Post der Sachse Vertriebs GbR durch Rechtsanwalt Sandhage: Nichtbeachtung Arzneimittelgesetz – keine Abmahnung

Update: Weiteres Schreiben der Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR, vertreten durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt, vom 09.08.2022 bekannt. Betreff: Zuwiderhandlungen gegen das Arzneimittelgesetz

 

Händedesinfektionsmittel der Marke Desderman Pure

 

Frist in dem Schreiben: 15.08.2022 (außergerichtliches Vergleichsangebot 1.000 EUR, Zahlung bis 19.08.2022)

 

Verkauf nicht registrierter Arzneimittel (Schreiben aus Oktober 2021)

illegaler Verkauf von Arzneimitteln

Rechtsanwalt Sandhage wurde von der Sachse Vertriebs GbR beauftragt, den Angeschriebenen aus folgendem Grund zu kontaktieren:

 

Der Adressat des Schreibens bietet auf der Handelsplattform eBay.de Hände-Desinfektionsmittel der Marke Sterillium an. Bei diesem Produkt handle es sich um ein zugelassenes Arzneimittel, so Rechtsanwalt Sandhage. Der Online- und Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb der Apotheke sei in Deutschland streng durch das Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Zuwiderhandlungen gegen das Arzneimittelgesetz könnten je nach Art und Umfang sowohl Straftatbestände (§§ 95, 96 AMG) oder auch Ordnungswidrigkeiten (§ 97 AMG) sein und werden entweder mit Freiheitsstrafe oder mit Geldbuße geahndet. Aufgrund der erheblichen Risiken im Zusammenhang mit der Abgabe der Arzneimittel sei dies ausschließlich Händlern gestattet, die dies vor der Aufnahme ihrer Tätigkeiten der zuständigen Behörde angezeigt und nach deren Prüfung in das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geführte Versandhandels-Register eingetragen worden sind. Alle Händler, die ordnungsgemäß im Versandhandels-Register erfasst sind, verfügen dabei über das sog. EU-Sicherheitslogo, welches sie auf ihren Webseiten zu führen verpflichtet sind. So könne sich der Verbraucher mit einem Klick von der Seriosität des Händlers überzeugen.

 

Sachse Vertreibs GbR seit über 17 Jahren im Onlinehandel

Die Sachse Vertriebs GbR sei nunmehr seit mehr als 17 Jahren im Onlinehandel aktiv. Sie sei im Versandhandels-Register zur VR-Nummer 5801 eingetragen und im Onlinehandel über www.sachse-care.de zu erreichen. Zu ihrem Sortiment gehören die unterschiedlichsten Vorbeuge-, Hygiene- und Desinfektionsmittel, insbesondere auch solche zur Händedesinfektion. Die Anspruchsberechtigung folge dementsprechend aus § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG.

 

fehlende Behördenanzeige / Registrierung im Versandhandels-Register /  Darstellung des Versandhandelslogos

Eine Überprüfung des Unternehmens des Angeschriebenen habe ergeben, dass dieser entgegen den zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht bei den zuständigen Behörden gemäß § 67 Abs. 8 AMG registriert und auch nicht im Versandhandels-Register des Bundesinstitutes eingetragen sei. So verfüge er auch nicht über das amtliche EU-Sicherheitslogo, über das der Verbraucher Ihre Verkaufsberechtigung überprüfen könne. Damit stünde fest, dass dem angeschriebenen Händler der Versand von freiverkäuflichen Arzneimitteln in Deutschland streng untersagt sei. Es läge ein Verstoß gegen §§ 67 Abs. 8, 146 Abs. 11 AMG vor.

 

Die fehlende Behördenanzeige, die fehlende Registrierung im Versandhandels-Register und die fehlende Darstellung des Versandhandelslogos würden jeweils einen gravierenden Wettbewerbsverstoß darstellen (vgl. LG Hamburg, 312 O 5/16).

 

sofortige Unterlassung wird gefordert

Rechtsanwalt Sandhage fordert den Adressaten des Schreibens daher im Namen der Sachse Vertriebs GbR auf, den illegalen Verkauf von Arzneimitteln sofort zu unterlassen.

 

Weiter heißt es sodann in dem Schreiben:

„Obgleich es sich in der Sache um einen sehr ernst zu nehmenden Verstoß handelt, ist meiner Mandantin nicht unbedingt daran gelegen, Ihr Unternehmen mit erheblichen Bußgeldern, Unterlassungserklärungen oder einstweiligen Verfügungen zu belasten. Da es sich um einen erstmalig festgestellten Verstoß handelt, möchte Ihnen meine Mandantin die Möglichkeit einer einfachen, unkomplizierten und damit im Ergebnis auch außergerichtlichen Lösung anbieten:

 

Sie stellen den Verkauf nicht registrierter Arzneimittel unverzüglich ein. Dies hat bis spätestens

 

18.10.2021

 

zu geschehen. Bevor Sie den Vertrieb der entsprechenden Produkte wieder aufnehmen, werden Sie die fehlende Registrierung beim Versandhandels-Register nachholen. Zukünftig werden Sie dann im Zusammenhang mit dem Verkauf auch die Pflicht zur Führung des Versandhandelslogos berücksichtigen. Damit wäre der Wettbewerbsverstoß gemäß § 8 Abs. 1 UWG auch beseitigt. Zudem erstatten Sie meiner Mandantin Kosten gemäß nachfolgender Berechnung.“

Kosten in Höhe von 453,86 EUR werden geltend gemacht.

 

Es wird keine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.

 

Bei dem Schreiben handelt es sich um keine Abmahnung. Handeln Sie! Reagieren Sie richtig!

 

Post von: Sachse Vertriebs Marlen und Swen Sachse GbR

 

Vertreter: Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin

 

Gegenstand des Schreibens: Nichtbeachtung Arzneimittelgesetz

 

Stand: 10/2021

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplettes Schreiben übermitteln

Senden Sie mir  bitte das komplette Schreiben per E-Mail oder Fax zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Unterlagen natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe die Unterlagen

Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

Abmahnung Artur Hornbacher durch Sandhage Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung des Herrn Artur Hornbacher vom 10.06.2015, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin vor. Herr Artur Hornbacher ist nach Ausführungen von Rechtsanwalt Gereon Sandhage lizensierter Consultant und vertreibt im Direktvertrieb Produkte des Unternehmens Mary Kay. Zu dem Sortiment gehören sämtliche Schönheits- und Kosmetikartikel, so Rechtsanwalt Sandhage. Zu den Produkten würden Hautpflegecremes, Make-Up, Körperpflege sowie dekorative Kosmetikartikel wie z.B. Lippenstifte, Lidschatten, Eyeliner etc. gehören.

 

Der Abgemahnte eBay-Verkäufer bietet auf dem Onlinemarktplatz eBay vergleichbare Produkte an.

 

Die von Artur Hornbacher festgestellten Verstöße

Herr Artur Hornbacher habe festgestellt, dass der eBay-Verkäufer bei seinen Angeboten gegen zwingende gesetzliche Vorgaben im Fernabsatz verstoße. Bei Fernabsatzgeschäften sei gesetzlich zwingend vorgeschrieben, dass der Händler seine Kunden vor Abgabe von deren Willenserklärung über das ihnen zustehende Recht zum Widerruf informiere. Nach der ab dem 13.06.2014 geltenden Rechtslage sei der eBay-Verkäufer verpflichtet, die Verbraucher bei bestehendem Widerrufsrecht über das Muster-Widerrufsformular der Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Abs. II S. 1 Nr. 1 EGBGB zu informieren.

Weitere nützliche Informationen zur Abmahnung Widerrufsbelehrung und Muster Widerrufsformular

 

Bei den Angeboten auf der Handelsplattform eBay fehle jeder Hinweis auf das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular. In der eigens von eBay zur Verfügung gestellten Rubrik für die Widerrufsbelehrung findet sich lediglich ein pauschaler Hinweis auf die Widerrufsfrist und zu den Kosten der Rücksendung. Eine Widerrufsbelehrung findet sich jedoch weder an dieser Stelle noch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des eBay-Verkäufers wieder. Das Vorenthalten der Information über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht sei ein gravierender Verstoß gegen § 5a UWG und § 4 Nr. 11 UWG, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage.

 

Die geforderte Unterlassungserklärung

Der Abgemahnte wird aufgefordert, den gerügten Wettbewerbsverstoß ab sofort zu unterlassen und die Verbraucher zukünftig entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu unterrichten. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wird vom Abgemahnten gefordert. Der Entwurf einer vorformulierten Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung auch bei. Diese vorformulierte Erklärung sieht eine konkrete Vertragsstrafe von 3.000 EUR für den Fall einer Zuwiderhandlung vor.

 

Abmahnkosten werden in diesem Abmahnschreiben noch nicht geltend gemacht. Dies folgt erfahrungsgemäß im Anschluss an die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

 

Erfahrung mit Gereon Sandhage

Ich kenne Rechtsanwalt Sandhage bereits seit geraumer Zeit und weiß, dass er stets mit seinen Mandanten Rücksprache nimmt, was Vergleichsgespräche in Bezug auf Kostenforderungen betrifft. Ich habe es noch nicht erlebt, dass sich Rechtsanwalt Sandhage nicht bemüht hätte, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Die Abmahnung sollte jedoch in jedem Falle ernst genommen werden, da anderenfalls nach Fristablauf mit einem einstweiligen Verfügungsverfahren gerechnet werden muss. Von allein erledigt sich eine solche Abmahnung gewiss nicht. Es ist daher Zeit zu handeln.

Abmahner: Artur Hornbacher

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Gegenstand der Abmahnung: Grundpreisangabe, Widerrufsrecht

Stand: 06/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

komtechnik GmbH spricht Abmahnungen (OS-Plattform) über Rechtsanwalt Sandhage aus

Über die komtechnik GmbH hatte ich bereits im November 2015 berichtet. Den Beitrag finden Sie hier. Jetzt liegt mit aktuell eine Abmahnung vom 20.3.2017 vor. Darin geht es um die OS-Plattform. Die erste Frage die sich stellt ist, ob die Abmahnung vom Vorwurf her überhaupt berechtigt ist.

 

Leider ja, denn seit dem 09.01.2016 ist die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft. Damit besteht auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler z.B. auf der Handelsplattform eBay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Hierüber hatte ich hier berichtet.

 

Gibt es Rechtsprechung zur OS-Plattform

Ja, zwei OLG Entscheidungen, die jeweils anderer Ansicht sind. OLG Dresden Urteil v. 17.01.2017, Az. 14 U 1462/16 und OLG Koblenz, Urteil vom 25.01.2017, Az: 9 W 426/16. Ich halte von der Entscheidung aus Dresden gar nichts. Ich berichte hier darüber.

 

Die Sache ist ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH).

 

Abgemahnte sollten die Abmahnung nicht unter Verweis auf die Dresdener Entscheidung als unberechtigt zurückweisen. In Dresden würde der Abmahner den geltend gemachten Unterlassungsanspruch gewiss nicht geltend machen, sondern in einem Gerichtsbezirk, der seine Ansicht teilt.

Wie sollte man auf die Abmahnung reagieren?

Da ich Ihre Abmahnung noch nicht gesehen habe, kann ich Ihnen mit diesem Beitrag auch keinen rechtsverbindlichen Rat dazu geben. Aus meiner Erfahrung mit anderen Abmahnungen kann ich aber sagen, dass eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung nicht einfach unterschrieben werden sollte. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind oftmals zu weitgehend und für den Abmahner von Vorteil formuliert. Es ist daher immer ratsam, wenn überhaupt nur eine eigene, sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die nur auf das aller Nötigste beschränkt ist und nicht zu weit geht.

 

Das Gefährlichste an der Sache ist die geforderte Unterlassungserklärung. Es kommt ein Unterlassungsvertrag zustande, an welchen Sie Ihr Leben lang gebunden sind. Daher sollte man bei der Formulierung ganz besonders vorsichtig sein.

 

Die Abmahnkosten von 281,30 EUR sind grundsätzlich nicht überhöht, jedoch ist es meiner Erfahrung nach auch hier noch möglich, mit der Gegenseite über die Höhe zu verhandeln. Wir sollten nichts unversucht lassen, damit Sie am Ende so wenig wie nur möglich an die Gegenseite bezahlen müssen. Ich gehe aber davon aus, dass die Gegenseite mit sich verhandeln lässt.

Auch Sie haben von der komtechnik GmbH eine Abmahnung erhalten?

Melden Sie sich bei mir. Sie sollten die Abmahnung zum Anlass nehmen, Ihren Onlinehandel abmahnsicher zu machen. Nähere Informationen erhalten Sie hier. Senden Sie mir noch heute das Abmahnschreiben zu. Ich schaue mir dieses an und melde mich zu einer kostenlosen Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.

Abmahnung komtechnik GmbH

 

wegen fehlendem Link auf OS-Plattform

 

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

 

Stand: 03/2017

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

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12.500 EUR Schadensersatz wegen Kontaktformular ohne https: Michael Hunger, Vertreter: Gereon Sandhage Rechtsanwalt

Mit Schreiben vom 7.6.2018 fordert Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Auftrag von Herrn Michael Hunger Schadensersatz gemäß Art. 82 DSGVO in Höhe von 12.500 EUR. Der Anspruch wird gegenüber einer Rechtsanwältin geltend gemacht. Hier die Einzelheiten:

Kontaktformular ohne https

Diese würde ihre anwaltlichen Dienstleistungen über eine Online-Präsenz bewerben. Damit Mandanten oder potentiell Interessierte sich mit ihrem Anliegen an die Abgemahnte wenden könnten, sei auf ihrer Webseite ein Kontaktformular hinterlegt. Herr Michael Hunger habe sich am 30.5.2018 über ebendieses Kontaktformular an die Abgemahnte mit einer Frage nach einer Mandatsübernahme gewandt. Die erfolgreiche Übermittlung seiner Anfrage sei ihm sowohl online als auch über das Internet per E-Mail bestätigt worden.

 

Der Abmahner habe nun feststellen müssen, dass die Empfängerin des Abmahnschreibens die personenbezogenen Daten über das Kontaktformular ohne https als Transportverschlüsselung einsetze. Über ein SSL-Zertifikat verfüge ihre Webseite nicht, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage.

keine ordnungsgemäße Datenschutzerklärung

Ferner habe der Abmahner feststellen müssen, dass er über den Umgang mit seinen Daten von der Abgemahnten an keiner Stelle des Internetauftritts ordnungsgemäß informiert und belehrt werde. So würde sich zwar nach längerem Suchen im Bereich des Impressums eine Datenschutzerklärung finden. Diese sei allerdings nicht ordnungsgemäß positioniert und entspreche inhaltlich auch nicht ansatzweise den gesetzlichen Vorgaben. So werde Herr Michael Hunger weder über die Speicherung seiner persönlichen Daten noch über die Dauer der Speicherung informiert. Rechtsanwalt Sandhage führt sodann aus, dass sein Mandant auch nicht über seine Rechte im Zusammenhang mit diesen Datenverarbeitungsvorgängen informiert werde. Die Betroffenenrechte würden in der Datenschutzerklärung der Abgemahnten nicht einmal erwähnt.

 

Damit würden ganz erhebliche Verletzungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten seines Mandanten vorliegen. Die fehlende SSL-Verschlüsselung müsse dabei schon als drastische Missachtung der Vorschriften der DSGVO angesehen werden.

 

Schadensersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO iHv. 12.500 EUR

Durch ihr Verhalten habe sich die Abgemahnte gegenüber dem Abmahner schadensersatzpflichtig nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO gemacht. Nach den gesetzlichen Vorgaben habe sie Herrn Hunger den immateriellen Schaden in Form eines Schmerzensgeldes zu erstatten. Der Schmerzensgeldanspruch sei von Gesetzes wegen in der Höhe unbeschränkt. Der Gesetzgeber gebe vor, dass bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes sowohl der personal distress des Betroffenen als auch die Abschreckungsfunktion im Hinblick auf die besondere Bedeutung der DSGVO zwingend zu berücksichtigen seien. Das Schmerzensgeld müsse danach so hoch bemessen sein, dass sich die Abgemahnte zukünftig zwingend an die gesetzlichen Vorgaben der DSGVO halten werde.

 

Vor diesem Hintergrund setze sein Mandant das an ihn zu zahlende Schmerzensgeld mit 12.500 € fest. Rechtsanwalt Sandhage weist darauf hin, dass der Betrag angesichts der Bußgeldbewehrung der Verstöße in Höhe von 20.000.000 € eher um untersten Ende der vertretbaren Skala angesiedelt sei.

 

Die Abgemahnte werde daher aufgefordert, das seinem Mandanten zustehende Schmerzensgeld in Höhe von 12.500 € auf das angegebene Fremdgeldkonto zwecks Weiterleitung an seinen Mandanten zu zahlen, so der Bevollmächtigte weiter. Für den Zahlungseingang werde eine Frist auf den 14.6.2018 gesetzt. Es ergeht der Hinweis, dass bei Verstreichen der Frist Herrn Hunger die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche geraten werde.

Schadensersatzforderung Michael Hunger

 

wegen Schadensersatz gem. Art. 82 DSGVO

 

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

 

Stand: 06/2018

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

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Abmahnung Marlen Sachse

Gegenstand der Abmahnung

Ein eBay Verkäufer hat mir soeben eine Abmahnung der Frau Marlen Sachse vertreten durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt übermittelt. Die Abmahnung wurde per E-Mail am Montag, den 11.5.2015 durch die Büroversteherin von Rechtsanwalt Gereon Sandhage Frau Silvia Hoeltz verschickt.

 

Frau Marlen Sachse ist nach den Ausführungen in der Abmahnung Onlinehändlerin und u.a. mit dem Verkauf von Sonnenbrillen befasst. Sie ist auf dem Marktplatz eBay aktiv und verkauft dort ihre Produkte unter dem Verkäufernamen „dein.laden.fuer.alles“ an Letztverbraucher. Ich habe mir gerade einmal in das eBay Account von Frau Sachse angesehen. 506 Artikel werden heute, Mittwoch, den 13.5.2015, 12:02 Uhr angeboten. Dem Bewertungsprofil können allein im letzten Monat 168 positive Bewertungen entnommen werden. Als Verkäufer hat Frau Sachse bisher insgesamt 6.159 Bewertungen erhalten. Frau Sachse ist bei eBay seit dem 13.7.2004 als gewerblicher Verkäufer angemeldet. Es handelt sich um eine sehr aktive Händlerin. In diversen Kategorien werden Angebote bereitgehalten:

 

Kleidung & Accessoires (375)
Damen-Accessoires (147)
Herren-Accessoires (124)
Damenmode (74)
Mehr
Feinschmecker (40)
Business & Industrie (37)
Sport (25)
Möbel & Wohnen (8)
Uhren & Schmuck (7)
Baby (4)
Antiquitäten & Kunst (4)
Haushaltsgeräte (2)
Spielzeug (2)
Sammeln & Seltenes (1)
Garten & Terrasse (1)

 

Der Abgemahnte bietet auf der Handelsplattform eBay ebenfalls Sonnenbrillen an. Damit steht er zu Frau Sachse in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis.

 

Bei den Angeboten des Abgemahnten auf der Handelsplattform eBay fehlt jeder Hinweis auf das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht und das Muster-Widerrufsformular. Das Vorenthalten der Informationen über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht sei ein gravierender Verstoß gegen § 5a UWG und § 4 Nr. 11 UWG, so Rechtsanwalt Gereon Sandhage

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, eine Unterlassungserklärung bis zum 20.5.2015 abzugeben.

 

Kosten werden noch nicht gefordert

 

In dem Abmahnschreiben werden derzeit noch keine Kosten geltend gemacht. Ich gehe davon aus, dass dies im Anschluss an die Abgabe der Unterlassungserklärung folgen wird. Es ist nicht ungewöhnlich, dass zunächst die Unterlassungsansprüche verfolgt werden, zumal dies das primäre Ziel des Abmahners ist. Durch die Abmahnung sind Frau Sachse bei Rechtsanwalt Gereon Sandhage aber Kosten entstanden, welche Sie erstattet verlangen kann.

 

Denkbar wäre es, dass zwischen Gereon Sandhage und Frau Sachse eine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde. Dann könnte Frau Sachse vom Abgemahnten den vereinbarten Betrag erstattet werden, vorausgesetzt, dieser ist angemessen. Alternativ wird nach dem Gegenstandswert abgerechnet, was der in der Praxis am häufigsten vorkommende Fall ist.

 

Sobald ich mehr in Bezug auf die Kosten weiß, werde ich dies hier veröffentlichen.

 

Eine Vollmacht vom 7.5.2015 liegt der Abmahnung bei.

Abmahnung Marlen Sachse

wegen fehlender Widerrufsbelehrung

vertreten durch Gereon Sandhage Rechtsanwalt

Stand: 11.5.2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.

Abmahnung Komtechnik GmbH durch Sandhage Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Die Komtechnik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Ayhan Aldas, hat am 03.11.2015 durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Rechtsanwalt Sandhage informiert darüber, dass die Komtechnik GmbH im Internet auf der Handelsplattform eBay unter dem Verkäufernamen „komtechnik“ u.a. Waren aus dem Sortiment Elektroartikel aus dem Multimediabereich vertreibe, wie z.B. Sat-Receiver, Sat-Antennen u.a. sowie auch Zubehör wie Stecker und Adapter. Daneben vertreibe sie Handy-Zubehör wie Handy-Rahmen, Ladestationen und Schnelllader.

 

Gegenstand der Abmahnung der Komtechnik GmbH

 

Seiner Mandantin sei aufgefallen, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform eBay vergleichbare Produkte zum Verkauf an Letztverbraucher anbiete und damit mit ihr in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehe. In diesem Zusammenhang würde der Abgemahnte den ihm obliegenden Informations- und Belehrungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen und gegen verbraucherschützende Vorschriften verstoßen. In einem Angebot für einen Receiver befinde sich die Formulierung „Herstellergarantie: 2 Jahre“ (unter „Artikelmerkmale“) und 1×24 Monate Herstellergarantie (unter der Überschrift: „Lieferumfang“).

 

Dabei mache der Abgemahnte keine Angaben zur Art der gewährten Garantie und würde auch nicht darauf hinweisen, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hierdurch nicht beeinträchtigt werden würden. Da sich die Angebote des Abgemahnten an Endverbraucher richten würden, seien die gesetzlichen Regelungen für den Gebrauchsgüterverkauf einschlägig.

 

Zunächst müsse eine Garantieerklärung alle wesentlichen Angaben enthalten, die für die Geltendmachung der Garantieansprüche erforderlich seien. Gem. § 477 Abs. I S. 2 Nr. 1 BGB müsse vor allem darauf hingewiesen werden, dass dem Verbraucher neben der Garantie weiterhin die Gewährleistungsansprüche nach BGB zustehen würden und diese durch die Garantie keine Einschränkungen erfahren würden. Die vorgenannte gesetzliche Regelung diene dem Verbraucherschutz sowie der Transparenz im gewerblichen Handel und sei mithin als Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG anzusehen, so Rechtsanwalt Sandhage. Weiter wird dann in dem Abmahnschreiben vom 03.11.2015 ausgeführt, dass sich die Produktbeschreibung gegenüber der Komtechnik GmbH unlauter i.S.d. § 3 UWG verhalte.

 

Aufforderung zum Unterlassen

 

Der Abgemahnte wird aufgefordert, den gerügten Wettbewerbsverstoß ab sofort zu unterlassen. Zudem habe er zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr im Rechtssinne eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber seiner Mandantin abzugeben, schreibt der Bevollmächtigte der Abmahnerin. Ein entsprechender Entwurf, den seine Mandantin akzeptieren würde, sei dem Schreiben als Anlage beigefügt. Für den Eingang dieser oder einer anderen geeigneten Unterlassungserklärung wird dem Abgemahnten eine Frist bis zum 11.11.2015 gesetzt. Wegen der Dringlichkeit wettbewerbsrechtlicher Angelegenheiten komme eine Fristverlängerung grundsätzlich nicht in Betracht.

Abmahnung Komtechnik GmbH

wegen Garantiewerbung

vertreten durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage

Stand: 11/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.