Abmahnung AL Vertrieb und Consulting GmbH durch Wilhelm Braun Rechtsanwalt

Über eine Abmahnung der AL Vertrieb und Consulting GmbH hatte ich bereits in der Vergangenheit berichtet. Hier finden Sie meinen Beitrag dazu. Die AL Vertrieb und Consulting GmbH hat über Rechtsanwalt Wilhelm Braun mit Schreiben vom 05.09.2024 eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen lassen.

 

Inhalt der Abmahnung

Im Abmahnschreiben führt Rechtsanwalt Wilhelm Braun aus, dass seine Mandantin im Internet verschiedene Web – Shops für hochwertige  Lichtbildwerke betreibe. Es wird ein Shop für Panorama-Lichtbildwerke angegeben, welcher unter der Domain www.fineart-panorama.de betrieben werde. Seiner Mandantin seien im Rahmen ihrer Tätigkeit von den jeweiligen Fotografen die Urheberrechte überlassen worden. Zudem sei sie verpflichtet, Verstöße gegen das Urheberrecht im eigenen Namen zu verfolgen. Der Abmahnung liegt eine Kopie eines Überlassungsvertrages bei.

 

Es sei festgestellt worden, dass der Abgemahnte ein Bild aus dem Shop der Abmahnerin unberechtigt im Internet verwende. Eine Urheberrechtsverletzung läge daher vor.

 

Bis zum 27.09.2024 wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, 760 EUR Schadensersatz, sowie 672,60 EUR netto Rechtsanwaltsgebühren verlangt.

 

Extrem weit gefasste Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Bitte unterschreiben Sie NIEMALS, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die wie folgt vorformuliert wurde:

1. Er wird aus allen seinen eigenen Veröffentlichungen bis zum ordnungsgemäßen Erwerb einer Lizenz Lichtbildwerke, die von der genannten Firma angeboten werden, entfernen;
2. er wird es künftig unterlassen, bei Meldung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5000 € pro Einzelfall unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, unerlaubt Bildwerke der genannten Firma ganz oder in Teilen oder verändert zu nutzen, insbesondere für berufliche Zwecke im Internet zu verwenden;
3. er wird bei erlaubter Nutzung die jeweilige Veröffentlichung mit einer Quellenangabe versehen, die im Bild direkt oder zumindest in engem räumlichem Zusammenhang mit dem Bild zu erfolgen hat;
4. er wird der genannten Firma einen Schadensersatzbetrag in Höhe von insgesamt 760,00 € zahlen;
5. er wird im Wege des Aufwendungsersatzes die bei der Rechtsanwaltskanzlei Wilhelm Braun entstandenen Gebühren und Kosten in Höhe von
insgesamt 672,60 € entrichten;
6. die Zahlung des Gesamtbetrages in Höhe von 1,432,60 € wird er auf eines der ihm bekannt gegebenen Konten der Anwaltskanzlei Braun überweisen.

Es sollte unbedingt eine abgeänderte, sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

 

Ist die Abmahnung vielleicht unwirksam?

Ich halte die mir vorliegende Abmahnung vom 05.09.2024 in der Tat für unwirksam und zwar aus folgendem Grund:

 

Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung. Daher ist in einer solchen Abmahnung gemäß § 97a Absatz 2 Nr. 4 UrhG in klarer und verständlicher Weise anzugeben, ob die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung erheblich über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht. Dazu werden in der Abmahnung aber keine Angaben gemacht mit der Folge, dass die Abmahnung unwirksam ist.

 

KEINE Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung

Für eine unwirksame Abmahnung können keine Rechtsanwaltskosten verlangt werden. Der Abgemahnte kann aber wiederum Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen erstattet verlangen.

 

Sollten auch Sie von der Anwaltskanzlei Wilhelm Braun eine Abmahnung im Auftrag eines Rechteinhabers erhalten haben, dann sollte diese Abmahnung genaustens geprüft werden! Gern helfe ich auch Ihnen.

 

Abmahnung AL Vertrieb und Consulting GmbH

 

wegen Urheberrechtsverletzung an einem Bild

 

vertreten durch Anwaltskanzlei Wilhelm Braun Rechtsanwalt

 

Stand: 09/2024

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Bravado International Group Merchandising Services, Inc. vertr. d. Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte

Mir liegt eine Abmahnung der Bravado International Group Merchandising Services, Inc., vertreten durch die Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte aus Hamburg vom 16.10.2024 vor.

 

Die Abmahnung ist vier Seiten lang und es ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.

 

Informationen zur Bravado International Group Merchandising Services, Inc.

In der Abmahnung führen die Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte aus, dass es sich bei ihrer Mandantschaft um eines der weltweit führenden Merchandising-Unternehmen der Musikbranche handle. Sie verfüge über Lizenzen einer Vielzahl weltweit erfolgreicher Musikbands und Einzelkünstler.

 

Die Bravado International Group Merchandising Services, Inc. habe von der Fa. Musidor B.V. als Markeninhaberin mit Zustimmung der Künstler die nachfolgenden Marken- und Namensrechte weltweit exklusiv lizenziert:

 

  • an der Bezeichnung „ROLLING STONES“ (EUIPO Anmeldenummer: 011283389)
  • an einer Bildmarke, EUIPO Anmeldenummer: 010553329

 

Aufgrund langjähriger Benutzung insbesondere im Zusammenhang mit Merchandisingprodukten der Musikgruppe „Rolling Stones“ handle es sich um bekannte Marken. Die Bravado International Group Merchandising Services, Inc sei damit exklusiv zur Herstellung und Lizenzierung von Merchandisingprodukten unter Verwendung der entsprechenden Zeichen berechtigt.

 

Warum kam es jetzt zur Abmahnung?

Der Abgemahnte betreibt einen Onlineshop. Er bietet diverse Aufkleber unter Verwendung der vorbenannten, von der Abmahnerin lizenzierten Zeichen an. Die vom Abgemahnten angebotenen Artikel seien niemals von der Auftraggeberin der Abmahnung hergestellt, lizenziert oder sonst wie rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden.

 

Es läge daher eine Verletzung aus Artikel 9 Absatz 2 Unionsmarkenverordnung vor.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird bis zum 23.10.2024 gefordert.

 

Für Auskunfts- und Vernichtungsansprüche wird eine Frist bis zum 30.10.2024 gesetzt.

 

Schadensersatz wird iHv. 2.500 EUR gefordert und Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 77.500 EUR, mithin 1.927,10 EUR netto.

 

Gesamtforderung: 4.427,10 EUR

 

Zahlungsfrist 30.10.2024

 

 

Abmahnung Bravado International Group Merchandising Services, Inc.

 

wegen Verletzung von Markenrechten

 

vertreten durch Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte aus Hamburg

 

Stand: 10/2024

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung und Klage Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat mit Schreiben vom 04.09.2024 eine Abmahnung gegenüber einem Onlinehändler ausgesprochen. Dieser warb mit folgender Werbeaussage: „TÜV geprüftem … Schutz„. Weitere Einzelheiten wurden nicht genannt.

 

Insbesondere wurde von dem Händler keine Fundstelle angegeben, wo ein Verbraucher etwaige Prüfkriterien der Prüfung durch den TÜV in Erfahrung bringen kann. Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat die Werbung daher als unzulässig moniert und bis zum 16.09.2024 zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Kosten von 270 EUR wurden ebenfalls verlangt.

 

Darf der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. Abmahnungen aussprechen?

Ja, denn er ist in der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände eingetragen.

 

Nach der Abmahnung kam es zur Klage

Da der abgemahnte Händler keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab, erhob der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. Klage vor dem zuständigen Landgericht.

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

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Bild von Canva führt zur Abmahnung durch MBBS Rechtsanwälte im Auftrag der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG

Über eine Abmahnung der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG, vertreten durch die MBBS Rechtsanwälte hatte ich bereits hier berichtet. Jetzt liegt mir eine aktuelle Abmahnung vom 16.07.2024 vor. Es geht um einen Kartenausschnitt, welcher vom Abgemahnten rechtswidrig verwendet werden soll.

 

Was ist das Besondere an diesem Fall?

Der Abgemahnte hat das Bild mit dem Kartenausschnitt bei der Agentur Canva nachweislich gekauft. Er verfügt also über eine Lizenz von Canva. Daher fühlte sich der Abgemahnte auch zu Unrecht abgemahnt, aber ist das wirklich so?

 

Canva ist gar nicht berechtigt das Bild anzubieten

Die MBBS Rechtsanwälte haben dem Abgemahnten mitgeteilt, dass die Agenur Canva überhaupt nicht dazu berechtigt ist, das Bild anzubieten. Trotzdem kann man das Bild bei Canva kaufen.

 

Und jetzt? Hat der Abgemahnte von Canva vielleicht gutgläubig Nutzungsrechte erworben?

Im Urheberrecht ist kein Rechtserwerb von Nichtberechtigten vorgesehen, d.h. der Abgemahnte konnte trotz seiner Kaufes keine Rechte an dem Bild  van Canva erwerben. Ein Gutglaubenserwerb ist im Urheberrecht unmöglich. Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken können entweder nur vom Urheber selbst oder von einer in lückenloser Kette durch den Urheber befugten Person erworben werden.

 

Gibt es Regressansprüche gegen Canva?

Grundsätzlich ja, jedoch dürfte sich eine Rechtsdurchsetzung gegen Canva als schwierig erweisen, da Canva den Geschäftssitz im außereuropäischen Ausland ( laut Impressum in Australien) hat.

 

Die mir vorliegende Abmahnung der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG ist daher leider berechtigt, auch wenn der Abgemahnt das Bild nachweislich bei Canva gekauft hat.

 

Trotz berechtigter Abmahnung sollte jedoch die geforderte Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschrieben werden. Auch über die Kostenforderungen sollte verhandelt werden. Gern helfe ich Ihnen.

 

Abmahner: MAIRDUMONT GmbH & Co. KG

Vertreter des Abmahners: MBBS Rechtsanwälte

Stand: 07/2024

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

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Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

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Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Müssen eBay Händler ihre AGB anpassen, weil eBay die AGB zum 11.02.2024 aktualisiert?

Wenn Sie gewerblich bei eBay handeln, dann haben Sie gewiss auch folgende E-Mail Anfang Januar erhalten:

Hallo XXXXX,

 

wir aktualisieren unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum 11. Februar 2024, um den Vorschriften des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act/DSA) zu entsprechen.

 

Unsere neuen AGB finden Sie hier. Und hier ein Überblick der wichtigsten Ergänzungen:

 

  • Eine Liste der Informationen zur Identitätsprüfung, die von gewerblichen Händlerinnen und Händlern bereitzustellen sind;
  • Einzelheiten zur Lösung von Streitfällen bei eBay;
  • Erläuterungen zur Art und Weise, wie personalisierte Empfehlungen ausgespielt werden;
  • Weitere Informationen dazu, wie eBay-Nutzerinnen und -Nutzer sowie Dritte unzulässige Inhalte und Angebote melden können.

Unsere aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bis zum 10. Februar 2024 in Kraft. In dieser Vergleichsversion der AGB sehen Sie auf einen Blick, worin sich beide Fassungen unterscheiden.

 

Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.

 

Viele Grüße
Ihr eBay-Team

Müssen eBay-Händler Ihre AGB jetzt anpassen?

Diese Frage bekomme ich in den letzten Tagen von eBay Händlern häufig gestellt. Aber warum fragen mich das momentan eigentlich so viele eBay-Händler? Und was soll konkret aus welchem Grund geändert werden?

 

Diese Frage beschäftigt deshalb momentan so viele eBay-Verkäufer, weil es im Internet Rechtsanwälte bzw. Kanzleien gibt die Ihren Update Service Mandanten mitteilen, dass eine Anpassung der Klausel zum Vertragsschluss wegen Änderung der eBay-Marktplatz AGB im Februar 2024  erforderlich sei.

 

Eine solche Aussage halte ich für absolut falsch und zwar aus folgendem Grund:

 

Rufen Sie doch einfach einmal die Vergleichsversion der AGB auf. Relevant ist die Klausel „Angebotsformate und Vertragsschluss“, bisher § 7, künftig § 12. Inhaltlich hat sich hier nichts verändert und wenn man die bisherige Ziffer 7 korrekt in den AGB eingebunden hat, dann muss jetzt auch nichts geändert werden.

 

Nutzer meines Updateservice müssen keine Anpassung vornehmen.

eBay-Verkäufer, die meinen Updateservice nutzen, müssen nichts ändern, weil ich damals schon die eBay-AGB in den erstellten AGB berücksichtigt habe. Eine Anpassung der Klausel zum Vertragsschluss wegen Änderung der eBay-Marktplatz AGB im Februar 2024 ist gewiss NICHT erforderlich, weil eBay die Klausel „Angebotsformate und Vertragsschluss“ inhaltlich nicht geändert hat. Lediglich die Nummerierung hat sich geändert.

 

Wenn Ihr AGB Anbieter also meint, dass eine Aktualisierung Ihrer eBay AGB wegen Anpassung der Klausel zum Vertragsschluss durch eBay zum 11.02.2024 vorgenommen werden müsse, dann sollten Sie hier einmal genauer nach dem Grund nachfragen. Es könnte auch einfach nur daran liegen, dass Ihr bisheriger AGB Anbieter jetzt bemerkt hat, dass die von ihm erstellte Klausel veraltet ist und den Fehler versucht man Ihnen gegenüber jetzt zu verschleiern, indem man behauptet, dass die Aktualisierung wegen eBay vorzunehmen sei.

 

Nutzen Sie am besten auch meinen Updateservice und lassen sich von Meldungen aus dem Internet nicht verunsichern!

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

Abmahnung Stephanie Hofschlaeger durch Sievers & Kollegen Rechtsanwälte

Stephanie Hofschlaeger Abmahnung, vertreten durch die Sievers & Kollegen Rechtsanwälte erhalten? Mir liegt eine ganz aktuelle Abmahnung vom 25.01.2024 vor. Es geht um eine Fotografie, die der Abgemahnte in bearbeiteter Form rechtswidrig verwenden soll. Es werden zunächst Unterlassungs- und Auskunftsansprüche geltend gemacht.

 

Was verlangt Stephanie Hofschlaeger?

Bis zum 02.02.2024 wird sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, als auch Auskunft verlangt. Rechtsanwaltsgebühren und ein etwaiger Schadensersatz werden noch nicht geltend gemacht. Der Abgemahnte soll aber seiner Verpflichtung zum Schadensersatz dem Grunde nach innerhalb der ihm gesetzten Frist anerkennen. Für die Auskunftserteilung liegt eine Art Formular bei.

 

Auskunft soll unter anderem in Bezug auf folgende Fragen erteilt werden:

 

  • Auf welchen Internetseiten (URL’s) wurde das streitgegenständliche Bild ohne Urhebernennung verwendet?
  • Wer hat das streitgegenständliche Bildmaterial ohne Urhebernennung eingebunden?
  •  Wann wurde das streitgegenständliche Bildmaterial ohne Urhebernennung unter den einzelnen URL’s eingebunden?
  • Wann wurde das streitgegenständliche Bildmaterial ohne Urhebernennung unter den einzelnen URL’s wieder entfernt?
  • Wurde das Bild auch in Print ohne Urhebernennung verwendet?
  • Woher wurde das Bildmaterial bezogen?

Kosten der Abmahnung und Schadensersatz

Nach Auskunftserteilung ist damit zu rechnen, dass dann auch Kosten für das Abmahnschreiben und Schadensersatz für die rechtswidrige Bildnutzung verlangt werden.

 

Nehmen Sie die Stephanie Hofschlaeger Abmahnung ernst und lassen Sie am besten von mir dazu beraten.

Abmahnung Stephanie Hofschlaeger 

 

wegen Verletzung von Urheberrechten an einer Fotografie

 

vertreten durch Sievers & Kollegen Rechtsanwälte

 

Stand: 01/2024

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.