Wie leider auch bisher tragen Sie die Gefahr der Rücksendung der Waren. Die maßgebliche Vorschrift ist § 355 Absatz 3 BGB, welche wie folgt lautet:

 

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen
nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(3) Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.

 

Das hat leider zur Folge, dass Sie dem Kunden seine geleisteten Zahlungen unter Umständen auch dann erstatten müssen, wenn die Ware auf dem Rücktransport an Sie verloren gegangen oder zerstört wurde.
Ihr Kunde muss auch keinen Wertersatz leisten, wenn die Ware auf dem Rücktransport an Sie beschädigt wurde.

Aber: Ihr Kunde muss die Ware vernünftig verpacken. Stellen Sie sich vor, Sie haben z.B. eine Porzellanfigur an den Kunden geliefert. Ihr Kunde schickt diese Figur lose im Paket zurück und Sie bekommen nur Trümmerteile zurück. So geht es nicht. Dann bekommt Ihr Kunde auch kein Geld zurück.

 

 

FAQ Widerrufsrecht, Informationspflichten

Weitere Informationen zum Widerrufsrecht und die für Onlinehändler bestehenden Informationspflichten finden Sie hier.

 

Zu den Informationspflichten zählen insbesondere:

 

Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Rückabwicklung nach dem Kaufvertrag:

 

 

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