Abmahnung Fa. Lifestyle Systems 24/7, Inh. Nediljko Ivanko durch Marcel van Maele Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Aktuell liegt mir eine Abmahnung von Herrn Nediljko Ivanko, Inhaber der Firma Lifestyle Systems 24/7, vertreten durch Rechtsanwalt Marcel van Maele vom 10.09.2015 vor. Rechtsanwalt Marcel von Maele hat seinen Kanzleisitz in der Kapellenstraße 82 in 52066 Aachen und gibt im Briefkopf seinen Tätigkeitsschwerpunkt wie folgt an: Gewerblicher Rechtsschutz (Urheber-, Marken-, Wettbewerbsrecht).

 

In dem Abmahnschreiben vom 10.09.2015 wird folgendes mitgeteilt: Der Abmahner betreibe seit langen Jahren den Verkauf von Computer-Soft- und Hardware. Ein beispielhafter Ausdruck entsprechender eBay-Angebote ist als Anlage beigefügt. Der Abgemahnte betreibe unter seiner Händleradresse auf eBay ebenfalls Computer-Software. Am 08.08.2015 habe die Ehefrau des Abmahners bei dem Abgemahnten das Produkt „Microsoft Office 2013 Professional Plus 32/64 bit + Lizenzkey + Vollversion per eMail“ erworben. Der Abgemahnte übersandte daraufhin an die Frau des Abmahners einen Product Key und eine Rechnung datierend auf den 08.08.2015, in welcher der Product Key genannt wurde, so Rechtsanwalt van Maele weiter.

 

Lifestyle Systems 24/7, Nediljko Ivanko Abmahnung

 

Nach Erwerb des Produktes seien der Frau des Abmahners allerdings Bedenken gekommen, ob es sich bei dem erworbenen Product Key um eine originales Microsoft-Produkt handele und sandte dieses Produkt daher noch am selben Tag an den Unterzeichner der Abmahnung, Rechtsanwalt Marcel van Maele, der dieses an eine Firma weiterleitete, die für die Echtheitsprüfung von Microsoft Computerprogrammen autorisiert sei. Als Ergebnis dieser Überprüfung habe die Firma dem Rechtsanwalt des Abmahners Nediljko Ivanko mit Schreiben vom 4.9.2015 mitgeteilt, dass die Frau des Abmahners kein Nutzungsrecht an dem Produkt erworben habe, da eine wirksame Lizenz zur Nutzung des genannten Computerprogrammes von dem Abgemahnten nicht verkauft worden sei.

 

Damit stehe fest, dass der Abgemahnte dem Käufer dieses Produktes auch dann, wenn er möglicherweise eine gebrauchte Lizenz verkaufen wollte, keine wirksame Lizenz zur Nutzung des Computerprogramms verkauft habe. Weiter heißt es in dem Schreiben, dass der Verkauf solcher Product Keys gegenüber der Firma Microsoft eine klare Urheberrechtsverletzung der Urheberrechte von Microsoft sei. Unabhängig davon stelle dies auch gegenüber dem Abmahner als unmittelbarem Mitbewerber von dem Abgemahnten grob unlauteren Wettbewerb sowohl nach § 5 Abs. 1 Ziffer 1 UWG wie auch nach § 42 Ziffer 9 a UWG dar. Sodann führt Rechtsanwalt van Maele aus, dass der Abgemahnte die angesprochenen Verbraucherkreise, die ein derartiges Produkt auf eBay sehen und dementsprechend von dem Abgemahnten erwerben würden massiv darüber, dass diese mit dem Kauf eines solchen Produktes tatsächlich eine Lizenz für das jeweilige Computerprogramm erwerben würden, obwohl dies unzweifelhaft nicht der Fall sei. Nicht zuletzt sei das Verhalten des Abgemahnten auch gemäß § 4 Ziffer 9 a unlauter, da der Abgemahnte  darüber täuschen würde, dass es sich bei dem von ihm verkauften Produkt, welches ausdrücklich mit dem Markenzeichen von Microsoft versehen sei, um ein von Microsoft legitimiertes und damit verkaufsfähiges Produkt handele, obwohl dies eindeutig nicht der Fall sei.

 

Forderung in der Lifestyle Systems 24/7 Abmahnung

 

Der Abgemahnte wird im weiteren Verlauf der Abmahnung von dem Unterzeichner des Schreibens aufgefordert, den Verkauf solcher Produkte mit sofortiger Wirkung zu unterlassen und bis spätestens zum 17.09.2015 eine strafbewehrte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung abzugeben. Ein Muster ist dem Schreiben beigefügt. Sodann wird von dem Abgemahnten eine Auskunft über den Umfang der von dem Abgemahnten erfolgten Verkäufe, der erzielten Verkaufspreise sowie der dadurch erzielten Gewinne verlangt.

 

Rechtsanwalt Marcel van Maele schreibt, dass der Abgemahnte aufgrund seines wettbewerbswidrigen Verhaltens seiner Mandantin gegenüber auch zum Schadensersatz verpflichtet sei. Die exakten Schadensersatzansprüche würden sich naturgemäß allerdings erst dann ermitteln, wenn die geforderten Auskünfte von dem Abgemahnten vollständig vorliegen würden. Aufgrund einer bei dem Unterzeichner vorliegenden eBay-Auswertung und der entsprechenden Kundenbewertungen würde aber bereits zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Abmahnung feststehen, dass der Abgemahnte die beanstandeten Produkte offenbar in großem Umfang vertrieben habe. Der Abmahner biete dem Abgemahnten insoweit an, zur Abgeltung aller der im Raume stehenden Schadensersatzansprüche einen pauschalierten Schadensersatzbetrag in Höhe von 2.000 EUR zu zahlen.

 

Kosten für das Abmahnschreiben von Nediljko Ivanko

 

Es werden Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts nach einem Gegenstandswert in Höhe von 100.000 EUR gefordert. Der geforderte Betrag in Höhe von 1.973,90 EUR netto setzt sich aus einer 1,3 Geschäftsgebühr, mithin 1.953,90 EUR und der Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 EUR zusammen. Darüber hinaus werden Testkaufkosten in Höhe von 49,99 EUR geltend gemacht.

 

Es ergeht der Hinweis, dass sich der in Ansatz gebrachte Gegenstandswert aus dem Umstand rechtfertige, dass der Abmahner mit dem Verkauf von Original-Software jährliche Umsätze im deutlich sechsstelligen Bereich erziele und es sich darüber hinaus bei dem gerügten Wettbewerbsverstoß um einen gravierenden Verstoß handele, mit dem der Abgemahnte einen massive Verbrauchertäuschung begehe. Hierbei sei auch zu berücksichtigen, dass derartige ungültige Lizenzen von Microsoft jederzeit gesperrt werden können mit der Folge, dass der Käufer dann für eine völlig nutzlose Lizenz einen nicht unerheblichen Kaufpreis gezahlt habe.

 

Zum Schluss des Abmahnschreibens weist Rechtsanwalt van Maele darauf hin, dass der Verkauf derartiger unautorisierter und damit urheberrechtsverletzender Product-Keys auch nach den einschlägigen Strafvorschriften des UrhG strafbar sei. Seine Mandantin würde insoweit davon absehen, die Angelegenheit auch noch strafrechtlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige zu bringen, sofern die geforderte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung abgegeben werde und der Abgemahnte den angebotenen pauschalierten Schadensersatzbetrag bezahlen würde. Anderenfalls müsse der Abgemahnte mit Weiterungen, nicht zuletzt auch durch die Firma Microsoft rechnen.

Abmahnung Lifestyle Systems 24/7, Inhaber Nediljko Ivanko

wegen Abmahnung wegen Verwendung von unautorisierten Microsoft Product-Keys

vertreten durch Rechtsanwalt Marcel van Maele

Stand: 09/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Herr Ralf Roletschek

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Herrn Ralf Roletschek, vertreten durch eine Rechtsanwaltskanzlei aus Österreich, vom 06.10.2015 vor. Der Abgemahnte wird darauf hingewiesen, dass er seit September 2015 bis dato auf seiner Internetpräsenz ein Foto verwende, das von dem Abmahner gefertigt worden und auf Wikimedia Commons veröffentlicht worden sei. Unter den Bedingungen einer dort genannten Lizenz sei dieses Bild zur Verfügung gestellt worden. Die wichtigsten Hinweise dafür seien direkt beim jeweiligen Bild auf Wikimedia Commons angegeben. Es wird moniert, dass der Abgemahnte die Lizenzbedingungen nicht eingehalten habe und die Nutzung daher rechtwidrig erfolgen würde. Der Abgemahnte habe es versäumt, den Namen des Rechteinhabers, Herr Ralf Roletschek, sowie den Lizenzhinweis direkt am oder im Bild anzugeben.

 

Grund der Abmahnung von Ralf Roletschek

 

Daher sei die österreichische Kanzlei beauftragt worden, gegen den Abgemahnten Klage auf Unterlassung derartiger Handlungen einzubringen. Zuvor könne der Abgemahnte jedoch die Gelegenheit gegeben werden, durch die Übermittlung der dem Abmahnschreiben beigefügten Unterlassungserklärung sowie durch die Überweisung der in diesem Zusammenhang anerlaufenen tarifmäßigen Kosten in Höhe von 325,40 EUR (inkl. 54,12 EUR Umsatzsteuer) zzgl. der Entschädigung für die lizenzwidrige Nutzung in Höhe von pauschal 180 EUR, somit insgesamt 505,40 EUR bis zum 20.10.2015 die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens zu vermeiden.

 

Dem zweiseitigen Schreiben liegt eine vorgefertigte Erklärung an, mit dessen Unterzeichnung sich der Abgemahnten u.a. verpflichten soll, zukünftig ein Foto von Herrn Ralf Roletschek zu verwenden, ohne die Lizenzbedingungen einzuhalten und für jeden Fall der Zuwiderhandlung pro Tag und pro Webseite an den Abmahner eine Konventionalstrafe in Höhe von 100 EUR zu zahlen. Als zweite Anlage ist ein Kostenverzeichnis beigefügt, aus dem sich die Kosten in Höhe von 325,40 EUR ergibt.

Abmahnung Ralf Roletschek

wegen Urheberrechtsverletzung an Foto

Stand: 10/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Komtechnik GmbH durch Sandhage Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Die Komtechnik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ayhan Aldas, hat am 03.11.2015 durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Rechtsanwalt Sandhage informiert darüber, dass die Komtechnik GmbH im Internet auf der Handelsplattform eBay unter dem Verkäufernamen „komtechnik“ u.a. Waren aus dem Sortiment Elektroartikel aus dem Multimediabereich vertreibe, wie z.B. Sat-Receiver, Sat-Antennen u.a. sowie auch Zubehör wie Stecker und Adapter. Daneben vertreibe sie Handy-Zubehör wie Handy-Rahmen, Ladestationen und Schnelllader.

 

Gegenstand der Abmahnung der Komtechnik GmbH

 

Seiner Mandantin sei aufgefallen, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay vergleichbare Produkte zum Verkauf an Letztverbraucher anbiete und damit mit ihr in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehe. In diesem Zusammenhang würde der Abgemahnte den ihm obliegenden Informations- und Belehrungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen und gegen verbraucherschützende Vorschriften verstoßen. In einem Angebot für einen Receiver befinde sich die Formulierung „Herstellergarantie: 2 Jahre“ (unter „Artikelmerkmale“) und 1×24 Monate Herstellergarantie (unter der Überschrift: „Lieferumfang“).

 

Dabei mache der Abgemahnte keine Angaben zur Art der gewährten Garantie und würde auch nicht darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hierdurch nicht beeinträchtigt werden würden. Da sich die Angebote des Abgemahnten an Endverbraucher richten würden, seien die gesetzlichen Regelungen für den Gebrauchsgüterverkauf einschlägig.

 

Zunächst müsse eine Garantieerklärung alle wesentlichen Angaben enthalten, die für die Geltendmachung der Garantieansprüche erforderlich seien. Gem. § 477 Abs. I S. 2 Nr. 1 BGB müsse vor allem darauf hingewiesen werden, dass dem Verbraucher neben der Garantie weiterhin die Gewährleistungsansprüche nach BGB zustehen würden und diese durch die Garantie keine Einschränkungen erfahren würden. Die vorgenannte gesetzliche Regelung diene dem Verbraucherschutz sowie der Transparenz im gewerblichen Handel und sei mithin als Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG anzusehen, so Rechtsanwalt Sandhage. Weiter wird dann in dem Abmahnschreiben vom 03.11.2015 ausgeführt, dass sich die Produktbeschreibung gegenüber der Komtechnik GmbH unlauter i.S.d. § 3 UWG verhalte.

 

Aufforderung zum Unterlassen

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, den gerügten Wettbewerbsverstoß ab sofort zu unterlassen. Zudem habe er zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr im Rechtssinne eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber seiner Mandantin abzugeben, schreibt der Bevollmächtigte der Abmahnerin. Ein entsprechender Entwurf, den seine Mandantin akzeptieren würde, sei dem Schreiben als Anlage beigefügt. Für den Eingang dieser oder einer anderen geeigneten Unterlassungserklärung wird dem Abgemahnten eine Frist bis zum 11.11.2015 gesetzt. Wegen der Dringlichkeit wettbewerbsrechtlicher Angelegenheiten komme eine Fristverlängerung grundsätzlich nicht in Betracht.

Abmahnung Komtechnik GmbH

wegen Garantiewerbung

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen fehlender Grundpreisangabe

Es wurde ein eBay-Händler vom Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. abgemahnt, da dieser in seinen Angeboten beim Verkauf von Kaffee und Tee keine Grundpreisangaben gemacht hat. Dies ist ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Der Verkäufer handelt unlauter. Ich warne vor der Abgabe einer solchen Unterlassungserklärung.

 

Die Grundpreisangabe ist meiner Ansicht nach einer der riskantesten und gefährlichsten Punkte, zu denen man eine Unterlassungserklärung abgegeben kann. Wäre ich an Ihrer Stelle, dann würde ich auf gar keinen Fall eine Unterlassungserklärung abgegeben. Dann müssten Sie mit einer einstweiligen Verfügung oder Klage rechnen.

 

Der Vorteil eines gerichtlichen Verfahrens wäre, dass Ihr Gegner keine Unterlassungserklärung erhält, sondern allenfalls im Falle des Obsiegens im gerichtlichen Verfahren einen Unterlassungstitel erhalten würde. Der Nachteil sind die durch ein Gerichtsverfahren entstehenden Kosten. Ich berate Sie gern.

Unterlassungserklärung einfach unterschreiben?

Unterschreiben Sie auf gar keinen Fall einfach die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung und schicken diese an den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. zurück. Sie sind Ihr Leben lang an eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gebunden. Wenn überhaupt, dann sollte eine geeignete modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Es kann aber auch sinnvoll sein, keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dazu berate ich Sie gerne.

Update: Weitere Abmahnung vom 25.6.2015 wegen Grundpreisangaben, Impressum, Widerrufsbelehrung

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

 

Grund der Abmahnung: Verstoß gegen Preisangabenverordnung durch fehlende Grundpreisangabe

 

Stand: 03/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung arte fiori e.K. durch Fareds Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 25.11.2015 haben die Fareds Rechtsanwälte, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg im Auftrag der Firma arte fiori e.K., Behzad Azimian eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen.

 

Rechtsanwalt Dr. Jens Hölscher, der Sachbearbeiter des Abmahnschreibens teilt mit, dass seine Mandantschaft als Unternehmen im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Kosmetikprodukten europaweit tätig sei. Auch der Abgemahnte würde über seinen Onlineshop den Kauf von Kosmetikprodukten anbiete und stehe daher zu der Abmahnerin im Wettbewerb gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG.

 

Grund der Abmahnung der arte fiori e.K.

 

Nunmehr habe die arte fiori® eK festgestellt, dass der Abgemahnte mit der Darstellung der Widerrufsbelehrung in seinem Onlineshop gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoßen würde.

 

Es heißt in der Abmahnung, dass der Abgemahnte den Verbraucher hinsichtlich des Bestehens seiner Widerrufsmöglichkeiten nicht gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufkläre, sondern auf eine Widerrufsmöglichkeit hinweisen würde, die so nicht gegeben sei und einer alten Gesetzeslage entsprechen würde, die nicht im Einklang mit derzeitigen sei.

 

Hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist weise der Abgemahnte auf § 312 g Abs. 1 S. 1 BGB sowie Art. 246 EGBGB hin, wonach die Frist für den Widerruf unter anderem erst mit Erhalt der diesbezüglichen Belehrung zu laufen beginne. Dies sei falsch, denn das Gesetz stelle den Beginn der Widerrufsfrist nur noch in Zusammenhang mit dem Erhalt der Ware, so die Rechtsanwälte Fareds.

 

Dem Käufer werde mitgeteilt, dass dieser die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen habe. Dies stehe jedoch nicht im Einklang mit der Gesetzeslage, wonach klar definiert sein müsse, ob der Käufer oder der Verkäufer die Kosten der Rücksendung übernehme.

 

Weiter wird moniert, dass der Abgemahnte in seiner Widerrufserklärung darauf hinweise, dass bei einem Warenwert bis zum EUR 40,00 immer der Käufer die Kosten für eine etwaige Rücksendung zu übernehmen habe. Diese Aussage sei falsch, denn entweder habe der Verkäufer oder der Käufer die vollen Rücksendekosten zu tragen, unabhängig vom Warenwert.

 

Was tun bei einer arte fiori e.K. Abmahnung

 

Obige Ausführungen seien als Verstoß gegen das BGB und gegen das UWG zu werten. Die Fareds Rechtsanwälte weisen im Auftrag der arte fiori® eK darauf hin, dass der Abgemahnte auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.bmj.de ein Muster einer korrekten Formulierung einer Widerrufsbelehrung finden würde.

 

Die festgestellten Verstöße würden ein wettbewerbswidriges Verhalten nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG begründen. Weiterhin liegen ein Verstoß gegen das Verbot der Irreführung nach § 5 UWG vor, da der Abgemahnte den Verbraucher mit seinen derzeitigen Angaben über die tatsächliche Ausgestaltung seines Widerrufsrechts täusche.

 

Die Rechtsanwälte Fareds führen aus, dass ihre Mandantschaft nicht bereit sei, ein widriges Verhalten eines Wettbewerbers zu tolerieren. Daher haben sie den Abgemahnten im Namen der arte fiori® eK aufzufordern, es gemäß § 8 Abs. 1 UWG zu unterlassen, in seiner Widerrufsbelehrung darauf hinzuweisen, dass der Lauf der Widerrufsfrist mit Zeitpunkt beginne, zu dem gemäß § 312 g Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB die Widerrufsbelehrung vorliege, der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen habe und der Käufer bei einem Warenwert von bis zu EUR 40,00 die Rücksendekosten zu tragen habe.

 

Die geforderte Unterlassungserklärung

 

Um eine Wiederholungsgefahr der begangenen Verstöße auch für die Zukunft auszuschließen, sei der Abgemahnte verpflichtet, eine hierfür ausreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese soll bis zum 07.12.2015 12:00 Uhr bei den Fareds Rechtsanwälten eingehen.

Abmahnung arte fiori® eK

wegen falscher Widerrufsbelehrung

vertreten durch Rechtsanwälte Fareds

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. (VDL e.V.) – PU-Leder

Sie sind Onlinehändler und verkaufen u.a. Leder? Dann passen Sie gut auf! Der Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. hat gegenüber einem Internetshop-Betreiber im März 2013 eine Abmahnung ausgesprochen. Der Hintergrund war die angebliche irreführende Werbung mit dem Begriff „PU-Leder“. Der Abgemahnte soll sich unlauter verhalten haben. Gerne helfe ich Ihnen, wenn auch Sie eine Abmahnung des Verbandes der Deutschen Lederindustrie e.V. erhalten haben.

Update 20.06.2016: Mir liegt eine weitere Abmahnung des VDL (Verband der deutschen Lederindustrie) e.V. vom 20.06.2016 wegen der Verwendung des Ausdrucks „Textilleder“ vor.  

Der Verband der deutschen Lederindustrie

Mit diesem Schreiben teilt der Abmahner mit, dass er die Interessen der deutschen ledererzeugenden Industrie, zu der derzeit ca. 100 Unternehmen gehören würden, vertreten würde. Zu seinen Mitgliedern würden Hersteller von Möbel-, Auto-, Bekleidungs-, Schuhleder etc. gehören.

 

Zu seinen Aufgaben gehörten beispielsweise die Bereiche Forschung, Technik, Umwelt, Normung, Rohwarenverbesserung, Rohwarenmarkt, wirtschaftspolitische und betriebswirtschaftliche Fragen, Außenhandel, Messen, Statistiken, Marktdaten, europäische und internationale Verbände. Es würden jedoch auch die wettbewerblichen Interessen ihrer Mitglieder gewahrt werden.

Irreführende Werbung mit „Textilleder“

Der Verband sei auf die Werbung des Abgemahnten für Möbel auf seiner Internetseite aufmerksam geworden. Hierin würde dieser u.a. das Produkt „Edle Laptop-Tasche 15“ von Marschall Bergman“ mit der Bezeichnung „Textilleder“ bewerben.

 

Der Begriff „Textilleder“ sei irreführend und damit wettbewerbswidrig i.S.d. §§ 3,5 UWG. Es würde in der Bundesrepublik Deutschland kein Material existieren, welches chemisch, wissenschaftlich oder fachmännisch als „Textilleder“ bezeichnet werden dürfte. Der Begriff „Textilleder“ sei ein von der Werbebranche erfundener Begriff, der billigen Kunststoff, wie bspw. PVC oder Polyurethan, in die Nähe von wertigem Leder bzw. Textil rücken solle. Der Begriff sei angelegt, den Verbraucher, an den sich die Werbung richten mit diesem Begriff richten würde, in die Irre zu führen in der Weise, dass der Endverbraucher der Auffassung sei, dass es sich um Leder oder einen Mix von Leder und Textil handele, was nicht der Fall sei. Insbesondere würde der Verbraucher annehmen, dass in „Textilleder“ echtes Leder enthalten sei.

 

Was als „Leder“ bezeichnet werden dürfe, sei in der Europäischen Norm EN 15987 vom Juli 2015 und in der deutschen RAL 060 A 2 festgelegt. Danach sei die Verwendung der Bezeichnung „Leder“ nur dann zulässig, wenn der Anteil von echtem Leder 80 % der Gesamtstärke des Materials ausmachen würde. Gemäß Ziff. 3 Abs. 1 der RAL 060 A 2 vom März 2012 sei es unzulässig, den Begriff „Textil-Leder“, „Recycling-Leder“ bzw. „PU-Leder“ für Materialien zu verwenden, die nicht aus gewachsener tierischer Haut bzw. Fell hergestellt seien. Verstöße gegen die RAL-Bestimmungen würden von den Gerichten in der Bundesrepublik Deutschland als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb betrachtet.

 

Der Verband der deutschen Lederindustrie e.V. teilt mit, dass deren Auffassung bisher in den von ihnen eingeleiteten gerichtlichen Verfahren ausnahmslos von den angerufenen deutschen Gerichten geteilt worden sei.

 

Es würde dem Abmahner ein Anspruch gegen den Abgemahnten auf Unterlassung der Verwendung des Begriffs „Textilleder“ in der Werbung für Waren, die nicht oder nicht überwiegend aus Leder bestehen würden, zustehen. Eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung könne der Abgemahnte zur Vermeidung gerichtlicher Schritte bis zum 29.06.2016 abgeben. Ferner sei er verpflichtet, die Kosten der Abmahnung in Höhe von 250 EUR bis zum 04.07.2016 zu ersetzen.

Abmahnung erhalten? Hilfe vom Fachanwalt

Gerne helfe ich auch Ihnen, wenn Sie von dem Verband der deutschen Lederindustrie e.V. eine Abmahnung erhalten haben. Mailen oder faxen oder schicken Sie mir diese per Post noch heute zu. Nehmen auch Sie das Angebot einer kostenlosen Ersteinschätzung von einem Fachanwalt wahr. Gerne helfe ich auch Ihnen.

Abmahner: Verband der Deutschen Lederindustrie e.V.

 

Grund der Abmahnung: Verwendung des Begriffs „PU“-Leder in der Werbung

 

Stand: 03/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.