Wer ist der IDO Verband? Warum darf der IDO Abmahnungen aussprechen (Aktivlegitimation IDO Verband)? Was wird abgemahnt. All diese Fragen haben ich hier bereits erläutert. Sehr häufig werde ich im Rahmen meiner Beratungen über die im Internet veröffentlichte Berichterstattung anderer Kollegen über den IDO Verband von den Abgemahnten angesprochen. Oftmals wird der Eindruck vermittelt, als handle es sich beim IDO Verband aus Leverkusen um einen unseriös arbeitenden Verein, der nur kommerzielle Interessen verfolgt. Schnell ist von Abzocke des IDO und sogar Rechtsmissbrauch die Rede.

 

Betrachten Sie die Berichterstattung über den IDO Verband im Internet bitte kritisch. Die Vorgehensweise des IDO wird in vielen Berichterstattungen oft kritisiert.

 

Auch ich verfolge die Berichtserstattung meiner Mitbewerber über den IDO Verband genau. Dabei fällt mir immer wieder negativ auf, dass die Vorgehensweise des IDO als etwas Verwerfliches dargestellt wird. So musste ich schon des Öfteren lesen, dass es z. B. heißt:

 

  • …jetzt fordert der IDO auch noch Vertragsstrafen;
  • …der IDO leitet ein Mahnverfahren ein;
  • …Abmahnwelle von Abmahnungen verschickt;
  • …es liegen schon wieder Abmahnungen vor;
  • etc.

 

Die konsequente Anspruchsverfolgung durch den IDO Verband wird häufig in ein negatives Licht gerückt, was meines Erachtens nach der Sache nicht gerecht wird und unsachlich ist. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich jegliches Verhalten des IDO im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bewegt.

Vertragsstrafe wird vom IDO geltend gemacht

Es ist es aus meiner Sicht nur konsequent, wenn der IDO abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärungen überprüft und im Falle eines festgestellten Verstoßes eine Vertragsstrafe fordert. Ich selbst habe bereits zahlreiche Vertragsstrafenforderungen seitens des IDO bearbeitet und kann Ihnen sagen, dass keine dieser Vertragsstrafenforderungen bisher unberechtigt war. In allen von mir bearbeiteten Fällen lag definitiv ein Verstoß gegen die jeweils abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung vor.

 

Die Abgemahnten haben es sehr häufig versäumt, ihre wiedereingestellten oder auch neu eingestellten Angebote zu überprüfen und handelten damit zumindest fahrlässig. Derjenige, der eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, muss auch damit rechnen, dass der Abmahner diese künftig überprüft. Über die Reichweite und die Folgen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sind sich jedoch nur die Wenigsten im Klaren. An dieser Stelle sind meine Kollegen und Kolleginnen gefordert, die entsprechende Aufklärung gegenüber dem Abgemahnten vorzunehmen. Ich muss jedoch sehr häufig feststellen, dass nur ganz wenige Kollegen und Kolleginnen die Abgemahnten über die Folgen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung umfassend aufklären. Ich halte dies oftmals für ein Beratungsdefizit.

keine neue Unterlassungserklärung und keine erneuten Abmahnkosten

Zugunsten des IDO muss zudem gesagt werden, dass im Falle einer Vertragsstrafe noch nicht einmal eine neue Unterlassungserklärung oder erneute Abmahnkosten geltend gemacht werden. Rechtlich wäre dies jedenfalls ohne weiteres möglich, denn durch den Verstoß gegen die Unterlassungserklärung hat der Abgemahnte gezeigt, dass die versprochene Vertragsstrafe nicht geeignet ist, ihn von weiteren Verletzungshandlungen abzuhalten. D.h. der IDO könnte theoretisch eine neue Unterlassungserklärung mit einem höheren bzw. mit einem konkreten Vertragsstrafeversprechen fordern und auch erneute Abmahnkosten geltend machen.

 

Genau dies macht der IDO jedoch nicht, was letzten Endes aus meiner Sicht ebenfalls für eine faire Vorgehensweise spricht, denn der IDO setzt Abgemahnte nicht erneut einer weiteren Abmahnung aus. Dem IDO geht es letzten Endes nur darum, dass die monierten Verstöße auch abgestellt werden.

Keine Prüfung wäre Indiz für Rechtsmissbrauch

Würde der IDO Verband die erhaltenen strafbewehrten Unterlassungserklärungen nicht prüfen, so würde dies meines Erachtens nach ein ganz erhebliches Indiz für einen möglichen Rechtsmissbrauch darstellen, denn durch ein solches Verhalten würde der IDO gerade zum Ausdruck bringen, dass es ihm gar nicht um das zu unterlassene Verhalten, sondern ausschließlich um die Abmahnkosten geht. Die konsequente Anspruchsverfolgung durch den IDO kann jedoch keinesfalls als Missbrauchsindiz ausgelegt werden. Es zeigt vielmehr, dass der Verband seine Ziele konsequent verfolgt.

Verhandlung über Höhe der Vertragsstrafen möglich

Geht es um Vertragsstrafen, dann hat sich der IDO auch in sämtlichen von mir bearbeiteten Fällen gesprächsbereit gezeigt und auch die Vereinbarung von Umstellungsfristen war noch möglich. Eine außergerichtliche Lösung sollte meiner Meinung nach im Falle einer unstreitig verwirkten Vertragsstrafe immer angestrebt werden. Leider beraten viele Kollegen und Kolleginnen meinst in eine andere Richtung, nämlich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen in welchem dann auch inzident die Aktivlegitimation geprüft werden müsste.

 

So ein Unsinn! Wurde bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben, dann prüft das Gericht gar nicht mehr die Aktivlegitimation. Kollegen und Kolleginnen, die diese Auskunft geben beraten falsch!

Mein Fazit über die IDO Verband Abmahnungen

Das Abmahnverhalten des IDO Verbandes stellt sich für mich bisher als gerechtfertigt und (noch nicht) als rechtsmissbräuchlich dar, wie es von vielen Kollegen und Kolleginnen versucht wird, im Rahmen der Berichterstattung darzustellen. Kollegen und Kolleginnen, die Abgemahnten versuchen das Verhalten des IDO als rechtsmissbräuchlich darzustellen und deshalb von der Abgabe einer Unterlassungserklärung abraten, setzen die Abgemahnten meines Erachtens nach einem absolut unnötigen Kostenrisiko aus. Diese Kollegen und Kolleginnen wissen bzw. sollten zumindest wissen, dass sie mit dem Einwand des Rechtsmissbrauchs gerichtlich zu 99,9 % nicht durchdringen werden. Sie wissen folglich auch, dass der Abgemahnte auf sämtlichen Kosten des Verfahrens sitzen bleiben würde. Viele Kollegen und Kolleginnen haben leider nicht die kostengünstigste Lösung für Ihre Mandanten vor Augen, sondern nur die maximale Gebührengenerierung für sich selbst. Ich kann daher nur jedem Abgemahnten raten, sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin stets den gegebenen Rat und das damit verbundene Kostenrisiko schriftlich bestätigen zu lassen, damit Sie zumindest die Möglichkeit haben, diesen Kollegen oder diese Kollegin später für die Ihnen entstandenen Kosten in Regress zu nehmen.

 

Einen Fall von Abzocke sehe ich daher oftmals leider auf Seiten der vertretenden Rechtsanwälte gegenüber dem eigenen Mandanten und nicht beim IDO. Der Fall des Mandanten wird leider von einigen schwarzen Schafen unter den Kollegen und Kolleginnen nur als eigene Einnahmequelle gesehen und das Maximum an Kosten zu Lasten des Mandanten produziert.

 

Rechtsanwältinnen und/oder Rechtsanwälte, die generell von der Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber dem IDO abraten, sind mit absoluter Vorsicht zu behandeln. Lassen Sie sich am besten die gesamte (Falsch-)Beratung schriftlich bestätigen!

Abmahnung durch IDO Verband erhalten?

Sollten auch Sie eine Abmahnung vom IDO Verband bekommen haben, dann können Sie sich gerne an mich wenden. Mein Ziel ist es, die Sache so kostengünstig wie nur möglich für Sie aus der Welt zu schaffen. Ich möchte Sie als zufriedenen Mandanten gewinnen und nach Möglichkeit viele Jahre mit Ihnen zusammenarbeiten. Der Standfuß für eine gute und langjährige Zusammenarbeit ist eine von Anfang an transparente und faire Beratung.

 

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