Abmahnung wegen Kennzeichnungsverstößen

Die Rechtsanwälte Blaum Dettmers Rabstein teilen mit, dass die freakware GmbH in großem Umfang mit Klemmbaustein-Modellen handele. Der Abgemahnte handele über seine Internetseite und Amazon ebenfalls mit diesen Waren und sei somit Mitbewerber des Abmahners. Dieser habe im Rahmen eines Testkaufs festgestellt, dass der Abgemahnte bei seinen Klemmbaustein-Modellen jeweils in mehrfacher Hinsicht gegen grundlegende gesetzliche Anforderungen verstoßen. Folgendes wird moniert:

 

  • Keine Herstellerkennzeichnung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG
  • Fehlende Gebrauchsanleitung gemäß § 20 Abs. 1 FuAG
  • Fehlende Sicherheitshinweise gemäß § 20 Abs. 1 FuAG
  • Fehlende Warnhinweise gemäß § 11 Spielzeugverordnung
  • Keine Konformitätserklärung nach § 20 Abs. 2 FuAG
  • Kein CE-Kennzeichen nach § 19 FuAG
  • Keine Registrierung nach § 6 Abs. 1 ElektroG
  • Keine Kennzeichnung nach § 9 Abs. 1 ElektroG
  • Keine Kennzeichnungen nach § 9 Abs. 1 ElektroG
  • Keine Anzeige gemäß § 4 BattG
  • Keine Kennzeichnung nach § 17 Abs. 1 BattG

Aufgrund der genannten Rechtsverstöße handele der Abgemahnte wettbewerbswidrig. Vor diesem Hintergrund werde ihm untersagt, ab sofort insbesondere das Inverkehrbringen von Klemmbaustein-Modellen, die nicht den genannten gesetzlichen Anforderungen entsprechen würden. Bis zum 16.4.2020 habe er eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

 

Außerdem habe er die der freakware GmbH entstandenen Kosten für die Tätigkeit der Blaum Dettmer Rabstein Rechtsanwälte zu erstatten. Nach einem Gegenstandswert von 77.000,00 EUR werden 2.085,95 EUR geltend gemacht. Zahlbar sei der Betrag bis zum 23.4.2020.

Abmahnung freakware GmbH

wegen mangelhafte Herstellerkennzeichnung, fehlende Gebrauchsanleitung  Verstoß gegen BattG u.a.

vertreten durch Rechtsanwälte Blaum Dettmers Rabstein

Stand: 04/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung PEARL.GmbH durch Möhrle Happ Luther Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 16.4.2020 haben die Rechtsanwälte Möhrle Happ Luther, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg im Auftrag der PEARL.GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Dr. Joachim Jung. Hintergrund sie die Markenrechtsverletzung an der Marke „newgen medicals“.

 

Markenrechtsverletzung „newgen medicals“ führt zu PEARL.GmbH Abmahnung

Der Bevollmächtigte der Abmahnerin teilt in dem mir vorliegenden Schreiben mit, dass seine Mandantin zu den europaweit größten Versandhäusern für Technik, Multimedia- und Lifestyleprodukte gehöre. Zur Sicherung ihrer rechte verfüge sie über umfänglichen Markenschutz. Unter anderem sei sie Inhaberin der europäischen Wort-/Bildmarke Nr. 008928319 „newgen medicals“.

 

Unter dieser Marke vertreibe die Abmahnerin u.a. auf der Handelsplattform amazon.de ein professionelles Hot-Stone-Set mit dazugehörigem Wärmegerät. Der Abgemahnte habe sich an dieses Angebot angehängt und damit ebenfalls das newgen medicals Hot-Stone-Set mit Wärmegerät gegenüber den Verbrauchern angeboten und beworben.

 

Eine Testbestellung habe jedoch ergeben, dass das von dem Abgemahnten verkaufte Produkt nicht von der PEARL.GmbH stamme, sondern von einem auf der Produktverpackung nicht bezeichneten Plagiatshersteller.

 

Mit der Nutzung der Marke „neweg medicals“ für das Bewerben und Vertreiben von Produkten, die nicht von der  Abmahnerin in den Verkehr gebracht worden seien, verletze der Abgemahnte die Rechte der Abmahnerin, so die Rechtsanwälte Möhrle Happ Luther.

 

Die PEARL.GmbH habe gegenüber dem Abgemahnten Unterlassungsansprüche.

 

Bis zum 24.4.2020 habe er eine Unterlassungserklärung abzugeben.

 

Darüber hinaus werde er aufgefordert bis zum 29.4.2020 die Auskunftsansprüche zu erfüllen und den Schadensersatzanspruch dem Grunde nach anzuerkennen.

 

Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 175.000,00 € geltend gemacht. Der sich daraus resultierende Gesamtbetrag iHv 3.006,42 € sowie die Testkaufkosten iHv 88,00 € seien bis zum 29.4.2020 zahlbar.

Abmahnung PEARL.GmbH

wegen Markenrechtsverletzung Marke „newgen medicals“

vertreten durch Rechtsanwälte Möhrle Happ Luther

Stand: 04/2020

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.