In Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB heißt es:

§ 1 [1] Informationspflichten

(1) 1Der Unternehmer ist nach § 312d Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verpflichtet, dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:

7. die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, den Termin, bis zu dem der Unternehmer die Waren liefern oder die Dienstleistung erbringen muss, und gegebenenfalls das Verfahren des Unternehmers zum Umgang mit Beschwerden,

Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB verpflichet den Unternehmer zur Angabe der Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen, sowie eines Termins, bis zu dem er die Ware liefern oder die Dienstleistung erbringen muss.

 

Lieferzeit

Ein konkretes Datum muss nicht angegeben werden. Wie auch bislang genügt es, einen Lieferzeitraum anzugeben, z.B. Lieferzeit 1 bis 3 Tage.

Unzulässig sind Formulierungen wie

 

  • versandbereit in 5 Tagen
  • Der Versand erfolgt in ca. 5 Tagen.
  • Wir versenden in der Regel in 5 Tagen.
  • Wir versenden nach Geldeingang meinst sehr schnell.

 

Im Zweifel fragen Sie mich bitte

 

Lieferbedingungen

Es muss weiter vom Unternehmer über weitere Liefer- und Leistungsbedingungen informiert werden.

 

Dazu zählt auch das mit dem Transport beauftragte Unternehmen. Auch sind die angebotenen Lieferarten wie z. B. Express- oder Speditions-Lieferung davon umfasst.

 

 

Zahlungsbedingungen und Zahlartkosten

Der Unternehmer muss auch die Zahlungsbedingungen angeben. Dazu zählen die angebotenen Zahlungsarten, der Zahlungszeitpunkt und auch mögliche Zuschläge, die für einzelnen Zahlungsarten erhoben werden.

Wichtig: Derartige Zuschläge sind nur zulässig, sofern eine gängige und zumutbare Zahlungsart kostenlos angeboten wird und die Zuschläge die Kosten, die dem Unternehmer durch den Einsatz dieses Zahlungsmittels entstehen, nicht übersteigen.

Über die angebotenen Zahlungsarten ist vom Unternehmer spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs zu informieren.

 

 

FAQ Widerrufsrecht, Informationspflichten

Weitere Informationen zum Widerrufsrecht und die für Onlinehändler bestehenden Informationspflichten finden Sie hier.

 

Zu den Informationspflichten zählen insbesondere:

 

Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Rückabwicklung nach dem Kaufvertrag:

 

 

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Dann senden Sie mir gern eine E-Mail oder rufen mich an. Ich helfe Ihnen gern. 

Ihre Rechtssicherheit ist mein Ziel.