IDO Verband äußert sich in einem Verfahren vor dem Landgericht Mannheim, Az.: 24 O 12/20, zum Beschluss des OLG Stuttgart.

 

Nach Ansicht des IDO habe das OLG Stuttgart einen offenkundig unzulässigen Hinweisbeschluss erlassen, so die Dr. Paps, Reichelt, Paul Rechtsanwälte, die den IDO Verband vertreten. Die Auflagen des OLG Stuttgart in der Berufung seien offenkundig rechtswidrig. Das OLG Stuttgart habe das neue „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ falsch angewandt und falsch interpretiert. Die im Fragenkatalog des OLG Stuttgart aufgeführten Punkte seien erst dann, wenn ein Verband einen Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände stellt (§ 8b UWG) bzw. zum Teil auch erst nach erfolgter Eintragung im Rahmen der Berichtspflichten (§ 4b UKIaG) durch das Bundesamt für Justiz zu prüfen, so die Vertreter des IDO e.V.. Nach Ansicht des IDO gelte nach Artikel 9 „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“, dass sich bis zum 30.11.2021 die Aktivlegitimation nach der bisherigen Fassung des § 8 Abs. 3 UWG regle. Die im Registrierungsformular enthaltenen Angaben müssten also bis zu diesem Zeitpunkt gar nicht gemacht werden. Bis zum 30.11.2021 habe der IDO Verband Zeit, die Eintragung zu bewirken. Daher sei es ersichtlich gesetzeswidrig, dass sich ein Gericht für die Zwischenzeit, die ein Verband hat, die Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände herbeizuführen, die Kompetenz anmaße, die dem Bundesamt für Justiz zustehe, so die Dr. Paps, Reichelt, Paul Rechtsanwälte.

 

Hat der IDO Verband etwas zu verbergen?

Der IDO windet sich wie eine Schlange im Sand, wie man so schön sagt. Bloß keine Angaben machen! Aber warum eigentlich nicht. Meiner Ansicht nach deutet auch dieses Verhalten darauf hin, dass der IDO Verband offensichtlich etwas verbergen möchte. Der IDO dürfte ohnehin eine Eintragung in die Liste qualifizierten Verbände anstreben. Was spricht also dagegen, die vom OLG Stuttgart angeforderten Informationen vorzulegen?

 

Ich habe derzeit größte Zweifel an der Aktivlegitimation des IDO und kann jeden sehr gut verstehen, der das Verhalten des IDO als rechtsmissbräuchlich einstuft. Auch ich halte Rechtsmissbrauch für gegeben.