Ab dem 13.6.2014 ist die Art der Rückzahlung gesetzlich in § 357 Absatz 3 BGB geregelt. Danach hat die Erstattung der Zahlung an den Verbraucher mit demselben Zahlungsmittel zu erfolgen, welches der Verbraucher bei seiner Zahlung verwendet hat. In § 357 Abs. 3 BGB ist folgendes geregelt:

 

§ 357 BGB Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

(3) Für die Rückzahlung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist und dem Verbraucher dadurch keine Kosten entstehen.

 


Hat Ihr Kunde

  • per Überweisung bezahlt, dann überweisen Sie den kaufpreis auf das Konto des Kunden zurück.
  • per Kreditkarte bezahlt, dann muss der Kaufpreis dem Kreditkartenkonto wieder gutgeschrieben werden.
  • bar bezahlt, zahlen Sie die Summe in bar aus.

 

Abweichende Vereinbarungen möglich

Sie können mit Ihren Kunden auch andere Vereinbarungen treffen. Es dürfen den Kunden dadurch nur keine zusätzlichen Kosten entstehen. Wenn Sie z.B. eine konkrete Art der Rückerstattung vereinbaren möchten, so muss eine solche Vereinbarung ausdrücklich getroffen werden. 

Dazu berate ich Sie gern.

 

 

FAQ Widerrufsrecht, Informationspflichten

Weitere Informationen zum Widerrufsrecht und die für Onlinehändler bestehenden Informationspflichten finden Sie hier.

 

Zu den Informationspflichten zählen insbesondere:

 

Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Rückabwicklung nach dem Kaufvertrag:

 

 

Sie haben noch Fragen?

Dann senden Sie mir gern eine E-Mail oder rufen mich an. Ich helfe Ihnen gern. 

Ihre Rechtssicherheit ist mein Ziel.