Abmahnung Caro Fotoagentur GmbH durch Dr. iur. Hans Josef Lütke Rechtsanwalt

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Caro Fotoagentur GmbH vom 23.04.2015, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Josef Lütke aus Chemnitz, vor. Die Caro Fotoagentur GmbH ist nach Angaben in der Abmahnung eine der führenden deutschen Bildagenturen. Sie vermarktet über ihre Website und andere Vertriebswege Bilder zahlreicher Fotografen aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Kultur. Diese Bilder können auf der Website der Caro Fotoagentur GmbH kostenfrei betrachtet werden, sie werden aber nur entgeltlich abgegeben, so Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Josef Lütke. Die Caro Fotoagentur GmbH sei alleiniger Inhaber der Nutzungsrechte der vermarkteten Bilder. Alle Fotografen hätten die Rechte an den vermarkteten Bildern an die Caro Fotoagentur GmbH abgetreten und dieser zusätzlich auch die Rechte zur Durchsetzung der sich so ergebenden Ansprüche übertragen. Der Abgemahnte habe die Rechte der Caro Fotoagentur GmbH verletzt, indem er auf seiner Website ein Bild benutzte, welches er nicht zuvor bei der Caro Fotoagentur GmbH erworben hat.

 

Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche

 

Daher macht die Caro Fotoagentur GmbH nunmehr gegen den Abgemahnten Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Gleichzeitig bietet die Caro Fotoagentur GmbH an, das Bildmaterial durch eine Einmalzahlung nachzulizensieren. In diesem Fall könne der Abgemahnte dann im bisherigen Umfang das Lichtbild weiter nutzen und müsse seine Website nicht ändern.

 

Da der Abgemahnte das Bild nicht von der Caro Fotoagentur GmbH erworben hat, wird er in dem Schreiben aufgefordert, zu erklären, wie er das Bild erlangt hat und wie er es verwendet und insbesondere weiter benutzt hat. Da der Abgemahnte das Bild unberechtigt nutzt, sei er verpflichtet, das Bild auf seiner Website und auf allen anderen Internetportalen vollständig zu löschen oder löschen zu lassen.

 

Wegen der unberechtigten Nutzung macht die Caro Fotoagentur GmbH Schadensersatzansprüche geltend. Es folgen sodann in der Abmahnung diverse Ausführungen zur Berechnung des Schadensersatzes und den Honoraren der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

 

Die Forderungen der Caro Fotoagentur GmbH

 

In dem konkret vorliegenden Fall wird eine Lizenzgebühr von 230 EUR gefordert. Zu diesem Betrag käme aufgrund unterlassender Quellenangabe ein Aufschlag von 100 % hinzu. Des Weiteren werden Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert von 10.000 EUR geltend gemacht und auf ein Verfahren aus Köln aus dem Jahr 2011 verwiesen. Zu Gunsten des Abgemahnten sei jedoch ein Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit von 6.000 EUR angesetzt worden. Insgesamt werden daher 972,40 EUR gefordert. Diesen Betrag soll der Abgemahnte bis zum 06.05.2015 auf das Konto von Rechtsanwalt Dr. Lütke bezahlen. Der Abmahnung liegt eine Vollmacht der Caro Fotoagentur GmbH vom 22.04.2015 bei, sowie eine Abtretungserklärung vom Fotografen an die Caro Fotoagentur GmbH.

Abmahnung Caro Fotoagentur GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung an Bildmaterial durch unlizensierte Nutzung

vertreten durch Rechtsanwalt Dr. jur. Hans Josef Lütke

Stand: 04/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

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1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung DKH Retail Limited durch Bear & Wolf Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Das Unternehmen DKH Retail Ltd. hat eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung mit Schreiben vom 22.05.2015 durch die Kanzlei Bear & Wolf powered by Winterstein Rechtsanwälte, Darmstädter Landstraße 110, 60598 Frankfurt am Main aussprechen lassen. Die DKH Retail Ltd. sei Inhaber der Brand „superdry“. Diese Brand gehöre zu den derzeit weltweit bekanntesten und beliebtesten exklusiven Fashionlabels für legere Kleidung und verfüge aufgrund ihrer Einzigartigkeit über höchsten Wiedererkennungswert, so Rechtsanwalt Thomas Stein, der Sachbearbeiter dieser Abmahnung.

 

Die Rechte an der Kennzeichnung „superdry“

 

Zur Sicherung der Rechte an der Kennzeichnung „superdry“ verfüge die DKH Retail Ltd. über umfangreichen Markenschutz in unterschiedlichen Ausgestaltungen. Es werden in der Abmahnung sodann mehrere eingetragene Gemeinschaftsmarken genannt. So existiert zum Beispiel eine Wortmarke superdry mit Priorität vom 31.10.2003, eine Bildmarke superdry mit Priorität vom 06.11.2009 sowie weiterer zur Schutzerlangung angemeldeter Gemeinschaftsmarken „superdry“ (Bildmarke). Der Abmahnung liegen aktuelle Registerauszüge aus der Onlinedatenbank des Harmonisierungsmarktes für den Binnenmarkt (HABM) bei.

 

Die in der Abmahnung genannten Marken würden ausweislich der Registerauszüge Schutz zum Beispiel für Waren der Klassen 25, 14, 18 und 24, also insbesondere für Bekleidungsstücke und Freizeitkleidung für Damen und Herren wie Kapuzensweatshirts, Sweatshirts, Jeans, Hosen, T-Shirts, Shorts, Hemden, Jacken, sowie für Schmuckwaren, Taschen etc. gelten. Rechtsanwalt Thomas Stein führt in der Abmahnung sodann aus, dass die DKH Retail Ltd. ihre Markenrechte fortlaufend gegen jede Form von Schutzrechtsverletzungen, insbesondere bei Fällen von Markenpiraterie, verteidige. Die Marken würden von der Mandantschaft intensiv benutzt.

 

Die Grund für die Abmahnung der DKH Retail Ltd.

 

Die DKH Retail Ltd. sei darauf aufmerksam geworden, dass der Abgemahnte auf dem Onlinemarktplatz eBay eine große Anzahl an verschiedenen Produkten anbieten würde, welche mit Marken der DKH Retail Ltd. versehen seien. In der Abmahnung werden sodann die streitgegenständlichen Bekleidungsstücke abgebildet. Sodann heißt es in dem Abmahnschreiben weiter, dass dieser Artikel ohne Zustimmung der DKH Retail Ltd. mit der Kennzeichnung „superdry“ in unterschiedlichen Ausgestaltungen versehen sei. Dies habe die Begutachtung eines veranlassten Testkaufs ergeben.

 

Gemäß Art. 9 Abs. 1, 2 GMVO, § 14 Abs. 2 S. 1 MarkenG habe ausschließlich der Markeninhaber das Recht, seine Marke auf seinen Produkten anzubringen, solche Produkte zu vertreiben, sie ein- und auszuführen und mit der Marke für seine Produkte zu werben. Derjenige, der die Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers auf Waren und im geschäftlichen Verkehr benutze, für welche die Marke Schutz genieße, verletze die Markenrechte des Markeninhabers und handele rechtswidrig, so Rechtsanwalt Thomas Stein. Dass der Abgemahnte die Bezeichnung „superdry“ im geschäftlichen Verkehr benutze, stünden außer Frage. Dafür spreche nicht zuletzt, dass es sich bei dem Angebot um Neuartikel in einer großen Vielzahl und Sortierung handele. Der Abgemahnte verletze daher die Rechte der DKH Retail Ltd. an den vorbezeichneten Kennzeichen, insbesondere jedoch das ausschließliche Recht des Markeninhabers gemäß Art.9 Abs. 1 S. 1 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV).

 

Die geltend gemachten Ansprüche

 

Der DKH Retail Ltd. stünden daher Unterlassungs-, Schadensersatz- und Auskunftsansprüche zu. Der Abgemahnte wird schließlich zur Kostenerstattung nach einem Gegenstandswert von 150.000,00 EUR aufgefordert. Es wurde eine 1,5 Geschäftsgebühr zu Grunde gelegt, so dass sich eine Abmahnsumme von 2.683,95 EUR ergibt. Dem Abgemahnten wird eine Frist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 01.06.2015, 12 Uhr gesetzt. Bezüglich der zu erteilenden Auskunft werden die Belege bis zum 05.06.2015 gefordert.

Abmahnung DKH Retail Ltd.

wegen Markenrechtsverletzung

vertreten durch Bear & Wolf powered by Winterstein Rechtsanwälte

Stand: 05/2015

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Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

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Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

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Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Jack Wolfskin Ausrüstung Draussen GmbH & Co. KGaA durch Harmsen Utescher Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Am 12.07.2016 haben die Rechtsanwälte Harmsen Utescher, Neuer Wall 80, 20354 Hamburg im Auftrag der Jack Wolfskin Ausrüstung für Draussen GmbH & Co. KGaA eine Abmahnung wegen des Verkaufs von einem Plagiat eines Bekleidungsstücks der Abmahnerin aussprechen lassen.

 

Verkauf von Produktfälschung von Jack Wolfskin Bekleidung – Abmahnung droht

Dem Abgemahnten wird mitgeteilt, dass er bereits von eBay darüber informiert worden sei, dass die von diesem durchgeführte Auktion gelöscht worden sei. Dies beruhe darauf, dass es sich bei dem dort angebotenen Bekleidungsstück um eine Produktfälschung handele, also um ein Bekleidungsstück, das ohne den Willen und Zustimmung von Jack Wolfskin hergestellt worden sei.

 

Bevor sich Jack Wolfskin dazu entschließe, bei eBay ein Produkt sperren zu lassen, werde in jedem einzelnen Fall von einem Mitarbeiter, der das Produktsortiment genau kennen würde, geprüft, ob es sich um eine Fälschung oder um ein Original handeln würde, so Rechtsanwalt Henrik Dirksmeier, der Unterzeichner der Abmahnung. In dem Fall des Abgemahnten habe Jack Wolfskin ohne jeden Zweifel feststellen können, dass das angebotene Bekleidungsstück ein Plagiat sei, da die Abmahnerin ein solches Bekleidungsstück nie im Programm gehabt habe. Obwohl es sich um eine Fälschung handele, befänden sich auf dem von dem Abgemahnten angebotenen Bekleidungsstück die Zeichen „Jack Wolfskin“ und das „Tatzenlogo“. Bei seien zugunsten der Abmahnerin für die Ware „Bekleidung“ in Deutschland und vielen anderen Ländern der Welt markenrechtlich geschützt. Als Inhaberin dieser Marken sei Jack Wolfskin berechtigt, das Angebot und den Verkauf von Produkten, die nicht von ihr hergestellt und dennoch mit ihren Marken versehen seien, zu unterbinden.

 

Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung

Rechtsanwalt Dirksmeier teilt dem Abgemahnten mit, dass seiner Mandantin gemäß §§ 14 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1, 14 Abs. 6, 18 und 19 MarkenG sowie § 242 BGB Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Vernichtung zustünden, da dieser bei eBay ein gefälschtes Bekleidungsstück im geschäftlichen Verkehr angeboten habe.

 

Bis zum 26.07.2016 soll der Abgemahnte die der Abmahnung als Anlage B beigefügte Erklärung abgeben. Die Rechtsanwälte Harmsen Utescher schreiben sodann, dass der Abgemahnte dieser Erklärung entnehmen könne, dass diese auch die Verpflichtung enthalte, die der Abmahnerin durch die Abmahnung entstandenen Kosten zu erstatten. Die Höhe des Kostenerstattungsanspruchs würde sich nach dem in der Kostenberechnung angegebenen Gegenstandswert von 25.000 EUR berechnen. Dieser Gegenstandswert sei angemessen und unter Berücksichtigung der Bekanntheit der Marke von Jack Wolfskin sogar niedrig angesetzt. Hinsichtlich der Kosten in Höhe von 1.044,40 EUR werde der Abgemahnte aufgefordert, diesen Betrag bis spätestens zum 02.08.2016 zu zahlen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass für Jack Wolfskin mit dem Schreiben zunächst allein Ansprüche auf Unterlassung und auf Kostenerstattung geltend gemacht werden würden. Jack Wolfskin sei bereit, wegen des in Rede stehenden Bekleidungsstücks auf weitergehende Ansprüche (Auskunft, Schadensersatz etc.) zu verzichten, wenn die Erklärung gemäß Anlage B sowie die Kostenerstattung innerhalb der gesetzten Frist erfolgen würde.

Abmahnung Jack Wolfskin Ausrüstung für Draussen GmbH & Co. KGaA

wegen Verkauf von Produktfälschungen

vertreten durch Rechtsanwälte Harmsen Utescher

Stand: 07/2016

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Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

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Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

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Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

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Abmahnung Blue Shepherd S.à.r.l. durch Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung wegen Verwendung der Gemeinschaftsmarke „LOFT“ der Blue Shepherd S.á.r.l. vom 08.05.2015, vertreten durch die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte, Widenmayerstrasse 23, 80538 München, sowie Herrn Patentanwalt Anton Sedlacek. Die Blue Shepherd S.á.r.l. ist nach Ausführungen in der Abmahnung Inhaberin der Gemeinschaftsmarke 005616925 „LOFT“. Die Gemeinschaftsmarke LOFT wurde am 04.08.2009 eingetragen und zwar für Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen. Die Marke werde auch von der Blue Shepherd S.á.r.l. umfassend benutzt, wie einer der Abmahnung beigefügten Anlage entnommen werden könnte. Ebenfalls sei die Blue Shepherd S.á.r.l. Inhaberin der Gemeinschaftsmarke 010750941, die die Angabe „LOFT design by“ schütze, und zwar für u.a. für folgende Waren:

 

Bekleidungsstücke, Kleider, Mäntel, Kostüme, Hosen, Röcke, Hemden, Blusen, etc.

 

Was tun bei einer Abmahnung der Blue Shepherd S.á.r.l.?

 

Die Blue Shepherd S.á.r.l. sei darauf aufmerksam geworden, dass der Abgemahnte unter der identischen Angabe „LOFT“ über das Internet Hosen verkaufe. Einen aktuellen Auszug aus einem Angebot auf dem Marktplatz rakuten.de, welcher für das deutsche Publikum bestimmt sei und das deutsche Publikum anspreche, wird dem Abmahnschreiben als Anlage beigefügt. Durch dieses Verhalten verletze der Abgemahnte die Kennzeichenrechte der Blue Shepherd S.á.r.l.. Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, bis zum 12.05.2015, 16:00 Uhr die beigefügte Unterlassungs-Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Sollte er die Erklärung nicht unterzeichnen, so müsse er mit gerichtlichen Maßnahmen rechnen. Rechtsanwalt Dr. Benjamin Sorg und Patentanwalt Anton Sedlacek weisen darauf hin, dass die Blue Shepherd S.á.r.l. ihre Rechte regelmäßig gerichtlich durchsetze, und zwar erfolgreich. Die dem Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung rate ich nicht ungeprüft zu unterzeichnen. Darin ist u.a. in der Ziffer 4 vorgesehen, dass der Abgemahnte Abmahnkosten unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes von 250.000 EUR erstatten soll. Welche Kosten dadurch entstehen, werden nicht genannt.

Abmahnung Blue Shepherd S.á.r.l.

wegen Markenrechtsverletzung an der Gemeinschaftsmarke „LOFT“

vertreten durch Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte und Patentanwalt Dipl.-Ing. Anton Sedlacek

Stand: 05/2015

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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3. Gratis Erstberatung erhalten

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4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

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Abmahnung Grun GmbH

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der Grun GmbH aus München vom 17.8.2015 vor. Die Grun GmbH hat nicht etwa eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Aussprache dieser Abmahnung beauftragt, sondern das Abmahnschreiben selbst verfasst. Verfasser des Abmahnschreibens ist der Geschäftsführer Herr Norbert Oßwald. Im Betreff des Schreibens steht: „Abmahnung wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße“.

 

Die Grun GmbH vertreibe als gewerblicher Anbieter bundesweit Heizungsanlagen, Zubehör der Heiztechnik und Sanitär, auch Heizungsregler nebst Zubehör im Internet und sei daher anspruchsberechtigter Mitbewerber, heißt es in dem Abmahnschreiben. Die Grun GmbH handelt online unter der Domain www.ersatzteilpoint.de.

 

Gegenstand der Grun GmbH Abmahnung

 

Konkret geht es um eine angebliche Irreführung der Verbraucher mit einer falschen Widerrufsbelehrung, sowie einer fehlenden Belehrung über die Rechts- und Sachmängelhaftung, auch Gewährleistung genannt. Der Verfasser des Abmahnschreibens, Norbert Oßwald, hat seinem insgesamt 4 seitigem Abmahnschreiben auch den Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Darin soll sich der Abgemahnte gegenüber der Grun GmbH aus München zu folgendem verpflichten:

 

„es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr als Verkäufer und Wettbewerber in Angeboten an Käufer/Verbraucher im Internet und/oder insbesondere auf der Verkaufsplattform ebay.de Verkaufsangebote zu Produkten der Heizungstechnik zu veröffentlichen oder durch Dritte veröffentlichen zu lassen, …

 

1.) … ohne die Verbraucher nach der jeweils gemäß der aktuellen gesetzlichen Regelung vollumfänglich konform zum gesetzlichen Muster über das den Käufern/Verbrauchern zustehende Widerrufsrecht zu belehren… und/oder …

 

2.) … ohne die Verbraucher gemäß der aktuellen gesetzlichen Regelung vollumfänglich bereits online vor Abgabe der Vertragserklärung korrekt darüber zu informieren, dass und in welchem Umfang in Bezug ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht auf Warenlieferungen besteht. …

 

3.) … und/oder gegenüber Verbrauchern mit Selbstverständlichkeiten zu werben, wie einer Gewährleistung, die dem Verbraucher ohnehin gemäß der gesetzlichen Regelung zusteht …

 

4.) … und/oder dabei zu versuchen, gegenüber den Mitbewerbern nach § 4 Nr. 11 UWG einen Vorsprung durch Rechtsbruch zu erlangen und/oder …

 

5.) für jeden Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine oder mehrere Klauseln aus 1-4 dieser Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgeführten Verpflichtungen hat der Unterlassungsschuldner an Fa. Grun GmbH, Zweigniederlassung Deutschland, eine nach billigem Ermessen vom Unterlassungsgläubiger festzusetzende Vertragsstrafe, unter uneingeschränkt erklärtem Verzicht auf die Geltendmachung der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, zu zahlen.

 

6.) Im Streitfalle ist eine von einem Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.“

Abmahnung Grun GmbH

wegen fehlendem Hinweis zur Gewährleistung, alter Widerrufsbelehrung, Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Stand: 08/2015

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2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

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  • Ist die Abmahnung berechtigt?

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3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Firma Hufenbach Sporthandel durch Rechtsanwalt Stefan Grunow

Gegenstand der Abmahnung

Herr Daniel Hufenbach, Inhaber der Firma Hufenbach Sporthandel, hat eine urheberrechtliche Abmahnung gegenüber einem eBay-Verkäufer durch Rechtsanwalt Stefan Grunow, Kaiserin-Augusta-Straße 74, 12103 Berlin aussprechen lassen. Rechtsanwalt Stefan Grunow führt in dem Abmahnschreiben aus, dass Herr Daniel Hufenbach einen Sportartikelversand in Berlin vertreibe, in welchem er u.a. online über die Verkaufsplattform eBay verschiedene Produkte aus dem Bereich des Tennissports vertreibe.

 

Der eBay-Verkäufername von Herrn Daniel Hufenbach lautet „racket24de“. Herr Daniel Hufenbach fertige ausschließlich in Eigenarbeit Bilder der angebotenen Artikel ab, welche er sodann gemeinsam mit dem entsprechenden Verkaufsangebot in seinem eBay-Shop veröffentliche, so Rechtsanwalt Stefan Grunow. Der Abmahner habe nunmehr festgestellt, dass der Abgemahnte diverse Bilder für eigene Zwecke, nämlich dem Verkauf von Sportartikeln über die Verkaufsplattform eBay nutze.

 

Grund für die Abmahnung von Daniel Hufenbach Sporthandel

 

Konkret geht es um das Angebot eines Tennisschlägers, der mit Bildmaterial von Herrn Daniel Hufenbach angeboten wurde. Dem Abmahnschreiben wurden Ausdrucke der betreffenden eBay-Angebote als Anlagen beigefügt. Da der Abgemahnte für die Verwendung und Nutzung der Bilder nicht die erforderliche und vorher einzuholende Erlaubnis von Herrn Daniel Hufenbach hatte, hat dieser nunmehr aufgrund des urheberrechtlichen Verstoßes gem. § 97 a UrhG die Abmahnung über Rechtsanwalt Stefan Grunow aussprechen lassen.

 

Es wird in dem Abmahnschreiben genau dargelegt, wann Herr Daniel Hufenbach das Bildmaterial erstellt hat und auch mit welcher Kamera dieses Bildmaterial erstellt wurde. Zur Glaubhaftmachung sind auch Ausdrucke der Originalfotos beigelegt worden. Es folgen weitere allgemeine Rechtsausführungen und schließlich wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und auch Auskunft zu erteilen, sowie Schadensersatz zu bezahlen.

 

Daniel Hufenbach fordert Schadensersatz

 

Pro Bild wird ein Honorar von 150 EUR zu Grunde gelegt, wobei innerhalb der Berechnung am Ende ein Abschlag von 60 % vorgenommen wird. In der vorliegenden Abmahnung geht es um vier Bilder und es wird ein Gesamtbetrag von 240 EUR gefordert sowie Rechtsanwaltsgebühren von insgesamt 147,56 EUR brutto. Die Abmahnung ist relativ umfangreich gestaltet. Sie besteht aus insgesamt 7 Seiten und es sind Seitenausdrucke der streitigen Angebote, Ausdrucke der Originalbilder, eine Vollmacht und ein Formulierungsvorschlag für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.

 

In dieser vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung soll sich der Abgemahnte bei Meidung einer für jeden schuldhaften Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs fällig werdenden Vertragsstrafe, deren Höhe vom Unterlassungsgläubiger Herrn Daniel Hufenbach nach billigem Ermessen bestimmt wird, jedoch dabei den Betrag von 2.500 EUR nicht übersteigt, zu unterlassen, die Bilder des Tennisschlägers, welche sodann abgebildet werden, öffentlich zugänglich zu machen bzw. zugänglich machen zu lassen oder in sonstiger Weise zu verbreiten.

 

Unterlassungserklärung einfach unterschreiben?

 

NEIN! Die Unterlassungserklärung sieht eine Mindestvertragsstrafe vor. Auch hier sollte die vorformulierte Erklärung nicht ohne weiteres unterschrieben werden. Zudem ist es gerade in Bezug auf Bildmaterial sehr gefährlich, eine Unterlassungserklärung abzugeben, weil viele Betroffene nicht wissen, was konkret unter einem öffentlichen Zugänglichmachen zu verstehen ist. So könnte es z.B. passieren, dass wenn Sie die Unterlassungserklärung abgeben und das Bildmaterial z.B. weiterhin durch Eingabe der eBay-Artikelnummer abrufbar ist, im Anschluss eine Vertragsstrafe geltend gemacht wird, weil genau diese Abrufbarkeit ein öffentliches zugänglichmachen darstellt. Daher mein Praxistipp für Sie: Fordern Sie eBay zur Löschung des Bildmaterials auf.

 

In der Unterlassungserklärung sollte daher unbedingt berücksichtigt werden, dass Artikel bei eBay noch für einen gewissen Zeitraum abrufbar sind. Diese abrufbaren jedoch nicht mehr aktiven Angebote, sollten von der Unterlassungserklärung ausgenommen werden. Es empfiehlt sich in jedem Falle, einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Formulierung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu beauftragen.

Abmahnung Daniel Hufenbach (Hufenbach Sporthandel)

wegen Urheberrechtsverstoß bei Lichtbildverwendung auf eBay

vertreten durch Rechtsanwalt Stefan Grunow

Stand: 09/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.