Abmahnung Herrn Grzegorz Grygo durch Pixel Law Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Es wurde mir eine Abmahnung des Herrn Grzegorz Grygo vom 20.05.2015, vertreten durch die pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin, vorgelegt. Dem Schreiben zufolge ist Herr Grzegorz Grygo Berufsfotograf und hat neben anderen Fotografien auch die nun abgemahnte Fotografie gefertigt. Als Schöpfer dieser Fotografie sei er deren Urheber im Sinne von § 7 UrhG. Bei der in der Abmahnung näher bezeichneten Fotografie handele es sich um ein Lichtbildwerk im Sinne von § 2 Abs. I Nr. 5 UrhG.

 

Herr Grzegorz Grygo habe festgestellt, dass auf  der von dem Abgemahnten betriebenen Website die in der Abmahnung bezeichnete Fotografie verwendet werde. Die Nutzung erfolge auf einer Unterseite. Es wird sodann der Link angegeben, unter dem die Nutzung erfolgen solle. Bei dieser Nutzung handele es sich um ein öffentliches Zugänglichmachen des Werkes im Sinne von § 19a UrhG, da das Werk hierdurch Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich sei, so die pixel.Law Rechtsanwälte.

 

Öffentliche Zugänglichmachung

 

Weiter führen diese aus, dass das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 15 Abs. 2 Nr. 2 UrhG grundsätzlich allein dem Urheber selbst zustehe. Dritte würden dieses Recht aufgrund eines sog. Lizenz- oder Nutzungsrechts im Sinne von § 31 Abs. 1 UrhG für sich in Ansprüchen nehmen können. Hierfür bedürfe es grundsätzlich des Abschlusses eines Lizenzvertrages mit dem Urheber. Die pixel.Law Rechtsanwälte führen in der Abmahnung vom 20.05.2015 aus, dass deren Mandant, Herr Grzegorz Grygo, dem Abgemahnten ein Nutzungsrecht nicht eingeräumt habe, womit die vorstehend beschriebene öffentliche Zugänglichmachung widerrechtlich erfolgt sei.

 

Außerdem sei Herr Grzegorz Grygo bei der beschriebenen öffentlichen Zugänglichmachung nicht namentlich als Urheber angegeben worden. Gemäß § 13 UrhG könne der Urheber aber grundsätzlich bei jeder öffentlichen Zugänglichmachung verlangen, als Schöpfer des Werkes kenntlich gemacht zu werden. Dies sei Ausdruck des Urheberrechtspersönlichkeitsrechts, das dem Schöpfer eines Werkes als Teil seiner Rechtsposition zustehe (vgl. Wandtke/Bullinger, UrhR § 97 Rn 7).

 

Zurechenbare Urheberrechtsverletzung

 

Diese Urheberrechtsverletzung sei dem Abgemahnten als Betreiber der genannten Website zuzurechnen, d. h. er sei rechtlich dafür verantwortlich (vgl. § 7 Abs. 1 TMG). Die pixel.Law Rechtsanwälte weisen vorsorglich darauf hin, dass diese zum Nachweis des Urheberrechtsverstoßes geeignete Beweissicherungsmaßnahmen ergriffen haben. Die streiterheblichen Teile der Webseite des Abgemahnten seien „gespiegelt“ worden, so dass der aktuelle Stand der Seite auch im Nachhinein gerichtsfest belegt werden könne.

 

Weiter führen die Bevollmächtigten von Herrn Grzegorz Grygo aus, dass diesem als Rechtsfolge der von dem Abgemahnten zu verantwortenden Urheberrechtsverletzung ein Beseitigungsanspruch aus § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG gegenüber diesem zustehe. Es ergeht sodann der Hinweis, dass für das Bestehen dieses Anspruchs nicht von Bedeutung sei, ob der Empfänger der Abmahnung hinsichtlich der Urheberrechtsverletzung ein Verschulden im Sinne von Vorsatz oder Fahrlässigkeit treffe. Entscheidend sei insofern alleine, auf wessen Initiative und Verantwortung das Werk öffentlich zugänglich gemacht werde (vgl. Dreier/Schulze, UrhG § 97 Rn 30).

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, die vorstehend näher bezeichnete Verletzung des Urheberrechts von Herrn Grzegorz Grygo bis spätestens zum Mittwoch, den 3. Juni 2015, 12 Uhr zu beseitigen. Hierzu stehe grundsätzlich nur die Möglichkeit offen, das Werk komplett von der von dem Abgemahnten betriebenen Website zu entfernen.

 

Der Unterlassungsanspruch in der Abmahnung

 

Des Weiteren machen die pixel.Law Rechtsanwälte für ihren Mandanten einen Unterlassungsanspruch geltend. Es folgen ausführliche rechtliche Informationen. Sodann wird der Abgemahnte aufgefordert, die in der Anlage beigefügte schriftliche Erklärung zur Unterlassungsverpflichtung oder eine rechtlich vergleichbare Unterlassungserklärung datiert und unterschrieben an die pixel.Law Rechtsanwälte zu übersenden. Hierfür wird ebenfalls eine Frist bis zum Mittwoch, den 03. Juni 2015, 12:00 Uhr gesetzt.

 

Es wird von dem Sachbearbeiter der pixel.law Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Henning Lüth, darauf hingewiesen, dass zur Fristwahrung der rechtzeitige Eingang per Fax unter der im Briefkopf aufgeführten Telefax-Nummer. Gleichwohl bleibe die Übersendung der Erklärung im Original erforderlich.

 

Sodann ergeht von Rechtsanwalt Lüth der Hinweis, dass bei nicht rechtzeitigem Eingang der Erklärung der Unterlassungsverpflichtung gerichtliche Schritte eingeleitet werden würden z. B. im Wege der einstweiligen Verfügung.

 

Im weiteren Verlauf der Abmahnung wird ausgeführt, dass die Verletzung des Urheberrechts einen Schadensersatzanspruch aus § 97 Abs. 2 Satz 1 UrhG des Rechteinhabers begründe. Es folgen wieder Ausführungen zu Rechtsprechungen zu der Begründetheit und der Höhe dieses Schadensersatzanspruches.

 

Schadensersatz nach MFM-Tabelle

 

Nun folgt die Berechnung des Schadensersatzes auf Grundlage der MFM-Tabelle. Da die Nutzung mindestens ein Jahr betragen habe, wird ein Schadensersatzanspruch (Lizenzgebühr) in Höhe von 310,00 € gefordert. Dieser Betrag erhöhe sich um 155,00 € aufgrund der Höhe der Nutzungsdauer. Hierzu wird ein Zuschlag von 100 % vorgenommen aufgrund der fehlenden Urhebernennung, so dass der gesamte Schadensersatzanspruch 930,00 € betrage.

 

Dann folgt die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 7.030,00 €, also insgesamt 723,23 € inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer.

 

Es werden Ausführungen zu Berechnung und der Begründetheit des vorliegenden Streitwertes gemacht.

 

Dann wird der Abgemahnte aufgefordert, die Summe in Höhe von 1.659,23 € bis spätestens zum Donnerstag, den 4. Juni 2015, auf das in der Fußzeile aufgeführte Anderkonto zu überweisen. Für den Fall des fruchtlosen Verstreichens vorstehender Zahlungsfrist würden die pixel.Law Rechtsanwälte ihrem Mandanten anraten, die Forderung im Klageweg vor dem gemäß § 32 ZPO in Berlin zuständigen Gericht geltend zu machen, so der Wortlaut in der vorliegenden Abmahnung. Die hierdurch entstehenden erheblichen weiteren Kosten gingen zu Lasten des Abgemahnten.

Abmahnung Grzegorz Grygo

wegen Urheberrechtsverletzung durch Verwendung eines Lichtbildes

vertreten durch pixel.Law Rechtsanwälte

Stand: 05/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Pixel Law im Auftrag eines Rechteinhabers

Bislang wurden mir von Abgemahnten Abmahnungen der Pixel Law Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag folgender Rechteinhaber vorgelegt:

 

– Robert Grahn
– Herr Grzegorz Grygo
– Sara Hegewald
– Peter Kirchhoff
– Tim Langer
– Christine Langer-Püschel
– Stefanie Salzer-Deckert
– Gabi Schmidt
– Rolf Siwula
– Michael Staudinger
– Uwe Steinbrich
 Sara Thorn

 

Die Rechtsanwaltskanzlei pixel.law besteht aus den Partnern Rechtsanwalt Sascha Kugler (zugelassen zur Rechtsanwaltsschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit: 01.08.2006), Andreas Weingärtner ((zugelassen zur Rechtsanwaltsschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit: 17.03.2004) und Daniel Hoch (zugelassen zur Rechtsanwaltsschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit: 07.01.2010) sowie der angestellten Rechtsanwältin Sarah Rosin (zugelassen zur Rechtsanwaltsschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit: 17.11.2011) und dem angestellten Rechtsanwalt Sven Herzberger (zugelassen zur Rechtsanwaltsschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit: 24.10.2013). Komplettiert wird die Kanzlei durch den freien Mitarbeiter Rechtsanwalt Henning Lüth, LL.M. (zugelassen zur Rechtsanwaltsschaft gemäß Rechtsanwaltsregister seit: 23.01.2014). Im Internet ist die Kanzlei unter www.pixellaw.de zu finden.

 

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Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

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Abmahnung Andreas Opitz im Auftrag eines Rechteinhabers

Bundesweite Hilfe bei Abmahnung Andreas Opitz Rechtsanwalt im Auftrag eines Rechteinhabers. Herr Andreas Opitz Rechtsanwalt ist unter anderem in Sachen Abmahnung im Auftrag folgender Mandanten tätig:

 

– Mucola GmbH
– Herrn Mario Nitze (“Melko Trendshop”)

 

Rechtsanwalt Andreas Opitz, Im Reusen 1, 31061 Alfeld, wurde am 14.11.1997 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Heute ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht, sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er gehört der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Celle an. Im Internet ist Rechtsanwalt Opitz unter www.ra-opitz.de zu finden. Rechtsanwalt Opitz hat an der Universität in Göttingen studiert und ist seit 1997 selbstständig als Rechtsanwalt tätig. Auf der Website werden Informationen zum Mietrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht bereitgehalten.

 

Erfahrung mit RA Opitz

 

Ich hatte mit Herrn Rechtsanwalt Andreas Opitz bisher in 2 Angelegenheiten zu tun. Beide Fälle betrafen auf der Gegenseite, also dem Mandanten von Herrn Opitz, die MELKO GmbH. Es handelte sich in beiden Fällen um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. Dass Herr Opitz auch im Wettbewerbsrecht tätig ist, ergibt sich aus seiner Internetpräsenz, seinem Briefkopf und den angegebenen Fachanwaltstiteln nicht. Gleichwohl werden von ihm wettbewerbsrechtliche Mandate bearbeitet, was auch vollkommen legitim ist. Ich habe mit Herrn Opitz keine schlechten Erfahrungen gemacht. Ich habe ihn vielmehr als Kollegen kennengelernt, der bestrebt ist, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden. Unterbreitete Vorschläge hat Herr Opitz mit seiner Partei immer zügig erläutert und eine Rückmeldung gegeben, ob die Angelegenheit außergerichtlich beendet werden kann. Zu einer streitigen Auseinandersetzung ist es aufgrund der Korrespondenz daher nicht gekommen.

 

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Abmahnung El Sayed, Dr. Yazhari, Zezierski Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers

Bundesweite Hilfe bei Abmahnung El Sayed, Dr. Yazhari, Zezierski Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers. Die El Sayed, Dr. Yazhari, Zezierski Rechtsanwälte sind unter anderem in Sachen Abmahnung im Auftrag folgender Mandanten tätig:

 

– Leonhard Riedesel, handelnd unter RINUFA

 

 

Unter der Domain hamburglaw.de sind die Rechtsanwälte El Sayed Dr. Yazhari Jezierski zu finden. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Wandsbeker Allee 68 in 22041 Hamburg.

 

Rechtsanwalt Jean-Pierre El Sayed ist nach eigenen Angaben 1969 in Hamburg geboren und seit 1977 zur Anwaltschaft zugelassen. Er ist Gründungsmitglied der Anwaltssozietät.

 

Rechtsanwalt Dr. Fardjam Christian Yazahri wurde 1971 in Hamburg geboren und studierte auch in Hamburg Rechtswissenschaften. Auch er ist Gründungsmitglied der Kanzlei. Auf der Website werden weitere Rechtsanwälte genannt, die im Kanzleiteam tätig seien. Darunter Herr Rechtsanwalt Gregor Jezierski, welcher seit dem Jahr 2000 Rechtsanwalt ist und dem Büroteam angehöre. Rechtsanwalt Jezierski  ist nach eigenen Angaben schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Straf- und Zivilrechts tätig. Herr Rechtsanwalt Matthias Domsch unterhält eine eigene Kanzlei in den Büroräumen der El Sayed Dr. Yazhari Jezierski Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Domsch ist vorwiegend im Strafrecht tätig.

 

Frau Rechtsanwältin Belinda C. Wetterau ist seit 2008 Rechtsanwältin und seitdem mit den El Sayed Dr. Yazhari Jezierski Rechtsanwälten in Bürogemeinschaft in der Wandsbeker Allee 68 tätig. Frau Rechtsanwältin Wetterau bearbeitet zivilrechtliche Streitigkeiten. Schließlich wird noch Frau Rechtsanwältin Kathrin Urban genannt, die seit 2006 als Rechtsanwältin tätig ist. Frau Kollegin Urban ist wiederum im Arbeitsrecht tätig.

 

Unter dem Punkt Fachgebiete werden auf der Webseite u.a. das Arbeitsrecht, Scheidungsrecht, Wettbewerbs- und Urheberrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht und Strafrecht genannt.

 

Ich hatte mit den Kollegen bislang in mehreren Angelegenheiten zu tun. Die Kollegen haben für die vertretenden Mandanten die Interessen konsequent verfolgt, zeigten sich jedoch stets gesprächsbereit, was zu Gunsten der vertretenen Parteien zu einer schnellen außergerichtlichen Lösung führte.

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

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Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung GLEIMPETRI im Auftrag eines Rechteinhabers

Bundesweite Hilfe bei Abmahnung GLEIMPETRI Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers. Die GLEIMPETRI Rechtsanwälte sind unter anderem in Sachen Abmahnung im Auftrag folgender Mandanten tätig:

– TecTake GmbH

Die Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Gleim Petri, Ragnar Gleim, Dr. Lars Petri, Pleichertorstraße 30, 97070 Würzburg ist im Internet unter der Domain www.gpip.de zu finden. Auf der Website finden sich Informationen zu Patenten, Marken, Design, Wettbewerb, Verträge und zum Gründer.

Patentanwalt und European Trademark and Design Attorney Ragnar Gleim hat Physik studiert. Dr. Lars Petri ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Promoviert habe er zu einer patentrechtlichen Thematik am Kurt-Haertel-Institut für gewerblichen Rechtsschutz. Auf der Kanzleiwebsite wird sodann noch die wissenschaftliche Mitarbeiterin Frau Michaela Gilch aufgeführt. Eine Kooperation zur Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Fitzner PartGmbB, Ratingen, wird auf der Website ebenfalls genannt.

In Bezug auf Abmahnungen sind mir die Gleim Petri Patent- und Rechtsanwälte bislang nur in Bezug auf die TecTake GmbH und Herrn Roland Kemmer aufgefallen.

 

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Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

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Abmahnung TecTake GmbH durch GLEIMPETRI Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der TecTake GmbH und des Herrn Roland Kemmer vom 07.05.2015, vertreten durch die Gleim Petri Rechtsanwälte aus Würzburg vor. In der Abmahnung geht es um eine angebliche Unternehmenskennzeichenverletzung. Die TecTake GmbH wurde am 24.10.2011 in das Handelsregister beim Landgericht Ulm eingetragen und vertreibt nach Ausführungen in der Abmahnung seitdem in großem Umfang deutschlandweit verschiedene Waren über das Internet, so über den eigenen Webshop unter der Domain www.tectake.de oder die Online-Plattform Amazon. Die TectTake GmbH vertreibe zudem auch Infrarotheizungen. Ein entsprechendes Angebot wird der Abmahnung beigefügt.

 

Bezeichnung „Techtake“ bzw. „TechTake7“

 

Die TecTake GmbH hat festgestellt, dass der Abgemahnte im Internet auf www.ebay.de unter der Bezeichnung „Techtake“ bzw. „TechTake7“ ebenfalls Infrarotheizungen anbietet. Angebote des Abgemahnten liegen der Abmahnung ebenfalls bei.

 

Der Sachbearbeiter der Abmahnung, Rechtsanwalt Dr. Lars Petri, führt sodann aus, dass der Abgemahnte das ältere Unternehmenskennzeichen der TecTake GmbH dadurch verletze. Die Bezeichnungen „TecTake“ und „techtake/Tech Take 7“ seien klanglich und schriftbildlich verwechselbar ähnlich. Aus § 15 Abs. 2, 4, 5 MarkenG ergäbe sich daher ein Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch. Ebenfalls sei der Abgemahnte gemäß § 19 MarkenG und § 242 BGB zur unverzüglichen Auskunftserteilung gegenüber der TecTake GmbH verpflichtet. Er habe unter Belegvorlage Auskunft zu erteilen über die Herkunft und den Vertriebsweg sowie über die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren, wobei er Namen und Anschrift des Herstellers, Lieferanten und andere Vorbesitzer, der gewerblichen Abnehmer und Verkaufsstellen, für die die Waren bestimmt waren, sowie die genauen Einkaufs- und Verkaufspreise, anzugeben habe.

 

Die strafbewehrte Unterlassungserklärung

 

Bis zum 18.05.2015 wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Kosten für die Abmahnung werden nach einem Gegenstandswert von 50.000 EUR und einer 1,5 Geschäftsgebühr geltend gemacht, woraus sich Abmahnkosten von 1.764,52 EUR ergeben.

 

Schließlich wird noch darauf hingewiesen, dass Herr Roland Kemmer Inhaber mehrerer Marken „TecTake“, u.a. der Gemeinschaftsmarke 009717191, eingetragen am 09.06.2011 für verschiedene Waren und Dienstleistungen sei. Es folgt sodann eine Auflistung verschiedener Warenklassen. Neben dieser Marke sei Herr Roland Kemmer Inhaber der weiteren deutschen Marke „TecTake“ 30 2011 000 415 und 30 2008 002 536 sowie der Gemeinschaftsmarke 006584478.

 

Nach der Rechtsprechung des BGH sei die Verletzung einer Marke auch dann gegeben, wenn das Unternehmenskennzeichen in einer Weise benutzt werde, dass der Verkehr eine Verbindung zwischen diesem und der von dem Unternehmer vertriebenen Ware herstelle. Dies sei im Falle der Onlineangebote des Abgemahnten der Fall, weil er auch in der prominenten Verkäuferangabe gleich zu Beginn der Anzeige seinen Verkäufernamen platziert und dadurch die Infrarotheizungen zumindest mittelbar ihrer betrieblichen Herkunft nach kennzeichnet.

 

Sollte der Abgemahnte die geforderte Unterlassungserklärung nicht rechtzeitig abgeben, so wird in Aussicht gestellt, dass auch wegen Markenverletzung gegen den Abgemahnten vorgegangen werde was zu einem deutlich erhöhten Streitwert und zu einer wesentlich höheren finanziellen Belastung für ihn führen würde, so Rechtsanwalt Dr. Lars Petri, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.

Abmahnung TecTake GmbH, Roland Kemmer

wegen Unternehmenskennzeichenverletzung

vertreten durch Gleim Petri Rechtsanwälte

Stand: 05/2015

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

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3. Gratis Erstberatung erhalten

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