Abmahnung Discogs Verkäufer – Droht Abmahnwelle?

Ich habe heute den Handel eines Verkäufers von Schallplatten über das Internetportal Discogs (www.discogs.com) abgesichert. Der Händler kam nicht ohne Grund auf mich zu, denn er wurde verklagt. Ich habe mir das Portal und die dort vertretenen Anbieter einmal genauer angesehen und leider feststellen müssen, dass – so meine Einschätzung – 99 % aller Anbieter bei Discogs akut abmahngefährdet sind.

 

Discogs ist ein Paradies für Abmahnanwälte

Bei fast jedem Händler fehlen AGB, oder die AGB sind falsch. Es fehlen Angaben zum Zustandekommen des Vertrages, zur Vertragstextspeicherung, den zur Verfügung stehenden Sprachen und vieles mehr. Hier wird jeder Abmahnanwalt in kürzester Zeit fündig. Discogs könnte sich meiner Meinung nach daher zu einem regelrechten Paradies für Abmahnanwälte entwickeln. Ohne Probleme könnten hier hunderte, ja sogar tausende Händler abgemahnt werden. Es wäre daher durchaus möglich, dass eine Abmahnwelle auf Discogs Verkäufer zurollt.

Bei Discogs haben Sie nicht – wie auf anderen Portalen – die Möglichkeit, bei fest hinterlegten Feldern die Rechtstexte zu hinterlegen. Es kommt hinzu, dass alles auf Englisch ist. Der Marktplatz Discogs macht es Ihnen sehr schwer, Ihren Informationspflichten nachzukommen, weil viele Angaben schlichtweg fehlen. Diese Schwierigkeiten müssen gelöst werden, damit Abmahner und deren Abmahnanwälte keine Chance haben, Sie abzumahnen.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

Abmahnung ebay 2015

Abmahnung ebay 2015 ist das Thema dieser Meldung. Wie auch in den Jahren zuvor, ist das erste Quartal des Jahres 2015 turbulent in Sachen Abmahnungen verlaufen. Die Abmahnungen bei ebay scheinen nicht weniger zu werden. Überwiegend werden alte Widerrufsbelehrungen, falsche AGB, Garantieaussagen oder Grundpreisangaben abgemahnt.

 

Diejenigen, die Ihren ebay Handel von mir dauerhaft betreuen lassen, sind auch 2015 auf der sicheren Seite. Geben Sie Abmahnern keine Chance.

Abmahnung ebay 2015

 

Abmahnungsgründe: alte Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular, Grundpreise

 

Stand: 2015

 

Update Mai 2015: Mir liegen weitere Abmahnungen vor, in denen es um die Widerrufsbelehrung bei ebay geht. Teilweise wird abgemahnt, dass diese im Blogsatz angezeigt wird. Dies stelle nach Ansicht der Abmahner einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot dar. Auch wird abgemahnt, wenn in der Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angegeben wird. Sollte das Feld „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ nicht alle Angaben des eBay Verkäufers beinhalten, so muss auch deswegen mit einer Abmahnung 2015 gerechnet werden.

Wer als eBay Verkäufer in der heutigen Zeit noch abgemahnt wird, der ist es oft selbst Schuld. Schutz vor Abmahnungen biete ich eBay Verkäufern seit Jahren schon an. Auch 2015 halte ich mein eBay Schutzpaket für gewerbliche Verkäufer bereit. Informieren Sie sich hier:

 

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Verstoß gegen BGB und EGBGB durch falsche Widerrufsbelehrung – Abmahnung ebay

Aufgepasst ebay Verkäufer: Aktuell wurde ein ebay-Verkäufer abgemahnt, deren Widerrufsbelehrung gegen aktuelle gesetzliche Anforderungen verstoße, da diese veraltet und somit falsch sei. Es würde eine Verletzung der im BGB und der im EGBGB geregelten Gesetze vorliegen. Überprüfen Sie am Besten sofort Ihre Widerrusfbelehrung, ob diese aktuell ist.

Abmahnung ebay wegen Verstoß gegen BGB und EGBGB

 

alte Widerrufsbelehrung

 

Stand: 3/2015

 

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Abmahnung AbeBooks.de vermeiden – abmahnsichere AGB nutzen

Der Onlinemarktplatz AbeBooks.de ist aus meiner Sicht genau das richtige für alle Leseratten und Bücherfans. Über die Suche können dort Millionen neuer und gebrauchter Bücher bei tausenden Anbietern gefunden werden. Die Anbieter bei AbeBooks geraten aber auch mehr und mehr ins Visier der Abmahner. Viele gewerbliche Verkäufer bei AbeBooks haben gar keine AGB, belehren den Verbraucher gar nicht über ein Widerrufsrecht, kommen Ihren Informationspflichten nicht nach und werden daher von Mitbewerbern oder auch Vereinen abgemahnt.

 

abmahnsichere AGB für AbeBooks.de

Auch bei AbeBooks.de müssen gewerbliche Verkäufer Ihren Informationspflichten nachkommen. Sie müssen unter anderem über ein vollständiges Impressum verfügen, rechtssichere AGB bereithalten, über das Widerrufsrecht belehren, ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen und vieles mehr. Ich schütze AbeBooks.de Verkäufer durch mein Schutzpaket vor teuren Abmahnungen.

 

Reichen denn nicht die AbeBooks.de AGB?

Immer wieder fragen mich die Verkäufer bei AbeBooks.de, ob Sie wirklich eigene AGB benötigen. Ja, lautet die Antwort. Es reicht gerade nicht, dass AbeBooks.de selbst über AGB verfügt. AbeBooks bietet über die von ihr betriebene Website nur eine Plattform für Verkäufer und Käufer, um untereinander Kaufgeschäfte abzuschließen. AbeBooks vermittelt diese Kaufgeschäfte, ohne diese selbst in eigenem Namen und auf eigene Rechnung abzuschließen, heißt es ausdrücklich in den AbeBooks.de AGB. Käufer kaufen also direkt von den Buchhändlern und nicht von AbeBooks Europe. In den AbeBooks.de AGB heißt es wörtlich:

„Ausschließlich Käufer und Verkäufer (nicht AbeBooks) sind für sämtliche Transaktionen über die Websites und für die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verantwortlich.“

Wer bei AbeBooks.de gewerblich Bücher verkauft, der sollte dringend seinen Onlineauftritt von mir prüfen und gegebenenfalls rechtlich absichern lassen, um keine Abmahnung zu erhalten. Natürlich helfe ich Ihnen auch dann, wenn Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben sollten. Ich hoffe jedoch, dass Sie sich rechtzeitig bei mir melden, damit es erst gar nicht zu einer lästigen Abmahnung kommt.

 

Ich berate Sie gern zu Ihrem Handel bei AbeBooks.de.

 

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Abmahnung Melanie Akhtar (Frönd Nieß Lenzing Leiers Rechtsanwälte)

Mir liegt eine Abmahnung der Frau Melanie Akhtar, vertreten durch die Frönd Nieß Lenzing Leiers Rechtsanwälte, Eisenbahnstraße 13, 48143 Münster, vom 18.09.2015 vor. Frau Melanie Akhtar vertreibe sowohl im stationären als auch im Fernabsatzhandel auch an private Endverbraucher u.a. Zubehörartikel für Tablet-PC´s wie z.B. Halterungen und Ständer. Diese Artikel würde Frau Melanie Akhtar bei eBay unter dem Account „dis-po“ auch an private Endverbraucher anbieten. Der Abgemahnte würde Artikel aus dem gleichen Sortiment anbieten und stünde daher zur Abmahnerin in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

Frau Melanie Akhtar habe bei Preisvergleichen auf der Verkaufsplattform eBay feststellen müssen, dass sich der Abgemahnte dort wettbewerbswidrig verhalte. Dies sei auch der Grund, warum sich nunmehr die Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers an den Abgemahnten wenden würden. In dem Abmahnschreiben wird auf ein konkretes eBay-Angebot Bezug genommen. Gegenstand der ausgesprochenen wettbewerbsrechtlichen Abmahnung sind die nachfolgenden drei Punkte:

 

1. Garantiewerbung

 

2. unterschiedliche Fristangaben innerhalb der Widerrufsbelehrung

 

3. fehlende Angabe der Telefax-Nummer in der Widerrufsbelehrung

Der Abgemahnte wirbt mit einer einjährigen Herstellergarantie indem er schreibt „Herstellerangabe: 1 Jahr“. Weitere Angaben hierzu hält er jedoch nicht vor. Die Werbung mit Garantien ist immer wieder Gegenstand von Abmahnungen. Hier können Sie nachlesen, welche Voraussetzungen bei einer Garantiewerbung beachtet werden müssen. Darüber hinaus wird von Frau Melanie Akhtar zu Recht moniert, dass der Abgemahnte unterschiedliche Widerrufsfristen angibt. Auch dies ist immer wieder ein Punkt von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Ich habe bereits über die unterschiedlichen Widerrufsfristen berichtet, wie Sie hier noch einmal in Ruhe nachlesen können. Schließlich wird als letzter Punkt in der Abmahnung moniert, dass vom Abgemahnten eine Telefax-Nummer in der Widerrufsbelehrung nicht genannt wird, obwohl dieser eine solche im Impressum bereithält. Dies ist wettbewerbswidrig (vgl. Hinweisbeschluss des OLG Hamm vom 24.03.2015, AZ: I-4 U 30/15).

Die Kosten der Abmahnung

Aufgrund dieser drei Verstöße wird der Abgemahnte aufgefordert, bis zum 28.09.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Bis zum 8.10.2015 soll er Abmahnkosten von 984,60 EUR netto, Gegenstandswert 20.000 EUR, erstatten. Dem Abmahnschreiben ist eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Vorformulierte Erklärungen sollten niemals ungeprüft unterzeichnet werden. Häufig sind Formulierungen zu weit gefasst, so dass Einschränkungen vorgenommen werden könnten.

Hilfe bei Abmahnungen bundesweit

Sollten auch Sie abgemahnt worden sein, dann können Sie sich gerne bei mir melden. Natürlich helfe ich Ihnen nicht nur bei der Abmahnung, sondern kann Ihnen auch bei der Absicherung Ihres eBay-Auftrittes behilflich sein.

Abmahnung Melanie Akhtar

 

wegen Garantiewerbung, unterschiedliche Fristen in Widerrufsbelehrung, fehlende Telefax-Nummer in Muster-Widerrufsformular

 

vertreten durch Rechtsanwälte Frönd Nieß Lenzing Leiers

 

Stand: 09/2015

 

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Rechtliches Choas in eBay Angeboten sorgt für Abmahnungen

Ich habe heute zwei eBay-Auftritte abgesichert. Die beiden eBay Verkäufer sind leider ein Negativbeispiel dafür, wie man es nicht machen sollte. Beide wurden abgemahnt und nutzen jetzt mein Rundum-Sorglos-Paket, damit sie wenigstens künftig Ihre Ruhe vor Abmahnungen haben.

 

Die Angaben im Feld Widerrufsbelehrung waren widersprüchlich. Teilweise waren Fristen von 1 Monat, 14 Tagen und auch 30 Tagen gleichzeitig in nur einem Angebot genannt. Dass dies irreführend und wettbewerbswidrig ist, dürfte jedem eBay Verkäufer bewusst sein. Aber nicht nur die Fristangaben waren das Problem. Im Feld Widerrufsbelehrung findet sich bei eBay auch eine Angabe zu den Rücksendekosten. Hier finden sich die unterschiedlichsten Angaben, wie z.B. diese:

 

  • Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren
  • Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren
  • Widerrufsrecht: Käufer trägt die Rücksendekosten, wenn der Artikelpreis 40 EUR nicht übersteigt
  • Widerrufsrecht: Verkäufer trägt die Rücksendekosten

Ich habe in der nachfolgenden Grafik noch einmal ein paar mögliche Angaben wiedergegeben:

 

 

Ein großes Problem dabei ist, dass die hier gemachten Angaben sehr oft in Widerspruch zu den Angaben innerhalb der Widerrufsbelehrung stehen.

Hier ein Beispiel, wie es falsch ist

Es steht bei der Angabe „Rücksendekosten“: Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren

 

Innerhalb der Widerrufsbelehrung steht dann aber: Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren

 

Dies wird momentan immer wieder abgemahnt! Achten Sie darauf, dass die Angaben korrekt, insbesondere nicht widersprüchlich sind.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

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