Am Freitag, den 13.6.2014 wird das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft treten. Den Gesetzestext finden Sie hier:

Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung

Für Onlinehändler wird sich dann wieder leider einiges ändern. Es sind von der Änderungen alle Onlinehändler betroffen, also z.B. eBay-Verkäufer, Amazon-Händler, Shop-Betreiber etc. Neben einer neuen Widerrufsbelehrung werden Onlinehändler leider auch neue Informationspflichten treffen. 

Wenn Sie selbst keine Lust haben, sich mit diesem Thema zu befassen, dann überlassen Sie mir doch einfach Ihre rechtliche Absicherung. Ich weiß genau, was zum 13.6.2014 zu ändern ist. Die Materie ist komplex und kleinste Fehler können bereits zu einer teuren Abmahnung führen. Lassen Sie Ihren Onlinehandel von mir absichern.

Geht es um den rechtssicheren Verkauf von Waren über das Internet, dann bin ich Ihr Spezialist. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann ich Sie optimal beraten. Ich habe bereits hunderte Onlinehändler abgesichert. Nur derjenige, der ganz genau weiß, wo die Gefahren im Fernabsatz liegen, kann auch optimal beraten. Mein Team und ich beherrschen nicht nur das Institut der Abmahnung, sondern sind auch Spezialisten im Schutz vor einer Abmahnung. Profitieren Sie von diesem gesammelten Fachwissen.

Wie eine solche Shopabsicherung abläuft können Sie hier nachlesen oder sich einfach mein Video ansehen.

Einfacher geht es nicht.

 

Meine nachfolgenden Ausführungen beschränken sich auf das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen. Auf das Anbieten von Dienstleistungen,  Fälle in denen dem Verbraucher Waren regelmäßig über einen festgelegten Zeitraum hinweg geliefert werden, sowie die Lieferung von Wasser, Gas, Strom oder Fernwärme oder die Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wird nicht eingegangen werden. Meine Ausführungen sollen einen zusammengefassten Überblick über die Änderungen des Widerrufsrechts 2014 liefern. Sie ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Die Ausführungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Muster für die Widerrufsbelehrung und Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Das gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung und die Ausnahmen vom Widerrufsrecht finden Sie hier:

 

Unverändert kann das Muster leider nicht übernommen werden. Entsprechend der amtlichen Gestaltungshinweise müssen Anpassungen vorgenommen werden. Als Händler müssen Sie bei der Erstellung der richtigen Belehrung für Ihren Onlineauftritt diese Fragen beantworten:

  1. Was ist die entscheidende Fristenlage für die Bestellung des Verbrauchers?
  2. Kann der Verbraucher den Widerruf auch online erklären?
  3. Wollen Sie die Ware beim Verbraucher abholen, oder muss der Verbraucher die Ware an Sie zurücksenden?
  4. Wer soll die Rücksendekosten tragen?

Entsprechend der Beantwortung dieser Fragen müssen dann die entsprechenden Textblöcke aus den Gestaltungshinweisen des amtlichen Musters eingefügt werden. Eine echte Puzzelherausforderung und garantiert nichts für schwache Nerven. Je nach Konstellation ergeben sich über 50 mögliche Widerrufsbelehrungen.

 

Kritik an der gesetzlichen Musterbelehrung

Leider wird nicht erkannt, dass es beim Versand von Waren zu unterschiedlichen Konstellationen kommen kann. Die nachfolgenden Situationen werden aus Sicht des Onlinehändlers dargestellt. Stellen Sie sich vor, dass ein Verbraucher in Ihrem Onlineshop mehrere Waren bestellt.

Situation 1: Beim Verpacken merken Sie, dass die Artikel nicht in einem Paket verschickt werden können. Es kann sein, dass die Pakete an unterschiedlichen Tagen beim Kunden eintreffen.

Situation 2: Sie müssen eine Ware in mehreren Teilsendungen verschicken. Den Rest können Sie in einem Paket abschicken.

Situation 3: Ein Artikel ist so beschaffen, dass er in mehreren Teilsendungen verschickt wird. Die anderen Artikel werden getrennt geliefert.

 

Quizfrage: Welchen Textblock der Gestaltungshinweise nehmen Sie? 

Hinweis: Sie dürfen die verschiedenen Varianten für den Fristbeginn nicht kombinieren.

Problem: Sie müssten für jede mögliche Liefersituation angepasste Widerrufsbelehrung bereitstellen. Es ist absolut praxisfern für jede einzelne Bestellung eine angepasste Widerrufsbelehrung vorzuhalten. So wie es der Gesetzgeber vorsieht, ist eine Gestaltung der Musterwiderrufsbelehrung fast unmöglich. Hier muss eine praktikable Lösung gefunden werden. Eine Lösung, die nur ein geringes Abmahnrisiko birgt. Dazu berate ich Sie gern. Ich sage Ihnen, wie aus meiner Sicht auch künftig belehrt werden kann.

 

Muster-Widerrufsformular

Ab dem 13.6.2014 muss der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung über das Muster-Widerrufsformular informiert werden. Hier finden Sie ein Muster dazu.

§ 13 Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 

Informationspflichten ab dem 13.6.2014

Auch die Informationspflichten werden neben der Reform des Widerrufsrechtes neu gestaltet. Die nachfolgenden Informationen muss der Unternehmer dem Verbraucher in klarer und verständlicher Weise vor Abgabe von dessen Vertragserklärung zur Verfügung stellen. Ferner muss der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung des Vertrages innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware oder bevor mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wird, auf einem dauerhaften Datenträger ( z. B. per E-Mail) übermitteln.

 

Rückabwicklung nach dem Widerruf

Immer wieder ergeben sich bei Onlinehändler zahlreiche Fragen, wenn es um die Rückabwicklung nach dem Widerruf geht. Diesen Frage steht ich hier Rede und Antwort. Die Fragestellung betrifft die Sichtweise des Unternehmers.

 

Sie haben noch Fragen?

Dann senden Sie mir gern eine E-Mail oder rufen mich an. Ich helfe Ihnen gern. 

Ihre Rechtssicherheit ist mein Ziel.