Kündigung / Anfechtung Unterlassungserklärung IDO Verband – das sind die rechtlichen Hürden

Hunderte, möglicherweise sogar tausende von Händlern haben in der Vergangenheit gegenüber dem IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (kurz: IDO Verband) eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber abgegeben. An diese sind die Händler jetzt ihr Leben lang gebunden, sei sei denn, man könnte erfolgreich gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung vorgehen.

 

Kündigung der Unterlassungserklärung

Viele denken an die Kündigung einer abgegebenen Unterlassungserklärung wegen Rechtsmissbrauchs, weil es inzwischen zahlreiche Missbrauchsurteile gegen den IDO Verband gibt. Ich halte eine Kündigung aus diesem Grund ebenfalls für sinnvoll. Sollte der IDO Verband nach Aussprache dann z.B. eine Vertragsstrafe von Ihnen verlangen, so könnte man sich möglicherweise mit Erfolg auf diese Kündigung berufen. Am besten ist es natürlich, wenn Ihnen keine Fehler passieren und es nicht zu einer Vertragsstrafenforderung kommen kann.

 

Exkurs: Unterstellt, es wird vom IDO Verband eine Vertragsstrafe gefordert, eine Kündigung wurde aber noch nicht ausgesprochen: Bringt die Kündigung jetzt noch etwas?

 

Leider nein, denn eine Kündigung kann ja nur vom Tag der Aussprache aus an zur Beendigung eines Unterlassungsvertrages führen. Für die Zukunft wäre die Aussprache einer Kündigung meiner Einschätzung nach aber allemal sinnvoll und ratsam.

 

Anfechtung der Unterlassungserklärung

Hätte ich dem IDO Verband gegenüber eine Unterlassungserklärung abgegeben, dann würde ich die Anfechtung dieser Unterlassungserklärung erklären, auch wenn es natürlich rechtliche Hürden zu überwinden gibt. Als Anfechtungsgrund könnte möglicherweise eine arglistige Täuschung über die Aktivlegitimation in Betracht kommen.

 

Die Voraussetzungen der Arglist im Sinne des § 123 Absatz 1 BGB sind: rechtswidrige Täuschung zum Zwecke der Irrtumserregung, in subjektiver Hinsicht ist Arglist Voraussetzung, d.h. Vorsatz im Sinne von Kenntnis der Unrichtigkeit der eigenen Angaben.

 

Der Abgemahnte hat leider auch hier mal wieder enorme Beweisprobleme. Der IDO Verband müsste nämlich bei einer ausgesprochenen Abmahnung vorsätzlich unrichtige Angaben über Gerichtsentscheidungen zur eigenen Aktivlegitimation gemacht haben. Wie soll man das bitte beweisen?

 

Wurde eine Unterwerfungserklärung nicht vom Abgemahnten selbst, sondern von dessen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin abgegeben, so müsste auch diese/r arglistig getäuscht worden sein, d.h. aufgrund der Abmahnung einem Irrtum unterlegen sein. Dies müsste gegebenenfalls vorgetragen und bewiesen werden. Das dürfte sich in der Praxis als äußerst schwierig herausstellen.

 

Verteidigung schwierig aber nicht aussichtslos

Rechtlich zwar schwierig, aber nicht unmöglich, wie eine Entscheidung des Landgerichts Potsdam, Urteil vom 18.05.2021 Az.: 52 O 62/20 (n. rechtskr.)) zeigt.

 

Wer eine IDO Abmahnung schon einmal gesehen hat der weiß, dass dort massenhaft Gerichtsentscheidungen aufgelistet werden, welche die Aktivlegitimation in der Vergangenheit bestätigt hätten. Das Landgericht Potsdam war der Auffassung, dass der IDO dadurch den Eindruck erwecke, seine Aktivlegitimation sei auch vorliegend unzweifelhaft gegeben. Im Rahmen des Rechtsstreits vor dem LG Potsdam hätte der IDO dazu vortragen müssen, dass ihm zum Zeitpunkt der Abmahnung eine erhebliche Zahl von Unternehmen angehörten, welche Waren und/oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt wie der in Anspruch genommene Händler vertreiben. Dies hat der IDO in der Verfahren aber offenbar nicht getan. Daher habe sich nicht feststellen lassen, ob der IDO zum Zeitpunkt der Abmahnung die entsprechende Voraussetzung erfüllte. Das Gericht ging mangels Vortrags dann davon aus, dass dies nicht der Fall war. Nach Ansicht des LG Potsdam habe der IDO durch das erwecken des gegenteiligen Eindrucks in der Abmahnung den abgemahnten Händler arglistig getäuscht.

 

Die rechtlichen Hürden sind zwar extrem hoch, aber man sollte stets alle gesetzlichen Möglichkeiten dazu nutzen und ausschöpfen, sich möglichst effektiv zu verteidigen.

 

Gern helfe ich auch Ihnen.

Die IDO Verband Abmahnungen nehmen einfach kein Ende

Gegenstand der Abmahnung

Mit liegt eine Abmahnung vom 24.08.2021 vom IDO Verband vor. Abgemahnt wird ein eBay Verkäufer, bei dem die Grundpreisangaben fehlen sollen. Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ist der 07.09.2021. 232,05 EUR werden gefordert.

 

Was tun bei einer IDO Verband Abmahnung?

Ich halte die Abmahnung vom Vorwurf her grundsätzlich für berechtigt, rate aber, nicht die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Es ist aus meiner Sicht immer ratsam, wenn überhaupt nur eine eigene, sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die nur auf das aller Nötigste beschränkt ist und nicht zu weit geht. Das Gefährlichste an der Sache ist die geforderte Unterlassungserklärung. Es kommt ein Unterlassungsvertrag zustande, an welchen Sie Ihr Leben lang gebunden sind. Daher sollte man bei der Formulierung ganz besonders vorsichtig sein.

 

Achtung: Die Grundpreisangabe ist meiner Ansicht nach einer der riskantesten und gefährlichsten Punkte, zu denen man eine Unterlassungserklärung abgegeben kann. Wäre ich an Stelle des abgemahnten Verkäufers, dann würde ich nur dann eine Unterlassungserklärung abgegeben, wenn ich auch zu 100 % sicherstellen könnte, dass künftig die Grundpreise richtig in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises angezeigt werden.

 

Vorsicht bei Amazon: Bei Amazon kann fast jeder andere Händler die Artikelbeschreibung bearbeiten, d.h. auch Dritte können die Preisangaben ändern. Wenn jetzt der Grundpreis richtig angegeben wird, wissen Sie nicht, ob dies in der nächsten Sekunde immer noch so ist.

 

Sie wären Ihr Leben lang an eine Unterlassungserklärung gebunden. Sollten Sie künftig die Grundreisangabe einmal vergessen und der IDO Verband bemerkt dies, dann könnte er eine Vertragsstrafe fordern. Das Risiko einer Unterlassungserklärung ist sehr hoch. Darüber müssen Sie sich vor Abgabe einer Unterlassungserklärung im Klaren sein.

 

Wäre ich an Ihrer Stelle, dann würde ich auf gar keinen Fall eine Unterlassungserklärung abgegeben.

 

Die Kosten, die der Verein geltend macht, rate ich nicht zu bezahlen. Es gibt Missbrauchsurteile gegen den IDO e.V..

 

Achten Sie unbedingt auf die Ihnen gesetzte Frist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung!

 

Ich kenne den Verein genau. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Sie wurden auch abgemahnt? Gern helfe ich auch Ihnen.

 

Abmahner: IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

 

Vertreter des Abmahners: niemand, mahnt selbst ab

 

Gegenstand der Abmahnung: Grundpreisangaben

 

Stand: 08/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung – IDO Verband mahnt fleißig weiter ab

Die Abmahnungen vom IDO Verband nehmen einfach kein Ende. Mit Schreiben vom 16.07.2021 wurde ein eBay Verkäufer wegen folgender Punkte abgemahnt:

 

  • fehlendes Muster-Widerrufsformular
  • Angabe von Auslandsversandkosten
  • Link zur OS-Plattform 
  • fehlende Angabe zum Handelsregistergericht nebst Handelsregisternummer

Alles Punkte, die vom Vorwurf her leider grundsätzlich berechtigt sind. Eigentlich sollte das kein Händler in der heutigen Zeit mehr falsch machen. 

 

232,05 EUR werden als Abmahnkostenpauschale gefordert.

 

Eine Unterlassungserklärung wird bis zum 26.07.2021 gefordert.

 

Liegt Rechtsmissbrauch vor? Es gibt bereits Urteile.

Abmahner: IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.

 

Vertreter des Abmahners: niemand, mahnen selbst ab

 

Gegenstand der Abmahnung: Muster-Widerrufsformular etc. (s.o.)

 

Stand: 07/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

IDO e.V. kontrolliert Unterlassungserklärungen aus 2017 – Vertragsstrafenforderung

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Onlineunternehmen e.V. überprüft abgegebene Unterlassungserklärung, diesmal eine Erklärung aus 2017. Aktuell wird eine Vertragsstrafe von 3.000 EUR gefordert, weil gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen worden sei.

 

Was tun bei einer Vertragsstrafenforderung vom IDO e.V.?

Vorwurf prüfen, etwaige Fehler beseitigen.

 

Zahlung an den IDO Verband leisten?

Vor dem Hintergrund der zahlreichen Missbrauchsurteile gegen den IDO Verband rate ich davon ab. Vielmehr sollte eine abgegebene Unterlassungserklärung angefochten und gekündigt werden. Sollte der IDO e.V. dann gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, so sollte man sich man allen rechtlichen Möglichkeiten dagegen zur Wehr setzen. Das dieser Schritt durchaus erfolgreich sein kann, zeigt ein Urteil des Landgerichts Hannover vom 30.03.2021, Az. 26 O 64/20 (nicht rechtskr.)).

 

Das damit verbundene Kostenrisiko sollte natürlich immer im Rahmen der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Nur weil es viele Missbrauchsurteile gegen den IDO e.V. gibt bedeutet dies nicht, dass auch jedes Gericht dem Verband fortan Rechtsmissbrauch attestieren wird.

 

Der IDO Verband fordert auch von Ihnen eine Vertragsstrafe?

Gern helfe ich Ihnen.

 

Wie ist der aktuelle Sachstand in den IDO Verfahren vor dem Landgericht Köln?

Update 09.12.2022: Klicken Sie auf den nachfolgenden Link, um weitere Informationen zu erhalten.

 

Zuletzt hatte ich über den Hinweis- und Auflagenbeschluss des Landgericht Köln, 84 O 29/21, vom 28.04.2021 berichtet. Zu Recht fragen mich momentan die klagenden Händler nach dem aktuellen Sachstand, denn die dem IDO e.V. vom Landgericht Köln gesetzte Frist von 1 Monat ist inzwischen verstrichen. Die Frist lief nach Verlängerung am 18.06.2021 aus.

 

Hat der IDO e.V. den Hinweis- und Auflagenbeschluss erfüllt?

Bisher liegen mir noch keine Unterlagen vor.

 

Der IDO e.V. hatte in der Folgezeit noch Fragen zum Auflagenbeschluss und er hatte zudem datenschutzrechtliche Bedenken unter anderem wegen meiner Berichterstattung geäußert. Darauf hatte das LG Köln geantwortet und sich unter anderem wie folgt geäußert:

 

Eine allgemeine Berichterstattung über die im Zuge der Erledigung des Hinweisbeschlusses gewonnenen Erkenntnisse muss der Beklagte indes hinnehmen.„, so das LG Köln in seiner Antwort an den Prozessbevollmächtigten des IDO e.V.

 

IDO e.V. versucht, eine Verschwiegenheitsvereinbarung zu treffen

Mit Schreiben vom 25.06.2021 versucht der Prozessbevollmächtigte des IDO e.V. nunmehr, eine Verschwiegenheitsvereinbarung mit dem Kläger und auch mir persönlich zu schließen, weil dessen bei Gericht eingereichter Schriftsatz nebst Anlagen sensible Daten (z.B. Steuerunterlagen, Namen der Mitglieder etc.) enthalte, welche nach Auffassung des IDO e.V. nur für den vorliegenden Rechtsstreit verwendet werden dürften. Damit diese sensiblen Daten nicht zweckentfremdet würden, sei jetzt eine Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich, so der IDO e.V.

 

Muss eine Verschwiegenheitsvereinbarung wirklich getroffen werden?

Meiner Rechtsauffassung nach „Nein“

 

Der IDO e.V. könnte dem Kläger zunächst auch nur eine teilgeschwärzte Fassung der betreffenden Unterlagen übermitteln. Zudem könnte er das Gericht um Anordnung geeigneter Geheimhaltungsmaßnahmen ersuchen.

 

Der Kläger und auch ich selbst haben nicht die geringste Absicht, geltende Gesetze zu missachten. Meiner Rechtsansicht nach bietet das Gesetz dem IDO e.V. bereits ausreichenden Schutz und Sanktionsmöglichkeiten, so dass es keiner gesonderten Verschwiegenheitsvereinbarung bedarf und zwar auch dann nicht, wenn es um sensible Daten geht.

 

Für den Kläger und mich ist es selbstverständlich, dass keinerlei personenbezogenen Daten verwendet werden, soweit über die Rechtsstreitigkeiten berichtet wird. Dass dies sowohl für Mitglieder des IDO e.V. als auch für dessen Vorstandsmitglieder und sonstiger Mitarbeiter gilt, bedarf meiner Rechtsauffassung nach keiner gesonderten Klarstellung und erst Recht keiner Verpflichtungserklärung.

 

Daher werde ich die vom IDO e.V. vorformulierte Verschwiegenheitsvereinbarung auch nicht unterschreiben und auch nicht dem Kläger zur Unterzeichnung dieser Vereinbarung raten.

 

Und wie geht es jetzt weiter?

Angeblich wurde vom IDO e.V. umfangreich schriftsätzlich erwidert und es seien zudem Anlagen-Ordner eingereicht worden. Mir sind diese Unterlagen bisher unbekannt.

 

Ich habe das Gericht daher darum gebeten, mir die Unterlagen zu übermitteln, sofern der IDO e.V. die eingereichten Unterlagen vorbehaltlos an das Gericht übermittelt hat. Denkbar wäre es auch, dass der IDO e.V. die Unterlagen unter einem Vorbehalt dem Gericht geschickt hat. Für diesen Fall habe ich das Gericht um Mitteilung gebeten, in welcher konkreten Form und unter welchem Vorbehalt die Unterlagen beim Gericht eingereicht worden sind.

 

Jetzt muss die Antwort des Gerichts abgewartet werden. 

 

Update 03.12.2021: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde vom Landgericht Köln auf Mittwoch, den 26.01.2022 anberaumt!

Landgericht Köln, 84 O 29/21, Hinweis- und Auflagenbeschluss vom 28.04.2021 in Sachen IDO Verband

Update 09.12.2022: Klicken Sie auf den nachfolgenden Link, um weitere Informationen zu erhalten.

 

Vor dem Landgericht Köln, Kammer für Handelssachen, sind derzeit über 50 Klagen auf Schadensersatz gegen den IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. anhängig. Ich habe darüber bereits hier berichtet:

 

 

 

Update: Landgericht Köln, Urteil vom 22.4.2021, Az. 21 O 102/20 (nicht rechtskräftig) attestiert IDO Verband Rechtsmissbrauch, weil die eigenen Mitglieder verschont werden.

 

 

 

 

Das Landgericht Köln, Az.: 84 O 29/21, hat am 28.04.2021 einen Hinweis- und Auflagenbeschluss erlassen.

 

Die von den Klägern und Klägerinnen gegen den IDO Verband geltend gemachten Schadensersatzansprüche könnten sich aus § 8 Abs. 4 S.3 UWG a.F. i.V.m. §§ 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB, § 826 BGB und/oder § 678 BGB, vgl. (Bornkamm in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Auflage 2020, § 12 UWG Rn. 1.87 bis 1.89 und Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Auflage 2020, § 8 UWG Rn. 4.6 und 4.7a) ergeben.

 

Ob die (engen) Voraussetzungen dieser Normen vorliegen, wird die Kammer zu prüfen haben. Aus den vorgenannten Normen lässt sich gegebenenfalls auch ein Anspruch auf Erstattung der eigenen Rechtsverteidigungskosten der Klägerseite herleiten, so das Landgericht Köln.

 

Dem Beklagten (IDO Verband) hat das Gericht jetzt aufgegeben, binnen eines Monats zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1) Komplex „systematisches Verschonen von Mitgliedern“

a) Wie viele Abmahnungen hat der Beklagte in den Jahren 2017 bis 2020 ausgesprochen?

 

b) Wie viele von diesen Abmahnungen haben vorgerichtlich zu einer strafbewehrten Unterlassungserklärung geführt?

 

c) Wie viele von diesen Abmahnungen haben zu gerichtlichen Verfahren geführt (einstweilige Verfügungsverfahren, Klagen)?

 

d) Wie viele Verfahren sind nach einer (erfolglosen) Abmahnung (insbesondere gerichtlich) nicht weiter verfolgt worden?

 

e) Welche der abgemahnten und/oder gerichtlich in Anspruch Genommenen waren zum Zeitpunkt der Abmahnung bzw. Einleitung der gerichtlichen Verfahren Mitglieder des Beklagten? Bitte aufschlüsseln nach aktiven und passiven Mitgliedern.

 

f) Hat der Beklagte anlässlich eines außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Vorgehens gegen ein Unternehmen wegen eines bestimmten: Wettbewerbsverstoßes seine eigenen Mitglieder, die er zur Begründung seiner Aktivlegitimation gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG in der Abmahnung bzw. in dem gerichtlichen Verfahren angeführt hat, dahingehend überprüft, ob diese Mitglieder sich hinsichtlich des in Rede stehenden Wettbewerbsverstoßes ihrerseits wettbewerbskonform verhalten?

 

Wenn eine Überprüfung stattgefunden hat und dabei ein Wettbewerbsverstoß eines Mitglieds festgestellt worden ist: Ist der Beklagte sodann gegen seine eigenen Mitglieder vorgegangen? Wenn ja, in welcher Form (kostenpflichtige Abmahnung oder lediglich „Hinweis“ auf den Verstoß)?

 

2) Komplex „Einnahme- uns Ausgabenstruktur“

Zu seinen Einnahmen und Ausgaben in den Jahren 2017 bis 2020 hat der Beklagte darzulegen:

 

a) Einnahmen

Dabei muss der Aufstellung der Einnahmen insbesondere zu entnehmen sein, in welcher Höhe der Beklagte Einnahmen erzielt hat aus

 

aa) Beiträgen von aktiven Mitgliedern;

 

bb) Beiträgen von passiven Mitgliedern;

 

cc) Einnahmen aus Abmahnkostenpauschalen; 

 

dd) Einnahmen aus Vertragsstrafen;

 

ee) sonstige Einnahmen.

 

 

b) Ausgaben

Die Aufstellung der Ausgaben muss erkennen lassen, wofür die jeweiligen Ausgaben angefallen sind. Sie ist nach Tätigkeitsbereichen zu ordnen und zu gliedern und hat den Grund und die Höhe der Zahlung zu nennen. Insbesondere muss hierzu auch detailliert aufgeschlüsselt werden, welche Zahlungen der Beklagte in den Jahren 2017 bis 2020 geleistet hat an

 

aa) Mitglieder seines Vorstandes im Sinne seiner Satzung;

 

bb) aktive Mitglieder des Beklagten;

 

cc) Unternehmen, an denen Vorstandsmitglieder oder aktive Mitglieder des Beklagten beteiligt sind/waren;

 

dd) die IDO Management GmbH.

 

c) Die Einnahme-/Überschuss-Rechnungen und Bilanzen über die Jahre 2017 bis 2020 sind vorzulegen.

 

3) Komplex „Mitgliederstruktur“

a) Wer war in den Jahren 2017 bis 2020 aktives Mitglied des Beklagten?

 

b) Wann ist das jeweilige aktive Mitglied beigetreten?

 

c) Wann hat es den Status als aktives Mitglied verloren?

 

d) Wer war in den Jahren 2017 bis 2020 passives Mitglied des Beklagten?

 

e) Wie hoch war die Gesamtzahl zum einen der aktiven, zum anderen der passiven Mitglieder in den Jahren 2017 – 2020? Angaben bitte getrennt nach den einzelnen Jahren.

 

Entsprechende Mitgliederlisten sind vorzulegen.

 

4) Komplex „Vorstand“

a) Wer gehörte dem Vorstand in den Jahren 2017 bis 2020 an?

 

b) Für welchen Zeitraum waren diese Personen Mitglieder des Vorstandes (auch wenn vor 2017 begonnen)?

 

c) Welche Vorstandstätigkeiten haben die einzelnen Vorstandsmitglieder in den Jahren 2017 bis 2020 ausgeführt (detaillierte Angaben)?

 

d) Welche Tätigkeiten haben diese Personen über ihre Vorstandstätigkeit hinaus für den Beklagten in dieser Zeit erbracht?

 

e) Welche familienrechtlichen bzw. verwandtschaftlichen Beziehungen bestehen oder bestanden zwischen diesen Vorstandsmitgliedern und/oder zu den Geschäftsführern und Gesellschaftern der IDO Management GmbH?

 

5) Komplex „Arbeitsapparat und Tätigkeit des Beklagten“

a) Wer stand in den Jahren 2017 bis 2020 in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zum Beklagten, mit welchem Arbeitsumfang, mit welchem Aufgabenbereich, mit welcher Vergütung bzw. welchem Lohn?

 

b) Welche Tätigkeiten in welchem Umfang wurden in den Jahren 2017 bis 2020 von „externen“ Dienstleistern ausgeführt, insbesondere von der IDO Management GmbH? Mit welcher Vergütung, Höhe des Stundensatzes etc.?

Landgericht Köln – Freibeweis

Das Landgericht Köln geht in Sachen IDO Verband – wie auch das OLG Stuttgart – ins Detail. Die im Wege des sogenannten Freibeweises gewonnenen Ergebnisse wird die Kammer bei Ihrer Entscheidungsfindung zugrunde legen.

 

Wird der IDO den Auflagenbeschluss erfüllen?

Es bleibt abzuwarten, wie der IDO auf den Auflagenbeschluss reagieren wird.

 

Sollte der IDO die Auflagen nicht erfüllen, dann wird der IDO meiner Einschätzung nach diese und weitere rund 50 Klagen verlieren. Er müsste dann den eingeklagten Schadensersatz an die Kläger leisten und die Verfahrenskosten tragen.

 

Sollte der IDO die Fragen des Gerichts beantworten, dann wird die Kammer zu beurteilen haben, ob die Voraussetzungen der Eingangs genannten Normen (§ 8 Abs. 4 S.3 UWG a.F. i.V.m. §§ 823 Abs. 2 BGB, § 263 StGB, § 826 BGB und/oder § 678 BGB) erfüllt sind, oder nicht.

 

Es wäre natürlich denkbar, dass die Kammer zu dem Ergebnis kommt, dass sich der IDO rechtskonform verhält und dessen Verhalten nicht als rechtsmissbräuchlich eingestuft werden kann. Die Kläger würden die Klageverfahren dann verlieren. Sie müssten die Kosten der Klageverfahren tragen und der IDO müsste keinen Schadensersatz leisten.

 

Wie geht es weiter?

Ich werde zu gegebener Zeit darüber berichten.

Update: 05.07.2021: Wie ist der aktuelle Sachstand in den IDO Verfahren vor dem Landgericht Köln?